Beschlussvorschlag:
Der
Wahlausschuss der Stadt Hilden beschließt, die in den Anlagen 1 bis 3
aufgeführten Wahlvorschläge zur Kommunalwahl 2014 zuzulassen.
Erläuterungen
und Begründungen:
Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge
endete am 07. April 2014, 18:00 Uhr. Die eingereichten Wahlvorschläge wurden
unverzüglich durch den Wahlleiter geprüft. Der Wahlausschuss muss bis zum 16.
April 2014 über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheiden.
Für die Bürgermeisterwahl haben sechs Parteien und
Wählervereinigungen sowie ein Einzelbewerber Wahlvorschläge eingereicht. Die
Kandidaten der Parteien sind in der Anlage 1 aufgelistet. Bei allen sind die
gesetzlichen Vorgaben eingehalten worden.
Der Einzelbewerber, Herr Hegmann, erfüllt die
persönlichen Voraussetzungen gem. § 65 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW. Er musste
220 Unterstützungsunterschriften beibringen und hat 243 Unterschriften
vorgelegt. Davon sind 232 gültig. Der Wahlvorschlag entspricht somit den
gesetzlichen Vorschriften.
Die bisher im Rat vertretenen Parteien treten zur
Kommunalwahl 2014 an. Die Allianz für Hilden ist der Rechtsnachfolger der dUH.
Daneben tritt in Hilden erstmals die Alternative
für Deutschland (AfD) zur Kommunalwahl an. Sie hat für fünf der 22 Wahlbezirke
Kandidaten aufgestellt. Die erforderlichen Unterstützungsunterschriften wurden
form- und fristgerecht eingereicht.
Für die Reserveliste der AfD waren 48
Unterstützungsunterschriften notwendig. Von den vorgelegten 58 Unterschriften
waren 56 gültig. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Reserveliste sind
damit erfüllt.
Die Kandidaten in den Wahlbezirken und die
Reservelisten können den Anlagen 2 und 3 entnommen werden.
Die Reihenfolge der
Kandidaten/Parteien(Wählergruppen) entspricht der Sortierung auf den Stimmzetteln
gez.
Norbert Danscheidt
1. Beigeordneter als Wahlleiter