Erläuterungen zum Antrag:

 

Begründung:

Mit Graffiti haben viele ein Problem. Das ist in Hilden nicht anders als in vielen anderen Städten. Für viele Hausbesitzer sind die bunten Bilder ein teures Ärgernis.

 

Auffällig ist jedoch, dass augenscheinlich in solchen Städten, in denen besondere Flächen zum legalen Sprayen angeboten werden, die Probleme mit der Graffiti-Szene bei weitem nicht so groß sind.

 

Im Gegensatz zu den Zeiten, in denen Graffiti ausschließlich als Vandalismus empfunden wurde, haben sich Graffiti längst als eine Kunstform etabliert, die inzwischen weit mehr bedeutet, als der bloße Ausdruck einer sozialkritischen Jugendkultur. Spätestens seit der Rehabilitierung eines Harald Naegeli vom „Schmierer“ zum Künstler, der in den späten 70-er Jahren als Sprayer von Zürich bekannt geworden war und den die Stadt Hilden im September 2012 mit einer „spektakulären Ausstellung“(Rheinische Post vom 14.09.2012) gewürdigt hat, hat sich das Bild vom Graffito als Subkultur gründlich geändert.

 

Damit soll keineswegs der Versuch unternommen werden, jedes Graffito als künstlerisch wertvoll zu klassifizieren. Dass Graffiti-Kunst jedoch anspruchsvoll sein und an geeigneter Stelle zu einem etablierten Bestandteil des Stadtbildes werden kann, hat sich auch in Hilden seit vielen Jahren mit der Fassadengestaltung des Jueck an der Heiligenstraße gezeigt.

 

Ungeachtet ihrer allgemeinen kulturellen Eroberung ist die Akzeptanz von Graffiti noch immer sehr unterschiedlich geprägt. Dies war unter anderem auch Gegenstand der Ausstellung des tschechischen Fotokünstlers Rudolf Nemecek aus Nové Mesto im Oktober 2012 in der städtischen Galerie.

 

Vor allem werden Graffiti als ein Zeichen der Jugendkultur verstanden. Die Graffitikultur stellt eine eigene Identitätsplattform dar- leider all zu häufig jedoch in der Illegalität und unter zivil- und strafrechtlicher Verfolgung. Dass der Deutschlandfunk in einem Beitrag vom 17.09.2012 anlässlich der vielbeachteten Hildener Naegeli-Ausstellung mit „Zwischen Kunst und Illegalität“ titelte, mag angesichts der rechtlichen Grauzone, in der sich Graffiti-Künstler häufig bewegen, nicht verwundern. Bezeichnend, wenn ein Künstler wie Naegeli daraus den trotzigen Schluss zieht:“ Die Tat, die künstlerische Tat, rechtfertigt, wenn sie gelungen ist, auch die Illegalität.“

 

Doch was für einen renommierten Naegeli gilt, muss für Jugendliche nicht zum Maßstab werden.

 

Viele Sprayer würden da lieber Rudolf Nemecek folgen, der in seinem „Offenen Appell an Graffitisprayer“ fordert: “Kriecht aus euren Löchern, seit nicht anonym und tretet in den Dialog über das Schaffen.“ In der Tat würden viele Sprayer gerne die legale Gelegenheit nutzen – wenn sie sich denn böte. „Dann kann man nämlich ohne Zeitdruck und bei Tageslicht arbeiten. In der Nacht sind die Farben nur schwach erkennbar…“(WZ vom 26.11.2012)

 

Deshalb wäre es sowohl zur Prävention von Sachbeschädigung als auch im Hinblick auf die Anerkennung dieser künstlerischen Ausdrucksform erstrebenswert, legale Graffitiflächen auszuweisen. Städte wie Monheim und Langenfeld (um nur zwei aus der näheren Umgebung zu nennen) haben damit, zum Teil seit mehr als 20 Jahren gute Erfahrung gesammelt.

 

Zur besseren Auswertung wird eine Bilddatei geeigneter Wände im öffentlichen Raum der Stadt Hilden (Unterführungen) beigefügt, die nach Meinung der örtlichen Graffiti-Szene zur Legalisierung der Spray-Kunst in Frage kommen könnten.“

 


Antragstext:

 

„Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob in Hilden seitens der Stadt Graffiti-Sprayern gezielt Wände zur Verfügung gestellt werden können, damit Sprayer nicht wahllos überall sprühen, aber durchaus legal ihr künstlerisches Schaffen verwirklichen können.“

 

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

In der Ratssitzung vom 29.01.20124 stellte die Bürgeraktion den beigefügten Antrag.

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

In der Förderung von Graffitikünstlern sieht die Verwaltung seit längerer Zeit eine wichtige Aufgabe, sowohl in künstlerischer als auch in präventiver Sicht.

 

So wurden im Veranstaltungsraum des Jugend- und Kulturtreffs Area 51 Akustikelemente verbunden mit Graffitioberflächen angebracht. Diese wurden thematisch an die Einrichtung angepasst. Zusätzlich führte die Jugendförderung in Vergangenheit mehrere Aktionen und Sprayer-Workshops in Zusammenarbeit z.B. mit dem Verein „Farbfieber“ aus Düsseldorf durch.

 

Darüber hinaus besteht seit vielen Jahren die Möglichkeit der Nutzung einer Wandfläche (Mauerfläche entlang des Instituts für Öffentliche Verwaltung, Hochdahler Str. 280 in Hilden).

Diese Wandfläche wurde kürzlich saniert und wird nun künftig Sprayern wieder zur Verfügung gestellt werden.

 

In der Graffiti-Szene werden Orte, an denen sich die Künstler mit ihren Werken („Peaces“) präsentieren, „hall of fame“ genannt. Der Startschuss für die erneute Freigabe der bekannten „hall of fame“ in Hilden an der Hochdahler Straße erfolgte gemeinsam mit dem aus Hilden stammenden Graffiti-Künstler Dominik Hebestreit am 17.03.2014. Die 200 m lange Graffiti-Galerie bietet jungen Künstlerinnen und Künstlern ausgezeichnete Möglichkeiten, legal zu sprayen. Am Wochenende 22./23. März organisierte Dominik Hebestreit ein vom Kulturamt und Amt für Jugend, Schule und Sport finanziertes „Einweihungsevent“ mit vielen Beteiligten.

Als Anlage ist eine kurze Dokumentation beigefügt.

 

In seinem Antrag verweist der Antragsteller auf umfangreiches Bildmaterial, das der Verwaltung seit dem 19.02.14 zur Verfügung steht. Durch die Abbildungen werden eine Reihe von Örtlichkeiten / Unterführungen vorgestellt, die sich aus Sicht des Antragstellers für legale Graffitiflächen eignen könnten. Sie sind als Anlage beigefügt. Die Verwaltung hat daraus eine Auflistung der entsprechenden Standorte entwickelt, die ebenfalls als Anlage beigefügt ist.

 

Die vorgeschlagenen Standorte beziehen sich vielfach auf Brücken und Unterführungen, die sich nicht im Eigentum der Stadt Hilden befinden. Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW, die Deutsche Bahn AG oder auch private Eigentümer nicht bereit sind, diese Flächen für legales Graffitisprayen zur Verfügung zu stellen. So ist seinerzeit das Vorhaben der Verwaltung, die Fläche an der Unterführung Walder Straße zur Verfügung zu stellen, an der fehlenden Zustimmung des Landestraßenbaubetriebes gescheitert. Flächen, die sich nicht im Eigentum der Stadt befinden, lösen immer erhebliche haftungsrechtliche und versicherungsrechtliche Problemstellungen aus, die sich durch die daraus nachvollziehbaren Rechte und Ansprüche der Eigentümer entstehen.

 

Von daher schlägt die Verwaltung vor, sich bei einer Ausweitung der Flächen vorab auf die Standorte

-        Unterführung Baustraße

-        Skateranlage im Holterhöfchen

-        Unterführung Nove-Mesto-Platz

zu konzentrieren.

 

Die ersten beiden Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Hilden. Die Unterführung Nove-Mesto-Platz ist eine der attraktivsten und größten Sprayer-Flächen in Hilden. Hier soll versucht werden, eine Zustimmung zur Freigabe vom Landesbetrieb Straßenbau und den privaten Eigentümern zu erhalten.

 

In einer zweiten Stufe könnten die Eigentümer aller anderen vorgeschlagenen Flächen schriftlich angefragt werden, ob eine Freigabe erfolgen würde. Erfahrungsgemäß wird die Beantwortung einen entsprechenden Zeitraum in Anspruch nehmen.

 

 

 

 

Horst Thiele

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

nein

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer