Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss:
Die als Anlage in
vollem Wortlaut vorliegende 10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die
Fried-höfe der Stadt Hilden - Friedhofsgebührensatzung - wird hiermit unter der
Maßgabe beschlossen, dass in
§ 1 die mit der
Sitzungsvorlage Nr. IV-68-004 Gebührenbedarfsberechnung für den UA 7500 -
Friedhöfe - für das Haushaltsjahr 2005 beschlossenen und festgesetzten
Gebührensätze zu übernehmen sind.“
Der Bürgermeister
wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Dieser Sitzungsvorlage
ist der Entwurf der 10. Nachtragssatzung zur Friedhofsgebührensatzung beigefügt.
In § 1 der
Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund der
SV Nr. IV-68-004
Gebührenbedarfsberechnung für den UA 7500 Friedhöfe - für das Haushaltsjahr
2005 beschließt und
festsetzt.
Die Verwaltung regt
an, die 10. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Günter Scheib
10. Nachtragssatzung vom zur
Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt
Hilden
(Friedhofsgebührensatzung) vom 20.06.1996
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes
für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW), jeweils in den z.Z. gültigen
Fassungen, hat der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung am folgende 10. Nachtragssatzung zur
Gebührensatzung vom 20.06.1996 für die Friedhöfe der Stadt Hilden
(Friedhofsgebührensatzung) beschlossen:
§ 1
Die Gebührensatzung vom 20.06.1996 für die
Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) wird wie folgt geändert:
Der gemäß § 1 Abs. 2 der
Friedhofsgebührensatzung zu dieser Satzung gehörende Gebührentarif erhält
folgende Fassung:
Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden
vom 20.06.1996
Tarif- stelle/Nr. |
Gegenstand |
Gebühr _ |
Erwerb des Nutzungsrechts an Grabstellen |
€ |
|
1. |
Reihen- u. Wahlgräber |
|
1.1 |
Reihengräber für Kinder bis zum vollendeten
5. Lebensjahr - Kindergräber (15 Jahre Ruhezeit) |
405,-- |
1.1.2 |
anonyme Reihengräber für Kinder bis zum
vollendeten 5. Lebensjahr - Kindergräber (15 Jahre
Ruhezeit) |
405,-- |
1.2 |
Reihengräber für Personen über 5 Jahre (20
Jahre Ruhezeit) |
524,-- |
1.2.2 |
anonyme Reihengräber für Personen über 5
Jahre (20 Jahre Ruhezeit) |
524,-- |
1.3 |
Wahlgräber - je Stelle – (30 Jahre Nutzungsrecht) |
1.604,-- |
1.4 |
Wahlgräber als Tiefengräber (30 Jahre Nutzungsrecht) |
2.242,-- |
1.5 |
Nachträgliche
Herrichtung einer Wahlgrabstelle als Tiefengrab |
Für jedes Jahr der
Ruhefrist (aufgerundet auf volle Jahre) 1/60 der Gebühr nach Tarif-Nr. 1.4 |
|
|
€ |
2 |
Urnengräber |
|
2.1.1 |
Urnenreihengräber (20 Jahre Ruhezeit) |
510,-- |
2.1.2 |
anonyme Urnenreihengräber |
510,-- |
2.2 |
Urnenwahlgräber (30 Jahre Nutzungsrecht) |
1.584,-- |
3 |
Sonstige Erwerbskosten |
|
3.1 |
Wiedererwerb |
die jeweils volle Gebühr nach Tarifstelle 1 |
3.2 |
Verlängerung des Nutzungsrechts |
Unter Beachtung der Ruhezeit (§ 11 der
Friedhofssatzung) für jedes Jahr der Verlängerung (aufgerundet auf volle
Jahre) 1/30 der Gebühr nach Tarif-Nr. 1.3 oder 1.4 oder 2.2 |
3.3 |
Hinzuerwerb einer Grabstelle gemäß § 15
Abs. 3 der Friedhofssatzung |
Unter Beachtung des Nutzungsrechts an der
bereits innehabenden Grabstelle für jedes Jahr der Nutzungs dauer
(aufgerundet auf volle Jahre) 1/30 der Gebühr nach Tarif-Nr. 1.3 oder 1.4
oder 2.2 |
3.4 |
Umschreibung des Nutzungsrechts |
Neuregelung in der Tarifstelle Sonstige
Gebühren |
4 |
Grabbereitung: (Eingeschlossen sind Grabanfertigung,
Grabausschmückung, Grabschließung und Kranzüberführung) |
|
4.1 |
Reihengräber für Kinder bis zum vollend.5.
Lebensjahr - Kindergräber - |
84,-- |
4.1.1 |
Anonyme Reihengräber für Kinder bis zum
vollend.5. Lebensjahr - Kindergräber |
84,-- |
4.2 |
Reihengräber für Personen über 5 Jahre |
385,-- |
4.2.1 |
Anonyme Reihengräber für Personen über 5
Jahre |
385,-- |
4.3 |
Wahlgräber für Kinder bis zum vollend.5.
Lebensjahr - Kindergräber - auch bei Anfertigung eines Tiefengrabes |
84,-- |
4.4 |
Wahlgräber für Personen über 5 Jahre |
444,-- |
4.5 |
Wahlgräber für Personen über 5 Jahre als
Tiefengrab |
594,-- |
4.6 |
Urnen-Reihengräber |
109,-- |
4.6.1 |
Anonyme Urnen-Reihengräber |
109,-- |
4.7 |
Urnen-Wahlgräber |
109,-- |
4.8 |
Für Aschebeisetzungen in für
Erdbestattungen bestimmte Wahlgräber |
109,-- € |
4.10 |
Tieferlegung von Gebeinen bei
nachträglicher Herrichtung einer Wahlgrabstätte als Tiefgrab |
Gebühr nach Tarif-Nr. 5.2, 4.11 jeweils in
voller Höhe und Gebühr nach Tarif-Nr.1.5 |
4.11 |
Zwei gleichzeitige Sargbeisetzungen in
einem Tiefengrab |
Gebühr nach Tarif-Nr. 4.5 |
5 |
Ausgrabungen / Umbettungen |
|
5.1 |
Kinder bis zum vollend. 5. Lebensjahr vor
Ablauf der Ruhezeit |
637,-- |
5.2 |
Personen über 5 Jahre vor Ablauf der
Ruhezeit |
1.911,-- |
5.3 |
Kinder bis zum vollend. 5. Lebensjahr nach
Ablauf der Ruhezeit |
398,-- |
5.4 |
Personen über 5 Jahre nach Ablauf der
Ruhezeit |
409,-- |
5.5 |
Urnen |
320,-- |
5.6 |
Wiederbeisetzung auf Friedhöfen der Stadt
Hilden In den Gebühren sind die Kosten für
Gebeinsärge und für an Grabanlagen entstehende Schäden sowie Gestellung von
Hilfskräften nicht enthalten. |
Gebühr nach Tarif-St. 4 |
6 |
Gebühr für die Genehmigung von Grabmalen
jeglicher Art |
|
6.1 |
Reihengräber stehende Grabmale (15 Jahre) (incl. Standfestigkeitsprüfung) stehende Grabmale (20 Jahre) (incl. Standfestigkeitsprüfung) liegende Grabmale (ohne Standfestigkeitsprüfung) |
41,-- 46,-- 26,-- |
6.2 |
Wahlgräber stehende Grabmale (incl. Standfestigkeitsprüfung) liegende Grabmale (ohne Standfestigkeitsprüfung) |
56,-- 26,-- |
6.3 |
Genehmigungen von Einfassungen im alten
Teil des Stadtfriedhofes |
15,-- |
7 |
Sonstige Gebühren |
|
7.1 |
Umschreibung des Nutzungsrechts |
17,-- |
7.2 |
entfällt |
|
7.3 |
Genehmigung zum Befahren der Friedhöfe mit
Privat - PKW |
13,-- |
7.4 |
entfällt |
|
7.5 |
Benutzung der Leichenzelle |
86,-- |
|
|
|
|
|
€ € |
7.6 |
entfällt |
|
7.7 |
Annahme eines Sarges ohne Zellenbenutzung |
ist mit Tarif- Nr. 7.2 abgedeckt |
7.8 |
Benutzung und Ausschmückung der Trauerhalle |
406,-- |
8 |
Unterhaltung von Grabstellen |
|
8.1 |
Unterhaltung anonymer Begräbnisstätten |
|
8.1.1 |
Anonyme Reihengräber bis zum vollendeten 5.
Lebensjahr (15 Jahre Ruhezeit) |
199,-- |
8.1.2 |
Anonyme Reihengräber für Personen über 5
Jahre (20 Jahre Ruhezeit) |
265,-- |
8.1.3 |
Anonyme Urnenreihengräber (20 Jahre
Ruhezeit) |
133,- |
8.2 |
Unterhaltung bei Rückgabe des
Nutzungsrechtes bis zum Ablauf der Ruhefrist € / Jahr. Die Jahresgebühr zu Ziffer 8.2.1, 8.2.2 und
8.2.3 kann bis zum Ablauf der Ruhefrist vom Nutzungsberechtigten abgelöst
werden. Der Betrag ist jeweils für das gesamte Jahr
zu zahlen. |
|
8.2.1 |
Wahlgrab - je Stelle |
40,-- |
8.2.2 |
Reihengrab |
33,-- |
8.2.3 |
Urnenreihengrab / Urnenwahlgrab |
20,-- |
9. |
Nicht im Gebührentarif aufgeführte
Bestattungsleistungen werden entsprechend dem Aufwand (
Stundendurchschnittswert ) berechnet. |
|
10. |
Eine darüberhinausgehende Gebührenerhebung
nach Maßgabe der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hilden in der jeweils
geltenden Fassung bleibt unberührt. |
|
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2005 in Kraft.
Finanzielle
Auswirkungen |
ja |