Betreff
Fortsetzung der Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
Vorlage
WP 09-14 SV 51/291
Aktenzeichen
III/51 UB/Ga
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Schule und Sport

beschließen:

 

1.       Das vorgelegte Konzept zur Weiterführung der Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket wird zur Kenntnis genommen.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die Aktivitäten auf allen Ebenen und mit allen verantwortlichen Akteuren fortzusetzen, um eine dauerhafte Finanzierung mit Bund- und/oder Landesmitteln zu erreichen.

 

3.       Ãœber die Ergebnisse ist in der nächsten Sitzung der Fachausschüsse zu berichten.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 05.12.2013 und in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport vom 12.12.2013 hatte die Verwaltung mit der SV 51/274 ausführlich über die Arbeit der Bildungs- und Teilhabecoaches berichtet und auf die Notwendigkeit einer Weiterführung der Arbeit über das Jahr 2014 hinaus hingewiesen. Sowohl der Jugendhilfeausschuss als auch der Ausschuss für Schule und Sport hatten aufgrund der Anträge der CDU-, SPD- und BA-Fraktion folgenden Beschluss einstimmig gefasst:

 

1.    Der Bericht zur Arbeit der Bildungs- und Teilhabecoaches wird zur Kenntnis genommen.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Fortführung der Arbeit der Bildungs- und Teilhabecoaches über das Jahr 2014 hinaus in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport vorzulegen, welches die damit verbundenen finanziellen und personellen Auswirkungen darstellt. Zudem ist Umfang und Finanzierung der aktuellen Schulsozialarbeit aufzuzeigen.

 

Diesem Antrag kommt die Verwaltung mit dieser Vorlage nach und stellt zum besseren Verständnis erneut die bisherige Entwicklung dar. Weitere Daten und Fakten können der SV 51/274 entnommen werden.

 

Wie in der SV 51/274  umfangreich dargelegt, hat die Stadt Hilden bei der Umsetzung der „Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket“ vorhandene Spielräume genutzt und  einen  individuellen, auf kommunale Bedarfe ausgerichteten Weg gewählt. Ziel war es dabei, Hildener Familien in prekären Lebenslagen eine praktische und wirksame Hilfe passgenau zu Teil werden zu lassen.

 

Der im Jahr 2010 von Faktor Familie erstellte Familienbericht hatte unter anderem aufgezeigt, dass die zahlreichen vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten für Familien, noch besser an die Zielgruppen transportiert werden müssen.  Die Risikofaktoren für Armut wurden  deutlich benannt: Kinderreichtum, Migration und alleinerziehende Elternteile.  In Konsequenz wurde mit der Einrichtung eines Familien- und Bildungsbüros Stellwerk ein Instrument geschaffen, um die Information und Unterstützung  der Hildener Familien zu optimieren. Dieses Instrument wurde durch die neuen Fachkräfte im Rahmen von Bildung und Teilhabe gestärkt.

 

Im gleichen thematischen Zusammenhang arbeitet das Hildener Bildungsnetzwerk seit dem Jahr 2009  an der Optimierung von Präventionsketten in den Bildungsbiografien, die von den Frühen Hilfen bis zum Übergang in den Beruf reichen. Oberste Zielsetzung ist dabei der im Leitbild des Amtes für Jugend, Schule und Sport verankerte Grundsatz: „Kein Kind darf verloren gehen“. Der gerechte Zugang  zu Bildungschancen ist das zentrale Element in der Vermeidung von sich manifestierenden Teilhabedefiziten. Hier braucht es gerade in den Übergängen zwischen den Bildungsinstitutionen Mittler und Begleiter.

 

In der Anfangsphase (erstes Quartal 2012) der „Schulsozialarbeiter im Rahmen von Bildung und Teilhabe“ wurde dieser Leitgedanke aufgegriffen. Infolgedessen suchten die Pädagogen ca. 100 Einrichtungen (KiTas, Schulen) und Institutionen (Soziale Dienste) persönlich auf, um in einem fachlichen Austausch über die Fördermöglichkeiten im Rahmen von Bildung und Teilhabe zu informieren, wie auch individuelle Bedarfe und Erwartungen seitens der Einrichtungen und Institutionen zu ermitteln. Durch die frühe Kontaktaufnahme zu Einrichtungen und Institutionen konnte ein effektives Netzwerk an „Mittlern“ (z.B. KiTa Mitarbeiter, Lehrer) aufgebaut werden. Da die „Mittler“ in den Einrichtungen tätig sind, haben sie engen Kontakt zu den Familien und können entsprechende Beratungsbedarfe frühzeitig an  die Wegweiser weiterleiten. Entsprechend konnten unmittelbar nach der Kontaktphase feste Sprechstundenangebote in Kitas und Schulen oder flexible Beratungsangebote nach Bedarf eingerichtet werden.

 

Die positiven Wirkungen dieses Konzeptes wurden ebenfalls in der vorhergehenden Sitzungsvorlage skizziert. Im  überregionalen Zusammenhang werden die hier eingesetzten Fachkräfte stets als Schulsozialarbeiter bezeichnet. Daher erscheint es notwendig, hier noch einmal eine kurze Abgrenzung der Tätigkeitsfelder vorzunehmen.

 

 

Schulsoziarbeit in Hilden

 

Im Land NRW ist der Ausbau der Schulsozialarbeit auf Landesebene und kommunaler Ebene vor allem auf den im Jahre 2008 erschienenen Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung „Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in NRW“ zurückzuführen. Mit diesem Erlass ermöglichte das Ministerium ein Verfahren, das erstmals allen Schulformen (Grundschulen, Förderschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Berufskollegs) die Möglichkeit gab, Schulsozialarbeiterstellen einzurichten. Allerdings ist hierfür die Umwandlung einer Lehrerstelle erforderlich wie auch die Ausarbeitung eines abgestimmten, sozialräumlich orientierten Handlungskonzepts mit der örtlichen Jugendhilfe.

 

In Hilden sind im Rahmen der klassischen Schulsozialarbeit aktuell an 8 Schulen folgende Stellenanteile an Schulsozialarbeit zu finden.

 

Ãœber das Land beziehungsweise den Kreis werden 3 Stellen finanziert:

 

-           An der Theodor - Heuss Schule ist eine Stelle Schulsozialarbeit installiert (Landesdienst),

-           An der GGS Adolf-Reichwein Schule ist eine 0,5 Stelle Schulsozialarbeit installiert (Landesdienst),

-           An der GGS Schulstraße ist eine 0,5 Stelle Schulsozialarbeit installiert (Landesdienst),

-           An der Paul-Maar Schule ist eine Stelle Schulsozialarbeit installiert (Kreis Mettmann),

-           An der Sekundarschule Hilden ist eine Stelle Schulsozialarbeit mit 8 Wochenstunden  installiert (Landesdienst)

 

Die Stadt Hilden finanziert als freiwillige Leistung aktuell 1,5 Stellen:

 

-           An der  Ferdinand – Lieven Schule ist eine 0,5 Stelle Schulsozialarbeit installiert,

-           An der  Wilhelm – Fabry Realschule ist eine 0,5 Stelle Schulsozialarbeit installiert,

-           Am Helmholtz – Gymnasium ist eine 0,5 Stelle Schulsozialarbeit installiert

 

Klassische Schulsozialarbeit funktioniert vorrangig im schulischen Kontext. Sie unterstützt die schulische, wie auch die persönliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler im Setting der Schule. Die Wirkungen der klassischen  Schulsozialarbeiter auf die Familiensysteme sind im Wesentlichen auf eine Intervention in Krisensituationen ausgerichtet. Eine (zeitintensive) Begleitung von Familien,  auch in der Vermeidung von Folgen materieller Notlagen lässt die Einbindung in die schulischen Abläufe nur ausnahmsweise zu.

 

 

Schulsozialarbeit im Rahmen von Bildung und Teilhabe

 

Seit Januar 2012 sind im Bundesgebiet  die sogenannten „Schulsozialarbeiter im Rahmen von Bildung- und Teilhabe“ aktiv. Im Unterschied zu den vom Land eingesetzten Schulsozialarbeitern ist bei den seit 2012 eingesetzten Fachkräften die zentrale Aufgabe, die Fördermöglichkeiten aus dem Bildungspaket an den entsprechenden Personenkreis zu vermitteln bzw. die Antragstellung zu unterstützen und zu begleiten.

 

Laut Erlass des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW vom 07.07.2011, obliegt die Ausgestaltung,  wie auch die Einsatzform der rund 1500 neu geschaffenen Stellen im Land, den Kreisen bzw. einzelnen Kommunen. Vorgegeben sind hierbei lediglich die Ziele, die mit den zusätzlichen Schulsozialarbeitern erreicht werden soll bzw. das Umfeld in denen die Schulsozialarbeiter eingesetzt werden.

 

Als primäre Ziele gelten lt. Erlass:

 

•           die arbeitsmarktrechtliche und gesellschaftlichen Integration durch Bildung

 

•           der Abbau der Folgen wirtschaftlicher Armut, insbesondere gegen Bildungsarmut und soziale Exklusion

 

Des Weiteren wird lt. Erlass als Einsatzort nicht explizit Schule benannt, sondern stattdessen ein Einsatz im Umfeld Schule und in enger Kooperation mit den kommunalen Behörden empfohlen. Diese Empfehlung resultiert u.a. aus der vom Bund definierten Zielgruppe, die mit dem  Bildungspaket erreicht werden soll.

Zielgruppe für das Bildungspaket –  und in diesem Sinne auch als Zielgruppenorientierung für die entsprechenden Schulsozialarbeiter gedacht – sind demnach die Familien mit  Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich im unmittelbaren Bezug von Transferleistungen befinden. Diesen soll eine erfolgreiche Teilhabe schulischer,  wie gesellschaftlicher Art ermöglicht werden, um die späteren Integrationschancen im Arbeitsmarkt zu erhöhen.

 

Im Unterschied zur klassischen und durch Landesmittel getragenen Schulsozialarbeit arbeitet die Schulsozialarbeit im Rahmen von Bildung und Teilhabe vom Ansatz her schulübergreifend. D. h., diese Form der Begleitung setzt schon in der frühkindlichen Phase  an und kann  dann Kinder und Familien ggf. schon beim Übergang in Grundschule, weiterführende Schule,  bis hin zum Berufseinstieg individuell unterstützen und begleiten.

 

Trotz  ansatzweise unterschiedlicher Ausrichtungen in der Arbeitsweise, stehen beide Arten der Schulsozialarbeit nicht in einem Konkurrenzverhältnis, vielmehr sind die Schulsozialarbeiter an Schule genauso wie Lehrer und Kitamitarbeiter wichtige Partner, um mit den Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepaket frühzeitig im Bildungsverlauf Ungleichheiten abzubauen. Eine erfolgreiche Schulsozialarbeit im Rahmen von Bildung- und Teilhabe ist ein Bestandteil einer präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik. Sie verfolgt das Ziel, für Kindern und Jugendlichen aus benachteiligten Familien frühzeitig bildungsrechtliche, arbeitsmarktrechtliche und gesellschaftliche Zugänge zu ermöglichen.  Sie ist im Vergleich zur an Schule gebundenen Schulsozialarbeit als eine ergänzende Schulsozialarbeit mit einem spezifisch weitergefassten Auftrag zu verstehen.

 

Das Modell in Hilden – Die Wegweiser

 

In Hilden sind die Schulsozialarbeiter in Rahmen von Bildung und Teilhabe als Bildungs- und Teilhabecoaches (Die Wegweiser) seit April 2013 räumlich, wie auch konzeptionell im Familien- und Bildungsbüro Stellwerk eingebunden (für eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung der Wegweiser siehe Vorlage im letzten Jugendhilfeausschuss vom 05.12.2013).

 

Dort erfüllen die Wegweiser eine Schnittstellenfunktion zwischen den im  Stellwerk beheimateten  Arbeitsbereichen: Familienbüro, Bildungskoordination, Jugendhilfeplanung und Interkulturelle Beratung. Durch ein sozialräumlich ausgerichtetes mobiles Gesprächsangebot, können die Wegweiser zusätzlich auch „vor Ort“  Beratungshemmschwellen abbauen und Familien sicher durch den „Beratungs- und Antragsdschungel“ führen. Durch diese sozialräumliche Ausrichtung sind die Wegweiser im jeweiligen Stadtteil ein fester und konstanter Ansprechpartner für Familien und Kollegen.

 

Die „Wegweiser“ haben am 01.01.2012 mit einem Anteil von 3,34 Stellen die Arbeit aufgenommen.

Seit Bestehen der Wegweiser sind (Stand 15.01.2014) 252 Familien im Rahmen der Antragstellung bezüglich einer Förderung aus dem Bildungspaket  betreut worden. Davon sind 156 Familien auch in weiteren (schulische, finanzielle, erziehungsrelevante, etc.) Angelegenheiten beraten worden bzw. an Netzwerkpartner weitergeleitet worden. Zudem sind 181 Familien in anderen familien- und schulischen Angelegenheiten beraten worden, die nicht unmittelbar mit einer Antragstellung auf Förderung aus dem Bildungspaket in Verbindung stehen bzw. bei denen die Familien nicht explizit zum Kreis der Anspruchsberechtigten gehören. Anhand der internen statistischen Erfassung ist seit Mitte des Jahres 2013 ein stetiger Zuwachs an Beratungskontakten zu erkennen. Allein in der ersten Januarhälfte 2014 haben fünf „neue“ Familien die Beratungsstelle der Wegweiser in Anspruch genommen.

 

Die Erfahrungen aus der nunmehr zweijährigen Arbeit haben gezeigt, dass Schwierigkeiten die in Kita oder Schule auffallen, oft nicht unabhängig von anderen familiären Lebensbereichen betrachtet werden können – Bildungserfolg ist auch von einem erfolgreichen Familienleben abhängig. Lösungsansätze müssen daher eine ganzheitliche Perspektive aufweisen und ggf. unterschiedliche Bereiche der sozialen Hilfesystems mit einbeziehen. Somit versteht sich  die Schulsozialarbeit der Wegweiser als eine schulübergreifende Sozialarbeit. Sie soll die Fachkräfte der klassischen Schulsozialarbeit über fest definierte Schnittstellen von begleitender Fallarbeit entlasten und so Ressourcen für diese Fachkräfte freisetzen.

 

 

Die Zukunft der Schulsozialarbeiter nach BUT (Die Wegweiser)

 

Zukünftig werden die BTC`s in der Ausgestaltung ihrer Arbeit noch stärker als bisher den Kontext Schule und KiTa in den Mittelpunkt setzen. Die Wegweiser werden noch gezielter in Schule und Einrichtung agieren, um in enger Zusammenarbeit mit Schulsozialarbeitern, Lehrern und Erziehern, die Kinder und Eltern individuell und bedarfsorientiert beraten und begleiten zu können.

 

Im Rahmen des Pädagogischen Zentrums am Schulstandort Holterhöfchen werden die Wegweiser durch ein ortsgebundenes Beratungsangebot die Schnittstellen- bzw. Netzwerkfunktion zu anderen städtischen wie nichtstädtischen sozialen Hilfeangeboten bilden. Hierbei werden die Wegweiser auf die bereits aufgebauten internen und externen Netzwerkstrukturen  zurückgreifen,  um möglichst ganzheitliche Lösungsansätze für die Familien anzubieten. Insbesondere die Entlastung der klassischen Schulsozialarbeit steht dabei im Fokus des Handelns

 

Dies geschieht allerdings unter der ungewissen Perspektive sich möglicherweise reduzierender Stundenanteile.

 

Bis zum 30. Juni 2014 kann der im Konzept beschriebene Standard mit 3,34 Fachstellen  gehalten werden.

 

Ab dem 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2014 kann durch die Übertragung von Restmitteln aus den Vorjahren eine Weiterbeschäftigung im Rahmen von 2,24 Stellen finanziert werden.

 

Die Reduzierung der personellen Ressource um mehr als eine volle Stelle zieht ab diesem Datum  eine konzeptionelle Neugestaltung der Arbeit nach sich:

 

  • Die Sprechzeiten im Familien- und Bildungsbüro Stellwerk (bislang: Montag u. Mittwoch 08.00 – 16.30 Uhr, Dienstag u. Donnerstag 08.00 – 18.00 Uhr, Freitag nach Absprache) werden ab Juli 2014 auf Montag 08.00 - 16.30 Uhr, Mittwoch 08.00 – 13.00 Uhr und Donnerstag 08.00 – 18.00 Uhr reduziert.

 

  • Das sozialraumorientierte mobile Beratungsangebot wird bezüglich der Flexibilität angepasst bzw. das Beratungsangebot in Einrichtungen wird eingeschränkt.

 

  • Das seit Juni 2013 in Kooperation mit dem ASD angebotene „Familycoaching“ kann nur durch eine Reduzierung der Fälle beibehalten werden.

 

  • Das Beratungskonzept wird sich verstärkt auf schulische bzw. bildungsrelevante Themen konzentrieren. Bisherige Unterstützungsangebote (Beantragung von Transferleistungen, Mediation bei Schwierigkeiten mit Jobcenter, u.a.) werden eingestellt bzw. nur bei dringender Bedarfslage angeboten.

 

  • Die Entwicklung und Begleitung von bedarfsgerechten Angeboten (Willkommenskurs für Neubürger, Jugendintegrationskurs, u. a.) werden eingestellt.

 

 

Nach dem 31.12.2014 ist nunmehr zwingend eine Anschlusslösung notwendig. Im Interesse einer kontinuierlichen Leistung und unter Berücksichtigung eines Mindestmaßes an Planungssicherheit für die in bislang befristeten Arbeitsverhältnissen befindlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist rechtzeitig eine grundsätzliche Entscheidung zur Fortführung der Schulsozialarbeit über das Jahr 2014 hinaus erforderlich.

 

Bisherige Finanzierung

Mit der politischen Einigung über die Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Regelbedarfe von Beziehern von Leistungen nach dem SGB II im Frühjahr 2011 wurde neben dem Bildungs- und Teilhabepaket (BTP) auch eine zeitlich befristete Förderung von Schulsozialarbeit nach dem BTP bei den Grundsicherungsträgern beschlossen. Nach der damaligen Vereinbarung im Vermittlungsausschuss wurde diese neue Schulsozialarbeit durch eine bis 2013 befristete zusätzliche Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft in Höhe von 2,8% ermöglicht. Insgesamt wurden 400 Mio. € jährlich bereitgestellt. Diese Finanzierung aus Bundesmitteln ist nunmehr zum 31.12.2013 ausgelaufen.

 

Finanzierung im Jahr 2014

Mit der Übertragung von Restmitteln aus der Bundesfinanzierung der Jahre 2011 – 2013 und einer gleichzeitigen Reduzierung des Stellenumfangs gelingt es im Kreis Mettmann, die Schulsozialarbeit – wenn auch in einem reduzierten Umfang – bis zum 31.12.2014 fortzuführen und zu finanzieren.  Für die Stadt Hilden bedeutet dies, dass bis zum 01.06.2014 die bisherigen Stellenanteile von 3,34 VZ erhalten bleiben und in der Folge eine Reduzierung auf 2,24 Vollzeitkräfte eintritt. Damit kann bis zum Ende des Jahres 2014 die Arbeit fortgeführt und mit den noch zur Verfügung stehenden Bundesmitteln auch vollständig finanziert werden. Die Arbeitsverträge wurden entsprechend gestaltet.

 

Finanzierung ab 2015

Aufgrund des großen Erfolges der Schulsozialarbeit im Rahmen des BTP wurden verschiedene Anstrengungen auf unterschiedlichen Ebenen unternommen, um eine Anschlussfinanzierung der wichtigen Aufgabe auch weiterhin zu ermöglichen. So hatten sich die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz in der vergangenen Legislaturperiode des Bundestages im Wege eines Bundesratsantrages für eine dauerhafte Finanzierung der weiteren Schulsozialarbeit eingesetzt.

 

Im Rahmen der Beratungen dieses Antrages in den Fachausschüssen des Bundestages hatte die seinerzeitige Regierungskoalition auf die von Anfang an befristete Finanzierung und auf die grundsätzliche Verantwortung der Länder für den Bereich der Bildung hingewiesen und eine dauerhafte Finanzierung mit Bundesmitteln abgelehnt. Auch die von der Verwaltung seinerzeit eingeschaltete Abgeordnete des Bundestages, Frau Michaela Noll, hatte mitgeteilt, dass die Verantwortung für eine dauerhafte Absicherung der Schulsozialarbeit nach dem vereinbarten Auslaufen der Anschubfinanzierung bei den Ländern liege. Aktuell hat sich die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW – also Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund – mit Schreiben vom 17.12.2013 und vom 06.01.2014 an die Ministerpräsidentin und den zuständigen Minister des Landes NRW gewandt und sich für die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit eingesetzt. Die Schreiben sind als Anlage beigefügt. Die Verwaltung hatte mit Mail vom 09.12.2013 die zuständigen Landtagsabgeordneten gebeten, sich für eine Lösung einzusetzen. Eine Antwort dazu steht noch aus.

 

Aus dem Schreiben der kommunalen Spitzenverbände ist nun jedoch „ein Silberstreifen am Horizont“ zu erkennen. Offensichtlich war in den zwischenzeitlichen Entwurfsfassungen des Koalitionsvertrages die Sicherung der Weiterfinanzierung im bisherigen Umfang explizit enthalten. Im Zuge der Endabstimmungen sei der entsprechende Passus jedoch wieder gestrichen worden. Allerdings wurde die Aufnahme eines 6-Milliarden-Pakets des Bundes zugunsten der Länder und Kommunen in die endgültige Fassung des Koalitionsvertrages aufgenommen. Nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände stehen somit die Länder in der Pflicht, die ihnen zugute kommenden  Entlastungen in entsprechender Höhe für die dauerhafte Finanzierung der eingesetzten Kräfte in der weiteren Schulsozialarbeit einzusetzen und zu diesem Zweck an die Kommunen weiterzuleiten. Aus dem ebenfalls beigefügten Schreiben des Ministers Schneider vom 17.12.2013 geht zumindest hervor, dass der Dialog zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit ab 2015 auch seitens des Landes fortgesetzt werden soll.

 

Hinzu kommt, dass auf Initiative der Stadt Hilden der Kreis Mettmann aktuell prüft, ob im Rahmen der Finanzierung der Schulsozialarbeit weitere Restmittel entstehen, die zumindest – die Zustimmung der Landesregierung vorausgesetzt – für einen Zeitraum der Weiterfinanzierung im Jahr 2015 ausreichen. Von daher sind die Aussichten besser geworden, eine Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit zu erreichen.

 

Schulsozialarbeit in Hilden über 2014 hinaus weiter fortführen

Die Verwaltung schlägt dazu vor, ab dem 01.01.2015 nach der Reduzierung von 3,34 auf 2,24 noch einmal den Personalumfang auf eine Mindestausstattung von 1,75 Vollzeitkräften zu kürzen, um damit eine Weiterführung der Schulsozialarbeit in Hilden zu ermöglichen. Um noch rechtzeitig eine Planungssicherheit für die Schulen und auch für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu schaffen, ist eine abschließende Entscheidung in der Sitzung des Rates am 01.10.2014 nach vorheriger Beratung in den Sitzungen des Ausschusses für Schule und Sport am 24.09.2014 und des Jugendhilfeausschusses am 25.09.2014 erforderlich. Für 1,75 Vollzeitkräfte würden Kosten in Höhe von 86.900 € entstehen. Es besteht die Erwartung, dass bis zu diesem Zeitpunkt auch eine Klarheit über den weiteren Einsatz von Bundes- und/oder Landesmitteln besteht.

 

Fazit

 

  • Mit dem in der Stadt Hilden entwickelten Modell der Schulsozialarbeit nach dem BTP wird ein wichtiger und wirkungsvoller Beitrag für einen besseren Zugang zu Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eröffnet. Dies betrifft insbesondere Kinder und Jugendliche aus bildungsschwachen Haushalten. Familien wird der Einstieg in zentrale Hilfen erleichtert oder sogar erstmalig möglich gemacht. Es ist ein wirkungsvolles Instrument zur optimalen Vermittlung von Bildungs- und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche, das nach Auffassung von allen Verantwortlichen – von den kommunalen Spitzenverbänden bis zur Landes- und Bundesregierung - auf jeden Fall erhalten werden muss. Dies geht aus dem Schreiben der Schulleitungen der Sekundarschule und des Helmholtz-Gymnasiums hervor. Das wichtige Angebot darf nicht in einem Zuständigkeitsstreit zwischen Bund und Ländern untergehen.

 

  • Mit einer Personalausstattung von 1,75 Vollzeitstellen könnte das Angebot auch über 2014 hinaus wirkungsvoll weitergeführt werden. Es gilt nunmehr auf allen Ebenen darauf einzuwirken, dass der schwebende Zuständigkeitskonflikt zwischen Bund und Land baldmöglichst beendet wird und sichere Finanzierungsgrundlagen für die Städte und Gemeinden geschaffen und nicht erneut die Kommunen mit der Erledigung einer sehr wichtigen Aufgabe allein gelassen werden.

 

 

 

gez. Horst Thiele

Bürgermeister


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen  

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

060305

Beratungsangebote für Familien und Bildung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2015

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0603050060

Bildungs und

Teilhabecoaches

 

 

86.900,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

 X Entwicklung wird fortlaufend geprüft

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

X

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete

 

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

 

nein

 

Planstelle(n): 1,75   ab 1.1. 2015

 

 

 

Vermerk Personaldezernent

 

Die zusätzlichen Planstellen müssten in den Stellenplan 2015 aufgenommen werden.

 

gez. Danscheidt