Betreff
Sachstandsbericht 2013 - Zentrale Vergabestelle
Vorlage
WP 09-14 SV 20/136
Aktenzeichen
II/20-ZVS-KR
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht über die Tätigkeiten der

Zentralen Vergabestelle zur Kenntnis.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

1.         Historie und Aufgabenfelder der Zentralen Vergabestelle

 

Seit dem 01.10.1999 wickelt die Zentrale Vergabestelle alle öffentlichen und beschränkten Ausschreibungen der Stadtverwaltung Hilden ab.

Hierüber wurde im jährlichen Rhythmus per Mitteilungsvorlage berichtet.

 

Die Hauptaufgabenfelder der Zentralen Vergabestelle sind:

 

-              Die ordentliche und rechtmäßige Durchführung von öffentlichen und beschränkten Vergaben

-              Die Pflege und Nachbearbeitung aller zentral erfassten, freihändigen Vergaben inkl. Berichtswesen

-              Die Pflege und Fortschreibung der Dienstanweisung für das Vergabewesen mit den dazugehörigen Vergabevermerken

-              Die Pflege und Fortschreibung der Vergabevermerke für öffentliche, beschränkte und freihändigen Vergaben in den Bereichen VOL, VOB und VOF

-              Die Erstellung und Aktualisierung des Vergabehandbuches

-              Die Information und Beratung der Fachämter zu allen vergaberechtlichen Themen

-              Berichtswesen im Bereich der öffentlichen, beschränkten und freihändigen Vergaben nach VOL, VOB und VOF

-              Abfragen und Meldungen nach Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW im Rahmen der Korruptionsprävention innerhalb des Vergabeverfahren

-              Elektronische Archivierung aller durchgeführten Vergaben

-              Hilfestellung bei der Vorbereitung von Vergabeunterlagen jeglicher Art

 

 

2.         Neuerungen und grundlegende Änderungen im Vergaberecht

 

Rechtsverordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW

 

Seit dem 01.06.2013 ist die Rechtsverordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW rechtskräftig. Zu jedem der 22 Paragraphen des Gesetzes werden mehr oder weniger ausführliche Regelungen getroffen, die eine Anwendung erleichtern sollen.

 

Leider trifft dies auf eine Vielzahl der Regelungen nicht zu.

 

Zum einem handelt es sich bei einer Vielzahl der Texte um Erläuterungen, welche Zwecke mit dem Gesetz verfolgt werden. Zum anderem werden klärungsbedürftige Passagen im Gesetz gar nicht abgearbeitet.

 

Das hat dazu geführt, dass weiterhin seitens der öffentlichen Auftraggeber in Nordrhein-Westfalen Unklarheiten und Unsicherheiten bestehen.

Dieser Umstand wurde auch von allen Interessensverbänden (u. a. Städte- und Gemeindebund NRW) an die Landesregierung bzw. das zuständige Ministerium heran getragen. Sofern hier keine zeitnahe Novellierung der bestehenden Regelungen, insbesondere eine Konkretisierung eines Finanzausgleichs (Konnexität), vorgenommen wird, ist eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht in Münster geplant.

 

Als Beispiel der Verkomplizierung sollen die Verpflichtungserklärungen genannt sein, die die Bieter bei jeder Vergabe erneut abgeben müssen. Aus ehemals drei bis fünf Seiten, sind inzwischen bis zu 17 Seiten geworden, die die Bieter lesen, ausfüllen und unterschreiben müssen.

Zur Veranschaulichung sind die aktuellen Vordrucke des Landes als Anlage beigefügt. Da diese Vordrucke vom Land vorgegeben werden, ist eine Überarbeitung zur Vereinfachung seitens der Stadt Hilden nicht möglich.

 

Das Gesetz bzw. die Rechtsverordnung verlangt, dass bei jeder neuen Ausschreibung diese Erklärung abgegeben werden muss. Erklärungen, die bereits bei vorherigen Vergaben eingereicht wurden, dürfen nicht berücksichtigt werden.

 

 

3.         Freihändige Vergaben

 

Die freihändigen Vergaben mit einem geschätzten Auftragswert von mehr als 1.000,- € ohne MwSt. werden regelmäßig im Rechnungsprüfungsausschuss bekanntgegeben.

 

 

4.         Sonstiges

 

Beim Städte- und Gemeindebund NRW tagt seit einigen Jahren ein Arbeitskreis für das Vergabewesen. Dieser Arbeitskreis besteht aus einer ausgewählten Zahl von Vertretern der Mitgliedskommunen. Aufgabe dieses Arbeitskreises ist die Beratung und Stellungnahme zu Gesetzesentwürfen auf Landes- und Bundesebene im Bereich Vergabe, sowie die Hilfestellung bei relevanten, vergaberechtlichen Problemen.

 

Seit Februar 2013 ist ein Mitarbeiter der Zentralen Vergabestelle, Herr Kai Russo, Mitglied dieses Gremiums. Des Weiteren ist Herr Russo seit dem 21.03.2014 ehrenamtlicher Beisitzer der Vergabekammer Münster.

 

5.         Statistische Angaben

 

Die in der Anlage beigefügten Statistiken geben einen Überblick über die Vergaben seit der Einführung der Zentralen Vergabestelle.

 

 

 

Horst Thiele

Bürgermeister