Bebauungsplan Nr. 254 "Albert-Schweitzer-Schule
Erläuterungen zum
Antrag:
Der Antrag enthielt keine Erläuterungen.
Antragstext:
Die Verwaltung
wird beauftragt, den Beschlussvorschlag in TOP 4.2 Entwurf des Bebauungsplanes wie folgt zu ändern/ ergänzen:
1.
Im
Bebauungsplan Nr. 254 wird die Erschließungsstraße des Baukörpers zwischen den
Bäumen 16 und 17 von der südwestlichen Gebäudeseite auf die nordöstliche Gebäudeseite
verlegt. Hierdurch bildet die Erschließungsstraße den Rand des Bebauungsplangebietes
und die Gärten der zu errichtenden Gebäude schließen unmittelbar an die öffentliche
Grünfläche an.
2.
Darüber
hinaus soll das Baufenster so verschoben/reduziert werden, dass der schützenswerte
Baum 17 erhalten bleiben kann.
3.
Der
Baum 16 soll ebenfalls erhalten bleiben und ggf. durch eine Baumscheibe
geschützt werden.
4.
Die
schützens- und erhaltenswerten Bäume in der öffentlichen Grünfläche sollen im
Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt werden.
Die Verwaltung
wird beauftragt, dies vor der erneuten Offenlage in den Bebauungsplan einzuarbeiten.
Stellungnahme der Verwaltung
Durch die 46. Änderung des
Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 254 soll eine nicht mehr
benötigte Fläche für den Gemeinbedarf (Schule, Sporthalle) mit Sportplatz in
eine Wohnbaufläche umgewandelt werden, um innerstädtischen Wohnraum zu
schaffen. Außerdem soll eine öffentliche Grünanlage mit Spielplatz ins
Plangebiet integriert werden.
Nach Vorberatung durch den Stadtentwicklungsausschuss am 12.06.2013 hat der Rat der Stadt Hilden am 10.07.2013 den Beschluss zur Offenlage der nach der frühzeitigen Beteiligung überarbeiteten Planung gefasst. Die Offenlage wurde im Amtsblatt der Stadt Hilden vom 11.07.2013 öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan wurde vom 22.07.2013 bis einschließlich 16.09.2013 öffentlich ausgelegt.
Wesentliche Inhalte der Anregungen aus der Offenlage wurden dem Stadtentwicklungsausschuss am 22.01.2014 mitgeteilt. In der Sitzung wurden zwei Anträge der Fraktionen vorgebracht, die Gegenstand der vorliegenden Sitzungsvorlage sind. Im Beschlussvorschlag wurde der Antrag der CDU-Fraktion (1.-3.) um den mündlich in der Sitzung vorgetragenen Antrag der FDP-Fraktion (4.) ergänzt. In beiden Anträgen ist das Ziel der Schutz der Bäume im Plangebiet. Die im Folgenden genannten Nummern der Bäume entsprechen der Nummerierung im Landschaftspflegerischen Begleitplan.
Stellungnahme der Verwaltung zu den Punkten
1-3 des Beschlussvorschlags:
Dem Antrag
entsprechend soll die Erschließungsstraße des WA 5 auf die nordöstliche Gebäudeseite
verlegt sowie das Baufensters für die Patiohäuser im WA 5 zugunsten des Erhalts
des Baumes Nr. 17 verschoben oder verkleinert werden. Er soll ebenso, wie der
Baum Nr. 16, welcher im Straßenraum der Planstraße 1 liegt, zum Erhalt festgesetzt
werden.
Der Baum Nr. 16
(Spitzahorn) steht innerhalb der Straßentrasse der Planstraße 01. Da die
Straßentrasse neben dem Baumstamm noch ca. 5m Breite aufweist, kann der Baum erhalten
werden. Eine verkehrsberuhigte Gestaltung ist ohnehin vorgesehen. Um den Baum
zu erhalten, muss die Fahrbahnführung angepasst werden und eine Baumscheibe
eingebaut werden. Gegebenenfalls ist für den Erhalt zusätzlich der Einsatz
eines - mit erhöhten Kosten verbundenen - höheren technischen Aufwands im
Straßenbau (z.B. Wurzelbrücke) erforderlich. Die konkret erforderlichen
Maßnahmen müssen in der Ausführungsplanung untersucht und einbezogen werden.
Der Baum kann zum Erhalt festgesetzt werden.
Der Baum Nr. 17
(Spitzahorn) kann ohne die Verschiebung des Baufensters erhalten werden,
wie im Folgenden als Variante I aufgeführt. Die Folgen der beantragten
Verschiebung werden unter Variante II aufgeführt. (Die beigefügten Zeichnungen
sind nur skizzenhaft).
Variante I:
Der Baum Nr. 17
kann erhalten werden, wenn das Baufenster für das südöstliche Patiohaus im WA 5
in ein bedingtes Baurecht umgewandelt wird.
Der Erhalt des
geplanten Baufensters an der bisher vorgesehenen Stelle hätte die folgenden Vorteile:
a.
Der
Entwurf kann in seiner vorgesehenen Form mit den geplanten Sichtachsen und der
städtebaulich durchdachten Baukörperstellung verwirklicht werden.
b.
Die
Patios, in denen die Stellplätze untergebracht sind, bleiben nach Südwesten
ausgerichtet. Dies ist gut, weil in diesen geschützten Innenhof auch Fenster
ausgerichtet sein werden.
c.
Die Vorgärten
sind durch die 6 m breite Erschließung von der öffentlichen Grünanlage getrennt.
Östlich der Häuser liegt zudem noch ein geschützter kleiner Garten.
d.
Es sind
keine Überarbeitungen an der Straßen- und Versickerungsplanung sowie der Kanalplanung
erforderlich.
e.
Es sind
keine weiteren Ãœberarbeitungen der Gutachten sowie der Planung durch das beauftragte
Architekturbüro erforderlich, so dass keine weiteren Kosten entstehen.
Variante II:
Der Baum Nr. 17 (Spitzahorn) kann ebenso
erhalten werden, wenn gemäß dem vorliegenden Antrag der heutige Straßenverlauf
der Straße am Lindengarten erhalten, das Baufenster nach Südwesten verschoben
und die Häuserzeile gespiegelt wird (der Baukörper wird um 180° gedreht, da die
Stellplätze in den Höfen liegen). Südwestlich der Häuserzeile liegen ca. 10,0 m
tiefe Gärten, die Grünanlage wird in der geplanten Größe beibehalten. Für das
südwestliche Patiohaus wird zudem ein bedingtes Baurecht festgesetzt. Die Variante
II hat in Bezug auf das Städtebauliche Konzept, das Verfahren und die Kosten
zur Folge:
a.
Die
Gebäudezeile wird um ca. 2,60 nach Südwesten verschoben. Sie liegt daher nicht
mehr in der Flucht der Planstraße 02 und der Reihenhäuser Am Lindengarten 5-13,
dies widerspricht dem ursprünglichen klaren Konzept.
b.
Die
Patios sind nach Nordosten ausgerichtet, d.h., sie liegen im Schatten der
jeweiligen Nachbarhäuser.
c.
Am
Ende des östlichen Teils der Straße Am Lindengarten muss ein Pkw-Wendehammer gebaut
werden, um die Zufahrt für die Garage des Hauses Am Lindengarten 5 sicherzustellen.
d.
Die
neuen Wohngrundstücke haben keine ruhige „private“ Seite mehr. Die privaten
Gärten grenzen an die öffentliche Grünfläche an, was häufig zu Konflikten führt
und daher sowohl die Nutzung der privaten Gärten als auch der öffentlichen
Grünfläche beeinträchtigen kann. Erfahrungsgemäß streben die Grundstückseigentümer
den Bau einer mindestens 2m hohen blickdichten Einfriedung an, die den
optischen Eindruck der öffentlichen Grünanlage beeinträchtigen wird.
e.
Die
Straßenplanung, die Versickerungsplanung und die Kanalplanung müssen
überarbeitet werden.
f.
Das
beauftragte Planungsbüro Meurer muss den städtebaulichen Entwurf und die Begründung
überarbeiten.
g.
Es
muss eine Ergänzung des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags hinsichtlich der
Bilanzierung des Eingriffs-Ausgleichs erstellt werden.
h.
Für
die zusätzlichen Planungsleistungen für den Bebauungsplan fallen gemäß einer
Kostenabfrage Kosten in Höhe von 5050,- € an. Diese beinhalten für die aufgrund
der aktuellen Anträge anfallenden zusätzlichen Leistungen ca. 4400,- € für die
Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs und seiner Begründung (Architekturbüro
Meurer, Frankfurt), sowie ca. 650,- € für die Überarbeitung des Landschaftspflegerischen
Fachbeitrags (Büro Haacken und Hammermann, Solingen).
Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 4 des
Beschlussvorschlags:
Antragsgemäß
sollen die schützens- und erhaltenswerten Bäume in der öffentlichen Grünfläche
zum Erhalt festgesetzt werden.
Die
Bäume in der öffentlichen Grünfläche können zum Erhalt festgesetzt
werden. Die Festsetzung zum Erhalt beinhaltet im Regelfall, dass im Falle des
Abgangs des Baumes eine Neupflanzung an der gleichen Stelle vorgenommen werden
muss.
Die
Festsetzung ist jedoch zum Erhalt der Bäume nicht erforderlich, da auf
den öffentlichen Grünflächen die Stadt Hilden für Pflege und Erhalt der Bäume
zuständig ist. Die Bäume werden hier nach Baumschutzsatzung beurteilt und
erhalten. Wenn auf öffentlichen Grünflächen Bäume aufgrund von Krankheiten oder
mangelnder Standfestigkeit nicht erhalten werden können, werden neue Bäume
nachgepflanzt. Eine Festsetzung dieser Bäume zum Erhalt ist daher auf den
öffentlichen Flächen entbehrlich. Hinzu kommt, dass eine künftig (in fernerer
Zukunft liegende) potentielle Umgestaltung der Grünanlage nach dem natürlichen
Abgang einzelner Bäume erschwert wird, wenn die einzelnen Baumstandorte festgesetzt
sind.
Die
Verwaltung schlägt aus den genannten Gründen vor:
-
für
den Bereich des WA 5 die vorgestellte Variante I im Bebauungsplan inklusive des
zusätzlichen bedingten Baurechts umzusetzen und den Baum Nr. 17 zum Erhalt
festzusetzen,
-
den
Baum Nr. 16 zum Erhalt festzusetzen,
-
die
schützens- und erhaltenswerten Bäume in der Grünanlage nicht
festzusetzen.
gez. H. Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
abhängig
vom Beschluss |
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Produktnummer / -bezeichnung |
090101 |
Stadtplanung |
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Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2014 |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier
ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier
ankreuzen) |
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Die Mittel
stehen in folgender Höhe zur Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der
Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0901010030 |
Bebauungsplan |
529100 |
Dienstleistung |
5.050,- € |
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Die Deckung ist gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für
den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder
der EU zur Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier
ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier
ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
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Finanzierung: Die Haushaltsmittel von zusätzlich 5.050,- € müssen
bei positiver Beschlussfassung in den Haushalt 2014 aufgenommen werden. |
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Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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