Betreff
Integration von Menschen mit Behinderung- Bericht des Behindertenbeirates 2013
Vorlage
WP 09-14 SV 50/124
Aktenzeichen
III/50
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt den Bericht des Behindertenbeirates für das Jahr 2013 zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Behindertenbeirat wurde im Juli 1976 gegründet und bildet seitdem die Dachorganisation für die Vereine, Verbände, Selbsthilfegruppen u.ä. und hat einen dementsprechend hohen Stellenwert in der Öffentlichkeit.

Da die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in Hilden schon seit Jahren ein wichtiger Bestandteil der Arbeit von Rat und Verwaltung ist, wurde mit Beschluss des Rates am 20.09.2006 die Satzung über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderungen in Hilden beschlossen, die Satzung ist am 30.09.2006 in Kraft getreten.

Mit der Satzung hat der Rat dem Behindertenbeirat die Aufgaben eines Behindertenbeauftragten übertragen. Nach §5 der Satzung ist der Behindertenbeirat berechtigt, mit der Stadt Hilden auf der Grundlage des Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) zur Herstellung der Barrierefreiheit Zielvereinbarungen abzuschließen.

Die Stadt Hilden hat im Dezember 2007 mit dem Behindertenbeirat eine Zielvereinbarung abgeschlossen.

 

Der Bericht des Behindertenbeirates für das Jahr 2013 ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Zum Thema Signet „NRW ohne Barrieren“ bzw. „Bestandsaufnahme NRW“ wird auf die untersuchten Gebäude im Rahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit Am Rathaus 1 (Rathaus), Gerresheimer Str. 20 (Musikschule /VHS) und Nove-Mesto-Platz (Bücherei) hingewiesen und die daraufhin erstellte Prioritätenliste in Zusammenarbeit mit dem Amt für Gebäudewirtschaft, dem Amt für Soziales und Integration und dem Behindertenbeirat. Der Behindertenbeirat verleiht seiner Sorge Ausdruck, dass die  Verschiebung der Planung in die Haushaltsjahre ab 2015, statt wie ursprünglich angedacht ab 2014, die gesamte Umsetzung der Herstellung der Barrierefreiheit in den untersuchten Gebäuden in Frage stellt.

 

Stellungnahme der Verwaltung zu den Anmerkungen des Behindertenbeirates auf der Seite 7 des Berichtes

 

Das Amt für Gebäudewirtschaft hatte im Jahr 2012 für verschiedene, derzeit nicht vorhandene bzw. verbesserungsbedürftige behindertengerechte Ausstattungen des Rathauses (barrierefreies Aufzugstableau, barrierefreie Flucht- und Rettungswegpläne, weitere Beschriftungen, Hinweise) insgesamt erforderliche Haushaltsmittel in Höhe von 184.000 € für den Haushaltsplanentwurf 2013 und die folgenden Finanzplanungsjahre angemeldet.

 

Angesichts der finanziellen Rahmensituation des Haushaltes 2013 hatte daraufhin der Kämmerer am 14. Dezember 2012 zu einer Unterredung mit dem Behindertenbeirat eingeladen. Im Verlauf des Gesprächs wurde vereinbart, dass hinsichtlich der barrierefreien Ausstattung der Gebäude Am Rathaus 1 (Rathaus), Gerresheimer Str. 20 (Musikschule/VHS) und Nove-Mesto-Platz 3 (Bücherei) die aus Sicht des Behindertenbeirates und der Verwaltung erforderlichen Maßnahmen zunächst erfasst und anschließend priorisiert werden, um die Kosten dieser Maßnahmen dann zu den Haushaltsplanentwürfen künftiger Jahre anmelden zu können. Aufgrund dieser Vereinbarung sind anschließend die anfangs erwähnten Haushaltsmittel für das Rathaus nicht in den Haushaltsplanentwurf 2013 eingeflossen. 

 

Nach entsprechender Terminvereinbarung fanden sodann Begehungen aller drei genannten Objekte am 13.02.2013 statt. Resultat dieser Ortstermine war eine „Prioritätenliste“, die alle für erforderlich angesehenen Maßnahmen zwar beinhaltete, diese aber noch nicht entsprechend dem Grad der Erforderlichkeit zeitlich einordnet waren.

Für die einzelnen Maßnahmen in/an den Gebäuden wurden dann in der Folgezeit vom Amt für Gebäudewirtschaft Kostenberechnungen erstellt. Insgesamt würde nach den vorgenommenen Berechnungen Kosten von rd. 360.000 € entstehen.

 

Die Gesamtauflistung einschl. der voraussichtlich entstehenden Kosten war dann am 16.08.2013 Gegenstand eines Gespräches der Verwaltung mit einem Vorstandsmitglied des Behindertenbeirates mit dem Ziel, eine zeitliche Einordnung der Einzelmaßnahmen in den Finanzplanungszeitraum zu vereinbaren. Dieses Ziel wurde auch erreicht.

Die Verwaltung hatte bereits innerhalb dieses Gespräches sehr deutlich darauf hingewiesen, dass die in Rede stehenden Gebäude Bestandsschutz genießen würden und daher auch alle Maßnahmen mit dem Ziel einer behindertengerechten Ausstattung als „freiwillige“ gelten müssten. Insofern sei es auch nicht auszuschließen, dass bei einer sich deutlich verschlechternden Finanzausstattung der Stadt Hilden andere Maßnahmen, zu denen die Stadt verpflichtet sei, den Vorzug bei der Aufnahme in den Haushaltsplanentwurf 2014 erhalten würden.

 

Eine solche negative Entwicklung bei den städtischen Finanzen trat dann aufgrund verschiedener Umstände wie z.B. dem erheblichen Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen und dem neu eingeführten „Kommunal-Soli“ tatsächlich ein. Das für bauliche Maßnahmen zur Verfügung stehende Budget zwang die Verwaltung, eine Beschränkung auf die Aufgaben vorzunehmen, zu denen die Stadt Hilden unbedingt verpflichtet ist. Dies hatte dann aber auch zur Folge, dass freiwillige Maßnahmen -wie die hier in Rede stehenden- mindestens zeitlich verschoben werden mussten und daher voraussichtlich erst ab dem Haushaltsjahr 2015 zur Realisierung anstehen. Die für die Umsetzung notwendigen Beträge sind dementsprechend jeweils in den einzelnen Finanzplanungsjahren enthalten.

 

Unabhängig von den aus Sicht der Verwaltung aufgetretenen Missverständnissen nimmt die Stadt Hilden ihre Verpflichtungen aus der mit dem Behindertenbeirat der Stadt Hilden abgeschlossenen Zielvereinbarung sehr ernst. So wird der Behindertenbeirat bei Neubaumaßnahmen und umfangreichen Sanierungen von Bestandsgebäuden bereits in der Planungsphase eingebunden, um die Notwendigkeiten einer behindertengerechten Bauweise zu berücksichtigen.

 

Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Hilden und dem Behindertenbeirat positiv verlaufen ist. Seitens des Behindertenbeirates wie auch der Verwaltung wird eine gute und enge Zusammenarbeit betont.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

010104

Geschäftsführung für die Beiräte

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2014

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0101042000

Behindertenbeirat

531800

Zuschüsse

2.500,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete