Beschlussvorschlag:
„Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht über die
Tätigkeiten der
Zentralen Vergabestelle zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
1.        Historie
und Aufgabenfelder der Zentralen Vergabestelle
Seit
dem 01.10.1999 wickelt die Zentrale Vergabestelle alle öffentlichen und
beschränkten Ausschreibungen der Stadtverwaltung Hilden ab.
Hierüber
wurde im jährlichen Rhythmus per Mitteilungsvorlage berichtet.
Die
Hauptaufgabenfelder der Zentralen Vergabestelle sind:
-
Die ordentliche und rechtmäßige
Durchführung von öffentlichen und beschränkten Vergaben
-
Die Pflege und Nachbearbeitung aller
zentral erfassten, freihändigen Vergaben inkl. Berichtswesen
-
Die Pflege und Fortschreibung der
Dienstanweisung für das Vergabewesen mit den dazugehörigen Vergabevermerken
-
Die Pflege und Fortschreibung der
Vergabevermerke für öffentliche, beschränkte und freihändigen Vergaben in den
Bereichen VOL, VOB und VOF
-
Die Erstellung und Aktualisierung des
Vergabehandbuches
-
Die Information und Beratung der Fachämter
zu allen vergaberechtlichen Themen
-
Berichtswesen im Bereich der
öffentlichen, beschränkten und freihändigen Vergaben nach VOL, VOB und VOF
-
Abfragen und Meldungen nach
Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW im Rahmen der Korruptionsprävention innerhalb
des Vergabeverfahren
-
Elektronische Archivierung aller
durchgeführten Vergaben
-
Hilfestellung bei der Vorbereitung von
Vergabeunterlagen jeglicher Art
2.        Neuerungen und grundlegende Änderungen im Vergaberecht
Rechtsverordnung
zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW
Seit dem
01.06.2013 ist die Rechtsverordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW rechtskräftig.
Zu jedem der 22 Paragraphen des Gesetzes werden mehr oder weniger ausführliche
Regelungen getroffen, die eine Anwendung erleichtern sollen.
Leider trifft dies
auf eine Vielzahl der Regelungen nicht zu.
Zum einem handelt
es sich bei einer Vielzahl der Texte um Erläuterungen, welche Zwecke mit dem
Gesetz verfolgt werden. Zum anderem werden klärungsbedürftige Passagen im
Gesetz gar nicht abgearbeitet.
Das hat dazu
geführt, dass weiterhin seitens der öffentlichen Auftraggeber in
Nordrhein-Westfalen Unklarheiten und Unsicherheiten bestehen.
Dieser Umstand
wurde auch von allen Interessensverbänden (u. a. Städte- und Gemeindebund NRW)
an die Landesregierung bzw. das zuständige Ministerium heran getragen. Sofern
hier keine zeitnahe Novellierung der bestehenden Regelungen, insbesondere eine
Konkretisierung eines Finanzausgleichs (Konnexität), vorgenommen wird, ist eine
Klage vor dem Landesverfassungsgericht in Münster geplant.
Als Beispiel der
Verkomplizierung sollen die Verpflichtungserklärungen genannt sein, die die Bieter
bei jeder Vergabe erneut abgeben müssen. Aus ehemals drei bis fünf Seiten, sind
inzwischen bis zu 17 Seiten geworden, die die Bieter lesen, ausfüllen und
unterschreiben müssen.
Zur
Veranschaulichung sind die aktuellen Vordrucke des Landes als Anlage beigefügt.
Da diese Vordrucke vom Land vorgegeben werden, ist eine Ãœberarbeitung zur
Vereinfachung seitens der Stadt Hilden nicht möglich.
Das Gesetz bzw.
die Rechtsverordnung verlangt, dass bei jeder neuen Ausschreibung diese
Erklärung abgegeben werden muss. Erklärungen, die bereits bei vorherigen
Vergaben eingereicht wurden, dürfen nicht berücksichtigt werden.
3.        Freihändige
Vergaben
Die
freihändigen Vergaben mit einem geschätzten Auftragswert von mehr als 1.000,- €
ohne MwSt. werden regelmäßig im Rechnungsprüfungsausschuss bekanntgegeben.
4.        Sonstiges
Beim Städte- und
Gemeindebund NRW tagt seit einigen Jahren ein Arbeitskreis für das Vergabewesen.
Dieser Arbeitskreis besteht aus einer ausgewählten Zahl von Vertretern der
Mitgliedskommunen. Aufgabe dieses Arbeitskreises ist die Beratung und
Stellungnahme zu Gesetzesentwürfen auf Landes- und Bundesebene im Bereich
Vergabe, sowie die Hilfestellung bei relevanten, vergaberechtlichen Problemen.
Seit Februar 2013
ist ein Mitarbeiter der Zentralen Vergabestelle, Herr Kai Russo, Mitglied
dieses Gremiums. Des Weiteren ist Herr Russo seit dem 21.03.2014 ehrenamtlicher
Beisitzer der Vergabekammer Münster.
5.        Statistische
Angaben
Die in
der Anlage beigefügten Statistiken geben einen Überblick über die Vergaben seit
der Einführung der Zentralen Vergabestelle.
Horst Thiele
Bürgermeister