Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss nimmt den Bericht des Behindertenbeirates für das Jahr 2013 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Behindertenbeirat wurde im Juli 1976 gegründet und bildet seitdem die Dachorganisation für die Vereine, Verbände, Selbsthilfegruppen u.ä. und hat einen dementsprechend hohen Stellenwert in der Öffentlichkeit.
Da die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in Hilden schon seit Jahren ein wichtiger Bestandteil der Arbeit von Rat und Verwaltung ist, wurde mit Beschluss des Rates am 20.09.2006 die Satzung über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderungen in Hilden beschlossen, die Satzung ist am 30.09.2006 in Kraft getreten.
Mit der Satzung hat der Rat dem Behindertenbeirat die Aufgaben eines Behindertenbeauftragten übertragen. Nach §5 der Satzung ist der Behindertenbeirat berechtigt, mit der Stadt Hilden auf der Grundlage des Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) zur Herstellung der Barrierefreiheit Zielvereinbarungen abzuschließen.
Die Stadt Hilden hat im Dezember 2007 mit dem Behindertenbeirat eine Zielvereinbarung abgeschlossen.
Der Bericht des Behindertenbeirates für das Jahr 2013 ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Zum Thema Signet „NRW ohne Barrieren“ bzw. „Bestandsaufnahme NRW“ wird auf die untersuchten Gebäude im Rahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit Am Rathaus 1 (Rathaus), Gerresheimer Str. 20 (Musikschule /VHS) und Nove-Mesto-Platz (Bücherei) hingewiesen und die daraufhin erstellte Prioritätenliste in Zusammenarbeit mit dem Amt für Gebäudewirtschaft, dem Amt für Soziales und Integration und dem Behindertenbeirat. Der Behindertenbeirat verleiht seiner Sorge Ausdruck, dass die Verschiebung der Planung in die Haushaltsjahre ab 2015, statt wie ursprünglich angedacht ab 2014, die gesamte Umsetzung der Herstellung der Barrierefreiheit in den untersuchten Gebäuden in Frage stellt.
Stellungnahme der Verwaltung zu den Anmerkungen des Behindertenbeirates
auf der Seite 7 des Berichtes
Das Amt für Gebäudewirtschaft hatte im Jahr
2012 für verschiedene, derzeit nicht vorhandene bzw. verbesserungsbedürftige
behindertengerechte Ausstattungen des Rathauses (barrierefreies Aufzugstableau,
barrierefreie Flucht- und Rettungswegpläne, weitere Beschriftungen, Hinweise)
insgesamt erforderliche Haushaltsmittel in Höhe von 184.000 € für den
Haushaltsplanentwurf 2013 und die folgenden Finanzplanungsjahre angemeldet.
Angesichts der finanziellen Rahmensituation
des Haushaltes 2013 hatte daraufhin der Kämmerer am 14. Dezember 2012 zu einer
Unterredung mit dem Behindertenbeirat eingeladen. Im Verlauf des Gesprächs
wurde vereinbart, dass hinsichtlich der barrierefreien Ausstattung der Gebäude
Am Rathaus 1 (Rathaus), Gerresheimer Str. 20 (Musikschule/VHS) und
Nove-Mesto-Platz 3 (Bücherei) die aus Sicht des Behindertenbeirates und der
Verwaltung erforderlichen Maßnahmen zunächst erfasst und anschließend
priorisiert werden, um die Kosten dieser Maßnahmen dann zu den
Haushaltsplanentwürfen künftiger Jahre anmelden zu können. Aufgrund dieser
Vereinbarung sind anschließend die anfangs erwähnten Haushaltsmittel für das
Rathaus nicht in den Haushaltsplanentwurf 2013 eingeflossen.Â
Nach entsprechender Terminvereinbarung
fanden sodann Begehungen aller drei genannten Objekte am 13.02.2013 statt.
Resultat dieser Ortstermine war eine „Prioritätenliste“, die alle für erforderlich
angesehenen Maßnahmen zwar beinhaltete, diese aber noch nicht entsprechend dem
Grad der Erforderlichkeit zeitlich einordnet waren.
Für die einzelnen Maßnahmen in/an den
Gebäuden wurden dann in der Folgezeit vom Amt für Gebäudewirtschaft
Kostenberechnungen erstellt. Insgesamt würde nach den vorgenommenen
Berechnungen Kosten von rd. 360.000 € entstehen.
Die Gesamtauflistung einschl. der voraussichtlich
entstehenden Kosten war dann am 16.08.2013 Gegenstand eines Gespräches der
Verwaltung mit einem Vorstandsmitglied des Behindertenbeirates mit dem Ziel,
eine zeitliche Einordnung der Einzelmaßnahmen in den Finanzplanungszeitraum zu
vereinbaren. Dieses Ziel wurde auch erreicht.
Die Verwaltung hatte bereits innerhalb
dieses Gespräches sehr deutlich darauf hingewiesen, dass die in Rede stehenden
Gebäude Bestandsschutz genießen würden und daher auch alle Maßnahmen mit dem
Ziel einer behindertengerechten Ausstattung als „freiwillige“ gelten müssten.
Insofern sei es auch nicht auszuschließen, dass bei einer sich deutlich
verschlechternden Finanzausstattung der Stadt Hilden andere Maßnahmen, zu denen
die Stadt verpflichtet sei, den Vorzug bei der Aufnahme in den
Haushaltsplanentwurf 2014 erhalten würden.
Eine solche negative Entwicklung bei den
städtischen Finanzen trat dann aufgrund verschiedener Umstände wie z.B. dem
erheblichen Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen und dem neu eingeführten
„Kommunal-Soli“ tatsächlich ein. Das für bauliche Maßnahmen zur Verfügung stehende
Budget zwang die Verwaltung, eine Beschränkung auf die Aufgaben vorzunehmen, zu
denen die Stadt Hilden unbedingt verpflichtet ist. Dies hatte dann aber auch
zur Folge, dass freiwillige Maßnahmen -wie die hier in Rede stehenden-
mindestens zeitlich verschoben werden mussten und daher voraussichtlich erst ab
dem Haushaltsjahr 2015 zur Realisierung anstehen. Die für die Umsetzung
notwendigen Beträge sind dementsprechend jeweils in den einzelnen
Finanzplanungsjahren enthalten.
Unabhängig von den aus Sicht der Verwaltung
aufgetretenen Missverständnissen nimmt die Stadt Hilden ihre Verpflichtungen
aus der mit dem Behindertenbeirat der Stadt Hilden abgeschlossenen
Zielvereinbarung sehr ernst. So wird der Behindertenbeirat bei Neubaumaßnahmen
und umfangreichen Sanierungen von Bestandsgebäuden bereits in der Planungsphase
eingebunden, um die Notwendigkeiten einer behindertengerechten Bauweise zu
berücksichtigen.
Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Hilden und dem Behindertenbeirat positiv verlaufen ist. Seitens des Behindertenbeirates wie auch der Verwaltung wird eine gute und enge Zusammenarbeit betont.
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
010104 |
Geschäftsführung für die Beiräte |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2014 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0101042000 |
Behindertenbeirat |
531800 |
Zuschüsse |
2.500,00 |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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