Betreff
Zuschussantrag des Reit- und Fahrvereins Hilden e.V.
Vorlage
WP 09-14 SV 51/281
Aktenzeichen
51 - le
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Sport beschließt auf der Grundlage der Richtlinien zu Gewährung von Zuschüssen an Hildener Sportvereine, dem Reit- und Fahrverein Hilden e.V. einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 8.197,55 € zu bewilligen.

Die Auszahlung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Abschnittes V der städtischen Zuschussrichtlinien.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Der Reit- und Fahrverein (RuFV) Hilden e.V. hat mit Schreiben vom 02.11.2013 einen Antrag auf Bezuschussung für die Sanierung der Reithallenbande und den Austausch des Reithallenbodens auf der Reitanlage Im Loch 6-8, 40721 Hilden gestellt.

 

Im Jahr 1983 wurde die Reithalle des RuFV Hilden erbaut. Aufgrund des Alters und der regelmäßigen Nutzung der Halle erfüllt die Reithallenbande nicht mehr ihren Zweck und birgt ein erhebliches Verletzungsrisiko. Auch der acht Jahre alte Reithallenboden soll zum Schutz der Pferde und deren Gelenke ausgetauscht werden. Der RuFV Hilden hat in seinem Antrag zwei Sanierungsalternativen benannt, hat aber per Mail vom 18.12.2013 mitgeteilt, dass eine umfassende Sanierung gewollt und damit auch der Antrag darauf ausgerichtet werden soll (siehe Alternative b). Auf Nachfrage der Verwaltung wurde diese Entscheidung damit begründet, dass eine Erneuerung des Bodens ohnehin in spätestens zwei Jahren durchgeführt werden muss. Für die Sanierung der Reithallenbande hat sich der Reit- und Fahrverein für das günstigste Angebot entschieden. Die Gesamtkosten für die Sanierung würden demgemäß in einer Höhe von 27.325,18 € liegen. 

 

Der Verein hat der Verwaltung Angebote für die Sanierung der Bande und des Bodens vorgelegt. Des Weiteren wurde eine Rechnung in Höhe von 2.665 € über bereits erworbene Eichenschwellen zur Unterkonstruktion eingereicht. Die frühzeitige Anschaffung ist in der damit einhergehenden Einsparung in Höhe von 2.200,00 € begründet.  

 

Nach Ziffer III Punkt 9 der Förderrichtlinien können städtische Zuschüsse aus Mitteln der Sportpauschale zu eigenen Sportbaumodernisierungs- und Sanierungsvorhaben gewährt werden. In den Richtlinien wurde eine Wertgrenze für ein Mindestvolumen solcher Maßnahmen in Höhe von 15.000,00 € festgesetzt. Für das Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben ergibt sich laut Auflistung des Vereins ein voraussichtliches Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 27.325,18 €. Der städtische Zuschuss kann bis zu 30% der nachgewiesenen Kosten betragen. Daraus ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von maximal 8.197,55 €.

 

Im Rahmen der Sportpauschale stehen ausreichend Mittel zur Verfügung. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Zuschuss zu gewähren und nach Vorlage des Verwendungsnachweises für die durchgeführte Baumaßnahme auszuzahlen.

 

 

Horst Thiele

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

080201

Sport-, Vereins- und Verbandsförderung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2014

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0802010010

Zuschussgewährung

531880

Zuschüsse aus Sportpauschale

112.872,17

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete