- Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln -
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss, im Haushaltsjahr 2013 im Produkt
030101 „Grundschulen“ einen Betrag in Höhe von 49.483,00 € überplanmäßig
bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge im selben Produkt –
Landesmittel Offene Ganztagsgrundschulen –.
Die mit SV 51/292 am 29.01.2014 beschlossene
Deckung für einen überplanmäßigen Aufwand im Produkt 060312
„Kindschaftsrechtsangelegenheiten“ in Höhe von 48.633 € durch Minderaufwendungen
im Produkt 030101 „Grundschulen“ erfolgt nun ebenfalls durch Mehrerträge im Produkt
030101, Landesmittel OGS ( 38.000 € ), Elternbeiträge zum Mittagessen ( 10.633
€ ).
Erläuterungen und Begründungen:
Ab dem Schuljahr 2009/2010 hat das
evangelische Schulzentrum in Hilden im Rahmen eines jährlichen
Vergabeverfahrens für die danach folgenden Schuljahre einen Auftrag zur
Mittagsverpflegung für verschiedene städtische Einrichtungen erhalten. Im
laufenden Schuljahr werden folgende Leistungen erbracht, die durch das
monatlich erhobene Essensgeld größtenteils finanziert werden:
-
Mittagsverpflegung
für die Schülerinnen und Schüler der Wilhelm-Hüls-Schule, der GGS Elbsee und
der Adolf-Kolping-Schule
-
Verpflegung
dieser Kinder in den Ferienaktionen.
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen
wurde festgestellt, dass die Auftragssumme für das letzte Schuljahr 2012/2013
in Höhe von 172.200 € nicht an den Auftragnehmer überwiesen wurde. Die
Zahlungen für die Schuljahre zuvor als auch die Zahlungen für das laufende
Schuljahr 2013/2014 sind ordnungsgemäß erfolgt.
Zur Deckung der fehlenden Mittel
werden die im Haushaltsjahr 2013 im Produkt Grundschulen nicht verausgabten
Mittel gebündelt, um eine ausreichende Rückstellung zu bilden. Zudem werden die
im Jahr 2013 aus dem Produkt Grundschulen bereits herangezogenen Mittel zur
Deckung eines Mehraufwandes im Produkt 060312 "Kindschaftsrechtsangelegenheiten"
wieder zur Verfügung gestellt. Dadurch ergibt sich noch ein verbleibender
überplanmäßiger Aufwand in Höhe von 49.483 €, der durch Mehrerträge aus dem
Produkt Grundschule abgedeckt werden soll, um die anstehende Zahlung
vollständig leisten zu können.
Nicht
verausgabte Mittel im Produkt Grundschule Freigabe
der Deckungsmittel für eine erfolgte überplanmäßige Ausgabe benötigte
überplanmäßige Mittel |
74.084 € 48.633 € Â
49.483 € 172.200 € |
Die benötigten Mittel in Höhe von
172.200 € werden somit durch Minderaufwendungen und Mehrerträge aus dem
gleichen Produkt finanziert.
Im Jugendhilfeausschuss am 05.12.2013
und im Schulausschuss am 12.12.2013 wurde über die sehr angespannte
Personalsituation im Amt für Jugend, Schule und Sport berichtet. Sowohl Leitung
als auch stellvertretende Amtsleitung fallen durch Elternzeit beziehungsweise
durch Krankheit temporär beziehungsweise dauerhaft aus. Zudem ist die
Sachbearbeitung im zentralen Haushaltsbereich seit über einem Jahr nicht
besetzt. Die Situation wird sich in den nächsten Monaten verbessern, ab
September 2014 einschließlich der Anwendung der Prüf- und Kontrollmöglichkeiten
wieder normalisieren.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
030101 |
Grundschulen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2013 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0301010040 |
Schulbetreuung Grundschulen |
527950 |
Aufwendungen für Lebensmittel (noch zur Verfügung stehender Betrag) |
74.084,00 |
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0301010040 |
Schulbetreuung Grundschulen |
527950 |
Aufwendungen für Lebensmittel (nach Änderung Deckung üpl. aus SV
51/292 zur Verfügung stehender Betrag) |
48.633,00 € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0301010040 |
Schulbetreuung Grundschulen |
527950 |
Aufwendungen für Lebensmittel |
49.483,00 |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0301010040 |
Schulbetreuung Grundschulen |
414100 |
Landeszuweisungen OGS
(Mehrerträge) |
49.483,00 |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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