Beschlussvorschlag:
Alle von der
Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke bilden gemäß § 5 der
Erschließungsbeitragssatzung
der Stadt Hilden vom 07.11.1988 in der zurzeit gültigen
Fassung das
Abrechnungsgebiet.
Die
Erschließungsanlage „Am Jägersteig“ ist erstmalig endgültig hergestellt.
Vorstehender Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die von der
Erschließungsanlage „Am Jägersteig“ erschlossenen Grundstücke bilden das
Abrechnungsgebiet
(Anlage 1).
Die Refinanzierung
der Erschließungsanlage ist, sofern nicht bereits durch Ablöseverträge erfolgt,
für das Jahr 2014
vorgesehen.
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In Vertretung
gez. Norbert Danscheidt
1. Beigeordneter