I.     Beschlussvorschlag für den
Rechnungsprüfungsausschuss:
„Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt Kenntnis vom
Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 vom
07.03.2014. Er macht sich den Prüfungsbericht zu eigen und erklärt den
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes zu seinem eigenen
Bestätigungsvermerk.
Der Bestätigungsvermerk
lautet:
"Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung:
Die Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss - bestehend aus
Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den
Lagebericht - der Stadt für das Haushaltsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft.
In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die
Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände
einbezogen. Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser
Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen
und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt. Die
Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der
Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben.
Die Jahresabschlussprüfung wurde nach § 101 Abs. 1 GO NRW und in
Anlehnung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung
so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf
die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über
mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit
des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der
Vermögensgegenstände, Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend
auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung
der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des
Bürgermeisters der Stadt sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts. Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung
eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen
Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Hilden, den 07. März 2014
Rechnungsprüfung
gez.                                                                      gez.
Michael Witek                                                      Torsten
Schlüter
Leiter des Rechnungs-                                        Rechnungsprüfer
prüfungsamtes                                                     der
Stadt Hilden“
der Stadt Hilden
Der vorstehende
Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und
in Anlehnung an die Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei
Abschlussprüfungen (vgl. IDW PS 450) erstattet.
Hilden, den 2. April 2014
Rechnungsprüfungsausschuss
Hartmut Toska
Vorsitzender
(Der
Bestätigungsvermerk im Prüfbericht ist während der Sitzung von dem Vorsitzenden
zu unterzeichnen.)
II.    Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt:
"1.   Der gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer
auf- und vom Bürgermeister dem Rat zur Feststellung zugeleitete Jahresabschluss
nebst Lage- und Rechenschaftsbericht vom 11.10.2013 ist vom
Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101 GO NRW geprüft worden. Das Prüfungsergebnis
ist im Prüfungsbericht vom 02.04.2014 und im Bestätigungsvermerk vom gleichen
Tage (siehe oben) festgehalten worden.
Der Jahresabschluss 2012 vom 11.
Oktober 2013 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.
2.    Nach der Prüfung und Feststellung des
vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt Hilden wird der
Jahresüberschuss in Höhe von 6.802.154,54 Euro der
AusgleichsÂrücklage in der Gesamtposition des Eigenkapitals zugeführt.“
III.   Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt ohne den
Bürgermeister:
„1.   Der Bürgermeister wird nach § 96 Abs. 1 GO
NRW für das Haushaltsjahr 2012 entlastet.
2.    Der Bürgermeister wird gebeten, den
Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den JahÂresabschluss 2012 und Lage-
und Rechenschaftsbericht gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt zu machen
und danach bis zur Feststellung des folgenden JahresabÂschlusÂses zur
Einsichtnahme verfügbar zu halten.“
Erläuterungen und Begründungen:
Gemäß § 59 Abs. 3 und § 101 Abs. 1 GO
NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss dahingehend, ob er
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erstreckt
sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen
und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung
sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die
örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. Der
Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang
steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt erwecken.
Der Rechnungsprüfungsausschuss
erstellt über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis einen
Prüfungsbericht. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung
ist in den Prüfungsbericht aufzunehmen.
Vor Abgabe des Prüfungsberichtes durch
den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat ist dem Bürgermeister Gelegenheit zur
Stellungnahme zum Prüfungsergebnis zu geben.
Das Prüfungsergebnis ist im
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses laut § 101 Abs. 3 GO NRW in
einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen und dient dem Rat als Grundlage zur
Feststellung des Jahresabschlusses und zur Entscheidung über die Entlastung des
Bürgermeisters gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW.
Zur Durchführung der Prüfung bedient
sich der Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW des
Rechnungsprüfungsamtes, welches abschließend ebenfalls einen Bestätigungsvermerk
abzugeben hat.
Der Rechnungsprüfungsausschuss berät
sodann den nach der Prüfung vom Rechnungsprüfungsamt erstellten, als Anlage
beigefügten Prüfungsbericht sowie den Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes
und entscheidet darüber, ob er sich den Prüfungsbericht zu eigen macht und
somit zu seinem eigenen Prüfungsbericht erklärt und er dem Bestätigungsvermerk des
Rechnungsprüfungsamtes durch Beschluss und die Unterzeichnung des
Bestätigungsvermerks durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden des
Rechnungsprüfungsausschusses „beitritt“.
Selbstverständlich ist der
Rechnungsprüfungsausschuss jedoch in seiner Entscheidung frei und könnte auch
eine anders lautende Entscheidung treffen. Insbesondere könnte er das Rechnungsprüfungsamt
zu weiteren Prüfungen auffordern oder sogar das Prüfungsergebnis des Rechnungsprüfungsamtes
anders beurteilen und dies in einem anders lautenden Bestätigungsvermerk dokumentieren.
In dem diesjährigen Prüfungsbericht
des Rechnungsprüfungsamtes sind keine grünen Seiten eingefügt, die nach
Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes der vertraulichen Behandlung bedürfen.
Insofern ist es nicht erforderlich, dem Rechnungsprüfungsausschuss einen
gesonderten Berichtsband vorzuschlagen, der abweichend vom Grundsatz der
Öffentlichkeit nicht öffentlich bleiben sollte.
Auch hier ist der
Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Beurteilung und in seiner Entscheidung
unabhängig und könnte selbstverständlich eigene Kriterien entwickeln, die z.B.
für die Zuordnung einzelner Berichtsteile zum gesonderten - d.h.
nichtöffentlichen - Berichtsband maßgebend sind. Aus diesem Grunde wird der
vorliegende Bericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beschlussfassung
anheimgestellt.
Abschließend danken die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes den Mitgliedern der
Verwaltungsführung, insbesondere aber dem Team des Amtes für Finanzservice und
dem Stadtkämmerer für die stets konstruktive Zusammenarbeit während der Prüfung
des Jahresabschlusses.
gez. Horst
Thiele
Bürgermeister