hier: 1. Abhandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung
2. Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss
1. die eingegangenen Anregungen
während der Offenlage wie folgt abzuhandeln:
1.1 Schreiben des Herrn Hermann
Molitor vom 04.10.2004
Schreiben des Herrn Dirk
Heuvel vom 08.10.2004
Schreiben der Frau Renate
Teske-Wawrina vom 12.10.2004
Schreiben der Eheleute
Edith und Georg Winter vom 12.10.2004
Zu den oben aufgeführten
inhaltlich gleichen Schreiben wird wie folgt Stellung genommen:
Der Widerspruch zum Bau der
Zuschauertribüne wird zur Kenntnis genommen.
Die im Schreiben angesprochene Markierung der
Parkflächen kann nicht über ein Bebauungsplanverfahren geklärt werden, da sie
aufgrund der Straßenverkehrsordnung (§ 45 STVO) vorgenommen wurde und im
Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde liegt.
In diesem Fall wurde die Markierung
vorgenommen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Es war in der Vergangenheit
bei einzelnen Veranstaltungen zu „wildem Parken“ mit Behinderungen gekommen.
Diese Situationen sollen durch die Markierung vermieden werden. Da das Parken
gemäß STVO bereits ohne die Stellplatzmarkierungen zulässig war, hat sich die Anzahl
der Stellplätze nicht erhöht.
1.2 Schreiben der Familie Kurt
Kuske vom 15.10.2004
Zu dem oben aufgeführten
Schreiben wird wie folgt Stellung genommen:
Der Widerspruch zum Bau der
Zuschauertribüne wird zur Kenntnis genommen.
Durch den Bau der
Tribüne ist keine Ausweitung der Zahl der größeren Sportveranstaltungen in
erheblichem Umfange beabsichtigt oder geplant. Lediglich einzelne besondere
Ereignisse (z.B. Landessportfest der Schulen, Fußballjugend-Länderspiel oder
Leichtathletikmeisterschaften) können jährlich den Veranstaltungskalender
ergänzen. Sämtliche Veranstaltungen auf der Bezirkssportanlage werden jeweils
durch Einzelgenehmigungen der Sportverwaltung zugelassen. Dadurch ist
sichergestellt, dass diese den durch die Bundeslärmschutzverordnung zugelassenen
Rahmen keinesfalls erreichen oder gar überschreiten.
Eine Parkraumnot besteht faktisch nicht, da
an der Kreuzung der Straßen Breddert und Beckersheide ein ausreichend großer
Parkplatz vorhanden ist. Die Nutzung dieses Parkplatzes kann nicht über das
Bebauungsplanverfahren geregelt werden. Eine Verbesserung der wegweisenden und
sonstigen Verkehrsbeschilderung im Umfeld der Sportanlage wird durch das
Tiefbauamt geprüft. Sofern daraus eine Verbesserung zu erwarten ist und die
Regelungen der Straßenverkehrsordnung (STVO) eingehalten werden, werden
entsprechende Änderungen in der nächsten Zeit vorgenommen.
Die im Schreiben angesprochene Markierung der
Parkflächen kann nicht über ein Bebauungsplanverfahren geklärt werden, da sie
aufgrund der Straßenverkehrsordnung (§ 45 STVO) vorgenommen wurde und im
Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde liegt.
In diesem Fall wurde die Markierung
vorgenommen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Es war in der Vergangenheit
bei einzelnen Veranstaltungen zu „wildem Parken“ mit Behinderungen gekommen.
Diese Situationen sollen durch die Markierung vermieden werden. Da das Parken
gemäß STVO bereits ohne die Stellplatzmarkierungen zulässig war, hat sich die Anzahl
der Stellplätze nicht erhöht.
1.3 Schreiben der Eheleute
Brunhilde und Dieter Czichowski vom 14.10.2004
Zu dem oben aufgeführten Schreiben wird wie
folgt Stellung genommen:
Der Widerspruch zum Bau der
Zuschauertribüne wird zur Kenntnis genommen.
Die im Schreiben angesprochene Markierung der
Parkflächen kann nicht über ein Bebauungsplanverfahren geklärt werden, da sie
aufgrund der Straßenverkehrsordnung (§ 45 STVO) vorgenommen wurde und im
Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde liegt.
In diesem Fall wurde die Markierung
vorgenommen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Es war in der Vergangenheit
bei einzelnen Veranstaltungen zu „wildem Parken“ mit Behinderungen gekommen.
Diese Situationen sollen durch die Markierung vermieden werden. Da das Parken
gemäß STVO bereits ohne die Stellplatzmarkierungen zulässig war, hat sich die Anzahl
der Stellplätze nicht erhöht.
Bezüglich einer Lärmschutzwand zum
Eichelkamp, war diese im Bebauungsplan Nr. 136 nie vorgesehen. Die
Schalltechnische Untersuchung hat unter der Annahme, dass die Tribüne vorhanden
ist, auch die Lärmimmission für das der Sportanlage am nächsten liegende Wohnhaus
am Eichelkamp prognostiziert. Dieser Messpunkt hat ergeben, dass der
Schallpegel geringfügig unter den von der 18. Bundeslärmschutzverordnung
(BImSchV) vorgeschriebenen Richtwerten zu einem Reinen Wohngebiet liegt (50
dB(A) tags außerhalb der Ruhezeiten/ 45 dB(A) tags innerhalb der Ruhezeiten).
Auch die beabsichtigten Sonderveranstaltungen (seltene Ereignisse) werden gemäß
der 18. BImSchV im Rahmen des Erlaubten liegen.
1.4 Schreiben der Familie Neumann
vom 21.09.2004
Schreiben der Frau Brigitte Maina Weru vom
21.09.2004
Schreiben der Eheleute Wilma und Gerd
Bongaertz vom 11.10.2004
Schreiben der Frau Gabriele Schumacher vom
13.10.2004
Zu den oben aufgeführten inhaltlich gleichen
Schreiben wird wie folgt Stellung genommen:
Der in dem Schreiben erhobene Widerspruch
wird zur Kenntnis genommen. Leider enthält das Schreiben keine Begründung,
warum die Entscheidungen bezüglich der Parkfläche und des Lärmschutzes als
fehlerhaft eingestuft werden und inwieweit dadurch die öffentliche Sicherheit
und Ordnung gefährdet wird.
Um eine Einschätzung der zu erwartenden
Immissionen für die umliegende Wohnbebauung zu erhalten, wurde eine
schalltechnische Untersuchung erstellt, die prognostiziert, dass der
Schallpegel nach dem Bau der Tribüne beim vorgesehenen Normalbetrieb unter den
von der 18. Bundeslärmschutzverordnung (BImSchV) vorgeschriebenen Richtwerten
zu einem Allgemeinen Wohngebiet liegen wird (55 dB(A) tags außerhalb der
Ruhezeiten/ 50 dB(A) tags innerhalb der Ruhezeiten). Auch die beabsichtigten
Sonderveranstaltungen (seltene Ereignisse) werden gemäß der 18. BImSchV im
Rahmen des Erlaubten liegen.
Parkflächen für den Sportbetrieb
einschließlich der Sonderveranstaltungen sind vorhanden, da es an der Kreuzung
der Straßen Breddert und Beckersheide einen ausreichend großen Parkplatz gibt.
Die Nutzung dieses Parkplatzes kann nicht über das Bebauungsplanverfahren geregelt
werden. Eine Verbesserung der wegweisenden und sonstigen Verkehrsbeschilderung
im Umfeld der Sportanlage wird durch das Tiefbauamt geprüft. Sofern daraus eine
Verbesserung zu erwarten ist und die Regelungen der Straßenverkehrsordnung
(STVO) eingehalten werden, werden entsprechende Änderungen in der nächsten Zeit
vorgenommen.
1.5 Schreiben des Herrn
Andreas Bolte vom 04.10.2004
Zu dem oben aufgeführten Schreiben wird wie
folgt Stellung genommen:
Der Vorschlag zur seitlichen
Schließung der Tribüne wird im Rahmen der konkreten Ausbauplanung aufgegriffen
und berücksichtigt. Dieses wird auch in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.
Um die ohne Zweifel
auch schon jetzt vorhandenen Probleme der Belastung des Wohngebietes Bandsbusch
durch parkende Fahrzeuge zu beseitigen, wird durch entsprechende Auflagen in
den Nutzungsgenehmigungen für größere Sportveranstaltungen künftig
sichergestellt, dass eine bewachte Sperrung an der Zufahrt zur Straße
Bandsbusch erfolgt, so dass nur Anwohner und Rettungsfahrzeuge eine
Zufahrtsmöglichkeit haben. Diese Regelung hat sich bereits beim diesjährigen
"Festival des Sports" bewährt.
1.6 Schreiben der Eheleute
Rohloff vom 11.10.2004
Schreiben der Eheleute
Kahlke vom 12.10.2004
Zu den oben aufgeführten inhaltlich gleichen
Schreiben wird wie folgt Stellung genommen:
Die Benutzung von
Lautsprecheranlagen ist regelbar und wird sich im Rahmen des Erlaubten nach der
Bundeslärmschutzverordnung halten (im Jahr 2004 gab es lediglich drei Veranstaltungen
mit Lautsprecherbetrieb). Beim Genehmigungverfahren zum Bau der Tribüne soll
durch die Beurteilung eines Akustikers und dem Einsatz von
Schallleistungsbegrenzern gewährleistet werden, dass die Lärmbelastung durch
die Lautsprecheranlage innerhalb der Tribüne keine weitere Belastung der
Nachbarschaft bedeutet. Dieses wird auch in die Begründung zum Bebauungsplan
aufgenommen.
Zudem bringt der Bau
der Tribüne mit integrierter Lärmschutzwand einen eher noch verbesserten Lärmschutz
für die Anwohner des Wohngebietes Bandsbusch beim Betrieb von Lautsprecheranlagen
auf der Hauptkampfbahn.
Durch den Bau der
Tribüne ist keine Ausweitung der Zahl der größeren Sportveranstaltungen in
erheblichem Umfange beabsichtigt oder geplant. Lediglich einzelne besondere
Ereignisse (z.B. Landessportfest der Schulen, Fußballjugend-Länderspiel oder
Leichtathletikmeisterschaften) können jährlich den Veranstaltungskalender
ergänzen. Sämtliche Veranstaltungen auf der Bezirkssportanlage werden jeweils
durch Einzelgenehmigungen der Sportverwaltung zugelassen. Dadurch ist
sichergestellt, dass diese den durch die Bundeslärmschutzverordnung zugelassenen
Rahmen keinesfalls erreichen oder gar überschreiten.
Die im
Lärmschutzgutachten berechneten max. 600 Zuschauer sind für den Normalbetrieb
veranschlagt worden und nicht für die nach der 18. Bundeslärmschutzverordnung
als "seltene Ereignisse" ermöglichten Veranstaltungen. So waren beim
diesjährigen "Festival des Sports" zum Beispiel schon 4.500 Zuschauer
auf der Bezirkssportanlage.
Im Übrigen ist die
Tribüne zur Komplettierung der Sportanlage gedacht und wird eine wesentliche
Optimierung der Situation nicht nur für Sportler und Zuschauer, sondern auch
für Anwohner (verbesserter Schallschutz gegenüber dem jetzigen Zustand)
bringen. Eine Nutzung der so aufgewerteten Sportanlage für kommerzielle Zwecke
ist nicht vorgesehen, ebenso keine Nutzung für Modellautorennen.
Der Zentrale Bauhof fährt das flächenmäßig große Gelände der
Bezirkssportanlage über insgesamt drei Zufahrten an. Eine dieser Zufahrten für
den Zentralen Bauhof ist der Stich der Straße Am Bandsbusch. Ausschließlich
über diese Zufahrt sind insbesondere die südlichen Flächenanteile der
Bezirkssportanlage mit schwerem Gerät und großen eigenen wie auch Zulieferer-LKW
anfahrbar. Die Wegnahme des Drehkreuzes am Nebeneingang der Nordseite würde an
dieser Situation nichts ändern, da auch innerhalb der Anlage nicht genug Bewegungsfreiheit
besteht um den südlichen Bereich zu versorgen. Die südliche Zufahrt über den Stich
der Straße Am Bandsbusch ist somit für die Unterhaltung der Sportanlage
zwingend erforderlich.
Der Zugang zur
Sportanlage wird – wie bisher – ausschließlich von den Nordeingängen erfolgen.
Der Südeingang bzw. Ausgang wird nur in Notfällen genutzt.
Um die ohne Zweifel
auch schon jetzt vorhandenen Probleme der Belastung des Wohngebietes Bandsbusch
durch parkende Fahrzeuge zu beseitigen, wird durch entsprechende Auflagen in
den Nutzungsgenehmigungen für größere Sportveranstaltungen künftig
sichergestellt, dass eine bewachte Sperrung an der Zufahrt zur Straße
Bandsbusch erfolgt, so dass nur Anwohner und Rettungsfahrzeuge eine
Zufahrtsmöglichkeit haben. Diese Regelung hat sich bereits beim diesjährigen
"Festival des Sports" bewährt.
Die Nutzung des Parkplatzes an der Kreuzung
der Straßen Breddert und Beckersheide kann nicht über das
Bebauungsplanverfahren geregelt werden. Die Vorschläge zu einer Verbesserung
der wegweisenden und sonstigen Verkehrsbeschilderung im Umfeld der Sportanlage
werden durch das Tiefbauamt geprüft. Sofern daraus eine Verbesserung zu
erwarten ist und die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (STVO) eingehalten
werden, werden entsprechende Änderungen in der nächsten Zeit vorgenommen.
Die vorgeschlagene Reservierung von
markierten Stellplätzen ausschließlich für Busse im Breddert vor dem
Haupteingang ist wegen der unterschiedlichen Nutzungsstruktur der Sportanlage
nicht sinnvoll. Es ist zu befürchten, dass dann Parkraum unnütz reserviert und
damit für andere Nutzer verloren geht. Sinnvoller erscheint eine Lenkung der
Busse zum Parkplatz Beckersheide. Der Sachverhalt kann im Rahmen des
Bebauungsplanes nicht gelöst werden, wird aber von dem zuständigen Fachamt geprüft.
Der Anregung zur Demarkierung von Parkplätzen
zwischen der Ampel Breddert und Einmündung Bandsbusch wird nicht gefolgt, da
die verkehrlich notwendigen Sichtdreiecke im Einmündungsbereich bei der
Markierung der Parkplätze berücksichtigt worden sind.
Die Anregung bezüglich des Hinweisschildes
Spielstraße ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die Anregung
wird an das Tiefbauamt weiter geleitet.
1.7 Schreiben der Eheleute
Agnes und Alfred Steinmetz vom 07.10.2004, 13.10.2004 und 14.10.2004
Zu den oben aufgeführten Schreiben wird wie
folgt Stellung genommen:
Um eine Einschätzung der zu erwartenden
Immissionen für die umliegende Wohnbebauung bei einer Verdoppelung der
Zuschauerzahlen zu erhalten, wurde eine schalltechnische Untersuchung erstellt,
die prognostiziert, dass der Schallpegel nach dem Bau der Tribüne beim vorgesehenen
Normalbetrieb unter den von der 18. Bundeslärmschutzverordnung (BImSchV)
vorgeschriebenen Richtwerten zu einem Allgemeinen Wohngebiet liegen wird (55
dB(A) tags außerhalb der Ruhezeiten/ 50 dB(A) tags innerhalb der Ruhezeiten).
Dieses gilt auch für die Häuser Bandsbusch 3-7, so dass der Bau einer weiteren
Lärmschutzwand nicht notwendig ist. Auch die beabsichtigten
Sonderveranstaltungen werden gemäß der 18. BImSchV als seltene Ereignisse im
Rahmen des Erlaubten liegen. Somit widerspricht die Intensivierung der Nutzung
weder der Lärmschutzverordnung noch der Umweltverträglichkeit und es können
auch keine Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden.
Die Benutzung von
Lautsprecheranlagen ist regelbar und wird sich im Rahmen des Erlaubten nach der
Bundeslärmschutzverordnung halten (im Jahr 2004 gab es lediglich drei Veranstaltungen
mit Lautsprecherbetrieb). Beim Genehmigungverfahren zum Bau der Tribüne soll
durch die Beurteilung eines Akustikers und dem Einsatz von
Schallleistungsbegrenzern gewährleistet werden, dass die Lärmbelastung durch
die Lautsprecheranlage innerhalb der Tribüne keine weitere Belastung der
Nachbarschaft bedeutet. Dieses wird auch in die Begründung zum Bebauungsplan
aufgenommen.
Zudem bringt der Bau
der Tribüne mit integrierter Lärmschutzwand einen eher noch verbesserten
Lärmschutz für die Anwohner des Wohngebietes Bandsbusch beim Betrieb von Lautsprecheranlagen
auf der Hauptkampfbahn.
Durch den Bau der
Tribüne ist keine Ausweitung der Zahl der größeren Sportveranstaltungen in
erheblichem Umfange beabsichtigt oder geplant. Lediglich einzelne besondere
Ereignisse (z.B. Landessportfest der Schulen, Fußballjugend-Länderspiel oder
Leichtathletikmeisterschaften) können jährlich den Veranstaltungskalender
ergänzen. Sämtliche Veranstaltungen auf der Bezirkssportanlage werden jeweils
durch Einzelgenehmigungen der Sportverwaltung zugelassen. Dadurch ist
sichergestellt, dass diese den durch die Bundeslärmschutzverordnung zugelassenen
Rahmen keinesfalls erreichen oder gar überschreiten.
Der Parkplatz an der Kreuzung der Straßen
Breddert und Beckersheide ist mit einer ausreichenden Größe für die Nutzer der
Bezirkssportanlage angelegt worden. Die Annahme dieses Parkplatzes durch die
Zuschauer kann nicht über das Bebauungsplanverfahren geregelt werden. Eine
Verbesserung der wegweisenden und sonstigen Verkehrsbeschilderung im Umfeld der
Sportanlage wird durch das Tiefbauamt geprüft. Sofern daraus eine Verbesserung
zu erwarten ist und die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (STVO) eingehalten
werden, werden entsprechende Änderungen in der nächsten Zeit vorgenommen.
Um die ohne Zweifel
auch schon jetzt vorhandenen Probleme der Belastung des Wohngebietes Bandsbusch
durch parkende Fahrzeuge zu beseitigen, wird durch entsprechende Auflagen in den
Nutzungsgenehmigungen für größere Sportveranstaltungen künftig sichergestellt,
dass eine bewachte Sperrung an der Zufahrt zur Straße Bandsbusch erfolgt, so
dass nur Anwohner und Rettungsfahrzeuge eine Zufahrtsmöglichkeit haben. Diese
Regelung hat sich bereits beim diesjährigen "Festival des Sports" bewährt.
Bezüglich der angesprochenen
Stellplatzmarkierung wurde diese vorgenommen, um die Verkehrssicherheit zu
erhöhen. Es war in der Vergangenheit bei einzelnen Veranstaltungen zu „wildem
Parken“ mit Behinderungen gekommen. Diese Situationen sollen durch die Markierung
vermieden werden. Da das Parken gemäß STVO bereits ohne die Stellplatzmarkierungen
zulässig war, hat sich die Anzahl der Stellplätze nicht erhöht.
1.8 Schreiben des Herrn Gerd
Unger vom 12.10.2004
Zu dem oben aufgeführten Schreiben wird wie
folgt Stellung genommen:
Der Förderverein
Bezirkssportanlage e.V. vertritt gemeinsam mit dem Stadtsportverband Hilden
e.V. die Interessen des Hildener Sports als größte organisierte Gruppierung in
unserer Stadt und somit keine privaten, sondern sehr wohl öffentliche Belange.
Beide Vereine setzen sich bereits seit 1999 für die Realisierung einer schon in
der Ursprungsplanung der Bezirkssportanlage enthaltenen Tribüne ein. Der
Vorschlag des Fördervereins geht von folgenden Kernpunkten aus:
4 Abkehr von der ursprünglichen
Planung einer aufwändigen und teuren Tribünenanlage für 1.600 Zuschauer
4 Bau einer preisgünstigeren,
funktional ausreichenden Tribüne für ca. 500-600 Zuschauer einschl. Schaffung
von dringend notwendigen Lagerräumen für Sport- und Pflegegeräte
4 Realisierung eines
verbesserten Lärmschutzes für die Anwohner im Zuge dieser Maßnahme
Das Wohngebiet westlich der geplanten
Tribünenanlage ist im Bebauungsplan als Allgemeines Wohngebiet (WA)
ausgewiesen. Im § 2 (6) der BImSchV steht, dass das Baugebiet erst dann anders
beurteilt werden muss, wenn es zu einer „erheblichen“ Abweichung bezüglich der
Bebauungsplanausweisung kommt. Eine solche Abweichung kann nicht festegestellt
werden, da auch ein WA vorwiegend dem Wohnen dient.
Um eine Einschätzung der zu erwartenden
Immissionen für die umliegende Wohnbebauung bei einer Verdoppelung der
Zuschauerzahlen zu erhalten, wurde eine schalltechnische Untersuchung erstellt,
die prognostiziert, dass der Schallpegel nach dem Bau der Tribüne beim vorgesehenen
Normalbetrieb unter den von der 18. Bundeslärmschutzverordnung (BImSchV)
vorgeschriebenen Richtwerten zu einem Allgemeinen Wohngebiet liegen wird (55
dB(A) tags außerhalb der Ruhezeiten/ 50 dB(A) tags innerhalb der Ruhezeiten).
Auch die beabsichtigten Sonderveranstaltungen werden gemäß der 18. BImSchV als
„seltene Ereignisse“ im Rahmen des Erlaubten liegen, da die möglichen 18
Kalendertage im Jahr nicht überschritten werden.
Der Vorschlag zur
seitlichen Schließung der Tribüne wird im Rahmen der konkreten Ausbauplanung
aufgegriffen und berücksichtigt. Dieses wird auch in die Begründung zum Bebauungsplan
aufgenommen.
Die Benutzung von
Lautsprecheranlagen ist regelbar und wird sich im Rahmen des Erlaubten nach der
Bundeslärmschutzverordnung halten (im Jahr 2004 gab es lediglich drei Veranstaltungen
mit Lautsprecherbetrieb). Beim Genehmigungverfahren zum Bau der Tribüne soll
durch die Beurteilung eines Akustikers und dem Einsatz von
Schallleistungsbegrenzern gewährleistet werden, dass die Lärmbelastung durch
die Lautsprecheranlage innerhalb der Tribüne keine weitere Belastung der
Nachbarschaft bedeutet. Dieses wird auch in die Begründung zum Bebauungsplan
aufgenommen.
Zudem bringt der Bau
der Tribüne mit integrierter Lärmschutzwand einen eher noch verbesserten
Lärmschutz für die Anwohner des Wohngebietes Bandsbusch beim Betrieb von Lautsprecheranlagen
auf der Hauptkampfbahn.
Der Parkplatz an der Kreuzung der Straßen
Breddert und Beckersheide ist mit einer ausreichenden Größe für die Nutzer der
Bezirkssportanlage angelegt worden. Die Annahme dieses Parkplatzes durch die
Zuschauer kann nicht über das Bebauungsplanverfahren geregelt werden. Eine
Verbesserung der wegweisenden und sonstigen Verkehrsbeschilderung im Umfeld der
Sportanlage wird durch das Tiefbauamt geprüft. Sofern daraus eine Verbesserung
zu erwarten ist und die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (STVO) eingehalten
werden, werden entsprechende Änderungen in der nächsten Zeit vorgenommen.
Durch den Bau der
Tribüne ist keine Ausweitung der Zahl der größeren Sportveranstaltungen in
erheblichem Umfange beabsichtigt oder geplant. Lediglich einzelne besondere
Ereignisse (z.B. Landessportfest der Schulen, Fußballjugend-Länderspiel oder
Leichtathletikmeisterschaften) können jährlich den Veranstaltungskalender
ergänzen. Sämtliche Veranstaltungen auf der Bezirkssportanlage werden jeweils
durch Einzelgenehmigungen der Sportverwaltung zugelassen. Dadurch ist
sichergestellt, dass diese den durch die Bundeslärmschutzverordnung zugelassenen
Rahmen keinesfalls erreichen oder gar überschreiten.
Eine Verlagerung der Hauptkampfbahn inklusive
der Tribüne wurde vor Einleitung des Bauleitplanverfahrens geprüft und hatte
aus folgenden Gründen zum Ergebnis, dass keine andere Lösungsmöglichkeit
gefunden wurde:
Die Verlagerung innerhalb der Sportanlage ist
nicht möglich, da die Nebenplätze nicht für Fußball und Leichtathletik
gleichermaßen geeignet sind und die Tribüne für beides benötigt wird.
Auch eine Auslagerung auf eine bereits
vorhandene Sportanlage ist nicht möglich, da einerseits auch diese Anlagen in
der Nähe von Wohngebieten liegen und andererseits die Flächenausstattung nicht
ausreicht, da die Bezirkssportanlage für Veranstaltungen mit regionaler Bedeutung
gebaut wurde.
Aufgrund der Knappheit insbesondere an
Freiflächen innerhalb des Gemeindegebietes ist auch die Neuplanung einer
Sportanlage weit abseits einer Wohnbebauung nicht möglich.
1.9 Schreiben der Frau Renate
Teske-Wawrina vom 12.10.2004
Zu dem oben aufgeführten Schreiben wird wie
folgt Stellung genommen:
Eine Parkraumnot besteht faktisch nicht, da
an der Kreuzung der Straßen Breddert und Beckersheide ein ausreichend großer
Parkplatz vorhanden ist. Die Nutzung dieses Parkplatzes kann nicht über das
Bebauungsplanverfahren geregelt werden. Eine Verbesserung der wegweisenden und
sonstigen Verkehrsbeschilderung im Umfeld der Sportanlage wird durch das
Tiefbauamt geprüft. Sofern daraus eine Verbesserung zu erwarten ist und die
Regelungen der Straßenverkehrsordnung (STVO) eingehalten werden, werden
entsprechende Änderungen in der nächsten Zeit vorgenommen.
Um die ohne Zweifel
auch schon jetzt vorhandenen Probleme der Belastung des Wohngebietes Bandsbusch
durch parkende Fahrzeuge zu beseitigen, wird durch entsprechende Auflagen in
den Nutzungsgenehmigungen für größere Sportveranstaltungen künftig
sichergestellt, dass eine bewachte Sperrung an der Zufahrt zur Straße
Bandsbusch erfolgt, so dass nur Anwohner und Rettungsfahrzeuge eine
Zufahrtsmöglichkeit haben. Diese Regelung hat sich bereits beim diesjährigen
"Festival des Sports" bewährt.
Die Tribüne wird lediglich für 500-600
Zuschauer geplant und befindet sich in einem Abstand von 11 m zu den
nächstliegenden Wohnhäusern.
Durch den Bau der
Tribüne ist keine Ausweitung der Zahl der größeren Sportveranstaltungen in
erheblichem Umfange beabsichtigt oder geplant. Lediglich einzelne besondere
Ereignisse (z.B. Landessportfest der Schulen, Fußballjugend-Länderspiel oder
Leichtathletikmeisterschaften) können jährlich den Veranstaltungskalender
ergänzen. Sämtliche Veranstaltungen auf der Bezirkssportanlage werden jeweils
durch Einzelgenehmigungen der Sportverwaltung zugelassen. Dadurch ist sichergestellt,
dass diese den durch die Bundeslärmschutzverordnung zugelassenen Rahmen
keinesfalls erreichen oder gar überschreiten.
1.10 Schreiben der Frau Brigitte
Maina Weru vom 01.11.2004
Schreiben der Familie Neumann vom 02.11.2004
Zu den oben aufgeführten inhaltlich gleichen
Schreiben wird wie folgt Stellung genommen:
Eine Parkraumnot besteht faktisch nicht, da
an der Kreuzung der Straßen Breddert und Beckersheide ein ausreichend großer
Parkplatz vorhanden ist. Die Nutzung dieses Parkplatzes kann nicht über das
Bebauungsplanverfahren geregelt werden. Eine Verbesserung der wegweisenden und
sonstigen Verkehrsbeschilderung im Umfeld der Sportanlage wird durch das
Tiefbauamt geprüft. Sofern daraus eine Verbesserung zu erwarten ist und die
Regelungen der Straßenverkehrsordnung (STVO) eingehalten werden, werden
entsprechende Änderungen in der nächsten Zeit vorgenommen.
Um die ohne Zweifel
auch schon jetzt vorhandenen Probleme der Belastung des Wohngebietes Bandsbusch
durch parkende Fahrzeuge zu beseitigen, wird durch entsprechende Auflagen in
den Nutzungsgenehmigungen für größere Sportveranstaltungen künftig
sichergestellt, dass eine bewachte Sperrung an der Zufahrt zur Straße
Bandsbusch erfolgt, so dass nur Anwohner und Rettungsfahrzeuge eine
Zufahrtsmöglichkeit haben. Diese Regelung hat sich bereits beim diesjährigen
"Festival des Sports" bewährt.
Durch den Bau der
Tribüne ist keine Ausweitung der Zahl der größeren Sportveranstaltungen in erheblichem
Umfange beabsichtigt oder geplant. Lediglich einzelne besondere Ereignisse
(z.B. Landessportfest der Schulen, Fußballjugend-Länderspiel oder
Leichtathletikmeisterschaften) können jährlich den Veranstaltungskalender
ergänzen. Sämtliche Veranstaltungen auf der Bezirkssportanlage werden jeweils
durch Einzelgenehmigungen der Sportverwaltung zugelassen, so dass auch von Fall
zu Fall die bereits erwähnten Auflagen zur Regelung des Verkehrs erfolgen
werden.
Die Benutzung von
Lautsprecheranlagen ist regelbar und wird sich im Rahmen des Erlaubten nach der
Bundeslärmschutzverordnung halten (im Jahr 2004 gab es lediglich drei Veranstaltungen
mit Lautsprecherbetrieb). Beim Genehmigungverfahren zum Bau der Tribüne soll
durch die Beurteilung eines Akustikers und dem Einsatz von
Schallleistungsbegrenzern gewährleistet werden, dass die Lärmbelastung durch
die Lautsprecheranlage innerhalb der Tribüne keine weitere Belastung der
Nachbarschaft bedeutet. Dieses wird auch in die Begründung zum Bebauungsplan
aufgenommen.
Zudem bringt der Bau
der Tribüne mit integrierter Lärmschutzwand einen eher noch verbesserten
Lärmschutz für die Anwohner des Wohngebietes Bandsbusch beim Betrieb von Lautsprecheranlagen
auf der Hauptkampfbahn.
Da die Flutlichtanlage
nicht im Zusammenhang mit dem Bau der Zuschauertribüne zu sehen ist, kann im
Bauleitplanverfahren hierzu auch keine Aussage getroffen werden. Die Anregung
wird aber von dem zuständigen Fachamt berücksichtigt, so dass die
Flutlichtanlage hinsichtlich der Licht-Richtlinie überprüft wird.
Der Förderverein
Bezirkssportanlage e.V. vertritt gemeinsam mit dem Stadtsportverband Hilden
e.V. die Interessen des Hildener Sports als größte organisierte Gruppierung in
unserer Stadt und somit keine privaten, sondern sehr wohl öffentliche Belange.
Beide Vereine setzen sich bereits seit 1999 für die Realisierung einer schon in
der Ursprungsplanung der Bezirkssportanlage enthaltenen Tribüne ein. Der
Vorschlag des Fördervereins geht von folgenden Kernpunkten aus:
4 Abkehr von der ursprünglichen
Planung einer aufwändigen und teuren Tribünenanlage für 1.600 Zuschauer,
4 Bau
einer preisgünstigeren, funktional ausreichenden Tribüne für ca. 500-600
Zuschauer einschl. Schaffung von
dringend notwendigen Lagerräumen für Sport- und Pflegegeräte,
4 Realisierung
eines verbesserten Lärmschutzes für die Anwohner im Zuge dieser Maßnahme.
1.11 Schreiben des Staatlichen
Umweltamts Düsseldorf vom 18.11.2004
In der
schalltechnischen Untersuchung des Ingenieurbüros für Schallschutz vom
06.09.2001 wird in der Tat die Beschallungsanlage nicht berücksichtigt.
Jedoch ist geplant, im
Zuge des Neubaus der Tribüne auch die vorhandene, veraltete Beschallungsanlage
gegen eine neue Anlage auszutauschen. Die Benutzung der Lautsprecheranlage ist
regelbar und wird sich im Rahmen des Erlaubten nach der Bundeslärmschutzverordnung
halten (im Jahr 2004 gab es lediglich drei Veranstaltungen mit Betrieb der veralteten
Lautsprecher). Beim Baugenehmigungverfahren zum Bau der Tribüne soll durch die
Beurteilung eines Akustikers und dem Einsatz von Schallleistungsbegrenzern
gewährleistet werden, dass die Lärmbelastung der Nachbarschaft durch die neue Lautsprecheranlage
innerhalb der Tribüne reduziert wird. Dieses wurde auch in die Begründung zum
Bebauungsplan aufgenommen.
Zudem bringt der Bau
der Tribüne mit integrierter Lärmschutzwand inkl. den im Rahmen der Abwägung
zugesagten künftigen Regelungen bei der Benutzung der Sportanlage sowie der
seitlichen Schließung der Tribünenanlage einen verbesserten Lärmschutz für die
Anwohner des Wohngebietes Bandsbusch beim Betrieb der Bezirkssportanlage, auch
bei der seltenen Benutzung von Lautsprecheranlagen auf der Hauptkampfbahn.
Das
Staatliche Umweltamt wird im Baugenehmigungsverfahren für die Errichtung der
Tribüne von der Stadt Hilden beteiligt und zu diesem Zeitpunkt werden die
Auswirkungen der modernisierten Beschallungsanlage aus
immissionsschutzrechtlicher Sicht nachgewiesen.
2. die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 136 gemäß §§ 7 und 41
der Gemeindeordnung NW vom 14.07.1994
(GV NW S. 666) in der zzt. gültigen Fassung sowie des § 10 Baugesetzbuch
(BauGB) vom 27. 08. 1997 (BGBI.
S. 2141) in der vor dem 20.07.2004 gültigen Fassung unter Berück- sichtigung der stattgegebenen
Anregungen als Satzung.
Das Plangebiet liegt innerhalb des
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 136 und ist Bestandteil des Flurstückes
1229 der Flur 60 der Gemarkung Hilden. Es wird westlich begrenzt durch die
Flurstücke 963, 1051,1052,1053,1054,1055,1056 der Flur 60 der Gemarkung Hilden.
Dem Satzungsbeschluss liegt
die Entscheidungsbegründung vom 27.10.2004 zugrunde.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Die 9. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 136 wurde am 14.07.2004 vom Rat der Stadt Hilden zur Offenlage
beschlossen. Diese fand in der Zeit vom 13.09. - 15.10.2004 im Rathaus statt.
Gleichzeitig wurden
die Träger öffentlicher Belange beteiligt, die keine Anregungen vorbrachten.
Auch das Staatliche
Umweltamt hat mit dem beiliegenden Schreiben vom 24.09.2004 keine weiteren
Bedenken geäußert, da die Nutzungszeiten nun in die Begründung eingearbeitet
wurden.
Der Punkt 5.2 der
Begründung wird ergänzt, um bezüglich der Zuschauerzahlen klarzustellen, dass
die maximal im Lärmschutzgutachten berechneten 600 Zuschauer nur für den
Normalbetrieb veranschlagt wurden und nicht für die nach der 18.
Bundeslärmschutzverordnung (BImSchV) als „seltene Ereignisse“ ermöglichten
Veranstaltungen.
Des Weiteren wird
der Punkt 1.2 der Textlichen Festsetzungen sowie wiederum der Punkt 5.2 der
Begründung ergänzt, da die ausgewiesene Lärmschutzwand eventuell nicht mehr
notwendig ist, wenn die Zuschauertribüne mit entsprechenden Seitenwänden
versehen wird. Dieses muss im Baugenehmigungverfahren endgültig geklärt werden.
Weitere Änderungen
in der Begründung wurden aufgrund der in der Sitzungsvorlage abgehandelten
Einsprüche der Bürger vorgenommen.
Sollte die
Bebauungsplanänderung als Satzung beschlossen werden, kann sie Ende dieses
Jahres Rechtskraft erlangen.
Günter Scheib