Betreff
Bericht zum Maßnahmenkatalog 2013 / Planung des Maßnahmenkataloges 2014
Vorlage
WP 09-14 SV 50/122
Aktenzeichen
III/50.2/wo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Integrationsrat und der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales nehmen den Bericht der Verwaltung über die Umsetzung des Maßnahmenkataloges 2013 zur Kenntnis.
  2. Der Ausschuss für Schule, Sport und Soziales beschließt auf Empfehlung des Integrationsrates die Umsetzung des vorgelegten Maßnahmenkataloges zur Integrationsförderung für das Jahr 2014. Über die Bereitstellung der Mittel wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.

 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Seit dem Jahr 2006, im Anschluss an die Verabschiedung des Integrationskonzeptes „Integration ist machbar!“ durch den Rat der Stadt Hilden, beschließt der Sozialausschuss jährlich die Bereitstellung von Mitteln, um Integrationsmaßnahmen zu fördern oder zu ermöglichen, die sich an den Handlungsfeldern des Integrationskonzeptes orientieren:

 

1.         Sprachförderung und Chancengleichheit

2.         Stadtteilorientierte Förderung der Integration

3.         Interkulturelle Initiativen und interkulturelle Zusammenarbeit

4.         Integrationsförderung im Sport

5.         Interkulturelle Weiterentwicklung der Seniorenarbeit

6.         Interkulturelle Ausrichtung der Verwaltung

7.         Politische Partizipation

 

Seit 2006 wurden aus dem Maßnahmenkatalog Integration bis heute ca. 150 Projekte und Maßnahmen gefördert.

Einem Aufruf des Integrationsbüros zur Einreichung von Vorschlägen bzw. Anträgen folgen Institutionen, die hauptsächlich oder am Rande mit den Themen „Integration“ und „Migration“ befasst sind: Freie Träger, Migrantenvereine, Kindertagesstätten und Schulen und andere städtische Dienststellen. Alle geförderten Projekte hatten dabei zum Inhalt, die Teilhabe und Chancengleichheit von zugewanderten Menschen zu verbessern.

 

In den letzten Jahren stand jährlich eine Fördersumme in Höhe von € 22.500,-- zur Verfügung.

 

Die Anzahl der Anträge und die Höhe der beantragten Mittel insgesamt sind dabei in den letzten Jahren gestiegen. Die Aufgabe, den Maßnahmenkatalog Integration zu planen und abzuwickeln ist deshalb anspruchsvoller geworden:

Bei der Vergabe der Mittel sind zahlreiche Faktoren zu beachten – wobei letztendlich der Sinn verschiedener Projektvorschläge gegeneinander abgewogen werden muss.

 

Um einen Vergleich zu erleichtern, wurden zwischenzeitlich Antrags- und (neuerdings) Verwendungsnachweisformulare eingeführt, auch um die Planungen und die Ergebnisse der Projekte im Integrationsrat und im Sozialausschuss transparenter zu machen, um die Beratungen dort zu erleichtern.

 

Die große Unterschiedlichkeit der Akteure der Integrationsarbeit in Hilden ist grundsätzlich erfreulich, und sie zeigt, dass die Maxime „Integration ist eine Querschnittsaufgabe“ in Hilden gelebt wird. Allerdings sorgt die Vielfalt der Anträge auf der anderen Seite auch dafür, dass Projekte kaum vergleichbar sind, was die Verteilung der Mittel erschwert.

 

Ein Konsens besteht darüber, dass Sprach- und Bildungsangebote sinnvoll sind, die die Angebote des öffentlichen Bildungssystems ergänzen. Über die Wichtigkeit von Sprache und Bildung für den Integrationsprozess gibt es keine unterschiedlichen Ansichten.

 

Verschiedene Auffassungen gibt es hingegen darüber, wann oder ob es sinnvoll ist, Angebote zum Erwerb der Muttersprache oder Projekte mit Rückbezug zur (Heimat-) Kultur der Eltern zu fördern – gerade weil die Zielgruppen hier unter sich bleiben.

 

Derartige Projekte und Maßnahmen wurden aus dem Maßnahmenkatalog Integration auch gefördert, wenn deutlich wurde, dass der Inhalt eines Angebots über Freizeitgestaltung hinausging:

 

Sozialpädagogische Arbeit im „Migrationskontext“ zielt primär scheinbar nicht auf Integration ab, sie ist jedoch oft eine Notwendigkeit, die sich aus dem Zuzug von Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen ergibt.

Gerade dort, wo Hemmschwellen zu überwinden sind, gilt es, mit sogenannten „niedrigschwelligen Angeboten“ in einem geschützten Rahmen die Entwicklung von Menschen in dieser Gesellschaft zu unterstützen.

 

Die oben genannten Ausführungen lagen der Planung des Maßnahmenkatalogs Integration 2013 zugrunde. Für 22 Projektideen waren Mittel in Höhe von € 37.412,89 beantragt worden.

 

Anlage 1 stellt dar, welche Träger und welche Projekte letztendlich gefördert wurden und wie hoch der jeweilige Förderbetrag war. Im Anschluss an die tabellarische Darstellung folgen die Verwendungsnachweise, in denen die Akteure den Ablauf ihrer Projekte beschrieben haben.

 

Zusammengefasst kann gesagt, dass die Resultate den Planungen entsprechen.

In der Bücherei konnte die Planung aufgrund einer längeren Erkrankung gar nicht umgesetzt werden, weshalb auch keine Mittel ausgezahlt wurden.

Eine Projektidee des Interkulturellen Beraters konnte aufgrund der Umstrukturierung des Pädagogischen Zentrums Am Holterhöfchen nicht umgesetzt werden, weshalb auch hier die eingeplanten Mittel nicht ausgezahlt wurden.

Für das Projekt „Mit Ziel zum Job“ des Vereins Hand in Hand e.V. waren die Mittel ausgezahlt worden, jedoch konnte das Projekt nicht vollständig umgesetzt werden, was aber nun im 1. und 2. Quartal des Jahres 2014 erfolgen soll.

 

Insgesamt bilden die geförderten Projekte des Jahres 2013 die vielfältige Weise ab, in der in Hilden Integrationsförderung stattfindet.

 

Anlage 2 beinhaltet die beim Integrationsbüro eingegangenen Anträge und Projektideen für das Jahr 2014. Die Tabelle bezeichnet die Akteure, die Titel der Planungen, die beantragte Fördersumme und den jeweiligen Vorschlag der Verwaltung. Im Anschluss an die Tabelle befinden sich die Anträge der Akteure auf deren inhaltlicher Grundlage der Vorschlag der Verwaltung zur finanziellen Förderung basiert.

 

Insgesamt wurden 24 Projektanträge von 16 Akteuren eingereicht, in denen insgesamt

€ 44.686,50 beantragt wurden.

 

Der Vorschlag der Verwaltung priorisiert eindeutig die Angebote, die dem Sprach- und Bildungserwerb dienen (Handlungsfeld 1 „Sprachförderung und Chancengleichheit“ des Integrationskonzeptes), was sich auf die finanzielle Gewichtung entsprechend auswirkt.

 

Für diesen Bereich werden insgesamt Mittel in Höhe von € 17.150,-- für 16 Maßnahmen vorgeschlagen, was 76,2% der gesamten Fördersumme entspricht.

 

Für das Handlungsfeld 2 „Stadtteilorientierte Förderung der Integration“ wird die Bezuschussung eines Projekts mit € 2.000 vorgeschlagen, was 8,9% des Fördervolumens entspricht.

 

Im Handlungsfeld 3 ist die Förderung von 4 Projekten in Höhe von € 1.790,-- geplant (8% am Gesamtanteil).

 

Im Handlungsfeld 4 „Integrationsförderung im Sport“ sind es 3 Projekte (€ 1.560,--, 7%)

 

Es werden also weiterhin Angebote gefördert, die dem kulturellen Austausch dienen, oder, wie oben beschrieben, „sozialarbeiterische Angebote im Migrationskontext“ darstellen.

 

Angebote, die zwar einen kulturellen Rückbezug haben, jedoch eher der Kategorie „Freizeitgestaltung“ zuzuordnen sind, wurden auch bedacht, wenngleich mit einem kleineren Zuschussbetrag.

 

Insgesamt verdeutlichen die eingereichten Anträge und Vorschläge zu Projekten der zahlreichen Akteure, dass der Maßnahmenkatalog ein wirkungsvolles Instrument der Hildener Integrationsarbeit ist.

 

 

Gez. Horst Thiele


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

050501

Hilfen zur Integration

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2014

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

 

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0505012000

Information, Beratung, Leistung

531800

Zuschüsse

22.500,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete