Betreff
Gebührenbedarfsrechnung für das Jahr 2005 für die Friedhöfe der Stadt Hilden
Vorlage
WP 04-09 SV 68/005
Aktenzeichen
IV/68-Rek
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

"Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach den Vorberatungen durch den Haupt- und Finanzausschuß Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung für die Friedhöfe für das Jahr 2005 und beschließt die Neufestsetzung der Friedhofsgebühren 2005 gemäß Anlage zur Gebührenbedarfsberechnung – Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden - ab 01.01.2005.

Die Gebührensatzung für die Friedhöfe ist entsprechend zu ändern.”

 

 

 

 

 

Günter Scheib


 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Gebührenbedarfsberechnung 2005

 

Die Gebührenbedarfsberechnung (GBB) für die Friedhöfe der Stadt Hilden ist nach dem heute bekannten Zahlenmaterial aufgestellt.

 

 

Die Einzelansätze sind in der GBB erläutert:

 

1.       Zu den Personalkosten

Es wurden die vom Personalamt gemeldeten Personalkosten eingerechnet. Aufgrund des Ergebnisses der Bauhof-Untersuchung in diesem Jahr wird die noch in der Bauverwaltung praktizierte Friedhofsverwaltung zum Bauhof verlagert werden. Die Umsetzung ist vor dem Hintergrund personalpolitischer Verzögerungen erst in der ersten Jahreshälfte 2005 denkbar. Daraufhin werden die Personalkosten der lt. damaligen Kienbaum-Gutachten zu berücksichtigenden Mitarbeiterin zur Hälfte in die Personalkosten der Friedhöfe eingerechnet.

Weiterhin wurden eingerechnet die Fortbildungskosten für vorgeschriebe­ne Unterweisungen für Maschinen und Geräte, Fahrsicherheitstrainings und ähnliches (Anteil für 2005 = 1.233,-- €, da nicht alle Mitarbeiter gleichzeitig geschult werden).

 

 

1. a)  Verteilung der Personalkosten

Die Personalkosten werden wie in den Vorjahren anhand kalkulierter Arbeitsstunden für einzelne Tätigkeiten verteilt.

Die kalkulierten Arbeitsstunden für 2005 ergeben sich aus einer Durchschnittsberechnung von Arbeitsstunden der Jahre 2001 bis 31.08.2004.

 

 

2.       Zur Abfallbeseitigung

Lt. der in der SV Nr. IV-03-24 enthaltenen Einsparungsmöglichkeit “Optimierung der Abfallbeseitigung“ waren für die Abfallbeseitigung und Transportkosten im HH-Plan 2001 163.260,-- DM eingestellt. Dieser Betrag entspricht 83.473,52 €.

Mit der Optimierung des Abfallbeseitigungskonzeptes waren lt. damaliger SV Einsparungen von 30.000,-- DM bis 50.000,-- DM kalkuliert worden. Dies entspricht 15.338,76 € bis 25.564,60 €.

Für den Haushalt 2004 konnte lt. SV Nr. IV-3-038 für die Abfallbeseitigung und Transportkosten (Innere Verrechnung Abfalltransport) eine Einsparung zum Vergleichsjahr 2001 in Höhe von 23.473,52 € erzielt und der in erstgenannten SV angekündigten Einsparung Rechnung getragen werden. Für den Haushalt 2005 wurden insgesamt 67.207,-- € beantragt, womit zum Vergleichsjahr 2001 eine Einsparung von 16.266,52 € vorliegt und der damals kalkulierten Einsparung auch diesmal wieder entsprochen werden kann.

 

 

 

3.       Ergebnisse aus Vorjahren

Der noch auszugleichende Betrag des Betriebsabschlusses 2002 beträgt 70.799,-- €.

Hier muss jedoch wie zur GBB 2004 eine Bereinigung erfolgen. Ein Teil des o. g. Betrages in Höhe von 15.116,-- € ist das Ergebnis der damaligen Kostenstelle "Trägerdienst". Da es diese Kostenstelle bzw. Tarifstelle mit Ratsbeschluss vom 24.09.02 seit dem 01.01.2003 nicht mehr gibt, ist dieser Betrag vom Gesamtdefizit abzuziehen. Hintergrund ist, dass die übrigen Tarifstellen nicht mit dem Defizit einer nicht mehr angebotenen Leistung belastet werden sollen. Somit wird aus dem Abschluss 2002 eine Unterdeckung in Höhe von 55.683,-- € berücksichtigt.

 

Aus dem Betriebsabschluss 2003 ist für 2005 eine anteilige Überdeckung in Höhe von +31.228,-- € zu berücksichtigen.

Insgesamt fließen in die Wirtschaftsrechnung der GBB 2005 zu berücksichtigende Vorjahresergebnisse in Höhe von -24.455,-- € ein.

 

 

Folgende Erläuterungen zu einzelnen Ansätzen in der Gebührenbedarfsberechnung 2005 mit einer Abweichung von +/- 5% auf der Kostenseite im Vergleich zur Gebührenbedarfsberechnung 2004 werden nachstehend näher erklärt:

 

7500.5200 Geräte, Ausstattung, Ausrüstung, Arbeitsschutz (-7,70%)

 

Die Kosten der vorgenannten HHSt. sind im Vergleich um 1.233,-- € gesunken. Hintergrund ist hier die Verlagerung der Haushaltsmittel für Fortbildungen von der HHSt. Geräte, Ausstattung, Ausrüstung, Arbeitsschutz zur HHSt. für Fortbildung des Bauverwaltungsamtes.

 

7500.6100 Abfallbeseitigung (+7,30%)

 

Im Vergleich zum Vorjahr ist der kostenmäßige Ansatz um 2.430,-- € höher. Hintergrund ist die Verlagerung der Anteile der einzelnen Kostenstellen, bei denen Abfallbeseitigung anfällt. Für die Sonderflächen wie z. B. Kriegsgräber fallen weniger Entsorgungskosten an als im Vorjahr und zwar fast genau in der Höhe der Steigerung bei der HHSt. Im Gegensatz dazu steigt z. B. der prozentuale Anteil bei der Grundstücksunterhaltung.

Anhand der geführten Arbeitsaufzeichnungen war eine Anpassung der Aufwendungen für die Abfallbeseitigung unumgänglich.

 

7500.6790 Innere Verrechnung Fuhrpark (+16,51%)

 

Der Ansatz für 2005 ist um 9.366,-- € höher als seinerzeit für 2004. Hintergrund ist hier die Berücksichtigung der baulichen Veränderungen des Bauhofes, aufgrund derer der Kostenanteil der Verwaltung höher anzusetzen ist, als in Vorjahren. Das betriebswirtschaftliche Ergebnis 2003 betrug bereits 68.517,-- €.

 

7500.6791 Verwaltungskostenbeiträge (-9,21%)

 

Die Senkung entspricht einem Betrag in Höhe von 4.865-- € und ergibt sich aus der in 2005 geplanten Vollziehung des Bauhofgutachtens (Verlagerung der Friedhofsverwaltung zum Bauhof).

 

7500.6792 Innere Verrechnung Öffentl. Grünflächen (+26,67%)

 

Der Anstieg entspricht einem Betrag in Höhe von 5.144,-- €. Maßgebend ist eine Verschiebung der Arbeitsstunden des Grünpersonals für Sonderflächen (Kriegsgräber) nach unten. Dies hat zur Folge, dass ein geringerer Betrag zu neutralisieren ist; die Sonderflächen sind nicht gebührenrelevant.

 

7500.6793 I. V. Abfalltransport (+40,92%)

 

Die Steigerung zum Vorjahr entspricht einem Betrag von 8.470,-- €. Zur Erstellung der GBB 2004 im Herbst 2003 lagen noch keine Erfahrungswerte hinsichtlich der Neuorganisation des Abfallkonzeptes auf den Friedhöfen vor. In der GBB 2005 konnten die heute bekannten Daten berücksichtigt werden.

Für die Inanspruchnahme von Mitarbeitern/ Kfz aus der Abfallbeseitung werden 24.407,-- € und für die von Mitarbeitern/ Kfz aus der Straßenunterhaltung 5.800,-- € kalkuliert.

Wie schon bei der HHSt. 7500.6100 erläutert, fallen für die Sonderflächen weniger Entsorgungsaufwendungen an, weshalb der gebührenirrelevante Betrag niederiger ausfällt, als im Vorjahr.

 

 

 

 

 

Erweiterung der Bestattungsformen

 

Die Verwaltung beabsichtigt, ausgehend von den Änderungen des Bestattungsgesetztes NW die in Hilden möglichen Bestattungsformen zu erweitern (z.B. Aschestreufeld). Am 04.11.04 fand zu diesem Thema eine gemeinsame Besprechung mit Vertretern der Kirchen, der im Bestattungswesen tätigen Gewerbetreibenden und der Hospizbewegung statt. Durch die Anwesenden wurde eindringlich geraten, gleichzeitig auch eine Möglichkeit zu schaffen, pflegefreie Reihengrabfelder oder auch teilanonyme Bestattungen zu ermöglichen. Dieser Rat soll aufgegriffen werden. Die ersten Überlegungen (Lage möglicher Felder, Gestaltung dieser Grabfelder, etc.) sind verwaltungsintern zur Zeit in Bearbeitung. Deshalb wird die Gesamtthematik im Frühjahr 2005 in einer gesonderten Sitzungsvorlage dargestellt.

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib


 

 

Gebührenvergleich 2004 - 2005

 

 

Grabart

Nutzungsrecht

Grabbereitung

Nutzung der Trauerhalle

Gesamt

Veränderung  in %

 

2004

2005

2004

2005

2004

2005

2004

2005

 

Reihengrab

über 5 Jahre

 

534 €

 

524 €

 

407 €

 

385 €

 

400 €

 

406 €

 

1.341

 

1315,00 €

 

-1,94%

Reihengrab

ü. 5 Jahre anonym

534 €

524 €

407 €

385 €

 

 

 941

 909

-3,40%

Reihengrab

unter 5 Jahren

425 €

405 €

 89 €

84 €

400 €

406 €

 914

 895

-2,08%

Reihengrab

unter 5 Jahren anonym

425 €

405 €

 89 €

84 €

 

 

 514

 489

-4,86%

Wahlgrab

- je Stelle -

 

1.514 €

 

1.604 €

 

469 €

 

444 €

 

400 €

 

406 €

 

2.383

 

2.454

 

2,98%

Tiefengrab

- je Stelle -

 

2.091 €

 

2.242 €

 

627 €

 

594 €

 

400 €

 

406 €

 

3.118

 

3.242

 

3,98%

Urnenreihengrab

 

520 €

 

510 €

 

116 €

 

109 €

 

400 €

 

406 €

 

1.036

 

1.025

 

-1,06%

Urnenreihengrab anonym

 

520 €

 

510 €

 

116 €

 

109 €

 

 

 

 636

 

 619

 

-2,67%

Urnenwahlgrab

 

1.494 €

 

1.584 €

 

116 €

 

109 €

 

400 €

 

406 €

 

2.010

 

2.099

 

4,43%

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

                                              

Bezeichnung:

 

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung: über Friedhofsgebühren

Sichtvermerk Kämmerer