Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Schule und Sport beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, den konkreten
Mehrbedarf an Funktionsräumen auf der Sportplatzanlage Schützenstraße zu prüfen
und eine Kostenschätzung der Baumaßnahme vorzunehmen.
Die Ergebnisse
sind in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 10.12.2014 vorzulegen.
Erläuterungen und Begründungen:
Die
Sportanlage „Schützenstraße“ wurde im Jahr 2012 im Rahmen des
Modernisierungskonzeptes „Masterplan Sportplatzanlagen“ umfangreich saniert und
modernisiert. Der Tennenplatz wurde durch einen Kunstrasenplatz ersetzt, die
Sprunggrube und Laufbahn wurden erneuert und neben neuen Ballfangzäunen wurden
Boxen für Füllmaterial, Laub und Pflegegeräte aufgestellt. Die Sanierungskosten
betrugen rund 710.000,00 €.
Das auf der Anlage befindliche Funktionsgebäude mit dessen zwei Umkleiden, zwei Duschräumen, Schiedsrichterumkleide und WC-Anlagen wurde im Jahr 1967 erbaut. Es handelt sich um einen Baukörper in einfacher Bauweise und schließt an den vorhandenen Umkleidetrakt der Schulturnhalle an.
Die Bruttogrundfläche des Funktionsgebäudes beträgt 149 m². Seit Erbauung des Objektes wurden neben kleineren Instandhaltungsmaßnahmen im Jahr 2005 die Waschrinnen, Armaturen, Rohrleitungen und Fliesenbeläge der Duschräume vollständig erneuert.
Am 23.09.2013 fand auf Bitte der Vereine AC Italia Süd, FSV Mädchenpower und Marokkanischer Sportverein eine erste Sitzung mit der Verwaltung statt. Dabei wurden von Vereinsseite die steigenden Belastungen durch die auf der Anlage bestehenden Umkleide- und Duschsituation plausibel dargestellt und auf einen dringenden Raummehrbedarf hingewiesen. Um eine konkrete Beratungsgrundlage zu erhalten, wurde in der Sitzung vereinbart, dass die Vereine diesen benannten Mehrbedarf an Umkleidemöglichkeiten und weiteren Funktionsflächen präzisieren und begründen. Für diese Darstellung fand eine weitere Sitzung am 19.12.2013 mit der Verwaltung statt.
Das entsprechende Antragsschreiben mit ersten Entwürfen zur Erweiterung der Anlage und Kostenschätzungen wurde dann am 07.01.2014 vorgelegt und ist als Anlage beigefügt.
Es
wird in der Einleitung noch einmal auf die schwierige Umkleide- und
Duschsituation hingewiesen. Auch die Tatsache, dass kaum Möglichkeiten zu
Unterbringung von Trainingsmaterialien
und zur Absolvierung des Geschäftsbetriebes existieren, veranlasste zur
Einreichung dieses Antrages.
Die Planung sieht die Erweiterung des
Funktionsgebäudes um 301 m² mit zwei zusätzlichen Umkleide- und Duschräumen,
Büroräumen und sechs weiteren Funktionsräumen vor.
Ein Mehrbedarf an Räumlichkeiten ist aus
Sicht der Verwaltung unstrittig. Die starke Auslastung des sanierten Platzes
ist bei den von den antragstellenden Vereinen gemeldeten 14 Mannschaften mit rund
300 Mitgliedern sicher. Hinzu kommt die Nutzung durch drei weitere Hildener
Sportvereine. Der Trainings- und Spielbetrieb lässt sich mit den zwei
vorhandenen Umkleideräumen besonders vor dem Hintergrund paralleler Nutzungen
durch einen reinen Frauen- und Mädchenfußballverein nicht ordnungsgemäß
gestalten.
Zur weiteren Vorgehensweise wird
vorgeschlagen, in Abstimmung mit den Vereinen den erforderlichen Mehrbedarf an
Umkleidemöglichkeiten und anderen Funktionsräumen hinsichtlich Anzahl, Größe,
Gestaltung und Zuordnung durch die Verwaltung zu prüfen und die Ergebnisse
einschließlich einer Kostenschätzung für die Baumaßnahme in der Sitzung des
Ausschusses für Schule und Sport am 10.12.2014 vorzulegen.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Noch nicht zu ermitteln |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
080102 |
Bau und Betrieb von Sportaußenanlagen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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