Betreff
Bericht über Einzelprüfungsergebnisse des Jahres 2005 vom 01.08.2005
Vorlage
WP 04-09 SV 14/009
Aktenzeichen
I/14-Wit
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Rechnungsprüfungsausschuss Kenntnis vom 1. Bericht über Einzelprüfungsergebnisse des Jahres 2005 vom 01.08.2005."

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Der Katalog der Aufgaben, die der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 103 Abs. 1 GO NW (NKF) bzw. in der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Hilden übertragen sind, umfasst auch die Prüfung der Verwaltung auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit (Effektivität und Effizienz) des Verwaltungshandelns. Die im beigefügten 1. Bericht über Einzelprüfungsergebnisse des Jahres 2005 vom 01.08.2005  dargestellten Prüfungsergebnisse haben sich bei Prüfungen aus dieser innenrevisionären Tätigkeit und bei Prüfungen zur Vorbereitung der Prüfung einer Jahresrechnung ergeben.

 

Wie bereits in einer der letzten Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses angekündigt, wurde der diesjährige Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung gegenüber den Vorjahren durch Herausnahme unter anderem des bisherigen Teils II - Ausgewählte Einzelprüfungsergebnisse - umgestaltet.

 

Der Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung ist allerdings noch nicht fertig gestellt. Er soll erst in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 14. November 2005 beraten werden.

 

Die Auslagerung der bisher in den Jahresprüfungsberichten enthaltenen Einzelprüfungsergebnisse wurde im Vorgriff auf die zukünftigen Prüfungen des Jahresabschlusses und der Bilanz vorgenommen, um die Jahresprüfungsberichte nicht zu überladen.

 

Solche Einzelprüfungen sollen auch in Zukunft wie bisher im Rahmen der kapazitiven Möglichkeiten durchgeführt werden. Dieser hier vorliegende Bericht ist nun der erste, der dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem Rat im Jahresverlauf die erarbeiteten Prüfungsergebnisse zusammenfasst und in besonderen Sitzungsvorlagen zur Beratung vorgelegt wird. Angesichts der termingebundenen Prüfung des Jahresabschlusses und der Bilanz im NKF soll durch die Trennung von den Einzelfallprüfungen die gleichmäßige Arbeitsauslastung des Rechnungsprüfungsamtes erhalten bleiben.

 

 

Günter Scheib