Beschlussvorschlag:
"Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach den Vorberatungen durch den Haupt- und Finanzausschuß Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung für die Friedhöfe für das Jahr 2005 und beschließt die Neufestsetzung der Friedhofsgebühren 2005 gemäß Anlage zur Gebührenbedarfsberechnung – Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden - ab 01.01.2005.
Die Gebührensatzung für die Friedhöfe ist entsprechend zu ändern.”
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Gebührenbedarfsberechnung
2005
Die
Gebührenbedarfsberechnung (GBB) für die Friedhöfe der Stadt Hilden ist nach dem
heute bekannten Zahlenmaterial aufgestellt.
Die Einzelansätze
sind in der GBB erläutert:
1. Zu den Personalkosten
Es wurden die vom Personalamt gemeldeten Personalkosten eingerechnet.
Aufgrund des Ergebnisses der Bauhof-Untersuchung in diesem Jahr wird die noch
in der Bauverwaltung praktizierte Friedhofsverwaltung zum Bauhof verlagert
werden. Die Umsetzung ist vor dem Hintergrund personalpolitischer Verzögerungen
erst in der ersten Jahreshälfte 2005 denkbar. Daraufhin werden die
Personalkosten der lt. damaligen Kienbaum-Gutachten zu berücksichtigenden
Mitarbeiterin zur Hälfte in die Personalkosten der Friedhöfe eingerechnet.
Weiterhin wurden
eingerechnet die Fortbildungskosten für vorgeschriebene Unterweisungen für
Maschinen und Geräte, Fahrsicherheitstrainings und ähnliches (Anteil für 2005 =
1.233,-- €, da nicht alle Mitarbeiter gleichzeitig geschult werden).
1. a) Verteilung
der Personalkosten
Die Personalkosten werden wie in den Vorjahren anhand kalkulierter
Arbeitsstunden für einzelne Tätigkeiten verteilt.
Die kalkulierten Arbeitsstunden für 2005 ergeben sich aus einer
Durchschnittsberechnung von Arbeitsstunden der Jahre 2001 bis 31.08.2004.
2. Zur Abfallbeseitigung
Lt. der in der SV
Nr. IV-03-24 enthaltenen Einsparungsmöglichkeit “Optimierung der Abfallbeseitigung“
waren für die Abfallbeseitigung und Transportkosten im HH-Plan 2001 163.260,--
DM eingestellt. Dieser Betrag entspricht 83.473,52 €.
Mit der Optimierung
des Abfallbeseitigungskonzeptes waren lt. damaliger SV Einsparungen von
30.000,-- DM bis 50.000,-- DM kalkuliert worden. Dies entspricht 15.338,76 €
bis 25.564,60 €.
Für den Haushalt
2004 konnte lt. SV Nr. IV-3-038 für die Abfallbeseitigung und Transportkosten
(Innere Verrechnung Abfalltransport) eine Einsparung zum Vergleichsjahr 2001 in
Höhe von 23.473,52 € erzielt und der in erstgenannten SV angekündigten
Einsparung Rechnung getragen werden. Für den Haushalt 2005 wurden insgesamt
67.207,-- € beantragt, womit zum Vergleichsjahr 2001 eine Einsparung von
16.266,52 € vorliegt und der damals kalkulierten Einsparung auch diesmal wieder
entsprochen werden kann.
3. Ergebnisse
aus Vorjahren
Der noch auszugleichende Betrag
des Betriebsabschlusses 2002 beträgt 70.799,-- €.
Hier muss jedoch wie zur GBB
2004 eine Bereinigung erfolgen. Ein Teil des o. g. Betrages in Höhe von
15.116,-- € ist das Ergebnis der damaligen Kostenstelle
"Trägerdienst". Da es diese Kostenstelle bzw. Tarifstelle mit
Ratsbeschluss vom 24.09.02 seit dem 01.01.2003 nicht mehr gibt, ist dieser Betrag
vom Gesamtdefizit abzuziehen. Hintergrund ist, dass die übrigen Tarifstellen
nicht mit dem Defizit einer nicht mehr angebotenen Leistung belastet werden
sollen. Somit wird aus dem Abschluss 2002 eine Unterdeckung in Höhe von
55.683,-- € berücksichtigt.
Aus dem Betriebsabschluss 2003 ist für 2005 eine
anteilige Überdeckung in Höhe von +31.228,-- € zu berücksichtigen.
Insgesamt fließen in die Wirtschaftsrechnung der GBB
2005 zu berücksichtigende Vorjahresergebnisse in Höhe von -24.455,-- € ein.
Folgende Erläuterungen zu
einzelnen Ansätzen in der Gebührenbedarfsberechnung 2005 mit einer Abweichung
von +/- 5% auf der Kostenseite im Vergleich zur Gebührenbedarfsberechnung 2004
werden nachstehend näher erklärt:
7500.5200 Geräte, Ausstattung, Ausrüstung, Arbeitsschutz (-7,70%)
Die Kosten der vorgenannten HHSt. sind im Vergleich um 1.233,-- €
gesunken. Hintergrund ist hier die Verlagerung der Haushaltsmittel für
Fortbildungen von der HHSt. Geräte, Ausstattung, Ausrüstung, Arbeitsschutz zur
HHSt. für Fortbildung des Bauverwaltungsamtes.
7500.6100 Abfallbeseitigung (+7,30%)
Im Vergleich zum Vorjahr ist der kostenmäßige Ansatz um 2.430,-- €
höher. Hintergrund ist die Verlagerung der Anteile der einzelnen Kostenstellen,
bei denen Abfallbeseitigung anfällt. Für die Sonderflächen wie z. B.
Kriegsgräber fallen weniger Entsorgungskosten an als im Vorjahr und zwar fast
genau in der Höhe der Steigerung bei der HHSt. Im Gegensatz dazu steigt z. B.
der prozentuale Anteil bei der Grundstücksunterhaltung.
Anhand der geführten Arbeitsaufzeichnungen war eine Anpassung der
Aufwendungen für die Abfallbeseitigung unumgänglich.
7500.6790 Innere Verrechnung Fuhrpark (+16,51%)
Der Ansatz für 2005 ist um 9.366,-- € höher als seinerzeit für 2004.
Hintergrund ist hier die Berücksichtigung der baulichen Veränderungen des
Bauhofes, aufgrund derer der Kostenanteil der Verwaltung höher anzusetzen ist,
als in Vorjahren. Das betriebswirtschaftliche Ergebnis 2003 betrug bereits
68.517,-- €.
7500.6791 Verwaltungskostenbeiträge (-9,21%)
Die Senkung entspricht einem Betrag in Höhe von 4.865-- € und ergibt
sich aus der in 2005 geplanten Vollziehung des Bauhofgutachtens (Verlagerung
der Friedhofsverwaltung zum Bauhof).
7500.6792 Innere Verrechnung Öffentl. Grünflächen (+26,67%)
Der Anstieg entspricht einem Betrag in Höhe von 5.144,-- €. Maßgebend
ist eine Verschiebung der Arbeitsstunden des Grünpersonals für Sonderflächen
(Kriegsgräber) nach unten. Dies hat zur Folge, dass ein geringerer Betrag zu
neutralisieren ist; die Sonderflächen sind nicht gebührenrelevant.
7500.6793 I. V.
Abfalltransport (+40,92%)
Die Steigerung zum
Vorjahr entspricht einem Betrag von 8.470,-- €. Zur Erstellung der GBB 2004 im
Herbst 2003 lagen noch keine Erfahrungswerte hinsichtlich der Neuorganisation
des Abfallkonzeptes auf den Friedhöfen vor. In der GBB 2005 konnten die heute
bekannten Daten berücksichtigt werden.
Für die
Inanspruchnahme von Mitarbeitern/ Kfz aus der Abfallbeseitung werden 24.407,--
€ und für die von Mitarbeitern/ Kfz aus der Straßenunterhaltung 5.800,-- €
kalkuliert.
Wie schon bei der
HHSt. 7500.6100 erläutert, fallen für die Sonderflächen weniger Entsorgungsaufwendungen
an, weshalb der gebührenirrelevante Betrag niederiger ausfällt, als im Vorjahr.
Erweiterung der
Bestattungsformen
Die Verwaltung
beabsichtigt, ausgehend von den Änderungen des Bestattungsgesetztes NW die in
Hilden möglichen Bestattungsformen zu erweitern (z.B. Aschestreufeld). Am
04.11.04 fand zu diesem Thema eine gemeinsame Besprechung mit Vertretern der
Kirchen, der im Bestattungswesen tätigen Gewerbetreibenden und der
Hospizbewegung statt. Durch die Anwesenden wurde eindringlich geraten,
gleichzeitig auch eine Möglichkeit zu schaffen, pflegefreie Reihengrabfelder
oder auch teilanonyme Bestattungen zu ermöglichen. Dieser Rat soll aufgegriffen
werden. Die ersten Überlegungen (Lage möglicher Felder, Gestaltung dieser
Grabfelder, etc.) sind verwaltungsintern zur Zeit in Bearbeitung. Deshalb wird
die Gesamtthematik im Frühjahr 2005 in einer gesonderten Sitzungsvorlage
dargestellt.
Günter Scheib
Gebührenvergleich 2004 - 2005
Grabart |
Nutzungsrecht |
Grabbereitung |
Nutzung der Trauerhalle |
Gesamt |
Veränderung in % |
||||
|
2004 |
2005 |
2004 |
2005 |
2004 |
2005 |
2004 |
2005 |
|
Reihengrab über 5 Jahre |
534 € |
524 € |
407 € |
385 € |
400 € |
406 € |
1.341 € |
1315,00 € |
-1,94% |
Reihengrab ü. 5 Jahre anonym |
534 € |
524 € |
407 € |
385 € |
|
|
941 € |
909 € |
-3,40% |
Reihengrab unter 5 Jahren |
425 € |
405 € |
89
€ |
84 € |
400 € |
406 € |
914 € |
895 € |
-2,08% |
Reihengrab unter 5 Jahren anonym |
425 € |
405 € |
89
€ |
84 € |
|
|
514 € |
489 € |
-4,86% |
Wahlgrab - je Stelle - |
1.514 € |
1.604 € |
469 € |
444 € |
400 € |
406 € |
2.383 € |
2.454 € |
2,98% |
Tiefengrab - je Stelle - |
2.091 € |
2.242 € |
627 € |
594 € |
400 € |
406 € |
3.118 € |
3.242 € |
3,98% |
Urnenreihengrab |
520 € |
510 € |
116 € |
109 € |
400 € |
406 € |
1.036 € |
1.025 € |
-1,06% |
Urnenreihengrab
anonym |
520 € |
510 € |
116 € |
109 € |
|
|
636 € |
619 € |
-2,67% |
Urnenwahlgrab |
1.494 € |
1.584 € |
116 € |
109 € |
400 € |
406 € |
2.010 € |
2.099 € |
4,43% |
Finanzielle
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
|
|
Haushaltstelle:
|
Bezeichnung: |
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Kosten Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr |
|
Mittel stehen zur Verfügung |
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Finanzierung: über Friedhofsgebühren |
Sichtvermerk Kämmerer |
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