Betreff
Spielgerätebedarf auf öffentlichen Spielplätzen / Schulhöfen im Stadtgebiet 2014
hier: Unterlagen nach §14 GemHVO
Vorlage
WP 09-14 SV 66/176
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und  Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss die Lie-ferung und Montage fehlender bzw. defekter Spielgeräte auf  den Spielplätzen sowie den Schulhöfen und Kindergärten im Stadtgebiet  Hilden gemäß der Aufstellung  des Tiefbau- und Grünflächenamtes und stimmt den vorgelegten §14GemHVO-Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 35.300,00 € (Schulhöfe und Kindergärten) und 139.100,00 € (Spielplätze) zu. (In den Beträgen sind die aktivierten Eigenleistungen enthalten!)

 

Über die Aufnahme der Maßnahme in die Finanzplanung wird  im Rahmen der Haushaltsplanbera-tungen entschieden.


 

Erläuterungen und Begründungen:

Für  die öffentlichen Spielplätze im Stadtgebiet Hilden werden für die Ersatzbeschaffung (Lieferung und Montage) von defekten Spielgeräten  jährlich Haushaltsmittel beantragt. Hierbei wird ein Ersatz durch ein gleichwertiges  Spielgerät in den Fällen vorgenommen, in denen das Gerät bereits defekt ist bzw. bereits abgebaut  werden musste oder eine  Demontage im Haushaltsjahr  absehbar ist. Grundsätzlich erfolgt der Austausch nicht nach festgelegten Zeitintervallen, sondern wird immer vom Einzelzustand des jeweiligen Gerätes  abhängig gemacht. Dabei wird neben der Verkehrssicherheit des Gerätes auch der Zeitpunkt berücksichtigt, ab dem eine  Reparatur eines Spielgerätes im Hinblick auf die noch verbleibende Reststandzeit wirtschaftlich  nicht mehr  darstellbar ist. Im Hinblick auf die Gewährleistung der Verkehrssicherheit müssen Spielgeräte durchschnittlich  nach ca.  10 Jahren  erneuert werden (= Abschreibungszeitraum gemäß NKF).

In den letzten Jahren wurden vermehrt Spielgeräte aus Metall bzw. mit Metallunterkonstruktionen verwendet. Hierdurch wie durch gezielte Renovationsmaßnahmen insbesondere an den relativ teuren Spielkombinationen ist zu erwarten, dass die Standzeiten von Spielgeräten zukünftig über den o.g. Zeitraum hinaus verlängert werden können. Erste Erfahrungen zeigen auch, dass durch diese Verfahrensweise eine Verlängerung der Standzeiten erzielt werden kann.

 

In den letzten Jahren sind neben den Spielmöglichkeiten auf öffentlichen Spielplätzen vielfach auch Spielgeräte auf Schulhöfen/Schulkindergärten aufgestellt  worden. Analog zu den Spielplätzen unterliegen auch die Spieleinrichtungen auf  den Schulhöfen/Schulkindergärten einer Abnutzung und Alterung, so dass auch in 2014 Ersatzbeschaffungen an den nachfolgend aufgeführten Standorten vorgenommen  werden müssen.

Da es sich in beiden Fällen um den Ersatz von Spielgeräten  handelt erfolgt  die  Beratung im Rahmen einer Sitzungsvorlage.

 

Die im Einzelnen vorgesehenen Ersatzbeschaffungen auf Spielplätzen (KSP Mettmanner Str., Kinderspielplatz Oerkhaushof, KSP Pestalozzistr., KSP Hummelster Str., KSP Schalbruch,

KSP Oderstrasse, KSP Körnerstr., KSP Weidenweg)  sind in der Anlage zur  Sitzungsvorlage aufgelistet.

 

Die vorgesehenen Ersatzbeschaffungen auf Schulhöfen und Kindergärten (Astrid-Lindgren Schule/Zur Verlach – Seilkletterparcours und Kindergarten Traumquelle/Lortzingstr. – Hangrutsche)  sind ebenfalls in der Anlage zur Sitzungsvorlage  aufgelistet.

 

Für die Spielgeräteauswahl werden vom Tiefbau- und Grünflächenamt in Kooperation mit dem  Jugendamt bei den Spielmobil-Einsätzen die Wünsche der Kinder- und Jugendlichen gesammelt und in Absprache mit den Nutzern und dem Kinderparlament bei der späteren konkreten Spielgeräteauswahl berücksichtigt.

 

 

 

Thiele

 

 

Anlagen 1+2 Kostenberechnungen

Anlagen 3+4 Folgekostenberechnungen

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

130101

Grünflächen, Spielplätze

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I660000053

 

 

 

I660000061

Lieferung u. Montage Spielgeräte -  Schulen und Kindergärten

 

Lieferung u. Montage Spielgeräte - öffentl. Spielplätze

Haushaltsjahr:

2014

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1301010050

Außenanlagen an Gebäuden

096021

Zugänge AIB Sonstiges

35.300,00€

1301010030

Spielplätze

096021

Zugänge AIB Sonstiges

139.100,00€

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2014 enthalten.

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete