Beschlussvorschlag:
„Der Rat der
Stadt Hilden ernennt Herrn Horst Thiele für die Dauer von fünf Jahren zum
Ehrenbeamten.“
Erläuterungen und Begründungen:
Herr Bürgermeister Thiele wurde im April 2010 nach § 1 der Verordnung zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStVO NRW) in Verbindung mit § 2 Personenstandsgesetz (PStG) zum Standesbeamten bestellt. Aus dem Personenstandsgesetz lässt sich herleiten, dass nur aktive Beamte die Aufgaben eines Standesbeamten wahrnehmen dürfen. Soweit sie nicht hauptamtlich tätig sind, sind sie daher zu Ehrenbeamten zu ernennen.
Herr Thiele wird zum 23.06.2014 aus seinem Amt als Bürgermeister in den Ruhestand treten. Da er jedoch auch für die Zeit nach Beginn seines Ruhestandes noch Trauungstermine vereinbart hat, soll er im Anschluss an seine Amtszeit für die Dauer von fünf Jahren zum Ehrenbeamten ernannt werden, so dass er weiterhin zum Standesbeamten bestellt bleiben kann.
In Vertretung
Norbert Danscheidt
1.Beigeordneter