Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden
1.
beschließt
die als Anlage beigefügt Haushaltssatzung für das Jahr 2014,
2.
beschließt
die Fortsetzung folgender freiwilliger Maßnahme für einen weiteren Zeitraum von
maximal drei Jahren (bis zum 31.12.2016):
Amt |
Produkt |
Zeile im Ergebnis- plan |
Empfänger |
Verwendungs- zweck |
Betrag |
Beschluss vom |
III/51 |
060312 Kindschaftsrechts-angelegen-heiten |
15 Transfer-aufwen-dungen |
Arbeitsge-meinschaft
der Wohlfahrts-verbände |
Vereinbarung
über die Durchführung der Trennungs- und Scheidungs-beratung |
194.533 € bei
Vertrags-abschluss |
29.12.2011
(rückwirkend zum 01.01.2011) |
und
3.
nimmt
die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2017 zur Kenntnis.
Erläuterungen
und Begründungen:
Der auf- und festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen, einschließlich der fort-geschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne (inkl. der Ein-zahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) bis 2017, wurde in der Ratssitzung am 18.12.2013 eingebracht. Im Anschluss hieran erfolgte auf der Basis der eingegangenen Änderungen der Fraktionen sowie der Korrekturen der Verwaltung eine Beratung in den Fachausschüssen und am 05.03.2014 im Haupt- und Finanzausschuss. Die Verwaltung wurde in dieser Sitzung beauftragt, die Ergebnisse in den Haushaltsplan einzuarbeiten und die Haushaltssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Entwurf liegt mit seinen Anlagen seit dem 06.01.2014 öffentlich aus. Einwendungen von Einwohnern oder Abgabepflichtigen wurden nicht erhoben.
Die Gemeinden haben nach § 84 GO ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zu Grunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen. Durch die jahrgangsbezogene Darstellung in den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen wird diese Vorgabe erfüllt. Die Verwaltung hat auf der Basis der bisher gefassten Beschlüsse in den Fachausschüssen und letztendlich im Haupt- und Finanzausschuss am 05.03.2014 die bisherige Ergebnis- und Finanzplanung fortgeschrieben.
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2014 sah den Ausgleich des Ergebnishaushaltes durch eine Ent-nahme aus der Ausgleichsrücklage von 8,579 Mio. € vor.
Durch die beschlossenen Änderungen ergeben sich insgesamt Verbesserungen mit der Folge, dass in 2014 eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage von 8,422 Mio. € notwendig ist.
Das Eigenkapital einschl. der Ausgleichsrücklage entwickelt sich bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes somit voraussichtlich folgendermaßen:
Bilanzposten nach §
41 Abs. 3 Nr. 1 GO NRW |
Ergebnis 2012 |
Planwert 2013 |
Ansatz 2014 |
Ansatz 2015 |
Ansatz 2016 |
Ansatz 2017 |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
|
Allgemeine Rücklage |
251.121 |
251.121 |
251.051 |
251.815 |
251.336 |
251.336 |
Sonderrücklage |
1.544 |
1.544 |
1.544 |
1.544 |
1.544 |
1.544 |
Ausgleichsrücklage |
33.684 |
40.486 |
32.595 |
24.173 |
18.394 |
14.171 |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag |
6.802 |
-7.891 |
-8.422 |
-5.779 |
-4.223 |
-1.270 |
Summe des
Eigenkapitals |
293.151 |
285.260 |
276.768 |
271.753 |
267.051 |
265.781 |
Hiervon max. 1/3 Eigenkapital = Höchstbetrag der Ausgleichsrücklage |
97.717 |
95.087 |
92.256 |
90.584 |
89.017 |
88.594 |
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2014 sah einen Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, von 5,723 Mio. € vor.
Durch die beschlossenen Änderungen ergeben sich insgesamt Verbesserungen mit der Folge, dass in 2014 ein Kreditbetrag von 4,748 Mio. € notwendig ist.
Auf der Basis der Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschuss wurde die beigefügte Haushaltssatzung erstellt.
Horst Thiele
Bürgermeister