Betreff
Wahl einer/eines Vorsitzenden und einer/eines stellvertretenden Vorsitzenden für den Umlegungsausschuss der Stadt Hilden
Vorlage
WP 09-14 SV 61/241
Aktenzeichen
IV/61
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Rat der Stadt Hilden wählt gemäß §§ 3 bis 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs vom 07.07.1987 in der zurzeit gültigen Fassung

                                                        Herrn Klaus Meisloch

zum Vorsitzenden des Umlegungsausschusses der Stadt Hilden.

 

2.       Der Rat der Stadt Hilden wählt gemäß §§ 3 bis 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs vom 07.07.1987 in der zurzeit gültigen Fassung

Herrn Stephan Klein

 

zum stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses der Stadt Hilden.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Laut § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches des Landes NRW muss der oder die Vorsitzende eines Umlegungsausschusses die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst besitzen. Der oder die stellvertretende Vorsitzende muss ebenfalls diese Voraussetzung erfüllen.

Die sachverständigen Mitglieder – neben dem Vorsitz der/die Sachverständige für das Vermessungs- und Liegenschaftswesen sowie der/die Sachverständige für die Ermittlung von Grundstückswerten – dürfen nicht Mitglied des Rats der Stadt Hilden sein oder in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit der Stadt Hilden stehen.

Die Amtsdauer der sachverständigen Mitglieder des Umlegungsausschusses und ihrer Stellvertreter beträgt nach der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig.

 

Der heutige Vorsitzende des Umlegungsausschusses, Herr Ltd. Kreisrechtsdirektor a.D. Klaus Meisloch sowie sein Stellvertreter, Herr Ministerialrat Stephan Klein, wurden vom Rat zuletzt in seiner Sitzung am 29.10.2008 einstimmig in ihrem Ehrenamt bestätigt. Ihre fünfjährige Amtsdauer ist inzwischen abgelaufen.

 

Herr Meisloch und Herr Klein haben sich bereit erklärt, sich zur Wiederwahl zu stellen und auch künftig im Umlegungsausschuss der Stadt Hilden mitzuwirken.

 

Beide haben durch ihr Fachwissen und Engagement die Arbeit des Umlegungsausschusses positiv beeinflusst und haben durch ihre Gesprächs- und Verhandlungsführung zu den guten Verhandlungsergebnissen des Umlegungsausschusses beigetragen.

 

Herr Meisloch ist 77 Jahre alt und wohnt in Mettmann. Er war lange Jahre Leiter der Rechtsverwaltung sowie Sozialdezernent des Kreises Mettmann.

Neben seiner Mitgliedschaft im Umlegungsausschuss der Stadt Hilden (seit 1999 als stellvertretender Vorsitzender und seit 2003 als Vorsitzender) hat er den Vorsitz im Umlegungsausschuss der Stadt Velbert inne und ist stellvertretender Vorsitzender in den jeweiligen Umlegungsausschüssen der Städte Ratingen und Heiligenhaus.

 

Herr Klein ist 59 Jahre alt und wohnt in Erkrath. Beruflich ist er heute als Leiter des Referats 111 „Justiziariat/Zentrale Vergabestelle Beteiligungen“ des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) des Landes Nordrhein-Westfalen tätig.

Neben seiner Mitgliedschaft im Umlegungsausschuss der Stadt Hilden (seit 2003 als stellvertretender Vorsitzender) ist Herr Klein seit 1995 zunächst als stellvertretender, seit 2000 als Vorsitzender des Umlegungsausschusses der Stadt Neuss sowie als stellvertretender Vorsitzender des Umlegungsausschusses der Stadt Meerbusch seit 2008 tätig.

 

Vor diesem Hintergrund schlägt die Stadtverwaltung vor, dass der Rat der Stadt Hilden beide durch Wiederwahl in ihrem Amt im Umlegungsausschuss der Stadt Hilden bestätigt.

 

gez.
Thiele