Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Schule und Sport nimmt den Bericht über die ausgezahlten Zuschüsse für das Jahr
2013 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Stadt Hilden
fördert die Sportvereine durch die Gewährung von Zuschüssen auf der Grundlage
der Förderrichtlinien. Die vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 10.07.2013
neugefassten Förderrichtlinien sind rückwirkend am 01.01.2013 in Kraft
getreten.
Bericht über die Zuschüsse an Hildener
Sportvereine im Haushaltsjahr 2013
Das Gesamtvolumen
der an die Sportvereine aufgrund der Zuschussrichtlinien im Jahr 2012
ausgezahlten Zuschüsse belief sich auf 103.998,60 € (s. beigefügte Grafik).
Die Zuschüsse
teilen sich wie folgt auf:
Kinder- und
Jugendförderung |
Der
Pro-Kopf-Betrag wurde für das Jahr 2013 auf 6,82 € festgesetzt.
Für 21 Vereine
betrug der Gesamtzuschuss 30.394,00 €
(Vorjahr = 27.690,00 €).
Die Fördersumme
wurde für 4.458 Kinder und Jugendliche bis einschl. 18 Jahren an Vereine mit
mind. 15 Mitgliedern bis 18 Jahren ausgezahlt (Vorjahr = 4.615 Jugendliche).
Zuschüsse zur Teilnahme an Meisterschaften |
9 Vereine haben
einen Zuschussantrag für die Teilnahme an Meisterschaften gestellt. Dies erforderte
einen Gesamtaufwand von 13.591,04 €
(Vorjahr = 17.679,30 €), der sich wie folgt aufteilt.
a) |
Pauschalzuschuss
für Amateur- und Jugendmannschaften |
1.400,00 € |
b) |
Verpflegungspauschale
bei Deutschen Meisterschaften und höher |
5.430,00 € |
c) |
Kilometergeld-Pauschale |
6.761,04 € |
|
Gesamt: |
13.591,04
€ |
Übungsleiterförderung |
18 Vereine legten
Zuschussanträge für gesamt 295 Übungsleiterinnen und Übungsleiter vor.
Im Jahr 2013
konnte ein Zuschuss in Höhe von 20.650,00
€ (Vorjahr 19.950,00 €)
ausgezahlt werden.
Zuschüsse zur Unterhaltung vereinseigener und
dauerhaft angemieteter und gepachteter Sportanlagen |
Der Aufwand für 23
bezuschusste Vereine belief sich auf 23.320,00
€ (Vorjahr 17.159,58 €).
Bei den
bezuschussten Sportstätten handelt es sich um Vereinsheime, Umkleiden, Gymnastikhallen,
Tennisfelder (außen und innen), je eine Reitfreianlage und Reithalle,
Bootshallen, Steganlagen, Schießstände, Sportkegelbahnen, Bouleanlagen und
Beachvolleyballfelder. .
Zuschüsse für Vereinsjubiläen |
Im Jahr 2013 wurde
an den Post Sportverein für sein 50-jähriges Bestehen ein Zuschuss in Höhe von 250,00 € ausgezahlt.
Der
Stadtsportverband erhielt einen Zuschuss in Höhe von 11.000,00 €.
Zuschüsse für
besondere Veranstaltungen
Veranstaltungen
von besonderer Bedeutung wurden im Jahr 2013 mit 4.793,56 € bezuschusst:
- Billard Club Hilden: Kreisjugendmeisterschaft
im Billard mit 275,28 €
- TUS Hilden: Hildanuslauf mit 2.420,81 €
- Reit- und Fahrverein: Ausrichtung der
Deutschen Jugendmeisterschaften im Voltigieren mit 2.097,47 €
Zuschüsse aus den Mitteln der NRW-Sportpauschale |
Auf der Grundlage
des Gemeindefinanzierungsgesetzes erhalten Gemeinden pauschale Zuweisungen des
Landes zur Unterstützung kommunaler Aufwendungen im Sportbereich.
Der Anteil der
Sportpauschale des Landes NRW für die Vereine betrug im Jahr 2013 40.000,00 €, die im Sportetat
Kostenträger 0802010010 bereitgestellt werden. Darüber hinaus wurden nicht
ausgeschöpfte Restmittel aus dem Jahre 2012 in Höhe von 67.468,91 € in das
Folgejahr übertragen, sodass für das Jahr 2013 107.468,91 € zur Verfügung standen. Nach Eingang fristgerechter
Anträge der Hildener Sportvereine und deren Prüfung wurden folgende Zuschüsse
in einer Gesamthöhe von 4.596,74 € ausgezahlt:
Hildener Allgemeine Turnerschaft:
Für die Sanierung
des Parkplatzes erhielt der Verein einen Restzuschuss in Höhe von 655,42 €.
TUS Hilden/ LG Stadtwerke Hilden:
Die LG Stadtwerke
Hilden hat im Jahr 2013 für die Anschaffung von Speeren einen Zuschuss in Höhe
von 127,98 € erhalten.
Reit- und Fahrverein Hilden:
In 2013 wurde die
Anschaffung eines Voltigierpferdes mit 3.200,00 € bezuschusst.
FSV Mädchenpower:
Der FSV
Mädchenpower hat im Jahr 2013 für die Anschaffung von Sportgeräten ein Zuschuss
in Höhe von 613,34 € erhalten. Â
In Vertretung
Gez. Norbert Danscheidt
1. Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
080201 |
Sport-, Vereins-, Verbandsförderung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2013 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0802010010 |
Zuschussgewährung |
531800 |
Zuschüsse an übrige Bereiche |
104.000,00 |
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0802010010 |
Zuschussgewährung |
531880 |
Zuschüsse aus Sportpauschale |
107.468,91 |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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