Betreff
Urban-Gardening
hier: Anregung von Herrn Andreas Benoit und dem AK Kommunalpolitik der Piratenpartei NRW vom 12.01.2014
Vorlage
WP 09-14 SV 66/175
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW

Begründung:

 

Begründung:

Das Thema gewinnt immer mehr an Bedeutung und auch in Hilden ist damit durch die Initiative 'Hilden im Wandel' bereits begonnen worden. Wie die Beispiele aus Berlin [1], Köln [2] oder Hamburg [3] zeigen sind solche Initiativen immer der Nährboden für eine stetige weitere Entwicklung. Dieser nachhaltigen Bodennutzung sollte sich die Stadt Hilden nicht verschliessen. Es wird dann unweigerlich die Frage nach geeigneten Flächen aufkommen und diese frühzeitig zu beantworten sollte der Hildener Verwaltung und dem Rat ein besonderes Anliegen sein, um bürgerschaftliches Engagement in Hilden zu stärken.

Mit dem ?Bürgerbeet? [4] gibt es bereits ein konkretes Projekt in Hilden, das sich mit diesem Thema beschäftigt. Aus einer dort ausgeführten Umfrage geht sogar hervor, dass ein Bedarf in Hilden durchaus gegeben ist und viele Personen existieren, die sich in ein solches Projekt einbringen wollen.

Daher erscheint es sinnvoll sich bereits jetzt mit den Möglichkeiten einer Ausweitung dieses Engagementes für die Allgemeinheit zu beschäftigen, eine zentrale Frage ist dabei, wo bereits  Flächen existieren die für eine solche Gruppe bereitgestellt werden könnten.

Bei dieser Überprüfung sollte besonders auf baurechtliche Einschränkungen eingegangen werden, die eine bestehende Grünfläche disqualifizieren und für einen Laien nicht einfach einsichtig sind, wie z.B. Wasser- oder Landschaftsschutz oder bestehende Eingriffsausgleichsregelungen. Aus einem, um die Fragepunkte des Urban Gardening erweiterten Grünflächenkataster kann dann schnell und bedarfsgerecht abgeleitet werden, wie dem Wunsch der Bürger entgegengekommen werden kann.

 


Antragstext:

 

1. Welche öffentlichen Grünflächen gibt es, die prinzipiell für das Urban Gardening geeignet sind? Dabei sollte besonders untersucht werden inwieweit Flächen im Geltungsbreich neuerer Bebauungspläne in Frage kommen, bzw. ob auch innerhalb von Bebauungsplänen im Aufstellungsverfahren geeignete Flächen bereitgestellt werden könnten.

2. Gibt es (versiegelte) Brachflächen die - auch temporär - für einen mobilen Urban Gardening Ansatz mit Pflanzbehältern und anderen mobilen Einrichtungen genutzt werden können?

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

In Ergänzung zu den bereits in der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 61/215 (beraten im Stadtentwicklungsausschuss am 6. November 2013 und als Anlage beigefügt) getätigten Aussagen wird zur aktuellen Anregung nach § 24 GO zum Thema Urban Gardening wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1:

Auch in Hilden gibt es eine Vielzahl  von öffentlichen Grünflächen bzw. im öffentlichen Eigentum befindlichen Grünflächen, in denen Teilbereiche grundsätzlich für Urban Gardening geeignet sind. 

Für die Nutzung / Bewirtschaftung  solcher Flächen wäre insbesondere die freie  Zugangsmöglichkeit von Bedeutung. Dabei ist der Aspekt, ob solche Flächen im Bereich neuerer bzw. im Aufstellungsverfahren befindlicher Bebauungspläne liegen von untergeordneter Bedeutung, da es sich beim Urban Gardening ja gerade um Flächen handelt, die nicht den Anspruch von im Bebauungsplänen dauerhaft festgesetzten Kleingartenanlagen haben.

Im Unterschied zu Kleingartenanlagen sind die Projekte des Urban Gardening für die Nutzer eben nicht an eine langfristige Investition von Zeit und Geld gebunden und als niedrigschwelliges Angebot gedacht, welches somit auch einem steten Wandel unterliegt.

 

Bei der Stadt Hilden liegen aktuell keine Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern vor, die konkret eine Grünfläche suchen, um diese für Urban Gardening zu nutzen. Wie das Beispiel des Bürgerbeetes an der Poststrasse jedoch zeigt, kann die Stadtverwaltung Hilden für den Fall einer konkreten Nachfrage die Verfügbarkeit von geeigneten Flächen prüfen und diese dann auch (bei Eignung)  zur Verfügung stellen.

Neben einer konkreten Nachfrage von tatsächlichen Nutzern ist im Einzelfall  jedoch auch die  Klärung von weiteren Rahmenbedingungen wie zum Beispiel die Flächengröße, die Anzahl der interessierten Nutzer sowie die Lage im Stadtgebiet unabdingbar.

 

Aus Sicht  der Verwaltung ist es deshalb derzeit nicht sinnvoll hier im Rahmen einer stadtweiten Untersuchung geeignete Flächen zu ermitteln, sondern eine Flächenüberprüfung zielgerichtet  erst bei konkreten Anfragen tatsächlicher Nutzer vorzunehmen.

 

 

Zu 2.

Aufgrund der insgesamt geringen Flächenverfügbarkeit und des sich daraus ergebenden hohen Nutzungsdrucks auf diese Flächen, sind im öffentlichen Raum nahezu keine versiegelten Brachflächen verfügbar. 

Anders stellt  sich die Situation im privaten Raum dar, wo  immer wieder  Flächen für einen bestimmten Zeitraum (Industrie- und Gewerbebrachen) grundsätzlich verfügbar wären.  Für Zwecke des Urban Gardening sind diese Flächen jedoch in der Regel  jedoch nicht nutzbar, da ein freier Zugang nicht geben ist und auch das Einverständnis des Grundstückseigentümers eingeholt werden müsste.

 

Deshalb schlägt die Verwaltung auch hier vor bei konkreten Anfragen im Einzelfall zu prüfen, ob hier eine Flächenverfügbarkeit gegeben ist.

 

 

 

 

 

Thiele