Betreff
Erhebung von Markstandsgeldern auf den Hildener Wochenmärkten
Vorlage
WP 04-09 SV 32/027
Aktenzeichen
I/32-MS
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte (Hildener Marktstandstarif) vom 14.12.1990 wird nicht geändert.

Die mit Nachtragssatzung vom 11.12.2003 für das Gebührenjahr 2004 in § 2 Abs. 1 der o.a. Satzung festgesetzte Benutzungsgebühr in Höhe von 1,70 € wird auch im Gebührenjahr 2005 erhoben.

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

UA 7300                                 

Bezeichnung:

Gebührenhaushalt Märkte (Kostenrechnende Einrichtung)

Kosten                                   

Erlöse decken die kalkulierten Kosten

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

Verwaltungshaushalt

Haushaltsjahr

 

2005

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung: --

Sichtvermerk Kämmerer