Betreff
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für die Stadt Hilden:
Sachstandsbericht
Vorlage
WP 09-14 SV 61/230
Aktenzeichen
IV/61.1-FNP-Hol
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht bezüglich der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Hilden zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Bereits 2006 wurde vom Stadtentwicklungsausschuss (11.01.2006/ WP 04-09 SV 61/088), ein Grundsatzbeschluss zur Überarbeitung des Flächennutzungsplanes (FNP) gefasst.

Im Jahre 2010 (StEA 03.11.2010) wurde vom Ausschuss mit dem Aufstellungsbeschluss zur Neufassung des FNP für das gesamte Stadtgebiet das Planverfahren eingeleitet.

In der dafür erstellten Sitzungsvorlage (WP 09-14 SV 61/057) wurden unter anderem die bereits für das Verfahren nutzbaren vorhandenen Gutachten aufgelistet, so wie auch die speziell für die Erneuerung des Flächennutzungsplanes angefertigte Lärmkartierung, die Klima- und Immissionsökologische Analyse und die Faunistischen Bewertungen einzelner Flächen.

Diese Liste wird erneut als Anhang beigefügt, ergänzt durch zwei externe Konzepte bzw. Vorgaben (siehe unten) und zwei weitere städtische Gutachten:

 

1.  Mitte 2011 wurde der Windenergieerlass des Landes NRW erneuert, wodurch sich die Voraussetzungen für die Errichtung von Windenergieanlagen änderten. Um herauszufinden, inwieweit diese Änderungen Einfluss auf potentielle Standorte im Stadtgebiet haben und sicherzustellen, dass die Stadt die Möglichkeiten zur Lenkung einer Errichtung von Anlagen nicht aus der Hand gibt, wurde eine Windenergiepotentialstudie in Auftrag gegeben. Die Studie wurde 2013 fertig gestellt und dem Ausschuss vorgestellt.

 

2.  Ende 2011 machte die Bezirksregierung im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens auf das Thema „Störfallbetriebe“ aufmerksam. Die Bezirksregierung geht ohne eine gutachterliche Untersuchung der Auswirkungen vorhandener Störfallbetriebe von einem Worst-Case Scenario aus. Dieses Scenario hätte die zukünftige Planung des gesamten Hildener Westens bis in die Innenstadt beeinflusst, so dass es dringend notwendig war, durch ein Gutachten die tatsächlichen Auswirkungen der Betriebe zu erfassen. Auch dieses Gutachten wurde 2013 fertig gestellt und im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz vom Gutachter erläutert.

 

Da die Ergebnisse beider Gutachten für die Entwurfsplanung des FNP wegen ihrer eventuellen Auswirkungen auf die Flächennutzung sehr wichtig waren, konnte der Entwurf nicht endgültig fertig gestellt werden und somit der in der Sitzungsvorlage zum Aufstellungsbeschluss enthaltene Zeitplan nicht eingehalten werden.

 

Eine interne Ämterbeteiligung fand Anfang 2011 statt. Die Ergebnisse dieser Beteiligung wurden bereits in den Entwurf eingearbeitet.

Die Ergebnisse aus den beiden Gutachten (Störfall und Windenergie) wirken sich glücklicherweise nur geringfügig auf die Flächennutzungen im Stadtgebiet aus, was man vorher aber nicht wissen konnte. Eine neue ausführliche Ämterbeteiligung ist  dadurch nicht notwendig.

 

Auch sind die Ergebnisse des 2013 vom Kreis Mettmann fertig gestellten Gewerbeflächenkonzepts sowie die Überarbeitung des Regionalplanes zu beachten. Die Stadt Hilden hat hier ihre Interessen einbringen können. Das Verfahren zum Regionalplan befindet sich aber noch in der Abstimmungsphase mit den einzelnen Kommunen und wird sich voraussichtlich in einigen wenigen Bereichen auf die Entwurfsplanung zum FNP auswirken.

 

Die Verwaltung ist aber zuversichtlich, noch in diesem Jahr – unabhängig von den Kommunalwahlen -  einen ersten Entwurf für einen neuen Flächennutzungsplan vorstellen zu können.

 

 

Gez.

Horst Thiele