Betreff
Beleuchtung der Straßen, Wege, Plätze und der Fußgängerzone
Vorlage
WP 09-14 SV 66/166
Aktenzeichen
66.1 Straßenbeleuchtung
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden stimmt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss der Planung der Verwaltung zur Beleuchtung der Straßen, Wege und Plätze sowie der Fußgängerzone zu und beschließt:

 

  1. Der europaweit auszuschreibende Straßenbeleuchtungsvertrag soll aus wirtschaftlichen Gründen eine Laufzeit von 10-20 Jahren haben. Die genaue Laufzeitfestlegung innerhalb dieses Rahmens erfolgt durch die Verwaltung im Vergabeverfahren.

 

  1. Um die Funktionsfähigkeit und ein ausgewogenes Alter der Beleuchtungsanlagen langfristig sicherzustellen, wird das jährliche Budget ab 2015 auf 900.000€ für die Vertragslaufzeit des neuen Straßenbeleuchtungsvertrags erhöht. Hinzu kommt ggfls. aus dem Vergabeverfahren eine Preisindizierung.

 

  1. Der noch vorhandene Bestand von rd. 1000 Quecksilberdampfleuchten soll möglichst schnell ausgetauscht werden, da es hierzu in Kürze keine Ersatzleuchtmittel mehr gibt. Dabei sollen im Regelfall, soweit technisch und wirtschaftlich möglich, energiesparende LED-Leuchten zum Einsatz kommen. Die entstehenden Kosten sind, mit Ausnahme des nachfolgend genannten Bereichs der Fußgängerzone, in dem o.a. Budget enthalten.

 

  1. Auch die Quecksilberdampfleuchten der Fußgängerzone (einschließlich Schwanenstr., Eisengasse, Marktstr., Nove-Mesto-Platz und Kurt-Kappel Str.) sollen in 2016 auf LED-Leuchten umgerüstet werden. Dabei sollen dekorative Leuchten vom Typ

 

□         Calla, Fa. Schreder

oder

□         Campone, Fa. Hess

oder

□         Emporium, Fa. Trilux

 

□         Auf dem „Alten Markt“ soll eine historisierende Leuchte Typ Hilden der Fa. Trapp zum Einsatz kommen.

 

  1. Die Finanzmittel für die unter Punkt 5 benannte Umrüstung werden separat im Haushalt  2016 im Produkt 120101 –Verkehrsflächen und Brücken- bereitgestellt. Sie betragen

 

□         beim Typ Calla                      533.000€

oder

□         beim Typ Campone               616.000€

oder

□       beim Typ Emporium              661.000€

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Grundlagen

In der einstimmig vom Stadtentwicklungsausschuss am 24.4.2013 beschlossenen SV 66/125 hatte die Verwaltung ausführlich dargelegt, warum der bestehende Straßenbeleuchtungsvertrag mit den Stadtwerken Hilden nicht einfach verlängert werden kann, sondern ein Ausschreibungsverfahren zwingend nötig ist. Zur Vorbereitung der Ausschreibung sollte u.a. eine Bestandsanalyse durch ein Fachbüro vorgenommen werden.

 

Weiterhin hat der Rat der Stadt Hilden im Haushalt 2013 insg. 25.000€ zur Erstellung einer Beleuchtungsplanung für die Fußgängerzone bereitgestellt. Die Bearbeitung sollte durch die Stadtwerke Düsseldorf AG erstellt werden.

 

Beide Arbeiten wurden zwischenzeitlich abgeschlossen, so dass nunmehr die Grundlagen für weitere Entscheidungen vorliegen.

 

 

Straßenbeleuchtungsausschreibung

Die Stadt Hilden betreibt zur Ausleuchtung des Verkehrswegenetzes ein umfangreiches Beleuchtungssystem. Dazu sind auf den ca. 150km Straßen und Wegen insgesamt rd. 5200 Lichtpunkte (bestehend aus Mast, Leuchtkopf(köpfe), Leuchtmittel)  installiert. Hinzu kommen das verbindende Stromversorgungsnetz, sowie Schaltschränke und Steuerungseinrichtungen.

 

Die Anlagen stehen im Eigentum der Stadt Hilden, werden aber schon seit Jahrzehnten gegen entsprechende Bezahlung von den Stadtwerken Hilden GmbH betrieben. Die von dort aus erbrachten Leistungen umfassen:

 

-Stromlieferung

-Neubau/Erneuerung

-Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung)

-Betriebsführung

-Dokumentation

 

Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2014. Eine einfache weitere Verlängerung/Fortführung des Vertrages ist aus vergaberechtlichen Gründen nicht möglich. Es ist eine öffentliche europaweite Ausschreibung erforderlich.

Im ersten Schritt wurde eine Bestandsanalyse als Grundlage der Ausschreibung erstellt. Die wesentlichen Ergebnisse daraus und die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen für die Ausschreibung werden nachfolgend dargestellt.

 

Ein wesentlicher Betrachtungspunkt ist die Altersstruktur der Beleuchtungsanlagen. Wenn diese ausgewogen ist/bleibt, so ist damit die Grundlage für eine nachhaltig gesicherte Leistungsbereitstellung „öffentliche Beleuchtung“ gegeben. Es tritt dann kein Instandhaltungsstau auf und der Finanzmittelbedarf ist über längere Zeiträume gleichmäßig. Beispielhaft sei dies am Bereich der Leuchtenmaste (Tragsysteme) dargestellt.

 

Die nachfolgende Graphik zeigt die Altersverteilung der Maste. Sie spiegelt deutlich die Stadtentwicklung mit einer starken Anlagenzunahme in den 70-er Jahren wieder.

 

 

Wenn man nun berücksichtigt, dass Maste eine mittlere wirtschaftliche Nutzungsdauer von 40-50 Jahren haben, so bedeutet dies derzeit noch eine ausgewogene Altersstruktur. Die Erneuerungen in der Vergangenheit konnten hier einen Instandhaltungsrückstau verhindern. Es kommen aber jetzt die in den 70-er Jahren gebauten Anlagen in den Bereich der Erneuerungsnotwendigkeit. Dies zeigt auch die folgende Graphik.

 

 

 

Wenn man also die derzeit gute Situation auch für die Zukunft sichern will, müssen wegen der sich stark erhöhenden Anzahl von zu erneurnden Anlagen steigende Finanzmittel bereitgestellt werden.

 

 

Diese Betrachtung gilt generell auch für die übrigen Bestandteile der öffentlichen Beleuchtung wie Leuchten, Leitungen und Steuerungseinrichtungen.

 

Ein weiteres Thema sind die noch vorhandenen Quecksilberdampflampen (HQL-Lampen). Nach der EU-Ökodesignrichtlinie sind diese zukünftig nicht mehr im Handel erhältlich. Es muss hier also ein Austausch stattfinden.

 

Sie machen derzeit noch mit rd. 1000 Stück 19% des Bestandes aus. Nach dem Ergebnis eines bundesweiten Vergleichs mit 300 Kommunen in 2010 lag die Stadt Hilden deutlich unterhalb des Durchschnitts, was bezüglich des Austauschbedarfs positiv zu sehen ist. Trotzdem steht hier noch eine größere Erneuerungsaufgabe an. Dies auch deshalb, da in der Regel aus technischen Gründen nicht nur das Leuchtmittel ausgetauscht werden kann. Vielmehr ist die Erneuerung des gesamten Leuchtkopfes notwendig.

 

Diese notwendigen Erneuerungen bieten andererseits aber auch ein erhebliches Potential zum Klimaschutz und zur Energieeinsparung. Die HQL-Lampen sind energetisch nicht effektiv. Bei einer Umrüstung auf LED-Leuchten dürften ca. 60% Energie eingespart werden. Dies wären rd. 400.000kwh/Jahr oder rd. 70.000€/Jahr.

 

Auch nach der Umrüstung der Quecksilberleuchten wird wie bei den Masten kontinuierlich eine Erneuerung der übrigen Leuchten erfolgen müssen. Auch dabei wird noch ein Energieeinsparpotential bestehen, wobei die allerdings prozentual kleiner ist, da die anderen Leuchten energetisch besser sind.

 

Die unterschiedlichen Möglichkeiten zum Umfang eines Straßenbeleuchtungsvertrags wurden ebenfalls untersucht. Sie reichen von der Einzelbeauftragung einer Fachfirma im jeweiligen Bedarfsfall bis zum befristeten Eigentumsübergang mit Komplettdienstleistung (siehe Graphik).

 

 

Für Hilden wird das Modell „All inclusive“ vorgeschlagen. Es entspricht im Leistungsumfang dem derzeitigen Vertrag mit den Stadtwerken Hilden. Der wesentliche Vorteil eines solchen Modells liegt darin, dass der Personalbedarf bei der Stadt minimiert ist und die Erneuerungsmaßnahmen im Vertrag fixiert werden können. Auch das Betriebsrisiko ist für die Stadt klein. Grundsätzlich haben solche Verträge eine lange Laufzeit über 10-20 Jahren. Diese sind notwendig, um dem Betriebsführer eine Refinanzierung seiner anfänglichen administrativen Investitionen und ggfls. auch Erneuerungs- und Energieeinsparungsinvestitionen zu ermöglichen. Aus städtischer Sicht kommen Betrachtungen zu den Ausschreibungsaufwendungen hinzu.

 

Eine genaue Festlegung der Vertragslaufzeit sollte erst im Rahmen der Ausschreibung erfolgen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass es sich um eine europaweite Ausschreibung im Verhandlungeverfahren handeln wird. Hier kann dann ermittelt werden, welche Laufzeiten unter Berücksichtigung der sonstigen Angebotskonditionen für die Stadt die Günstigste ist.

 

Das Modell mit Eigentumsübergang bietet demgegebenüber keine finanziellen Vorteile. Dies ergibt sich aus umsatzsteuerrechtlichen Regelungen sowie Betrachtungen zur Kapitalverzinsung sowie Finanzierungskonditionen. Darüber hinaus kommen noch komplexe Fragestellungen zu Konkursfragen und Anlagenrückfallbewertungen hinzu.

 

Die übrigen Kosten- und Strukturdaten des bestehenden Beleuchtungsvertrags mit den Stadtwerken Hilden wurden mit dem Ergebnis untersucht, dass hier keine signifikanten Einsparungen zu erwarten sind.

 

Unter Berücksichtigung der o.a. Erneuerungsnotwendigkeiten sowie dem vorgeschlagenen Vertragskonzept ergibt sich ein langfristig höherer Finanzbedarf für die städtische Beleuchtung. Nach derzeitiger Bewertung wird davon ausgegangen, dass er im ersten Betriebsjahr bei 900.000€/Jahr liegen wird. Danach wird ggfls. eine Anpassung über einen Preisindex (Strom, Material, Lohn) erfolgen.

 

Die Verwaltung schlägt vor entsprechend der Beraterempfehlungen zu verfahren. Im Haushaltsplanentwurf sind die Finanzmittel eingestellt.

 

 

Fußgängerzone

Auch in der Fußgängerzone sowie angrenzenden Straßen (Schwanenstr. + -platz, Eisengasse, Marktstr., Nove-Mesto-Platz, Kurt-Kappelstr) (s. Luftbild) handelt es sich bei der bestehenden Beleuchtung um HQL-Lampen. Wie schon im vorigen Kapitel ausgeführt, besteht daher auch hier entsprechender kurzfristiger Erneuerungsbedarf. Die Stadtwerke Düsseldorf AG hat dazu eine detaillierte Beleuchtungsplanung als Grundlage für eine Entscheidung erstellt.

 

 

Plangebiet

 

Die Bestandsaufnahme zeigt nicht nur wegen der HQL-Lampen Erneuerungesbedarf sondern auch aus folgenden Punkten:

 

-    Die Maste mussten nach Anfahrschäden wegen Ersatzteile durch andere Maste ersetzt werden. Dadurch uneinheitliches Erscheinungsbild

-    Maste statisch nicht für die Aufnahme der Weihnachtsbeleuchtung geeignet. Unschöne „fliegende“ Verkabelung und Stromversorgungsanbauten

-    stadtgestalterisch unbefriedigende Farbsituation zu den Papierkörben

 

 

Ziel ist es eine übergeordnete Lichtkonzeption für den Innenstadtbereich zu erarbeiten. Die Beleuchtung soll hinsichtlich der Gestaltung, Kriminalprävention, Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz optimiert und verbessert werden. Es besteht somit die Möglichkeit  das Wirtschaftsleben zu fördern, Atmosphäre zu schaffen und damit zu einem Imagegewinn vom innerstädtischen Bereich beizutragen.

 

Folgende Ziele wurden in diesem Zusammenhang berücksichtigt:

 

-                     Optimierung der Beleuchtung hinsichtlich Gestaltung, Verkehrssicherheit, Kriminalitätsprävention, Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz.

-                     Verbesserung der Lichtqualität und Ambiente. Dies betrifft in erster Linie die Straßenbeleuchtung, Platzbeleuchtung und Lichtfarben in der Stadt.

-                     Verbesserung der Orientierung, Steigerung der abendlichen Atmosphäre und des Wohlbefindens.

-                     Verbesserung der Gestaltqualität des öffentlichen Raumes.

-                      

Ein wichtiger Aspekt, der bei der Planung ausschlaggebend ist, sind die einzusetzenden Materialien, denn Beleuchtungskörper (Leuchten und Tragsystem) prägen auch die Tagwirkung einer Beleuchtungsanlage. Nicht immer verspricht ein gutes Leuchten-Design gute lichttechnische Eigenschaften.

 

Es sollen LED-Leuchten zum Einsatz kommen, da sie gegenüber den HQL-Lampen eine Energieeinsparung von 60% bedeuten und eine deutlich verlängerte Nutzungsdauer haben. Weiterhin weisen sie nach derzeitigem technischem Stand den besten Schutz für nachtaktive Insekten aus.

 

Es wurden unterschiedliche Leuchten untersucht und bezüglich Ihrer Bau- und Betriebskosten miteinander verglichen. Die Maste sollen so ausgelegt werden, dass auch weiterhin der Betrieb der Weihnachtsbeleuchtung möglich ist. Dabei soll der bisherige Einsatz von Anbauteilen vermieden werden.

 

Es wurden 3 Leuchten in der Ausarbeitung betrachtet. Neben den zu erfüllenden technischen Aspekten waren auch stadtgestalterische Anforderungen zu erfüllen. Die Leuchten sollten zeitlos sein und keinem schnelllebigen modischen Trend unterliegen. Sie sollten zu der kleinteiligen Bebauung der Fußgängerzone passen und diese gestalterisch nicht „erdrücken“.

 

Die Lichtstelen im Umfeld der Sparkasse wurden nicht in die Betrachtung einbezogen, da an diesen die Weihnachtsbeleuchtung nicht montiert werden kann.

 

Untersucht wurden  die LED-Leuchten:

 

1.    Calla der Firma Schreder

2.    Emporium der Firma Trilux

3.    Campone der Firma Hess

 

Für den „Alten Markt“ besteht die Möglichkeit, den besonderen städtebaulichen Charakter noch durch die Beleuchtung zu unterstreichen. Hier könnte eine historisierende LED-Leuchte (Kandelaber) eingesetzt werden:

 

1.    Typ Hilden der Firma Trapp

 

Für die Kurt-Kappel-Str im Bereich längs der Itter wird eine technische LED-Leuchte vorgeschlagen ohne besondere Typvorgabe.

 

Darstellungen der Leuchten sind in der Anlage 1 beigefügt. Ergänzend sind einige 3D-Animationen beigefügt, welche einen guten Eindruck der Nachtwirkung der Leuchten vermitteln.

 

Neben den vorgenannt zu erfüllenden technischen und gestalterischen Aspekten ist natürlich auch die Wirtschaftlichkeit ein maßgebender Faktor. Dabei gilt es nicht nur die Baukosten, sondern die Gesamtkosten über die Nutzungsdauer zu betrachten. Insofern wurden auch die Betriebskosten betrachtet. Ergänzt wurde dies über eine Betrachtung zum Energieverbrauch und CO²-Potential.

 

Aus dieser Betrachtung (s. Anlage 2) geht die Leuchte Calla der Firma Schreder als wirtschaftlichste und umweltschonenste Lösung hervor.

 

In der Gesamtbetrachtung schlägt die Verwaltung den Einsatz der Leuchte Calla als Standardleuchte in der Fußgängerzone vor. Auf dem „Alten Markt“ könnten Kandelaber zum Einsatz kommen. Die Realisierung wird für 2016 vorgeschlagen. Die Maßnahme sollte als Teil des Straßenbeleuchtungsvertrags in 2014 mit ausgeschrieben werden. Die Gesamtkosten belaufen sich dann dafür (inkl. Kandelaber „Alter Markt“) auf 533.000€.

 

 

In Vertretung

Gez. Norbert Danscheidt

1. Beigeordneter


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

120101

Verkehrsflächen+Brücken

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2015 ff

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

  1. Straßenbeleuchtung allgemein: Die Erhöhung des jährlichen Aufwandsansatzes im Kostenträger 1201010010 Kostenart 521190 –Straßenbeleuchtung- auf 900.000€/a

      ist im Haushaltsplanentwurf enthalten.

  1. Beleuchtung Fußgängerzone: Die Gesamtbaukosten von 533.000,- € (Calla Firma Schreder) sind nicht im Haushaltsplanentwurf enthalten und müssten zusätzlich aufgenommen werden. Von den 533.000,- € wären 489.000,- € als Investition im Kostenträger 1201010010 –Bezeichnung. Beleuchtung Fußgängerzone- zu veranschlagen. Zusätzlich wäre in den Haushalt 2014 eine VE über die gleiche Summe (kassenwirksam 2016) bereitzustellen, da die Beauftragung im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertrags Ende 2014 erfolgen soll. Der Restbetrag von 44.000,- € wäre als Aufwand wie unter Pkt. 1 zu veranschlagen. Die Gesamtausgaben erfolgen in 2016.

Vermerk Kämmerer

Wie in den Erläuterungen dargestellt, sollte unter finanziellen Gesichtspunkten die Leuchte Calla zum Einsatz kommen.

Gesehen Klausgrete