Betreff
Städt. Helmholtz-Gymnasium - Erweiterung der Mensa und Neubau von Musikräumen - Überplanmäßige Mittelbereitstellung
hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
WP 09-14 SV 26/072/1
Aktenzeichen
I/26 grü
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden genehmigt nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.04.2014:

 

„Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 GO NRW den Mehrkosten in Höhe von 211.500 € für den Neubau von Musikräumen am städt. Helmholtz-Gymnasium zu. Die Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt über die Reduzierung der liquiden Mittel.“

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen

 

Hierzu wird auf die Erläuterungen und Begründung zur SV 26/072 und den Auszug aus der (vorläufigen) Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.04.2014 verwiesen, die dieser Vorlage beigefügt sind.

 

 

gez. Horst Thiele

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

011303 Investitionen

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I261300062

 

Haushaltsjahr:

2014

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0113030010

Investitionen

096002

Zugänge Anlagen im Bau

zuzüglich AEL

990.650 €

 

7.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0113030010

Investitionen

096002

Zugänge Anlagen im Bau

211.500 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

siehe Beschlussvorschlag

 

 

211.500 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung: Die Deckung erfolgt über die Reduzierung der liquiden Mittel

 

 

Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete