Betreff
Frauenförderplan (Dritte Fortschreibung)
Vorlage
WP 09-14 SV 10/077
Aktenzeichen
GlSt
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt auf Vorschlag des Personalausschusses die dritte Fortschreibung des Frauenförderplans in der vorgelegten Fassung.



Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Realisierung der Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine Gemeinschaftsaufgabe der Stadtverwaltung Hilden, die auch weiterhin von der Gleichstellungsbeauftragten, dem Personalrat, den Führungskräften, aber auch von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Hilden  gleichermaßen wahrzunehmen ist. Dabei ist Frauenförderung keine Bevorzugung, sondern ein Weg, Benachteiligungen abzubauen und Chancengleichheit herzustellen.

 

Bereits im Jahr 1989 wurde in Hilden der erste Frauenförderplan erstellt. Nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (LGG) wurde im Jahr 2000 ein den Vorgaben des LGG entsprechender neuer Frauenförderplan erstellt. Dieser wurde nach Ablauf von 3 Jahren erstmals fortgeschrieben und zwar mit einem Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen.

 

Diese erste Fortschreibung umfasste den Berichtszeitraum der Jahre 2000 bis 2003. Die zweite Fortschreibung des Frauenförderplans bezog sich auf die Jahre 2004 bis 2007.

 

Die vorliegende dritte Fortschreibung dokumentiert die Entwicklung und Fortschritte, die im Berichtszeitraum erreicht wurden und schlägt Maßnahmen vor zur weiteren Förderung der Gleichstellung, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen.

 

 

gez. Horst Thiele

Bürgermeister