Beschlussvorschlag:
Der Wahlausschuss der Stadt
Hilden beschließt, die in der Anlage 1 aufgeführten Wahlvorschläge
zur
Integrationsratswahl am 25. Mai 2014 zuzulassen.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Wahl des
Integrationsrates der Stadt Hilden findet am gleichen Termin wie die
Kommunalwahl statt. Die Termine für die Wahl des Integrationsrates entsprechen
daher denen der Kommunalwahl.
Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge
endete am 07. April 2014. Die eingereichten Wahlvorschläge wurden unverzüglich
durch den Wahlleiter geprüft. Der Wahlausschuss muss über die Zulassung der
Wahlvorschläge entscheiden.
Insgesamt sind drei Listenvorschläge und
Wahlvorschläge von drei Einzelbewerbern eingereicht
worden.
Die in der Anlage 1 aufgeführten Wahlvorschläge
entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen
und sind zur Wahl zuzulassen.
Die Reihenfolge der Wahlvorschläge entspricht der
Reihenfolge auf dem Stimmzettel.
gez.
Norbert Danscheidt
1. Beigeordneter als Wahlleiter