Erläuterungen zum
Antrag:
Antragstext:
Stellungnahme der
Verwaltung:
Es ist Aufgabenstellung der Verwaltung, als Straßenverkehrsbehörde der Stadt Hilden auch Unfälle zu analysieren und daraus ggfls. nötige Konsequenzen an der Gestaltung/Beschilderung von Verkehrsanlagen auf Rechtsgrundlage der Straßenverkehrsordnung zu ziehen. Insofern ist unabhängig von dem gestellten Antrag eine Einberufung der in der Straßenverkehrsverordnung verankerten Unfallkommission (Polizei, Kreis Mettmann als Straßenverkehrsbehörde, Stadt Hilden als Straßenverkehrsbehörde und Straßenbaulastträger) vorgesehen. Diese Kommission entscheidet dann verbindlich, ob und ggfls. welche Maßnahmen zu treffen sind. Diese Maßnahmen basieren auf der Straßenverkehrsordnung und sind einer politischen Beschlussfassung nicht zugänglich.
In Vertretung
gez. Norbert Danscheidt
1. Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer / -bezeichnung |
120101 |
Verkehrsflächen
und Brücken |
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Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2014 |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x |
freiwillige Leistung |
(hier
ankreuzen) |
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Die Mittel
stehen in folgender Höhe zur Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1201010010 |
Verkehrsflächen |
661000020 |
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Der
Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für
den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder
der EU zur Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier
ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier
ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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