Betreff
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen,
Beteiligung der öffentlichen Stellen
Vorlage
WP 09-14 SV 61/233
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_STEP
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis.

 

Gez. H. Thiele


Erläuterungen und Begründungen:

 

(Hinweis: den Fraktionen im Rat der Stadt Hilden wurde jeweils ein Exemplar des Entwurfes des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) zur Verfügung gestellt.)

 

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 25. Juni 2013 den Entwurf eines Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) gebilligt.

 

Zur Steuerung der Regional-, Bauleit- und Fachplanung enthält der Entwurf des neuen LEP NRW übergreifende Ziele zur räumlichen Struktur des Landes, zum Klimaschutz, zu einer besseren regionalen Zusammenarbeit und einer „erhaltenden Kulturlandschaftsentwicklung“ sowie Festlegungen zu den Sachbereichen

 

  • Siedlungsraum,
  • Freiraum,
  • Verkehr- und technische Infrastruktur,
  • Rohstoffversorgung und
  • Energieversorgung. (siehe auch: genaue Gliederung weiter unten)

 

Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden bei der Aufstellung des neuen LEP NRW beteiligt.

Für Bürgerinnen und Bürger besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Entwurf auf der Internet-Homepage der Landesregierung (http://www.nrw.de/landesregierung/landesplanung).

 

Die öffentlichen Stellen, insgesamt mehrere hundert Städte und Gemeinden, öffentliche Unternehmen, Energieversorger, Verkehrsunternehmen usw., sind aufgefordert worden, bis zum 28.02.2014 eine Stellungnahme zu dem Entwurf des Landesentwicklungsplanes abzugeben.

 

Der neue LEP NRW soll alle landesplanerischen Festlegungen in einem „Instrument“ bündeln. Deshalb sollen hier der derzeit geltende LEP NRW von 1995, der LEP IV „Schutz vor Fluglärm“ und der vorgezogen aufgestellte, am 13.07.2013 in Kraft getretene sachliche Teilplan „Großflächiger Einzelhandel“ zusammengeführt werden.

Der Teilplan „Großflächiger Einzelhandel“ entfaltet bis zum Inkrafttreten des neuen LEP NRW seine Rechtswirkung als Teilplan.

 

Der Entwurf des neuen LEP NRW berücksichtigt veränderte Rahmenbedingungen der Raumentwicklung – insbesondere den demographischen Wandel, die fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft und den erwarteten Klimawandel – sowie die von der Ministerkonferenz für Raumordnung aufgestellten Leitbilder für die Raumentwicklung in Deutschland.

Außerdem muss der neue LEP NRW geänderten Rechtsgrundlagen und Anforderungen der neueren Rechtsprechung gerecht werden.

 

Der Entwurf des neuen LEP NRW umfasst 11 Kapitel und zeichnerische Festlegungen.

Die Gliederung sieht wie folgt aus:

 

1.         Einleitung

2.         Räumliche Struktur des Landes

3.         Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung

4.         Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

5.         Regionale Kooperation und grenzübergreifende Zusammenarbeit

6.         Siedlungsraum

7.         Freiraum

8.         Verkehr und technische Infrastruktur

9.         Rohstoffversorgung

10.       Energieversorgung

11.       Rechtsgrundlagen und Rechtswirkungen.

 

Räumlich umfasst der neue LEPNRW die gesamte Landesfläche Nordrhein-Westfalens.

 

Aufgrund ihrer Lage in der Ballungsrandzone südöstlich von Düsseldorf und ihrer geringen geographischen Ausdehnung ist die Stadt Hilden von zahlreichen konkreten Aspekten des LEP NRW gar nicht direkt betroffen.

 

Die Stadt Hilden ist im Planentwurf als „Mittelzentrum“ ausgewiesen. Neben der Siedlungsfläche sind in der zeichnerischen Darstellung für das Stadtgebiet Hilden Gebiete für den Schutz der Natur, Grünzüge und Wasserschutzgebiete enthalten. Dies entspricht im wesentlichen den planerischen Rahmenbedingungen, die dann auf den nachgeordneten Planungsebenen Regionalplan und Flächennutzungsplan ihre konkrete Ausformung erlangen.

Aus der Plandarstellung wird ebenso deutlich, wie wichtig für die Stadt Hilden die Einbettung in ein zusammenhängendes Netz von (regionalen) Grünzügen ist.

 

Die strategischen Zielsetzungen des Landesentwicklungsplanes, die vorhandenen Freiräume zu sichern und zu entwickeln und hierzu die eigentliche Siedlungsentwicklung flächensparend und kompakt auszurichten, decken sich weitestgehend mit den stadtentwicklungspolitischen Zielen der Stadt Hilden. Insofern bieten die abstrakt-programmatisch formulierten festgelegten Ziele und Grundsätze des neuen Landesentwicklungsplanes, soweit sie unmittelbare Rechtswirkungen entwickeln, Diskussions- und Entscheidungshilfen für die kommunale Planungspraxis.

 

Zusammenfassend stellt der neue LEP NRW für die Entwicklung der Stadt Hilden kein Hindernis dar, sondern stützt den in Hilden gewählten Weg auf vielfältige Weise.

 

Die Stellungnahme der Verwaltung zum neuen LEP NRW spiegelt diese Position wieder und gibt gleichzeitig im Konkreten einige Anregungen.

 

Mit dem absehbaren Inkrafttreten des LEP NRW sind für die Stadt Hilden also keine besonderen Auswirkungen verbunden (schon gar keine negativen), so dass das Thema lediglich in einer Mitteilungsvorlage aufbereitet werden musste.

 

Die Stellungnahme soll nach der Kenntnisnahme durch den Stadtentwicklungsausschuss umgehend der Staatskanzlei NRW als federführender Stelle zugestellt werden.

 

Gez. H. Thiele