Beschlussvorschlag:
1.      Der Rat der Stadt Hilden wählt gemäß §§ 3
bis 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs vom 07.07.1987 in der
zurzeit gültigen Fassung
                                                       Herrn
Klaus Meisloch
zum Vorsitzenden des Umlegungsausschusses der Stadt Hilden.
2.      Der
Rat der Stadt Hilden wählt gemäß §§ 3 bis 5 der Verordnung zur Durchführung des
Baugesetzbuchs vom 07.07.1987 in der zurzeit gültigen Fassung
Herrn
Stephan Klein
zum stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses der Stadt
Hilden.
Erläuterungen und Begründungen:
Laut § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches des Landes
NRW muss der oder die Vorsitzende eines Umlegungsausschusses die Befähigung zum
Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst besitzen. Der oder
die stellvertretende Vorsitzende muss ebenfalls diese Voraussetzung erfüllen.
Die sachverständigen Mitglieder – neben dem Vorsitz der/die
Sachverständige für das Vermessungs- und Liegenschaftswesen sowie der/die
Sachverständige für die Ermittlung von Grundstückswerten – dürfen nicht
Mitglied des Rats der Stadt Hilden sein oder in einem Dienst- oder
Arbeitsverhältnis mit der Stadt Hilden stehen.
Die Amtsdauer der sachverständigen Mitglieder des Umlegungsausschusses
und ihrer Stellvertreter beträgt nach der Verordnung zur Durchführung des
Baugesetzbuchs fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Der heutige Vorsitzende des Umlegungsausschusses, Herr Ltd.
Kreisrechtsdirektor a.D. Klaus Meisloch sowie sein Stellvertreter, Herr
Ministerialrat Stephan Klein, wurden vom Rat zuletzt in seiner Sitzung am 29.10.2008
einstimmig in ihrem Ehrenamt bestätigt. Ihre fünfjährige Amtsdauer ist
inzwischen abgelaufen.
Herr Meisloch und Herr Klein haben sich bereit erklärt, sich zur
Wiederwahl zu stellen und auch künftig im Umlegungsausschuss der Stadt Hilden
mitzuwirken.
Beide haben durch ihr Fachwissen und Engagement die Arbeit des
Umlegungsausschusses positiv beeinflusst und haben durch ihre Gesprächs- und
Verhandlungsführung zu den guten Verhandlungsergebnissen des
Umlegungsausschusses beigetragen.
Herr Meisloch ist 77 Jahre alt und wohnt in Mettmann. Er war lange Jahre
Leiter der Rechtsverwaltung sowie Sozialdezernent des Kreises Mettmann.
Neben seiner Mitgliedschaft im Umlegungsausschuss der Stadt Hilden (seit
1999 als stellvertretender Vorsitzender und seit 2003 als Vorsitzender) hat er
den Vorsitz im Umlegungsausschuss der Stadt Velbert inne und ist
stellvertretender Vorsitzender in den jeweiligen Umlegungsausschüssen der
Städte Ratingen und Heiligenhaus.
Herr Klein ist 59 Jahre alt und wohnt in Erkrath. Beruflich ist er heute
als Leiter des Referats 111 „Justiziariat/Zentrale Vergabestelle Beteiligungen“
des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) des
Landes Nordrhein-Westfalen tätig.
Neben seiner Mitgliedschaft im Umlegungsausschuss der Stadt Hilden (seit
2003 als stellvertretender Vorsitzender) ist Herr Klein seit 1995 zunächst als stellvertretender,
seit 2000 als Vorsitzender des Umlegungsausschusses der Stadt Neuss sowie als stellvertretender
Vorsitzender des Umlegungsausschusses der Stadt Meerbusch seit 2008 tätig.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Stadtverwaltung vor, dass der Rat der
Stadt Hilden beide durch Wiederwahl in ihrem Amt im Umlegungsausschuss der
Stadt Hilden bestätigt.
gez.
Thiele