Betreff
Bebauungsplan Nr. 136, 9. Änderung für den Bereich Bezirkssportanlage "Am Bandsbusch"
hier: 1. Abhandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung
2. Satzungsbeschluss
Vorlage
WP 04-09 SV 61/003
Aktenzeichen
IV/61.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss

 

1.    die eingegangenen Anregungen während der Offenlage wie folgt abzuhandeln:

 

1.1  Schreiben des Herrn Hermann Molitor vom 04.10.2004

       Schreiben des Herrn Dirk Heuvel vom 08.10.2004

       Schreiben der Frau Renate Teske-Wawrina vom 12.10.2004

       Schreiben der Eheleute Edith und Georg Winter vom 12.10.2004

       Zu den oben aufgeführten inhaltlich gleichen Schreiben wird wie folgt Stellung genommen:

       Der Widerspruch zum Bau der Zuschauertribüne wird zur Kenntnis genommen.

Die im Schreiben angesprochene Markierung der Parkflächen kann nicht über ein Bebauungsplanverfahren geklärt werden, da sie aufgrund der Straßenverkehrsordnung (§ 45 STVO) vorgenommen wurde und im Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde liegt.

In diesem Fall wurde die Markierung vorgenommen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Es war in der Vergangenheit bei einzelnen Veranstaltungen zu „wildem Parken“ mit Behinderungen gekommen. Diese Situationen sollen durch die Markierung vermieden werden. Da das Parken gemäß STVO bereits ohne die Stellplatzmarkierungen zulässig war, hat sich die Anzahl der Stellplätze nicht erhöht.

 

1.2  Schreiben der Familie Kurt Kuske vom 15.10.2004

       Zu dem oben aufgeführten Schreiben wird wie folgt Stellung genommen:     

       Der Widerspruch zum Bau der Zuschauertribüne wird zur Kenntnis genommen.

Durch den Bau der Tribüne ist keine Ausweitung der Zahl der größeren Sportveranstaltungen in erheblichem Umfange beabsichtigt oder geplant. Lediglich einzelne besondere Ereignisse (z.B. Landessportfest der Schulen, Fußballjugend-Länderspiel oder Leichtathletikmeisterschaften) können jährlich den Veranstaltungskalender ergänzen. Sämtliche Veranstaltungen auf der Bezirkssportanlage werden jeweils durch Einzelgenehmigungen der Sportverwaltung zugelassen. Dadurch ist sichergestellt, dass diese den durch die Bundeslärmschutzverordnung zugelassenen Rahmen keinesfalls erreichen oder gar überschreiten.

Eine Parkraumnot besteht faktisch nicht, da an der Kreuzung der Straßen Breddert und Beckersheide ein ausreichend großer Parkplatz vorhanden ist. Die Nutzung dieses Parkplatzes kann nicht über das Bebauungsplanverfahren geregelt werden. Eine Verbesserung der wegweisenden und sonstigen Verkehrsbeschilderung im Umfeld der Sportanlage wird durch das Tiefbauamt geprüft. Sofern daraus eine Verbesserung zu erwarten ist und die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (STVO) eingehalten werden, werden entsprechende Änderungen in der nächsten Zeit vorgenommen.

Die im Schreiben angesprochene Markierung der Parkflächen kann nicht über ein Bebauungsplanverfahren geklärt werden, da sie aufgrund der Straßenverkehrsordnung (§ 45 STVO) vorgenommen wurde und im Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde liegt.

In diesem Fall wurde die Markierung vorgenommen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Es war in der Vergangenheit bei einzelnen Veranstaltungen zu „wildem Parken“ mit Behinderungen gekommen. Diese Situationen sollen durch die Markierung vermieden werden. Da das Parken gemäß STVO bereits ohne die Stellplatzmarkierungen zulässig war, hat sich die Anzahl der Stellplätze nicht erhöht.

 

1.3  Schreiben der Eheleute Brunhilde und Dieter Czichowski vom 14.10.2004

Zu dem oben aufgeführten Schreiben wird wie folgt Stellung genommen:

       Der Widerspruch zum Bau der Zuschauertribüne wird zur Kenntnis genommen.

Die im Schreiben angesprochene Markierung der Parkflächen kann nicht über ein Bebauungsplanverfahren geklärt werden, da sie aufgrund der Straßenverkehrsordnung (§ 45 STVO) vorgenommen wurde und im Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde liegt.

In diesem Fall wurde die Markierung vorgenommen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Es war in der Vergangenheit bei einzelnen Veranstaltungen zu „wildem Parken“ mit Behinderungen gekommen. Diese Situationen sollen durch die Markierung vermieden werden. Da das Parken gemäß STVO bereits ohne die Stellplatzmarkierungen zulässig war, hat sich die Anzahl der Stellplätze nicht erhöht.

Bezüglich einer Lärmschutzwand zum Eichelkamp, war diese im Bebauungsplan Nr. 136 nie vorgesehen. Die Schalltechnische Untersuchung hat unter der Annahme, dass die Tribüne vorhanden ist, auch die Lärmimmission für das der Sportanlage am nächsten liegende Wohnhaus am Eichelkamp prognostiziert. Dieser Messpunkt hat ergeben, dass der Schallpegel geringfügig unter den von der 18. Bundeslärmschutzverordnung (BImSchV) vorgeschriebenen Richtwerten zu einem Reinen Wohngebiet liegt (50 dB(A) tags außerhalb der Ruhezeiten/ 45 dB(A) tags innerhalb der Ruhezeiten). Auch die beabsichtigten Sonderveranstaltungen (seltene Ereignisse) werden gemäß der 18. BImSchV im Rahmen des Erlaubten liegen.

 

1.4  Schreiben der Familie Neumann vom 21.09.2004

Schreiben der Frau Brigitte Maina Weru vom 21.09.2004

Schreiben der Eheleute Wilma und Gerd Bongaertz vom 11.10.2004

Schreiben der Frau Gabriele Schumacher vom 13.10.2004

Zu den oben aufgeführten inhaltlich gleichen Schreiben wird wie folgt Stellung genommen:

Der in dem Schreiben erhobene Widerspruch wird zur Kenntnis genommen. Leider enthält das Schreiben keine Begründung, warum die Entscheidungen bezüglich der Parkfläche und des Lärmschutzes als fehlerhaft eingestuft werden und inwieweit dadurch die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wird.

Um eine Einschätzung der zu erwartenden Immissionen für die umliegende Wohnbebauung zu erhalten, wurde eine schalltechnische Untersuchung erstellt, die prognostiziert, dass der Schallpegel nach dem Bau der Tribüne beim vorgesehenen Normalbetrieb unter den von der 18. Bundeslärmschutzverordnung (BImSchV) vorgeschriebenen Richtwerten zu einem Allgemeinen Wohngebiet liegen wird (55 dB(A) tags außerhalb der Ruhezeiten/ 50 dB(A) tags innerhalb der Ruhezeiten). Auch die beabsichtigten Sonderveranstaltungen (seltene Ereignisse) werden gemäß der 18. BImSchV im Rahmen des Erlaubten liegen.

Parkflächen für den Sportbetrieb einschließlich der Sonderveranstaltungen sind vorhanden, da es an der Kreuzung der Straßen Breddert und Beckersheide einen ausreichend großen Parkplatz gibt. Die Nutzung dieses Parkplatzes kann nicht über das Bebauungsplanverfahren geregelt werden. Eine Verbesserung der wegweisenden und sonstigen Verkehrsbeschilderung im Umfeld der Sportanlage wird durch das Tiefbauamt geprüft. Sofern daraus eine Verbesserung zu erwarten ist und die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (STVO) eingehalten werden, werden entsprechende Änderungen in der nächsten Zeit vorgenommen.

 

1.5  Schreiben des Herrn Andreas Bolte vom 04.10.2004

Zu dem oben aufgeführten Schreiben wird wie folgt Stellung genommen:

Der Vorschlag zur seitlichen Schließung der Tribüne wird im Rahmen der konkreten Ausbauplanung aufgegriffen und berücksichtigt. Dieses wird auch in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.

Um die ohne Zweifel auch schon jetzt vorhandenen Probleme der Belastung des Wohngebietes Bandsbusch durch parkende Fahrzeuge zu beseitigen, wird durch entsprechende Auflagen in den Nutzungsgenehmigungen für größere Sportveranstaltungen künftig sichergestellt, dass eine bewachte Sperrung an der Zufahrt zur Straße Bandsbusch erfolgt, so dass nur Anwohner und Rettungsfahrzeuge eine Zufahrtsmöglichkeit haben. Diese Regelung hat sich bereits beim diesjährigen "Festival des Sports" bewährt.

 

1.6  Schreiben der Eheleute Rohloff vom 11.10.2004

       Schreiben der Eheleute Kahlke vom 12.10.2004

Zu den oben aufgeführten inhaltlich gleichen Schreiben wird wie folgt Stellung genommen:

Die Benutzung von Lautsprecheranlagen ist regelbar und wird sich im Rahmen des Erlaubten nach der Bundeslärmschutzverordnung halten (im Jahr 2004 gab es lediglich drei Veranstaltungen mit Lautsprecherbetrieb). Beim Genehmigungverfahren zum Bau der Tribüne soll durch die Beurteilung eines Akustikers und dem Einsatz von Schallleistungsbegrenzern gewährleistet werden, dass die Lärmbelastung durch die Lautsprecheranlage innerhalb der Tribüne keine weitere Belastung der Nachbarschaft bedeutet. Dieses wird auch in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.

Zudem bringt der Bau der Tribüne mit integrierter Lärmschutzwand einen eher noch verbesserten Lärmschutz für die Anwohner des Wohngebietes Bandsbusch beim Betrieb von Lautsprecheranlagen auf der Hauptkampfbahn.

Durch den Bau der Tribüne ist keine Ausweitung der Zahl der größeren Sportveranstaltungen in erheblichem Umfange beabsichtigt oder geplant. Lediglich einzelne besondere Ereignisse (z.B. Landessportfest der Schulen, Fußballjugend-Länderspiel oder Leichtathletikmeisterschaften) können jährlich den Veranstaltungskalender ergänzen. Sämtliche Veranstaltungen auf der Bezirkssportanlage werden jeweils durch Einzelgenehmigungen der Sportverwaltung zugelassen. Dadurch ist sichergestellt, dass diese den durch die Bundeslärmschutzverordnung zugelassenen Rahmen keinesfalls erreichen oder gar überschreiten.

Die im Lärmschutzgutachten berechneten max. 600 Zuschauer sind für den Normalbetrieb veranschlagt worden und nicht für die nach der 18. Bundeslärmschutzverordnung als "seltene Ereignisse" ermöglichten Veranstaltungen. So waren beim diesjährigen "Festival des Sports" zum Beispiel schon 4.500 Zuschauer auf der Bezirkssportanlage.

Im Übrigen ist die Tribüne zur Komplettierung der Sportanlage gedacht und wird eine wesentliche Optimierung der Situation nicht nur für Sportler und Zuschauer, sondern auch für Anwohner (verbesserter Schallschutz gegenüber dem jetzigen Zustand) bringen. Eine Nutzung der so aufgewerteten Sportanlage für kommerzielle Zwecke ist nicht vorgesehen, ebenso keine Nutzung für Modellautorennen.

Der Zentrale Bauhof fährt das flächenmäßig große Gelände der Bezirkssportanlage über insgesamt drei Zufahrten an. Eine dieser Zufahrten für den Zentralen Bauhof ist der Stich der Straße Am Bandsbusch. Ausschließlich über diese Zufahrt sind insbesondere die südlichen Flächenanteile der Bezirkssportanlage mit schwerem Gerät und großen eigenen wie auch Zulieferer-LKW anfahrbar. Die Wegnahme des Drehkreuzes am Nebeneingang der Nordseite würde an dieser Situation nichts ändern, da auch innerhalb der Anlage nicht genug Bewegungsfreiheit besteht um den südlichen Bereich zu versorgen. Die südliche Zufahrt über den Stich der Straße Am Bandsbusch ist somit für die Unterhaltung der Sportanlage zwingend erforderlich.

Der Zugang zur Sportanlage wird – wie bisher – ausschließlich von den Nordeingängen erfolgen. Der Südeingang bzw. Ausgang wird nur in Notfällen genutzt.

Um die ohne Zweifel auch schon jetzt vorhandenen Probleme der Belastung des Wohngebietes Bandsbusch durch parkende Fahrzeuge zu beseitigen, wird durch entsprechende Auflagen in den Nutzungsgenehmigungen für größere Sportveranstaltungen künftig sichergestellt, dass eine bewachte Sperrung an der Zufahrt zur Straße Bandsbusch erfolgt, so dass nur Anwohner und Rettungsfahrzeuge eine Zufahrtsmöglichkeit haben. Diese Regelung hat sich bereits beim diesjährigen "Festival des Sports" bewährt.

Die Nutzung des Parkplatzes an der Kreuzung der Straßen Breddert und Beckersheide kann nicht über das Bebauungsplanverfahren geregelt werden. Die Vorschläge zu einer Verbesserung der wegweisenden und sonstigen Verkehrsbeschilderung im Umfeld der Sportanlage werden durch das Tiefbauamt geprüft. Sofern daraus eine Verbesserung zu erwarten ist und die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (STVO) eingehalten werden, werden entsprechende Änderungen in der nächsten Zeit vorgenommen.

Die vorgeschlagene Reservierung von markierten Stellplätzen ausschließlich für Busse im Breddert vor dem Haupteingang ist wegen der unterschiedlichen Nutzungsstruktur der Sportanlage nicht sinnvoll. Es ist zu befürchten, dass dann Parkraum unnütz reserviert und damit für andere Nutzer verloren geht. Sinnvoller erscheint eine Lenkung der Busse zum Parkplatz Beckersheide. Der Sachverhalt kann im Rahmen des Bebauungsplanes nicht gelöst werden, wird aber von dem zuständigen Fachamt geprüft.

Der Anregung zur Demarkierung von Parkplätzen zwischen der Ampel Breddert und Einmündung Bandsbusch wird nicht gefolgt, da die verkehrlich notwendigen Sichtdreiecke im Einmündungsbereich bei der Markierung der Parkplätze berücksichtigt worden sind.

Die Anregung bezüglich des Hinweisschildes Spielstraße ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die Anregung wird an das Tiefbauamt weiter geleitet.

 

1.7  Schreiben der Eheleute Agnes und Alfred Steinmetz vom 07.10.2004, 13.10.2004 und 14.10.2004

Zu den oben aufgeführten Schreiben wird wie folgt Stellung genommen:

Um eine Einschätzung der zu erwartenden Immissionen für die umliegende Wohnbebauung bei einer Verdoppelung der Zuschauerzahlen zu erhalten, wurde eine schalltechnische Untersuchung erstellt, die prognostiziert, dass der Schallpegel nach dem Bau der Tribüne beim vorgesehenen Normalbetrieb unter den von der 18. Bundeslärmschutzverordnung (BImSchV) vorgeschriebenen Richtwerten zu einem Allgemeinen Wohngebiet liegen wird (55 dB(A) tags außerhalb der Ruhezeiten/ 50 dB(A) tags innerhalb der Ruhezeiten). Dieses gilt auch für die Häuser Bandsbusch 3-7, so dass der Bau einer weiteren Lärmschutzwand nicht notwendig ist. Auch die beabsichtigten Sonderveranstaltungen werden gemäß der 18. BImSchV als seltene Ereignisse im Rahmen des Erlaubten liegen. Somit widerspricht die Intensivierung der Nutzung weder der Lärmschutzverordnung noch der Umweltverträglichkeit und es können auch keine Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden.

Die Benutzung von Lautsprecheranlagen ist regelbar und wird sich im Rahmen des Erlaubten nach der Bundeslärmschutzverordnung halten (im Jahr 2004 gab es lediglich drei Veranstaltungen mit Lautsprecherbetrieb). Beim Genehmigungverfahren zum Bau der Tribüne soll durch die Beurteilung eines Akustikers und dem Einsatz von Schallleistungsbegrenzern gewährleistet werden, dass die Lärmbelastung durch die Lautsprecheranlage innerhalb der Tribüne keine weitere Belastung der Nachbarschaft bedeutet. Dieses wird auch in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.

Zudem bringt der Bau der Tribüne mit integrierter Lärmschutzwand einen eher noch verbesserten Lärmschutz für die Anwohner des Wohngebietes Bandsbusch beim Betrieb von Lautsprecheranlagen auf der Hauptkampfbahn.

Durch den Bau der Tribüne ist keine Ausweitung der Zahl der größeren Sportveranstaltungen in erheblichem Umfange beabsichtigt oder geplant. Lediglich einzelne besondere Ereignisse (z.B. Landessportfest der Schulen, Fußballjugend-Länderspiel oder Leichtathletikmeisterschaften) können jährlich den Veranstaltungskalender ergänzen. Sämtliche Veranstaltungen auf der Bezirkssportanlage werden jeweils durch Einzelgenehmigungen der Sportverwaltung zugelassen. Dadurch ist sichergestellt, dass diese den durch die Bundeslärmschutzverordnung zugelassenen Rahmen keinesfalls erreichen oder gar überschreiten.

Der Parkplatz an der Kreuzung der Straßen Breddert und Beckersheide ist mit einer ausreichenden Größe für die Nutzer der Bezirkssportanlage angelegt worden. Die Annahme dieses Parkplatzes durch die Zuschauer kann nicht über das Bebauungsplanverfahren geregelt werden. Eine Verbesserung der wegweisenden und sonstigen Verkehrsbeschilderung im Umfeld der Sportanlage wird durch das Tiefbauamt geprüft. Sofern daraus eine Verbesserung zu erwarten ist und die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (STVO) eingehalten werden, werden entsprechende Änderungen in der nächsten Zeit vorgenommen.

Um die ohne Zweifel auch schon jetzt vorhandenen Probleme der Belastung des Wohngebietes Bandsbusch durch parkende Fahrzeuge zu beseitigen, wird durch entsprechende Auflagen in den Nutzungsgenehmigungen für größere Sportveranstaltungen künftig sichergestellt, dass eine bewachte Sperrung an der Zufahrt zur Straße Bandsbusch erfolgt, so dass nur Anwohner und Rettungsfahrzeuge eine Zufahrtsmöglichkeit haben. Diese Regelung hat sich bereits beim diesjährigen "Festival des Sports" bewährt.

Bezüglich der angesprochenen Stellplatzmarkierung wurde diese vorgenommen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Es war in der Vergangenheit bei einzelnen Veranstaltungen zu „wildem Parken“ mit Behinderungen gekommen. Diese Situationen sollen durch die Markierung vermieden werden. Da das Parken gemäß STVO bereits ohne die Stellplatzmarkierungen zulässig war, hat sich die Anzahl der Stellplätze nicht erhöht.

 

 

 

 

1.8  Schreiben des Herrn Gerd Unger vom 12.10.2004

Zu dem oben aufgeführten Schreiben wird wie folgt Stellung genommen:

Der Förderverein Bezirkssportanlage e.V. vertritt gemeinsam mit dem Stadtsportverband Hilden e.V. die Interessen des Hildener Sports als größte organisierte Gruppierung in unserer Stadt und somit keine privaten, sondern sehr wohl öffentliche Belange. Beide Vereine setzen sich bereits seit 1999 für die Realisierung einer schon in der Ursprungsplanung der Bezirkssportanlage enthaltenen Tribüne ein. Der Vorschlag des Fördervereins geht von folgenden Kernpunkten aus:

4    Abkehr von der ursprünglichen Planung einer aufwändigen und teuren Tribünenanlage für 1.600        Zuschauer

4    Bau einer preisgünstigeren, funktional ausreichenden Tribüne für ca. 500-600 Zuschauer einschl. Schaffung von dringend notwendigen Lagerräumen für Sport- und Pflegegeräte

4    Realisierung eines verbesserten Lärmschutzes für die Anwohner im Zuge dieser Maßnahme

Das Wohngebiet westlich der geplanten Tribünenanlage ist im Bebauungsplan als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Im § 2 (6) der BImSchV steht, dass das Baugebiet erst dann anders beurteilt werden muss, wenn es zu einer „erheblichen“ Abweichung bezüglich der Bebauungsplanausweisung kommt. Eine solche Abweichung kann nicht festegestellt werden, da auch ein WA vorwiegend dem Wohnen dient.

Um eine Einschätzung der zu erwartenden Immissionen für die umliegende Wohnbebauung bei einer Verdoppelung der Zuschauerzahlen zu erhalten, wurde eine schalltechnische Untersuchung erstellt, die prognostiziert, dass der Schallpegel nach dem Bau der Tribüne beim vorgesehenen Normalbetrieb unter den von der 18. Bundeslärmschutzverordnung (BImSchV) vorgeschriebenen Richtwerten zu einem Allgemeinen Wohngebiet liegen wird (55 dB(A) tags außerhalb der Ruhezeiten/ 50 dB(A) tags innerhalb der Ruhezeiten). Auch die beabsichtigten Sonderveranstaltungen werden gemäß der 18. BImSchV als „seltene Ereignisse“ im Rahmen des Erlaubten liegen, da die möglichen 18 Kalendertage im Jahr nicht überschritten werden.

Der Vorschlag zur seitlichen Schließung der Tribüne wird im Rahmen der konkreten Ausbauplanung aufgegriffen und berücksichtigt. Dieses wird auch in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.

Die Benutzung von Lautsprecheranlagen ist regelbar und wird sich im Rahmen des Erlaubten nach der Bundeslärmschutzverordnung halten (im Jahr 2004 gab es lediglich drei Veranstaltungen mit Lautsprecherbetrieb). Beim Genehmigungverfahren zum Bau der Tribüne soll durch die Beurteilung eines Akustikers und dem Einsatz von Schallleistungsbegrenzern gewährleistet werden, dass die Lärmbelastung durch die Lautsprecheranlage innerhalb der Tribüne keine weitere Belastung der Nachbarschaft bedeutet. Dieses wird auch in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.

Zudem bringt der Bau der Tribüne mit integrierter Lärmschutzwand einen eher noch verbesserten Lärmschutz für die Anwohner des Wohngebietes Bandsbusch beim Betrieb von Lautsprecheranlagen auf der Hauptkampfbahn.

Der Parkplatz an der Kreuzung der Straßen Breddert und Beckersheide ist mit einer ausreichenden Größe für die Nutzer der Bezirkssportanlage angelegt worden. Die Annahme dieses Parkplatzes durch die Zuschauer kann nicht über das Bebauungsplanverfahren geregelt werden. Eine Verbesserung der wegweisenden und sonstigen Verkehrsbeschilderung im Umfeld der Sportanlage wird durch das Tiefbauamt geprüft. Sofern daraus eine Verbesserung zu erwarten ist und die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (STVO) eingehalten werden, werden entsprechende Änderungen in der nächsten Zeit vorgenommen.

Durch den Bau der Tribüne ist keine Ausweitung der Zahl der größeren Sportveranstaltungen in erheblichem Umfange beabsichtigt oder geplant. Lediglich einzelne besondere Ereignisse (z.B. Landessportfest der Schulen, Fußballjugend-Länderspiel oder Leichtathletikmeisterschaften) können jährlich den Veranstaltungskalender ergänzen. Sämtliche Veranstaltungen auf der Bezirkssportanlage werden jeweils durch Einzelgenehmigungen der Sportverwaltung zugelassen. Dadurch ist sichergestellt, dass diese den durch die Bundeslärmschutzverordnung zugelassenen Rahmen keinesfalls erreichen oder gar überschreiten.

Eine Verlagerung der Hauptkampfbahn inklusive der Tribüne wurde vor Einleitung des Bauleitplanverfahrens geprüft und hatte aus folgenden Gründen zum Ergebnis, dass keine andere Lösungsmöglichkeit gefunden wurde:

Die Verlagerung innerhalb der Sportanlage ist nicht möglich, da die Nebenplätze nicht für Fußball und Leichtathletik gleichermaßen geeignet sind und die Tribüne für beides benötigt wird.

Auch eine Auslagerung auf eine bereits vorhandene Sportanlage ist nicht möglich, da einerseits auch diese Anlagen in der Nähe von Wohngebieten liegen und andererseits die Flächenausstattung nicht ausreicht, da die Bezirkssportanlage für Veranstaltungen mit regionaler Bedeutung gebaut wurde.

Aufgrund der Knappheit insbesondere an Freiflächen innerhalb des Gemeindegebietes ist auch die Neuplanung einer Sportanlage weit abseits einer Wohnbebauung nicht möglich.

 

1.9  Schreiben der Frau Renate Teske-Wawrina vom 12.10.2004

Zu dem oben aufgeführten Schreiben wird wie folgt Stellung genommen:

Eine Parkraumnot besteht faktisch nicht, da an der Kreuzung der Straßen Breddert und Beckersheide ein ausreichend großer Parkplatz vorhanden ist. Die Nutzung dieses Parkplatzes kann nicht über das Bebauungsplanverfahren geregelt werden. Eine Verbesserung der wegweisenden und sonstigen Verkehrsbeschilderung im Umfeld der Sportanlage wird durch das Tiefbauamt geprüft. Sofern daraus eine Verbesserung zu erwarten ist und die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (STVO) eingehalten werden, werden entsprechende Änderungen in der nächsten Zeit vorgenommen.

Um die ohne Zweifel auch schon jetzt vorhandenen Probleme der Belastung des Wohngebietes Bandsbusch durch parkende Fahrzeuge zu beseitigen, wird durch entsprechende Auflagen in den Nutzungsgenehmigungen für größere Sportveranstaltungen künftig sichergestellt, dass eine bewachte Sperrung an der Zufahrt zur Straße Bandsbusch erfolgt, so dass nur Anwohner und Rettungsfahrzeuge eine Zufahrtsmöglichkeit haben. Diese Regelung hat sich bereits beim diesjährigen "Festival des Sports" bewährt.

Die Tribüne wird lediglich für 500-600 Zuschauer geplant und befindet sich in einem Abstand von 11 m zu den nächstliegenden Wohnhäusern.

Durch den Bau der Tribüne ist keine Ausweitung der Zahl der größeren Sportveranstaltungen in erheblichem Umfange beabsichtigt oder geplant. Lediglich einzelne besondere Ereignisse (z.B. Landessportfest der Schulen, Fußballjugend-Länderspiel oder Leichtathletikmeisterschaften) können jährlich den Veranstaltungskalender ergänzen. Sämtliche Veranstaltungen auf der Bezirkssportanlage werden jeweils durch Einzelgenehmigungen der Sportverwaltung zugelassen. Dadurch ist sichergestellt, dass diese den durch die Bundeslärmschutzverordnung zugelassenen Rahmen keinesfalls erreichen oder gar überschreiten.

 

1.10  Schreiben der Frau Brigitte Maina Weru vom 01.11.2004

Schreiben der Familie Neumann vom 02.11.2004

Zu den oben aufgeführten inhaltlich gleichen Schreiben wird wie folgt Stellung genommen:

Eine Parkraumnot besteht faktisch nicht, da an der Kreuzung der Straßen Breddert und Beckersheide ein ausreichend großer Parkplatz vorhanden ist. Die Nutzung dieses Parkplatzes kann nicht über das Bebauungsplanverfahren geregelt werden. Eine Verbesserung der wegweisenden und sonstigen Verkehrsbeschilderung im Umfeld der Sportanlage wird durch das Tiefbauamt geprüft. Sofern daraus eine Verbesserung zu erwarten ist und die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (STVO) eingehalten werden, werden entsprechende Änderungen in der nächsten Zeit vorgenommen.

Um die ohne Zweifel auch schon jetzt vorhandenen Probleme der Belastung des Wohngebietes Bandsbusch durch parkende Fahrzeuge zu beseitigen, wird durch entsprechende Auflagen in den Nutzungsgenehmigungen für größere Sportveranstaltungen künftig sichergestellt, dass eine bewachte Sperrung an der Zufahrt zur Straße Bandsbusch erfolgt, so dass nur Anwohner und Rettungsfahrzeuge eine Zufahrtsmöglichkeit haben. Diese Regelung hat sich bereits beim diesjährigen "Festival des Sports" bewährt.

Durch den Bau der Tribüne ist keine Ausweitung der Zahl der größeren Sportveranstaltungen in erheblichem Umfange beabsichtigt oder geplant. Lediglich einzelne besondere Ereignisse (z.B. Landessportfest der Schulen, Fußballjugend-Länderspiel oder Leichtathletikmeisterschaften) können jährlich den Veranstaltungskalender ergänzen. Sämtliche Veranstaltungen auf der Bezirkssportanlage werden jeweils durch Einzelgenehmigungen der Sportverwaltung zugelassen, so dass auch von Fall zu Fall die bereits erwähnten Auflagen zur Regelung des Verkehrs erfolgen werden.

Die Benutzung von Lautsprecheranlagen ist regelbar und wird sich im Rahmen des Erlaubten nach der Bundeslärmschutzverordnung halten (im Jahr 2004 gab es lediglich drei Veranstaltungen mit Lautsprecherbetrieb). Beim Genehmigungverfahren zum Bau der Tribüne soll durch die Beurteilung eines Akustikers und dem Einsatz von Schallleistungsbegrenzern gewährleistet werden, dass die Lärmbelastung durch die Lautsprecheranlage innerhalb der Tribüne keine weitere Belastung der Nachbarschaft bedeutet. Dieses wird auch in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.

Zudem bringt der Bau der Tribüne mit integrierter Lärmschutzwand einen eher noch verbesserten Lärmschutz für die Anwohner des Wohngebietes Bandsbusch beim Betrieb von Lautsprecheranlagen auf der Hauptkampfbahn.

Da die Flutlichtanlage nicht im Zusammenhang mit dem Bau der Zuschauertribüne zu sehen ist, kann im Bauleitplanverfahren hierzu auch keine Aussage getroffen werden. Die Anregung wird aber von dem zuständigen Fachamt berücksichtigt, so dass die Flutlichtanlage hinsichtlich der Licht-Richtlinie überprüft wird.

Der Förderverein Bezirkssportanlage e.V. vertritt gemeinsam mit dem Stadtsportverband Hilden e.V. die Interessen des Hildener Sports als größte organisierte Gruppierung in unserer Stadt und somit keine privaten, sondern sehr wohl öffentliche Belange. Beide Vereine setzen sich bereits seit 1999 für die Realisierung einer schon in der Ursprungsplanung der Bezirkssportanlage enthaltenen Tribüne ein. Der Vorschlag des Fördervereins geht von folgenden Kernpunkten aus:

4  Abkehr von der ursprünglichen Planung einer aufwändigen und teuren Tribünenanlage für      1.600 Zuschauer,

4  Bau einer preisgünstigeren, funktional ausreichenden Tribüne für ca. 500-600 Zuschauer       einschl. Schaffung von dringend notwendigen Lagerräumen für Sport- und Pflegegeräte,

4  Realisierung eines verbesserten Lärmschutzes für die Anwohner im Zuge dieser Maßnahme.

 

1.11  Schreiben des Staatlichen Umweltamts Düsseldorf vom 18.11.2004

 

In der schalltechnischen Untersuchung des Ingenieurbüros für Schallschutz vom 06.09.2001 wird in der Tat die Beschallungsanlage nicht berücksichtigt.

Jedoch ist geplant, im Zuge des Neubaus der Tribüne auch die vorhandene, veraltete Beschallungsanlage gegen eine neue Anlage auszutauschen. Die Benutzung der Lautsprecheranlage ist regelbar und wird sich im Rahmen des Erlaubten nach der Bundeslärmschutzverordnung halten (im Jahr 2004 gab es lediglich drei Veranstaltungen mit Betrieb der veralteten Lautsprecher). Beim Baugenehmigungverfahren zum Bau der Tribüne soll durch die Beurteilung eines Akustikers und dem Einsatz von Schallleistungsbegrenzern gewährleistet werden, dass die Lärmbelastung der Nachbarschaft durch die neue Lautsprecheranlage innerhalb der Tribüne reduziert wird. Dieses wurde auch in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.

Zudem bringt der Bau der Tribüne mit integrierter Lärmschutzwand inkl. den im Rahmen der Abwägung zugesagten künftigen Regelungen bei der Benutzung der Sportanlage sowie der seitlichen Schließung der Tribünenanlage einen verbesserten Lärmschutz für die Anwohner des Wohngebietes Bandsbusch beim Betrieb der Bezirkssportanlage, auch bei der seltenen Benutzung von Lautsprecheranlagen auf der Hauptkampfbahn.

Das Staatliche Umweltamt wird im Baugenehmigungsverfahren für die Errichtung der Tribüne von der Stadt Hilden beteiligt und zu diesem Zeitpunkt werden die Auswirkungen der modernisierten Beschallungsanlage aus immissionsschutzrechtlicher Sicht nachgewiesen.

 

2.    die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 136 gemäß §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NW vom        14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zzt. gültigen Fassung sowie des § 10 Baugesetzbuch (BauGB)           vom 27. 08. 1997 (BGBI. S. 2141) in der vor dem 20.07.2004 gültigen Fassung unter Berück-           sichtigung der stattgegebenen Anregungen als Satzung.

 

                  Das Plangebiet liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 136 und ist Bestandteil des Flurstückes 1229 der Flur 60 der Gemarkung Hilden. Es wird westlich begrenzt durch die Flurstücke 963, 1051,1052,1053,1054,1055,1056 der Flur 60 der Gemarkung Hilden.

 

       Dem Satzungsbeschluss liegt die Entscheidungsbegründung vom 27.10.2004 zugrunde.“

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 136 wurde am 14.07.2004 vom Rat der Stadt Hilden zur Offenlage beschlossen. Diese fand in der Zeit vom 13.09. - 15.10.2004 im Rathaus statt.

 

Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt, die keine Anregungen vorbrachten.

Auch das Staatliche Umweltamt hat mit dem beiliegenden Schreiben vom 24.09.2004 keine weiteren Bedenken geäußert, da die Nutzungszeiten nun in die Begründung eingearbeitet wurden.

 

Der Punkt 5.2 der Begründung wird ergänzt, um bezüglich der Zuschauerzahlen klarzustellen, dass die maximal im Lärmschutzgutachten berechneten 600 Zuschauer nur für den Normalbetrieb veranschlagt wurden und nicht für die nach der 18. Bundeslärmschutzverordnung (BImSchV) als „seltene Ereignisse“ ermöglichten Veranstaltungen.

Des Weiteren wird der Punkt 1.2 der Textlichen Festsetzungen sowie wiederum der Punkt 5.2 der Begründung ergänzt, da die ausgewiesene Lärmschutzwand eventuell nicht mehr notwendig ist, wenn die Zuschauertribüne mit entsprechenden Seitenwänden versehen wird. Dieses muss im Baugenehmigungverfahren endgültig geklärt werden.

 

Weitere Änderungen in der Begründung wurden aufgrund der in der Sitzungsvorlage abgehandelten Einsprüche der Bürger vorgenommen.

 

Sollte die Bebauungsplanänderung als Satzung beschlossen werden, kann sie Ende dieses Jahres Rechtskraft erlangen.

 

 

 

 

Günter Scheib

 



 

 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle: 5610.9500

                                              

Bezeichnung: Bezirkssportanlage

 

Kosten                                   

 

25.600

 

153.400

 

Folgekosten keine                 

vorgesehen im

 

Vermögenshaushalt

 

Vermögenshaushalt

 

 

Haushaltsjahr

 

2004

 

2005

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung:

Sichtvermerk Kämmerer