Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Schule und Sport
beschließen:
1. Das vorgelegte Konzept zur Weiterführung der
Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket wird zur Kenntnis
genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Aktivitäten auf allen Ebenen und mit allen verantwortlichen Akteuren
fortzusetzen, um eine dauerhafte Finanzierung mit Bund- und/oder Landesmitteln
zu erreichen.
3. Über die Ergebnisse ist in der nächsten Sitzung der Fachausschüsse zu berichten.
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 05.12.2013 und in der
Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport vom 12.12.2013 hatte die
Verwaltung mit der SV 51/274 ausführlich über die Arbeit der Bildungs- und
Teilhabecoaches berichtet und auf die Notwendigkeit einer Weiterführung der
Arbeit über das Jahr 2014 hinaus hingewiesen. Sowohl der Jugendhilfeausschuss
als auch der Ausschuss für Schule und Sport hatten aufgrund der Anträge der
CDU-, SPD- und BA-Fraktion folgenden Beschluss einstimmig gefasst:
1.
Der Bericht zur Arbeit der Bildungs- und Teilhabecoaches wird zur
Kenntnis genommen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Fortführung der Arbeit
der Bildungs- und Teilhabecoaches über das Jahr 2014 hinaus in der nächsten
Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport vorzulegen, welches die damit
verbundenen finanziellen und personellen Auswirkungen darstellt. Zudem ist
Umfang und Finanzierung der aktuellen Schulsozialarbeit aufzuzeigen.
Diesem Antrag kommt die Verwaltung mit dieser Vorlage nach und stellt
zum besseren Verständnis erneut die bisherige Entwicklung dar. Weitere Daten
und Fakten können der SV 51/274 entnommen werden.
Wie in der SV 51/274 Â umfangreich
dargelegt, hat die Stadt Hilden bei der Umsetzung der „Schulsozialarbeit nach
dem Bildungs- und Teilhabepaket“ vorhandene Spielräume genutzt und einenÂ
individuellen, auf kommunale Bedarfe ausgerichteten Weg gewählt. Ziel
war es dabei, Hildener Familien in prekären Lebenslagen eine praktische und
wirksame Hilfe passgenau zu Teil werden zu lassen.
Der im Jahr 2010 von Faktor Familie erstellte Familienbericht hatte unter
anderem aufgezeigt, dass die zahlreichen vorhandenen
Unterstützungsmöglichkeiten für Familien, noch besser an die Zielgruppen
transportiert werden müssen. Die
Risikofaktoren für Armut wurden deutlich
benannt: Kinderreichtum, Migration und alleinerziehende Elternteile. In Konsequenz wurde mit der Einrichtung eines
Familien- und Bildungsbüros Stellwerk ein Instrument geschaffen, um die
Information und Unterstützung der
Hildener Familien zu optimieren. Dieses Instrument wurde durch die neuen
Fachkräfte im Rahmen von Bildung und Teilhabe gestärkt.
Im gleichen thematischen Zusammenhang arbeitet das Hildener Bildungsnetzwerk
seit dem Jahr 2009Â an der Optimierung
von Präventionsketten in den Bildungsbiografien, die von den Frühen Hilfen bis
zum Ãœbergang in den Beruf reichen. Oberste Zielsetzung ist dabei der im Leitbild
des Amtes für Jugend, Schule und Sport verankerte Grundsatz: „Kein Kind darf
verloren gehen“. Der gerechte Zugang zu
Bildungschancen ist das zentrale Element in der Vermeidung von sich manifestierenden
Teilhabedefiziten. Hier braucht es gerade in den Übergängen zwischen den
Bildungsinstitutionen Mittler und Begleiter.
In der Anfangsphase (erstes Quartal 2012) der „Schulsozialarbeiter im
Rahmen von Bildung und Teilhabe“ wurde dieser Leitgedanke aufgegriffen.
Infolgedessen suchten die Pädagogen ca. 100 Einrichtungen (KiTas, Schulen) und
Institutionen (Soziale Dienste) persönlich auf, um in einem fachlichen
Austausch über die Fördermöglichkeiten im Rahmen von Bildung und Teilhabe zu informieren,
wie auch individuelle Bedarfe und Erwartungen seitens der Einrichtungen und
Institutionen zu ermitteln. Durch die frühe Kontaktaufnahme zu Einrichtungen
und Institutionen konnte ein effektives Netzwerk an „Mittlern“ (z.B. KiTa
Mitarbeiter, Lehrer) aufgebaut werden. Da die „Mittler“ in den Einrichtungen
tätig sind, haben sie engen Kontakt zu den Familien und können entsprechende
Beratungsbedarfe frühzeitig an die
Wegweiser weiterleiten. Entsprechend konnten unmittelbar nach der Kontaktphase
feste Sprechstundenangebote in Kitas und Schulen oder flexible Beratungsangebote
nach Bedarf eingerichtet werden.
Die positiven Wirkungen dieses Konzeptes wurden ebenfalls in der
vorhergehenden Sitzungsvorlage skizziert. ImÂ
überregionalen Zusammenhang werden die hier eingesetzten Fachkräfte
stets als Schulsozialarbeiter bezeichnet. Daher erscheint es notwendig, hier
noch einmal eine kurze Abgrenzung der Tätigkeitsfelder vorzunehmen.
Schulsoziarbeit in
Hilden
Im Land NRW ist der Ausbau der Schulsozialarbeit auf Landesebene und kommunaler
Ebene vor allem auf den im Jahre 2008 erschienenen Erlass des Ministeriums für
Schule und Weiterbildung „Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit
in NRW“ zurückzuführen. Mit diesem Erlass ermöglichte das Ministerium ein
Verfahren, das erstmals allen Schulformen (Grundschulen, Förderschulen,
Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Berufskollegs) die Möglichkeit
gab, Schulsozialarbeiterstellen einzurichten. Allerdings ist hierfür die
Umwandlung einer Lehrerstelle erforderlich wie auch die Ausarbeitung eines
abgestimmten, sozialräumlich orientierten Handlungskonzepts mit der örtlichen
Jugendhilfe.
In Hilden sind im Rahmen der klassischen
Schulsozialarbeit aktuell an 8 Schulen folgende Stellenanteile an
Schulsozialarbeit zu finden.
Ãœber das Land beziehungsweise den Kreis werden 3 Stellen finanziert:
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â An der Theodor - Heuss Schule ist eine Stelle
Schulsozialarbeit installiert (Landesdienst),
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â An der GGS Adolf-Reichwein Schule ist eine 0,5 Stelle
Schulsozialarbeit installiert (Landesdienst),
-          An der GGS Schulstraße ist eine 0,5 Stelle
Schulsozialarbeit installiert (Landesdienst),
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â An der Paul-Maar Schule
ist eine Stelle Schulsozialarbeit installiert (Kreis Mettmann),
- Â Â Â Â Â Â Â Â Â An der Sekundarschule Hilden ist eine
Stelle Schulsozialarbeit mit 8 WochenstundenÂ
installiert (Landesdienst)
Die Stadt Hilden finanziert als freiwillige Leistung aktuell 1,5
Stellen:
-          An der Ferdinand –
Lieven Schule ist eine 0,5 Stelle Schulsozialarbeit installiert,
-          An der Wilhelm –
Fabry Realschule ist eine 0,5 Stelle Schulsozialarbeit installiert,
-          Am Helmholtz –
Gymnasium ist eine 0,5 Stelle Schulsozialarbeit installiert
Klassische Schulsozialarbeit funktioniert vorrangig im schulischen
Kontext. Sie unterstützt die schulische, wie auch die persönliche Entwicklung
der Schülerinnen und Schüler im Setting der Schule. Die Wirkungen der
klassischen Schulsozialarbeiter auf die
Familiensysteme sind im Wesentlichen auf eine Intervention in Krisensituationen
ausgerichtet. Eine (zeitintensive) Begleitung von Familien, Â auch in der Vermeidung von Folgen materieller
Notlagen lässt die Einbindung in die schulischen Abläufe nur ausnahmsweise zu.
Schulsozialarbeit im
Rahmen von Bildung und Teilhabe
Seit Januar 2012 sind im BundesgebietÂ
die sogenannten „Schulsozialarbeiter im Rahmen von Bildung- und
Teilhabe“ aktiv. Im Unterschied zu den vom Land eingesetzten
Schulsozialarbeitern ist bei den seit 2012 eingesetzten Fachkräften die
zentrale Aufgabe, die Fördermöglichkeiten aus dem Bildungspaket an den
entsprechenden Personenkreis zu vermitteln bzw. die Antragstellung zu
unterstützen und zu begleiten.
Laut Erlass des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW
vom 07.07.2011, obliegt die Ausgestaltung, Â wie auch die Einsatzform der rund 1500 neu
geschaffenen Stellen im Land, den Kreisen bzw. einzelnen Kommunen. Vorgegeben
sind hierbei lediglich die Ziele, die mit den zusätzlichen Schulsozialarbeitern
erreicht werden soll bzw. das Umfeld in denen die Schulsozialarbeiter
eingesetzt werden.
Als primäre Ziele gelten lt. Erlass:
•          die
arbeitsmarktrechtliche und gesellschaftlichen Integration durch Bildung
•          der Abbau der Folgen
wirtschaftlicher Armut, insbesondere gegen Bildungsarmut und soziale Exklusion
Des Weiteren wird lt. Erlass als Einsatzort nicht explizit Schule
benannt, sondern stattdessen ein Einsatz im Umfeld Schule und in enger
Kooperation mit den kommunalen Behörden empfohlen. Diese Empfehlung resultiert
u.a. aus der vom Bund definierten Zielgruppe, die mit dem Bildungspaket erreicht werden soll.
Zielgruppe für das Bildungspaket –Â
und in diesem Sinne auch als Zielgruppenorientierung für die entsprechenden
Schulsozialarbeiter gedacht – sind demnach die Familien mit  Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen,
die sich im unmittelbaren Bezug von Transferleistungen befinden. Diesen soll
eine erfolgreiche Teilhabe schulischer,  wie gesellschaftlicher Art ermöglicht werden,
um die späteren Integrationschancen im Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Im Unterschied zur klassischen und durch Landesmittel getragenen
Schulsozialarbeit arbeitet die Schulsozialarbeit im Rahmen von Bildung und
Teilhabe vom Ansatz her schulübergreifend. D. h., diese Form der Begleitung
setzt schon in der frühkindlichen PhaseÂ
an und kann dann Kinder und
Familien ggf. schon beim Übergang in Grundschule, weiterführende Schule,  bis hin zum Berufseinstieg individuell
unterstützen und begleiten.
Â
Trotz ansatzweise
unterschiedlicher Ausrichtungen in der Arbeitsweise, stehen beide Arten der
Schulsozialarbeit nicht in einem Konkurrenzverhältnis, vielmehr sind die
Schulsozialarbeiter an Schule genauso wie Lehrer und Kitamitarbeiter wichtige Partner,
um mit den Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepaket frühzeitig im
Bildungsverlauf Ungleichheiten abzubauen. Eine erfolgreiche Schulsozialarbeit
im Rahmen von Bildung- und Teilhabe ist ein Bestandteil einer präventiven
Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik. Sie verfolgt das Ziel, für Kindern
und Jugendlichen aus benachteiligten Familien frühzeitig bildungsrechtliche,
arbeitsmarktrechtliche und gesellschaftliche Zugänge zu ermöglichen.  Sie ist im Vergleich zur an Schule gebundenen
Schulsozialarbeit als eine ergänzende Schulsozialarbeit mit einem spezifisch
weitergefassten Auftrag zu verstehen.
Das Modell in Hilden – Die Wegweiser
In Hilden sind die Schulsozialarbeiter in Rahmen von Bildung und
Teilhabe als Bildungs- und Teilhabecoaches (Die Wegweiser) seit April 2013
räumlich, wie auch konzeptionell im Familien- und Bildungsbüro Stellwerk
eingebunden (für eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung der Wegweiser siehe
Vorlage im letzten Jugendhilfeausschuss vom 05.12.2013).
Dort erfüllen die Wegweiser eine Schnittstellenfunktion zwischen den im  Stellwerk beheimateten  Arbeitsbereichen: Familienbüro,
Bildungskoordination, Jugendhilfeplanung und Interkulturelle Beratung. Durch
ein sozialräumlich ausgerichtetes mobiles Gesprächsangebot, können die Wegweiser
zusätzlich auch „vor Ort“Â
Beratungshemmschwellen abbauen und Familien sicher durch den „Beratungs-
und Antragsdschungel“ führen. Durch diese sozialräumliche Ausrichtung sind die
Wegweiser im jeweiligen Stadtteil ein fester und konstanter Ansprechpartner für
Familien und Kollegen.
Die „Wegweiser“ haben am 01.01.2012 mit einem Anteil von 3,34 Stellen
die Arbeit aufgenommen.
Seit Bestehen der Wegweiser sind (Stand 15.01.2014) 252 Familien im Rahmen der Antragstellung bezüglich einer Förderung
aus dem Bildungspaket betreut worden.
Davon sind 156 Familien auch in
weiteren (schulische, finanzielle, erziehungsrelevante, etc.) Angelegenheiten
beraten worden bzw. an Netzwerkpartner weitergeleitet worden. Zudem sind 181 Familien in anderen familien- und
schulischen Angelegenheiten beraten worden, die nicht unmittelbar mit einer
Antragstellung auf Förderung aus dem Bildungspaket in Verbindung stehen bzw.
bei denen die Familien nicht explizit zum Kreis der Anspruchsberechtigten
gehören. Anhand der internen statistischen Erfassung ist seit Mitte des Jahres
2013 ein stetiger Zuwachs an Beratungskontakten zu erkennen. Allein in der
ersten Januarhälfte 2014 haben fünf „neue“ Familien die Beratungsstelle der
Wegweiser in Anspruch genommen.
Die Erfahrungen aus der nunmehr zweijährigen Arbeit haben gezeigt, dass
Schwierigkeiten die in Kita oder Schule auffallen, oft nicht unabhängig von
anderen familiären Lebensbereichen betrachtet werden können – Bildungserfolg
ist auch von einem erfolgreichen Familienleben abhängig. Lösungsansätze müssen
daher eine ganzheitliche Perspektive aufweisen und ggf. unterschiedliche
Bereiche der sozialen Hilfesystems mit einbeziehen. Somit versteht sich  die Schulsozialarbeit der Wegweiser als eine schulübergreifende
Sozialarbeit. Sie soll die Fachkräfte der klassischen Schulsozialarbeit über
fest definierte Schnittstellen von begleitender Fallarbeit entlasten und so
Ressourcen für diese Fachkräfte freisetzen.
Die Zukunft der
Schulsozialarbeiter nach BUT (Die Wegweiser)
Zukünftig werden die BTC`s in der Ausgestaltung ihrer Arbeit noch stärker
als bisher den Kontext Schule und KiTa in den Mittelpunkt setzen. Die Wegweiser
werden noch gezielter in Schule und Einrichtung agieren, um in enger
Zusammenarbeit mit Schulsozialarbeitern, Lehrern und Erziehern, die Kinder und
Eltern individuell und bedarfsorientiert beraten und begleiten zu können.
Im Rahmen des Pädagogischen
Zentrums am Schulstandort Holterhöfchen werden die Wegweiser durch ein
ortsgebundenes Beratungsangebot die Schnittstellen- bzw. Netzwerkfunktion zu
anderen städtischen wie nichtstädtischen sozialen Hilfeangeboten bilden.
Hierbei werden die Wegweiser auf die bereits aufgebauten internen und externen
Netzwerkstrukturen zurückgreifen, um möglichst ganzheitliche Lösungsansätze für
die Familien anzubieten. Insbesondere die Entlastung der klassischen
Schulsozialarbeit steht dabei im Fokus des Handelns
Dies geschieht allerdings unter der ungewissen Perspektive sich
möglicherweise reduzierender Stundenanteile.
Bis zum 30. Juni 2014 kann der im Konzept beschriebene Standard mit 3,34
Fachstellen  gehalten werden.
Ab dem 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2014 kann durch die Ãœbertragung
von Restmitteln aus den Vorjahren eine Weiterbeschäftigung im Rahmen von 2,24
Stellen finanziert werden.
Die Reduzierung der personellen Ressource um mehr als eine volle Stelle
zieht ab diesem Datum  eine
konzeptionelle Neugestaltung der Arbeit nach sich:
- Die
Sprechzeiten im Familien- und Bildungsbüro Stellwerk (bislang: Montag u.
Mittwoch 08.00 – 16.30 Uhr, Dienstag u. Donnerstag 08.00 – 18.00 Uhr,
Freitag nach Absprache) werden ab Juli 2014 auf Montag 08.00 - 16.30 Uhr,
Mittwoch 08.00 – 13.00 Uhr und Donnerstag 08.00 – 18.00 Uhr reduziert.
- Das
sozialraumorientierte mobile Beratungsangebot wird bezüglich der
Flexibilität angepasst bzw. das Beratungsangebot in Einrichtungen wird
eingeschränkt.
- Das
seit Juni 2013 in Kooperation mit dem ASD angebotene „Familycoaching“ kann
nur durch eine Reduzierung der Fälle beibehalten werden.
- Das
Beratungskonzept wird sich verstärkt auf schulische bzw. bildungsrelevante
Themen konzentrieren. Bisherige Unterstützungsangebote (Beantragung von
Transferleistungen, Mediation bei Schwierigkeiten mit Jobcenter, u.a.)
werden eingestellt bzw. nur bei dringender Bedarfslage angeboten.
- Die
Entwicklung und Begleitung von bedarfsgerechten Angeboten (Willkommenskurs
für Neubürger, Jugendintegrationskurs, u. a.) werden eingestellt.
Nach dem 31.12.2014 ist nunmehr zwingend eine Anschlusslösung notwendig.
Im Interesse einer kontinuierlichen Leistung und unter Berücksichtigung eines
Mindestmaßes an Planungssicherheit für die in bislang befristeten
Arbeitsverhältnissen befindlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist rechtzeitig
eine grundsätzliche Entscheidung zur Fortführung der Schulsozialarbeit über das
Jahr 2014 hinaus erforderlich.
Bisherige Finanzierung
Mit der politischen Einigung über die Umsetzung der vom
Bundesverfassungsgericht geforderten Regelbedarfe von Beziehern von Leistungen
nach dem SGB II im Frühjahr 2011 wurde neben dem Bildungs- und Teilhabepaket
(BTP) auch eine zeitlich befristete Förderung von Schulsozialarbeit nach dem
BTP bei den Grundsicherungsträgern beschlossen. Nach der damaligen Vereinbarung
im Vermittlungsausschuss wurde diese neue Schulsozialarbeit durch eine bis 2013
befristete zusätzliche Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft in Höhe
von 2,8% ermöglicht. Insgesamt wurden 400 Mio. € jährlich bereitgestellt. Diese
Finanzierung aus Bundesmitteln ist nunmehr zum 31.12.2013 ausgelaufen.
Finanzierung im Jahr 2014
Mit der Ãœbertragung von Restmitteln aus der Bundesfinanzierung der Jahre
2011 – 2013 und einer gleichzeitigen Reduzierung des Stellenumfangs gelingt es
im Kreis Mettmann, die Schulsozialarbeit – wenn auch in einem reduzierten
Umfang – bis zum 31.12.2014 fortzuführen und zu finanzieren. Für die Stadt Hilden bedeutet dies, dass bis
zum 01.06.2014 die bisherigen Stellenanteile von 3,34 VZ erhalten bleiben und
in der Folge eine Reduzierung auf 2,24 Vollzeitkräfte eintritt. Damit kann bis
zum Ende des Jahres 2014 die Arbeit fortgeführt und mit den noch zur Verfügung
stehenden Bundesmitteln auch vollständig finanziert werden. Die Arbeitsverträge
wurden entsprechend gestaltet.
Finanzierung ab 2015
Aufgrund des großen Erfolges der Schulsozialarbeit im Rahmen des BTP
wurden verschiedene Anstrengungen auf unterschiedlichen Ebenen unternommen, um
eine Anschlussfinanzierung der wichtigen Aufgabe auch weiterhin zu ermöglichen.
So hatten sich die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz in der
vergangenen Legislaturperiode des Bundestages im Wege eines Bundesratsantrages
für eine dauerhafte Finanzierung der weiteren Schulsozialarbeit eingesetzt.
Im Rahmen der Beratungen dieses Antrages in den Fachausschüssen des
Bundestages hatte die seinerzeitige Regierungskoalition auf die von Anfang an
befristete Finanzierung und auf die grundsätzliche Verantwortung der Länder für
den Bereich der Bildung hingewiesen und eine dauerhafte Finanzierung mit
Bundesmitteln abgelehnt. Auch die von der Verwaltung seinerzeit eingeschaltete
Abgeordnete des Bundestages, Frau Michaela Noll, hatte mitgeteilt, dass die
Verantwortung für eine dauerhafte Absicherung der Schulsozialarbeit nach dem
vereinbarten Auslaufen der Anschubfinanzierung bei den Ländern liege. Aktuell
hat sich die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW – also
Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund – mit Schreiben vom
17.12.2013 und vom 06.01.2014 an die Ministerpräsidentin und den zuständigen
Minister des Landes NRW gewandt und sich für die Weiterfinanzierung der
Schulsozialarbeit eingesetzt. Die Schreiben sind als Anlage beigefügt. Die
Verwaltung hatte mit Mail vom 09.12.2013 die zuständigen Landtagsabgeordneten
gebeten, sich für eine Lösung einzusetzen. Eine Antwort dazu steht noch aus.
Aus dem Schreiben der kommunalen Spitzenverbände ist nun jedoch „ein
Silberstreifen am Horizont“ zu erkennen. Offensichtlich war in den
zwischenzeitlichen Entwurfsfassungen des Koalitionsvertrages die Sicherung der
Weiterfinanzierung im bisherigen Umfang explizit enthalten. Im Zuge der
Endabstimmungen sei der entsprechende Passus jedoch wieder gestrichen worden.
Allerdings wurde die Aufnahme eines 6-Milliarden-Pakets des Bundes zugunsten
der Länder und Kommunen in die endgültige Fassung des Koalitionsvertrages
aufgenommen. Nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände stehen somit die
Länder in der Pflicht, die ihnen zugute kommenden Entlastungen in entsprechender Höhe für die
dauerhafte Finanzierung der eingesetzten Kräfte in der weiteren
Schulsozialarbeit einzusetzen und zu diesem Zweck an die Kommunen
weiterzuleiten. Aus dem ebenfalls beigefügten Schreiben des Ministers Schneider
vom 17.12.2013 geht zumindest hervor, dass der Dialog zur Weiterfinanzierung
der Schulsozialarbeit ab 2015 auch seitens des Landes fortgesetzt werden soll.
Hinzu kommt, dass auf Initiative der Stadt Hilden der Kreis Mettmann
aktuell prüft, ob im Rahmen der Finanzierung der Schulsozialarbeit weitere
Restmittel entstehen, die zumindest – die Zustimmung der Landesregierung
vorausgesetzt – für einen Zeitraum der Weiterfinanzierung im Jahr 2015
ausreichen. Von daher sind die Aussichten besser geworden, eine
Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit zu erreichen.
Schulsozialarbeit in Hilden über 2014 hinaus weiter fortführen
Die Verwaltung schlägt dazu vor, ab dem 01.01.2015 nach der Reduzierung
von 3,34 auf 2,24 noch einmal den Personalumfang auf eine Mindestausstattung von
1,75 Vollzeitkräften zu kürzen, um damit eine Weiterführung der
Schulsozialarbeit in Hilden zu ermöglichen. Um noch rechtzeitig eine
Planungssicherheit für die Schulen und auch für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
zu schaffen, ist eine abschließende Entscheidung in der Sitzung des Rates am
01.10.2014 nach vorheriger Beratung in den Sitzungen des Ausschusses für Schule
und Sport am 24.09.2014 und des Jugendhilfeausschusses am 25.09.2014
erforderlich. Für 1,75 Vollzeitkräfte würden Kosten in Höhe von 86.900 €
entstehen. Es besteht die Erwartung, dass bis zu diesem Zeitpunkt auch eine Klarheit
über den weiteren Einsatz von Bundes- und/oder Landesmitteln besteht.
Fazit
- Mit dem in der
Stadt Hilden entwickelten Modell der Schulsozialarbeit nach dem BTP wird
ein wichtiger und wirkungsvoller Beitrag für einen besseren Zugang zu
Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eröffnet. Dies betrifft
insbesondere Kinder und Jugendliche aus bildungsschwachen Haushalten.
Familien wird der Einstieg in zentrale Hilfen erleichtert oder sogar
erstmalig möglich gemacht. Es ist ein wirkungsvolles Instrument zur
optimalen Vermittlung von Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder und
Jugendliche, das nach Auffassung von allen Verantwortlichen – von den
kommunalen Spitzenverbänden bis zur Landes- und Bundesregierung - auf
jeden Fall erhalten werden muss. Dies geht aus dem Schreiben der
Schulleitungen der Sekundarschule und des Helmholtz-Gymnasiums hervor. Das
wichtige Angebot darf nicht in einem Zuständigkeitsstreit zwischen Bund
und Ländern untergehen.
- Mit einer
Personalausstattung von 1,75 Vollzeitstellen könnte das Angebot auch über
2014 hinaus wirkungsvoll weitergeführt werden. Es gilt nunmehr auf allen
Ebenen darauf einzuwirken, dass der schwebende Zuständigkeitskonflikt
zwischen Bund und Land baldmöglichst beendet wird und sichere
Finanzierungsgrundlagen für die Städte und Gemeinden geschaffen und nicht
erneut die Kommunen mit der Erledigung einer sehr wichtigen Aufgabe allein
gelassen werden.
gez. Horst Thiele
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen  |
Ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
060305 |
Beratungsangebote für Familien und Bildung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2015 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
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Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0603050060 |
Bildungs und Teilhabecoaches |
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86.900,- |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein  X
Entwicklung wird fortlaufend geprüft |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja X |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
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nein |
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Planstelle(n): 1,75Â Â ab 1.1.
2015 |
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Vermerk Personaldezernent Die zusätzlichen Planstellen
müssten in den Stellenplan 2015 aufgenommen werden. gez. Danscheidt |