Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Schule und Sport beschließt auf der Grundlage der Richtlinien zu Gewährung von
Zuschüssen an Hildener Sportvereine, dem Reit- und Fahrverein Hilden e.V. einen
städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 8.197,55 € zu bewilligen.
Die Auszahlung
erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Abschnittes V der städtischen
Zuschussrichtlinien.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Reit- und
Fahrverein (RuFV) Hilden e.V. hat mit Schreiben vom 02.11.2013 einen Antrag auf
Bezuschussung für die Sanierung der Reithallenbande und den Austausch des
Reithallenbodens auf der Reitanlage Im Loch 6-8, 40721 Hilden gestellt.
Im Jahr 1983
wurde die Reithalle des RuFV Hilden erbaut. Aufgrund des Alters und der regelmäßigen
Nutzung der Halle erfüllt die Reithallenbande nicht mehr ihren Zweck und birgt
ein erhebliches Verletzungsrisiko. Auch der acht Jahre alte Reithallenboden
soll zum Schutz der Pferde und deren Gelenke ausgetauscht werden. Der RuFV
Hilden hat in seinem Antrag zwei Sanierungsalternativen benannt, hat aber per
Mail vom 18.12.2013 mitgeteilt, dass eine umfassende Sanierung gewollt und
damit auch der Antrag darauf ausgerichtet werden soll (siehe Alternative b). Auf
Nachfrage der Verwaltung wurde diese Entscheidung damit begründet, dass eine
Erneuerung des Bodens ohnehin in spätestens zwei Jahren durchgeführt werden
muss. Für die Sanierung der Reithallenbande hat sich der Reit- und Fahrverein
für das günstigste Angebot entschieden. Die Gesamtkosten für die Sanierung
würden demgemäß in einer Höhe von 27.325,18 € liegen.Â
Der Verein hat
der Verwaltung Angebote für die Sanierung der Bande und des Bodens vorgelegt. Des Weiteren wurde
eine Rechnung in Höhe von 2.665 € über bereits erworbene Eichenschwellen zur
Unterkonstruktion eingereicht. Die frühzeitige Anschaffung ist in der damit
einhergehenden Einsparung in Höhe von 2.200,00 € begründet. Â
Nach
Ziffer III Punkt 9 der Förderrichtlinien können städtische Zuschüsse aus
Mitteln der Sportpauschale zu eigenen Sportbaumodernisierungs- und
Sanierungsvorhaben gewährt werden. In den Richtlinien wurde eine Wertgrenze für
ein Mindestvolumen solcher Maßnahmen in Höhe von 15.000,00 € festgesetzt. Für
das Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben ergibt sich laut Auflistung des
Vereins ein voraussichtliches Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 27.325,18
€. Der städtische Zuschuss kann bis zu 30% der nachgewiesenen Kosten betragen.
Daraus ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von maximal 8.197,55 €.
Im
Rahmen der Sportpauschale stehen ausreichend Mittel zur Verfügung.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Zuschuss zu gewähren und nach Vorlage
des Verwendungsnachweises für die durchgeführte Baumaßnahme auszuzahlen.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
080201 |
Sport-, Vereins- und Verbandsförderung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2014 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0802010010 |
Zuschussgewährung |
531880 |
Zuschüsse aus Sportpauschale |
112.872,17 |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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