Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte (Hildener
Marktstandstarif) vom 14.12.1990 wird nicht geändert.
Die mit
Nachtragssatzung vom 11.12.2003 für das Gebührenjahr 2004 in § 2 Abs. 1 der
o.a. Satzung festgesetzte Benutzungsgebühr in Höhe von 1,70 € wird auch im
Gebührenjahr 2005 erhoben.
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: UA 7300 |
Bezeichnung: Gebührenhaushalt
Märkte (Kostenrechnende Einrichtung) |
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Kosten Erlöse decken die kalkulierten Kosten Folgekosten |
vorgesehen im Verwaltungshaushalt |
Haushaltsjahr 2005 |
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Mittel stehen zur
Verfügung |
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Finanzierung: -- |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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