Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Sitzungsvorlage 60/076 Entwurf des Durchführungsvertrags zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 73 A, 6. Änderung (zugleich VEP 13) zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Diese Mitteilungsvorlage soll den
Stadtentwicklungsausschuss über den derzeitigen Stand der Vertragsverhandlungen
mit den beteiligten Vorhabenträgern „evohaus“ und „katholische Kirchengemeinde“
für den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 73 A, 6. Änderung (zugleich VEP 13) in Kenntnis setzen.
Der Vertragsentwurf hat den mit der Verwaltung und
den Vorhabenträgern abgestimmten Stand vom 25.03.2014. Nach Einschätzung der
Verwaltung wird es nur noch redaktionelle Änderungen im Vertragswerk geben.
Falls die beantragten Landesmittel im Rahmen des
IHK im Bereich der Mittelstraße/St. Jacobus nicht bewilligt werden sollten,
wird sich die Stadt verpflichten hier eigene Mittel einzusetzen.
Von den erforderlichen Anlagen zum
Durchführungsvertrag werden die Anlagen 2 (Fassadentypologie Wohnbebauung),3
(Fassadentypologie Gemeindezentrum) und 4 (Außenanlagen) dieser
Mitteilungsvorlage beigefügt. Die übrigen erforderlichen Pläne sind derzeit
noch nicht hinreichend abgestimmt, werden aber zum Satzungsbeschluss in der
Maisitzung des Stadtentwicklungsausschusses vorliegen.
VoraussetzungÂ
für den Satzungsbeschluss sind die von den Vorhabenträgern unterschriebenen
und kirchenrechtlich genehmigten Verträge die dem Rat der Stadt Hilden am
14.05.2014 vorliegen müssen. Nach Satzungsbeschluss und Unterschrift des Bürgermeisters
erlangt der Durchführungsvertrag Rechtswirksamkeit.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 (IHK B3) |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: folgende Kosten entstehen
der Stadt aus den vertraglichen Vereinbarungen: Für die in §
7 Abs. 4 in Verbindung mit § 7 Abs. 7 des Vertragsentwurfes geregelte Anpassung
der Mittelstraße an den St. Jacobus-Kirchplatz hat die Stadt im Rahmen des
Integrierten Handlungskonzeptes Städtebaufördermittel beantragt. Bei einer
Kostenschätzung von 130.000,- € und einem 50% Förderanteil verbleiben noch
65.000,- € Eigenmittel bei der Stadt. Sollte die
Stadt keine Fördermittel erhalten, ist eine vertragliche Verpflichtung
zur Übernahme der Gesamtkosten von 130.000,-€ vorgeschlagen. Hierzu bedarf es dann noch eines
Ratsbeschlusses und die Haushaltsmittel wären überplanmäßig bereitzustellen. Die in § 8
Abs.7 genannte anteilige Ãœbernahme der nachgewiesenen Betriebs-und Instandhaltungskosten
der Beleuchtung, der leistungsgebundenen Erschließungsanlagen und die anteilige
Erstattung der Winterdienstkosten können zurzeit noch nicht geschätzt werden.
Bis zum Satzungsbeschluss werden Kosten ermittelt. |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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