Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt im Haushaltsjahr 2013 im Produkt 060312 -Kindschaftsrechtsangelegenheiten-
einen Betrag in Höhe von 48.633,25 € überplanmäßig bereitzustellen.Â
Die Deckung
erfolgt durch Minderaufwendungen im Produkt 030101 –Grundschulen- (siehe finanzielle
Auswirkungen).
Erläuterungen und Begründungen:
Mit der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsgemeinde besteht ein Kontrakt über
- Durchführung von Beratung in Fragen der Partnerschaft
- Trennung und Scheidung
- Fachmediation bei Trennung und Scheidung
- Mitwirkung im Verfahren vor den Vormundschafts- und Familiengerichten
- Führung von Vormundschaften und Pflegschaften bei Minderjährigen
- Begleitender Umgang
-
Der Kontrakt wurde im Jahre 2011 erweitert und angepasst. Die Kontraktsumme beträgt 194.533 €.
Die vereinbarte Kontraktsumme wird an die SPE Mühle gezahlt.
Im Rahmen des Finanzcontrollings durch die SPE Mühle wurde festgestellt, dass die Schlussrate aus dem Kontrakt „Trennung und Scheidung“ in Höhe von 48.633,25 € versehentlich im Jahr 2012 durch die Stadt Hilden nicht überwiesen wurde. Dies ist auch im Rahmen des vorgelegten Jahresabschlusses 2012 nachvollziehbar (gemeldeter Ansatz = 194.550€, Rechnungsergebnis = 145.899,75€)
Da der Jahresabschluss 2012 nicht mehr verändert werden kann, ist aus formalen Gründen die genannte überplanmäßige Ausgabe für den Haushalt 2013 vorzunehmen, um die ausstehende Zahlung sicher zu stellen.
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
060312 |
Kindschaftsrechtsangelegenheiten |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2013 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0603120070 |
Mitwirkung
bei Vormundschafts- und Familiengericht |
533400 |
Leist. d. Jugendhilfe an natürl. P. außerhalb v.E. |
48.633,25 |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0301010030 |
Mehraufwendungen für integrative Beschulung |
529100 |
Sonstige Aufwendungen f. Dienstleistungen |
48.633,25 |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
(hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
(hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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