Betreff
Haushaltssatzung 2014 und mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2017
Vorlage
WP 09-14 SV 20/133
Aktenzeichen
II/20.1-En
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden

 

1.   beschließt die als Anlage beigefügt Haushaltssatzung für das Jahr 2014,

 

2.   beschließt die Fortsetzung folgender freiwilliger Maßnahme für einen weiteren Zeitraum von maximal drei Jahren (bis zum 31.12.2016):

 

Amt

Produkt

Zeile im

Ergebnis-

plan

Empfänger

Verwendungs-

zweck

Betrag

Beschluss

vom

III/51

060312

Kindschaftsrechts-angelegen-heiten

15

Transfer-aufwen-dungen

Arbeitsge-meinschaft der Wohlfahrts-verbände

Vereinbarung über die Durchführung der Trennungs- und Scheidungs-beratung

194.533 € bei Vertrags-abschluss

29.12.2011 (rückwirkend zum 01.01.2011)

 

und

 

3.   nimmt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2017 zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der auf- und festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen, einschließlich der fort-geschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne (inkl. der Ein-zahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) bis 2017, wurde in der Ratssitzung am 18.12.2013 eingebracht. Im Anschluss hieran erfolgte auf der Basis der eingegangenen Änderungen der Fraktionen sowie der Korrekturen der Verwaltung eine Beratung in den Fachausschüssen und am 05.03.2014 im Haupt- und Finanzausschuss. Die Verwaltung wurde in dieser Sitzung beauftragt, die Ergebnisse in den Haushaltsplan einzuarbeiten und die Haushaltssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der Entwurf liegt mit seinen Anlagen seit dem 06.01.2014 öffentlich aus. Einwendungen von Einwohnern oder Abgabepflichtigen wurden nicht erhoben.

 

Die Gemeinden haben nach § 84 GO ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zu Grunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen. Durch die jahrgangsbezogene Darstellung in den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen wird diese Vorgabe erfüllt. Die Verwaltung hat auf der Basis der bisher gefassten Beschlüsse in den Fachausschüssen und letztendlich im Haupt- und Finanzausschuss am 05.03.2014 die bisherige Ergebnis- und Finanzplanung fortgeschrieben.

 

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2014 sah den Ausgleich des Ergebnishaushaltes durch eine Ent-nahme aus der Ausgleichsrücklage von 8,579 Mio. € vor.

 

Durch die beschlossenen Änderungen ergeben sich insgesamt Verbesserungen mit der Folge, dass in 2014 eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage von 8,422 Mio. € notwendig ist.

 

 

Das Eigenkapital einschl. der Ausgleichsrücklage entwickelt sich bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes somit voraussichtlich folgendermaßen:

 

Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GO NRW

Ergebnis 2012

Planwert 2013

Ansatz 2014

Ansatz 2015

Ansatz 2016

Ansatz 2017

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

 

Allgemeine Rücklage

251.121

251.121

251.051

251.815

251.336

251.336

 

Sonderrücklage

1.544

1.544

1.544

1.544

1.544

1.544

 

Ausgleichsrücklage

33.684

40.486

32.595

24.173

18.394

14.171

 

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

6.802

-7.891

-8.422

-5.779

-4.223

-1.270

 

Summe des Eigenkapitals

293.151

285.260

276.768

271.753

267.051

265.781

Hiervon max. 1/3 Eigenkapital = Höchstbetrag der Ausgleichsrücklage

97.717

95.087

92.256

90.584

89.017

88.594

 

 

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2014 sah einen Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, von 5,723 Mio. € vor.

 

Durch die beschlossenen Änderungen ergeben sich insgesamt Verbesserungen mit der Folge, dass in 2014 ein Kreditbetrag von 4,748 Mio. € notwendig ist.

 

Auf der Basis der Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschuss wurde die beigefügte Haushaltssatzung erstellt.

 

 

 

 

Horst Thiele

Bürgermeister