Betreff
10. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung der Grundstücksabwassereinrichtungen in der Stadt Hilden vom 10.07.1991
Vorlage
WP 04-09 SV 60/004
Aktenzeichen
60.11
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung durch den Haupt- u. Finanzausschuss:

 

Die in vollem Wortlaut vorliegende 10. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung der Grundstücks­abwassereinrichtungen in der Stadt Hilden vom 10.07.1991 (Anlage) wird hiermit mit der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit der Sitzungsvorlage Nr. IV-66-010 Entsorgung von Grundstücks­entwässerungsanlagen, hier: Gebührenberechnung für 2005 beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.“

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.”

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

 

Dieser Sitzungsvorlage ist als Anlage der Entwurf der 10. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsor­gung der Grundstücksabwassereinrichtungen in der Stadt Hilden vom 10.07.1991 beigefügt.

 

In § 1 dieser 10. Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund

der Sitzungsvorlage Nr. IV-66-010 Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen,

hier: Gebühren­berechnung für 2005 beschließt und festsetzt.

 

 

 

Die Verwaltung empfiehlt, die 10. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung mit vorstehender Maßgabe zu beschließen.

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

10. Nachtragssatzung vom               zur Satzung über die Entsorgung der Grundstücksabwassereinrichtungen in der Stadt Hilden vom 10.07.1991

 

Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, der §§ 51, 53 und 161 a des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG) und der §§ 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAGNW), jeweils in den z.Z. gültigen Fassungen, hat der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am          folgende 10. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung der Grundstücksabwassereinrichtungen in der Stadt Hilden vom 10.07.1991 beschlossen:

 

 

§ 1

 

Die Satzung über die Entsorgung der Grundstücksabwassereinrichtungen in der Stadt Hilden vom 10.07.1991 wird wie folgt geändert:

 

 

§ 10 erhält folgende Fassung:

 

 

(1)       Die Benutzungsgebühr für die Entsorgung von Grundstücksabwassereinrichtungen beträgt

 

a)   bei Kleinkläranlagen:                     

 

17,37 €

 

je cbm abgefahrenen Anlageninhaltes

     

b)   bei Abwassergruben:                    

 

14,10 €

 

je cbm abgefahrenen Anlageninhaltes.

      

(2) Wird für die Entsorgung die Verlegung eines Schlauchs von mehr als 50 m Länge erforderlich, sind für jede angefangene 10 m  € 15,53  zu zahlen.

 

(3)     Die Benutzungsgebühr beträgt für den Einsatz

 

a.)  eines Spülwagens:                       

 

93,19 €

 

 je angefangene Stunde

 

b.)  eines Saugwagens                       

 

93,19 €

 

 je angefangene Stunde.

 

 

§ 2

 

Diese Nachtragssatzung tritt am 01.01.2005 in Kraft.


 


 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

7000 1103                               

Bezeichnung:

 

Kosten                                    

 

Folgekosten                             

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung:    

Sichtvermerk Kämmerer