Betreff
Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Kommunalwahl 2014
Vorlage
WP 09-14 SV 10/081
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Wahlausschuss der Stadt Hilden beschließt, die in den Anlagen 1 bis 3 aufgeführten Wahlvorschläge zur Kommunalwahl 2014 zuzulassen.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge endete am 07. April 2014, 18:00 Uhr. Die eingereichten Wahlvorschläge wurden unverzüglich durch den Wahlleiter geprüft. Der Wahlausschuss muss bis zum 16. April 2014 über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheiden.

 

Für die Bürgermeisterwahl haben sechs Parteien und Wählervereinigungen sowie ein Einzelbewerber Wahlvorschläge eingereicht. Die Kandidaten der Parteien sind in der Anlage 1 aufgelistet. Bei allen sind die gesetzlichen Vorgaben eingehalten worden.

 

Der Einzelbewerber, Herr Hegmann, erfüllt die persönlichen Voraussetzungen gem. § 65 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW. Er musste 220 Unterstützungsunterschriften beibringen und hat 243 Unterschriften vorgelegt. Davon sind 232 gültig. Der Wahlvorschlag entspricht somit den gesetzlichen Vorschriften.

 

Die bisher im Rat vertretenen Parteien treten zur Kommunalwahl 2014 an. Die Allianz für Hilden ist der Rechtsnachfolger der dUH.

 

Daneben tritt in Hilden erstmals die Alternative für Deutschland (AfD) zur Kommunalwahl an. Sie hat für fünf der 22 Wahlbezirke Kandidaten aufgestellt. Die erforderlichen Unterstützungsunterschriften wurden form- und fristgerecht eingereicht.

 

Für die Reserveliste der AfD waren 48 Unterstützungsunterschriften notwendig. Von den vorgelegten 58 Unterschriften waren 56 gültig. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Reserveliste sind damit erfüllt.

 

Die Kandidaten in den Wahlbezirken und die Reservelisten können den Anlagen 2 und 3 entnommen werden.

 

Die Reihenfolge der Kandidaten/Parteien(Wählergruppen) entspricht der Sortierung auf den Stimmzetteln

 

gez.

Norbert Danscheidt

1. Beigeordneter als Wahlleiter