- Antrag der Fraktion Bürgeraktion BA vom 29.01.2014 -
Erläuterungen zum
Antrag:
Begründung:
Mit Graffiti haben viele ein Problem. Das
ist in Hilden nicht anders als in vielen anderen Städten. Für viele
Hausbesitzer sind die bunten Bilder ein teures Ärgernis.
Auffällig ist jedoch, dass augenscheinlich
in solchen Städten, in denen besondere Flächen zum legalen Sprayen angeboten
werden, die Probleme mit der Graffiti-Szene bei weitem nicht so groß sind.
Im Gegensatz zu den Zeiten, in denen
Graffiti ausschließlich als Vandalismus empfunden wurde, haben sich Graffiti
längst als eine Kunstform etabliert, die inzwischen weit mehr bedeutet, als der
bloße Ausdruck einer sozialkritischen Jugendkultur. Spätestens seit der
Rehabilitierung eines Harald Naegeli vom „Schmierer“ zum Künstler, der in den
späten 70-er Jahren als Sprayer von Zürich bekannt geworden war und den die
Stadt Hilden im September 2012 mit einer „spektakulären Ausstellung“(Rheinische
Post vom 14.09.2012) gewürdigt hat, hat sich das Bild vom Graffito als
Subkultur gründlich geändert.
Damit soll keineswegs der Versuch
unternommen werden, jedes Graffito als künstlerisch wertvoll zu klassifizieren.
Dass Graffiti-Kunst jedoch anspruchsvoll sein und an geeigneter Stelle zu einem
etablierten Bestandteil des Stadtbildes werden kann, hat sich auch in Hilden
seit vielen Jahren mit der Fassadengestaltung des Jueck an der Heiligenstraße
gezeigt.
Ungeachtet ihrer allgemeinen kulturellen
Eroberung ist die Akzeptanz von Graffiti noch immer sehr unterschiedlich
geprägt. Dies war unter anderem auch Gegenstand der Ausstellung des tschechischen
Fotokünstlers Rudolf Nemecek aus Nové Mesto im Oktober 2012 in der städtischen
Galerie.
Vor allem werden Graffiti als ein Zeichen
der Jugendkultur verstanden. Die Graffitikultur stellt eine eigene
Identitätsplattform dar- leider all zu häufig jedoch in der Illegalität und
unter zivil- und strafrechtlicher Verfolgung. Dass der Deutschlandfunk in einem
Beitrag vom 17.09.2012 anlässlich der vielbeachteten Hildener
Naegeli-Ausstellung mit „Zwischen Kunst und Illegalität“ titelte, mag angesichts
der rechtlichen Grauzone, in der sich Graffiti-Künstler häufig bewegen, nicht
verwundern. Bezeichnend, wenn ein Künstler wie Naegeli daraus den trotzigen
Schluss zieht:“ Die Tat, die künstlerische Tat, rechtfertigt, wenn sie gelungen
ist, auch die Illegalität.“
Doch was für einen renommierten Naegeli
gilt, muss für Jugendliche nicht zum Maßstab werden.
Viele Sprayer würden da lieber Rudolf
Nemecek folgen, der in seinem „Offenen Appell an Graffitisprayer“ fordert:
“Kriecht aus euren Löchern, seit nicht anonym und tretet in den Dialog über das
Schaffen.“ In der Tat würden viele Sprayer gerne die legale Gelegenheit nutzen
– wenn sie sich denn böte. „Dann kann man nämlich ohne Zeitdruck und bei
Tageslicht arbeiten. In der Nacht sind die Farben nur schwach erkennbar…“(WZ
vom 26.11.2012)
Deshalb wäre es sowohl zur Prävention von
Sachbeschädigung als auch im Hinblick auf die Anerkennung dieser künstlerischen
Ausdrucksform erstrebenswert, legale Graffitiflächen auszuweisen. Städte wie
Monheim und Langenfeld (um nur zwei aus der näheren Umgebung zu nennen) haben
damit, zum Teil seit mehr als 20 Jahren gute Erfahrung gesammelt.
Zur besseren Auswertung wird eine Bilddatei
geeigneter Wände im öffentlichen Raum der Stadt Hilden (Unterführungen)
beigefügt, die nach Meinung der örtlichen Graffiti-Szene zur Legalisierung der
Spray-Kunst in Frage kommen könnten.“
Antragstext:
„Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen,
ob in Hilden seitens der Stadt Graffiti-Sprayern gezielt Wände zur Verfügung
gestellt werden können, damit Sprayer nicht wahllos überall sprühen, aber
durchaus legal ihr künstlerisches Schaffen verwirklichen können.“
Stellungnahme der
Verwaltung:
In der Ratssitzung vom 29.01.20124 stellte
die Bürgeraktion den beigefügten Antrag.
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt
Stellung:
In der Förderung von Graffitikünstlern sieht
die Verwaltung seit längerer Zeit eine wichtige Aufgabe, sowohl in
künstlerischer als auch in präventiver Sicht.
So wurden im Veranstaltungsraum des Jugend-
und Kulturtreffs Area 51 Akustikelemente verbunden mit Graffitioberflächen
angebracht. Diese wurden thematisch an die Einrichtung angepasst. Zusätzlich
führte die Jugendförderung in Vergangenheit mehrere Aktionen und
Sprayer-Workshops in Zusammenarbeit z.B. mit dem Verein „Farbfieber“ aus
Düsseldorf durch.
Darüber hinaus besteht seit vielen Jahren
die Möglichkeit der Nutzung einer Wandfläche (Mauerfläche entlang des Instituts
für Öffentliche Verwaltung, Hochdahler Str. 280 in Hilden).
Diese Wandfläche wurde kürzlich saniert und wird
nun künftig Sprayern wieder zur Verfügung gestellt werden.
In der Graffiti-Szene werden Orte, an denen
sich die Künstler mit ihren Werken („Peaces“) präsentieren, „hall of fame“ genannt.
Der Startschuss für die erneute Freigabe der bekannten „hall of fame“ in Hilden
an der Hochdahler Straße erfolgte gemeinsam mit dem aus Hilden stammenden
Graffiti-Künstler Dominik Hebestreit am 17.03.2014. Die 200 m lange
Graffiti-Galerie bietet jungen Künstlerinnen und Künstlern ausgezeichnete
Möglichkeiten, legal zu sprayen. Am Wochenende 22./23. März organisierte
Dominik Hebestreit ein vom Kulturamt und Amt für Jugend, Schule und Sport
finanziertes „Einweihungsevent“ mit vielen Beteiligten.
Als Anlage ist eine kurze Dokumentation
beigefügt.
In seinem Antrag verweist der Antragsteller
auf umfangreiches Bildmaterial, das der Verwaltung seit dem 19.02.14 zur
Verfügung steht. Durch die Abbildungen werden eine Reihe von Örtlichkeiten /
Unterführungen vorgestellt, die sich aus Sicht des Antragstellers für legale
Graffitiflächen eignen könnten. Sie sind als Anlage beigefügt. Die Verwaltung
hat daraus eine Auflistung der entsprechenden Standorte entwickelt, die
ebenfalls als Anlage beigefügt ist.
Die vorgeschlagenen Standorte beziehen sich
vielfach auf Brücken und Unterführungen, die sich nicht im Eigentum der Stadt
Hilden befinden. Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass der
Landesbetrieb Straßenbau NRW, die Deutsche Bahn AG oder auch private Eigentümer
nicht bereit sind, diese Flächen für legales Graffitisprayen zur Verfügung zu
stellen. So ist seinerzeit das Vorhaben der Verwaltung, die Fläche an der
Unterführung Walder Straße zur Verfügung zu stellen, an der fehlenden
Zustimmung des Landestraßenbaubetriebes gescheitert. Flächen, die sich nicht im
Eigentum der Stadt befinden, lösen immer erhebliche haftungsrechtliche und
versicherungsrechtliche Problemstellungen aus, die sich durch die daraus
nachvollziehbaren Rechte und Ansprüche der Eigentümer entstehen.
Von daher schlägt die Verwaltung vor, sich
bei einer Ausweitung der Flächen vorab auf die Standorte
-
Unterführung Baustraße
-
Skateranlage im Holterhöfchen
-
Unterführung Nove-Mesto-Platz
zu konzentrieren.
Die ersten beiden Flächen befinden sich im
Eigentum der Stadt Hilden. Die Unterführung Nove-Mesto-Platz ist eine der
attraktivsten und größten Sprayer-Flächen in Hilden. Hier soll versucht werden,
eine Zustimmung zur Freigabe vom Landesbetrieb Straßenbau und den privaten Eigentümern
zu erhalten.
In einer zweiten Stufe könnten die
Eigentümer aller anderen vorgeschlagenen Flächen schriftlich angefragt werden,
ob eine Freigabe erfolgen würde. Erfahrungsgemäß wird die Beantwortung einen
entsprechenden Zeitraum in Anspruch nehmen.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
nein |
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Produktnummer / -bezeichnung |
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Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier
ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier
ankreuzen) |
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Die Mittel
stehen in folgender Höhe zur Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der
Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für
den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder
der EU zur Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier
ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier
ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk
Kämmerer |
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