Betreff
Antrag der Bürgeraktion / Verkehrssituation Beethovenstraße
Vorlage
WP 09-14 SV 66/167
Aktenzeichen
66.1 Beethovenstraße
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 


Antragstext:

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Es ist Aufgabenstellung der Verwaltung, als Straßenverkehrsbehörde der Stadt Hilden auch Unfälle zu analysieren und daraus ggfls. nötige Konsequenzen an der Gestaltung/Beschilderung von Verkehrsanlagen auf Rechtsgrundlage der Straßenverkehrsordnung zu ziehen. Insofern ist unabhängig von dem gestellten Antrag eine Einberufung der in der Straßenverkehrsverordnung verankerten Unfallkommission (Polizei, Kreis Mettmann als Straßenverkehrsbehörde, Stadt Hilden als Straßenverkehrsbehörde und Straßenbaulastträger) vorgesehen. Diese Kommission entscheidet dann verbindlich, ob und ggfls. welche Maßnahmen zu treffen sind. Diese Maßnahmen basieren auf der Straßenverkehrsordnung und sind einer politischen Beschlussfassung nicht zugänglich.

 

 

In Vertretung

gez. Norbert Danscheidt

1. Beigeordneter


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

120101

Verkehrsflächen und Brücken

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2014

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

1201010010

Verkehrsflächen

661000020

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete