Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt auf Vorschlag des
Personalausschusses die dritte Fortschreibung des Frauenförderplans in der
vorgelegten Fassung.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Realisierung
der Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine Gemeinschaftsaufgabe der
Stadtverwaltung Hilden, die auch weiterhin von der Gleichstellungsbeauftragten,
dem Personalrat, den Führungskräften, aber auch von allen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Stadt HildenÂ
gleichermaßen wahrzunehmen ist. Dabei ist Frauenförderung keine
Bevorzugung, sondern ein Weg, Benachteiligungen abzubauen und Chancengleichheit
herzustellen.
Bereits im Jahr
1989 wurde in Hilden der erste Frauenförderplan erstellt. Nach Inkrafttreten
des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen
(LGG) wurde im Jahr 2000 ein den Vorgaben des LGG entsprechender neuer
Frauenförderplan erstellt. Dieser wurde nach Ablauf von 3 Jahren erstmals
fortgeschrieben und zwar mit einem Bericht über die Personalentwicklung und die
durchgeführten Maßnahmen.
Diese erste
Fortschreibung umfasste den Berichtszeitraum der Jahre 2000 bis 2003. Die
zweite Fortschreibung des Frauenförderplans bezog sich auf die Jahre 2004 bis
2007.
Die vorliegende
dritte Fortschreibung dokumentiert die Entwicklung und Fortschritte, die im Berichtszeitraum
erreicht wurden und schlägt Maßnahmen vor zur weiteren Förderung der Gleichstellung,
der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zum Abbau der Unterrepräsentanz von
Frauen.
gez. Horst Thiele
Bürgermeister