Betreff
Mitteilung bzgl. der Inaugenscheinnahme der Unfallörtlichkeit Beethovenstraße / Zelterstraße
Vorlage
WP 09-14 SV 66/181
Aktenzeichen
IV 66.1 1137 Sm
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Um die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs zu gewährleisten, hat die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Hilden u.a. auch die Aufgabe, Unfälle zu analysieren und daraus ggfls. nötige Konsequenzen an der Gestaltung/Beschilderung von Verkehrsanlagen auf Rechtsgrundlage der Straßenverkehrsordnung zu ziehen.

Daher wurde am 20.02.2014, unabhängig von dem im Stadtentwicklungsausschuss vom 22.01.2014 mehrheitlich abgelehnten Antrag der Bürgeraktion, die Unfallörtlichkeit der Beethovenstraße / Zelterstraße durch Vertreter der Kreispolizeibehörde Mettmann, des Straßenverkehrsamtes des Kreises Mettmann, des ADFC und der Stadtverwaltung Hilden in Augenschein genommen und bewertet.

 

Die Durchführung der Inaugenscheinnahme unterschied sich im Grunde nicht von der einer Unfallkommission, jedoch ist hier zu berücksichtigen, dass es sich bei der vorgenannten Örtlichkeit nicht um eine Unfallhäufungsstelle, gemäß des Gem. RdErl. des Innenministeriums u. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr – III B 3 – 75 – 05/2 – vom 11. März 2008, handelt, deren Vorhandensein und Benennung durch die Polizei erst die Einberufung einer Unfallkommission begründet.

 

Unabhängig von der Namensgebung sollte verbindlich entschieden werden, ob und ggfls. welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Diese Maßnahmen basieren auf der Straßenverkehrsordnung und sind einer politischen Beschlussfassung nicht zugänglich.

 

 

Nach Analyse der Unfallmitteilung und Bewertung der Örtlichkeit wurde einvernehmlich festge-stellt, dass sich der o.a. Unfall weder aufgrund verkehrsregelnder und –lenkender noch aufgrund straßenbaulicher Mängel in der Örtlichkeit ereignete. Da mit an Sicherheit grenzender Wahr-scheinlichkeit, die Ursache im persönlichen Fehlverhalten des Verunglückten zu suchen ist und auch die Auswertungen der Kreispolizeibehörde Mettmann für diesen Bereich keine Auffälligkeiten verzeichnen, sind durch die Stadtverwaltung Hilden hier keine Maßnahmen (weder baulicher noch verkehrstechnischer Art) durchzuführen.

 

Ebenfalls einvernehmlich wurde festgestellt, dass auch die der Unfallstelle gegenüberliegende Einmündung, des aus südlicher Richtung in die Beethovenstraße einmündenden Radweges, keiner Veränderung bedarf.

 

Um jedoch die Verkehrssicherheit weiter zu erhöhen, wurde die Markierung (unterbrochener Breitstrich) an der Einmündung Zelterstraße / Beethovenstraße erneuert und die durch VZ 274-53 auf 30 km/h beschränkte westliche Fahrtrichtung der Beethovenstraße bis zur Einmündung Gluckstraße erweitert und somit der bestehenden Anordnung in östlicher Fahrtrichtung angepasst.

 

 

Ebenfalls zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wurde festgelegt, dass der an der Einmündung Nordmarkt gelegene Fußgängerüberweg (FGÜ, VZ 350) zukünftig in den auf 30 km/h beschränk-ten Bereich der Beethovenstraße eingebunden wird.

 

 

Horst Thiele


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

Produktbereich 12

Verkehrsflächen u. -anlagen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2014

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1201010010

Verkehrsflächen u. -einrichtungen

521151

Unterhaltung Straßen

Ca. 200,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer