Beschlussvorschlag:
Der
Integrationsrat beschließt, die im Haushalt 2014 veranschlagten Einzelzuschüsse
an die Migrantenvereine in Höhe von insgesamt € 6.000,-- wie in Anlage 1
dargestellt zu verteilen.
Erläuterungen und Begründungen:
Nach den Richtlinien über die Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Migrantenvereinen und die finanzielle Förderung von Integrationsrat und Migrantenvereinen gem. Beschluss des Rates der Stadt Hilden vom 14.06.1989, zuletzt geändert am 18.12.2013, erhalten die Migrantenvereine für Aktivitäten in den sieben Handlungsfeldern
1.        Sprachförderung und Chancengleichheit
2.        Stadtteilorientierte Förderung der Integration
3.        Interkulturelle Initiativen und Zusammenarbeit
4.        Integrationsförderung im Sport
5.        Interkulturelle Weiterentwicklung der Seniorenarbeit
6.        Interkulturelle Ausrichtung der Verwaltung
7.        Politische Partizipation,
die im Strategiepapier Integration definiert sind, insgesamt 6.000,00 Euro an Einzelzuschüssen. Die Anträge dazu wurden von sechs Vereinen fristgerecht bis zum 15.01.2014 eingereicht. Drei Vereine beantragten keine Zuschüsse.
Das Integrationsbüro hatte alle Vereine zuvor noch einmal schriftlich an das geänderte Verfahren und die geänderten Fristen durch Zusendung des Antragsformulars erinnert.
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In der Anlage 1 ist eine tabellarische Übersicht aller bei der Verwaltung eingegangenen Anträge beigefügt. Sie enthält die Angaben, die die Vereine zu den kalkulierten Kosten und Einnahmen gemacht haben, die Höhe des beantragten Zuschusses, außerdem auch jeweils die Summe aller beantragten Zuschüsse pro Verein und den Vorschlag der Verwaltung zur Vergabe der Mittel.
Insgesamt haben die Vereine Projekte und Maßnahmen geplant, für die sie aufgrund ihrer Kalkulation € 27.100 benötigten. Das Antragsvolumen beläuft sich auf insgesamt € 17.260,--.
In den Anlagen 1.01 – 1.22 sind die Anträge der Vereine beigefügt. Ihnen kann man entnehmen, welche Planungen die Vereine konkret angestellt haben.
In manchen Anträgen sind die Planungen sehr konkret, in anderen Anträgen weniger konkret dargestellt. Bei der Beurteilung dessen muss berücksichtigt werden, dass die Höhe des Zuschusses, die der Integrationsrat letztlich beschließt, für die abschließende Planung eines Projekts natürlich ein maßgeblicher Faktor ist. Die Verteilung der Mittel wird nach dem Inhalt der Vorschläge angeregt, je konkreter die Planung eines Projekts dargestellt wurde, desto leichter fiel es, einen Zuschuss vorzuschlagen.
Für das Projekt „Literaturabend 03/14“ (Anlage 1.13) wurde keine Förderung vorgeschlagen, da das Projekt seitens der Verwaltung finanziell bereits durch einen Zuschuss des Kulturamts unterstützt wird.
Der Vorschlag der Verwaltung wurde am 04.03.2014 mit der Vorsitzenden des Integrationsrates, Frau Güler Ayranci, und dem Mitglied des Integrationsrates Frau Günay Yilmaz abgestimmt.
Gez. Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
0505011000 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2014 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0505011000 |
Hilfen zur Integration |
531800 |
Zuschüsse |
6.000,00 |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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