Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Sitzungsvorlage 60/076 Entwurf des Durchführungsvertrags zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 73 A, 6. Änderung (zugleich VEP 13) zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Diese Mitteilungsvorlage soll den Stadtentwicklungsausschuss über den derzeitigen Stand der Vertragsverhandlungen mit den beteiligten Vorhabenträgern „evohaus“ und „katholische Kirchengemeinde“ für den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 73 A, 6. Änderung (zugleich VEP 13) in Kenntnis setzen.

Der Vertragsentwurf hat den mit der Verwaltung und den Vorhabenträgern abgestimmten Stand vom 25.03.2014. Nach Einschätzung der Verwaltung wird es nur noch redaktionelle Änderungen im Vertragswerk geben.

Falls die beantragten Landesmittel im Rahmen des IHK im Bereich der Mittelstraße/St. Jacobus nicht bewilligt werden sollten, wird sich die Stadt verpflichten hier eigene Mittel einzusetzen.

Von den erforderlichen Anlagen zum Durchführungsvertrag werden die Anlagen 2 (Fassadentypologie Wohnbebauung),3 (Fassadentypologie Gemeindezentrum) und 4 (Außenanlagen) dieser Mitteilungsvorlage beigefügt. Die übrigen erforderlichen Pläne sind derzeit noch nicht hinreichend abgestimmt, werden aber zum Satzungsbeschluss in der Maisitzung des Stadtentwicklungsausschusses vorliegen.

Voraussetzung  für den Satzungsbeschluss sind die von den Vorhabenträgern unterschriebenen und kirchenrechtlich genehmigten Verträge die dem Rat der Stadt Hilden am 14.05.2014 vorliegen müssen. Nach Satzungsbeschluss und Unterschrift des Bürgermeisters erlangt der Durchführungsvertrag Rechtswirksamkeit.

 

Horst Thiele


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

120101 (IHK B3)

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung: folgende Kosten entstehen der Stadt aus den vertraglichen Vereinbarungen:

 

Für die in § 7 Abs. 4 in Verbindung mit § 7 Abs. 7 des Vertragsentwurfes geregelte Anpassung der Mittelstraße an den St. Jacobus-Kirchplatz hat die Stadt im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes Städtebaufördermittel beantragt. Bei einer Kostenschätzung von 130.000,- € und einem 50% Förderanteil verbleiben noch 65.000,- € Eigenmittel bei der Stadt.

Sollte die Stadt keine Fördermittel erhalten, ist eine vertragliche Verpflichtung zur Übernahme der Gesamtkosten von 130.000,-€ vorgeschlagen. Hierzu bedarf es dann noch eines Ratsbeschlusses und die Haushaltsmittel wären überplanmäßig bereitzustellen.

 

Die in § 8 Abs.7 genannte anteilige Übernahme der nachgewiesenen Betriebs-und Instandhaltungskosten der Beleuchtung, der leistungsgebundenen Erschließungsanlagen und die anteilige Erstattung der Winterdienstkosten können zurzeit noch nicht geschätzt werden. Bis zum Satzungsbeschluss werden Kosten ermittelt.

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete