Zwischenbericht zu den Ergebnissen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Zwischenbericht zur
Kenntnis.
Die öffentliche Auslegung der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des
Bebauungsplanes Nr. 254 wird aus Gründen äußerster Vorsicht wiederholt.
Erläuterungen und Begründungen:
Durch die 46.
Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Nr. 254 soll eine nicht
mehr benötigte Fläche für den Gemeinbedarf (Schule, Sporthalle) mit Sportplatz
in eine Wohnbaufläche umgewandelt werden, um innerstädtischen Wohnraum zu
schaffen. Außerdem soll eine öffentliche Grünanlage mit Spielplatz ins
Plangebiet integriert werden.
Nach Vorberatung durch den Stadtentwicklungsausschuss am 12.06.2013 hat der Rat der Stadt Hilden am 10.07.2013 den Beschluss zur Offenlage der nach der frühzeitigen Beteiligung überarbeiteten Planung gefasst. Die Offenlage wurde im Amtsblatt der Stadt Hilden vom 11.07.2013 öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan wurde vom 22.07.2013 bis einschließlich 16.09.2013 öffentlich ausgelegt.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind zahlreiche Anregungen eingebracht worden. Um den Stadtentwicklungsausschuss, den Rat und der Öffentlichkeit die Gelegenheit zu geben, sich über die eingegangenen Anregungen und den geplanten Umgang damit von Seiten der Verwaltung ein Bild zu machen, wird diese Mitteilungsvorlage eingebracht.
Zudem
wird hiermit darüber informiert, dass die Flächennutzungsplanänderung und der
Bebauungsplan aufgrund eines Urteils des
Bundesverwaltungsgerichtes vom 18.07.2013 (BVerwG 4 CN 3.12) aus Gründen
der Rechtssicherheit noch einmal (formell gesehen erstmalig) ausgelegt werden
müssen. Das Urteil erging nach dem
Offenlagebeschluss und der Bekanntmachung zur Offenlage (10. und 11.07.2013), es
stellt höhere Anforderungen an die Bekanntmachung der Offenlage als bisher
üblich. (Nach dem neuen Urteil sollen die „in
den vorhandenen Stellungnahmen und Unterlagen behandelten Umweltthemen nach
Themenblöcken zusammengefasst und schlagwortartig charakterisiert werden“.
Eine konkrete Vorgabe hierzu gibt es nicht, jedoch ist eindeutig, dass die
bisherige Praxis dieser Forderung nicht entspricht. Die Bekanntmachung der
Flächennutzungsplanänderung wird gemäß einem Schreiben der Bezirksregierung
daraufhin geprüft, und ein Fehler würde einen beachtlichen Rechtsmangel
darstellen, d.h., die FNP-Änderung wäre nicht genehmigungsfähig.)
Sollten aufgrund der Abwägung der eingegangenen Anregungen Änderungen am Entwurf erforderlich sein, so könnten diese in die neue Offenlage eingebracht werden.
Positive Stimmen zum Bebauungsplanverfahren
äußern sich (nicht
nur während der Offenlage) seit Aufnahme der Planung für das Gebiet Albert-Schweitzer-Schule
vor allem in den auf das Planungsgebiet bezogenen Kauf- und Bauwünschen. Hierzu
wird eine Interessentenliste geführt. Mit Stand vom 08.10.2013 waren als Interessenten
aufgenommen:
Kauf- und Bauwünsche (Stand 11.12.2013):
Es gab insgesamt 90 Anfragen.
Hiervon waren
1.
74
private Bauherren/ Käufer (hiervon 43 Familien; 58 der 74 Interessenten sind aus
Hilden)
2.
3
private Baugruppen/ Projekte (Mehrgenerationenwohnen)
3.
13
Firmen / Bauträger
Zahlreiche Anfragen zu Mietwohnungen wurden ebenfalls geäußert, über diese wird jedoch keine Liste geführt.
Befürwortende Anregungen im Rahmen der
öffentlichen Auslegung:
In einem Schreiben
des Senioren- und Behindertenbeirats mit 302 Unterschriften wird herausgestellt,
dass in Hilden senioren- und behindertengerechte Wohnungen benötigt würden.
Daher solle im Bereich Albert-Schweitzer-Schule eine angemessene Anzahl
barrierearmer bzw. -freier Wohneinheiten erstellt werden, ein Teil davon im
Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus. Innovative Wohnformen wie
beispielsweise Mehrgenerationenwohnen, Hausgemeinschaften für Ältere,
integratives Wohnen für Menschen unterschiedlicher Nationalität sowie für Menschen
mit und ohne Behinderung sollten unterstützt werden.
Diese Nutzungen
lassen sich alle im Rahmen des vorgesehenen Bebauungsplans verwirklichen. Im
aktuellen Vermarktungskonzept (welches aber unabhängig vom Bebauungsplan ist)
werden solche Wohnformen integriert.
Kritisierende Anregungen im
Rahmen der öffentlichen Auslegung:
Es gab insgesamt 498 Schreiben zum Bebauungsplan 254 und 408 Schreiben
zur 46. FNP-Änderung. Diese Schreiben haben zum größten Teil Anregungen, die
sich gegen das Vorhaben wenden. Die Hauptkritikpunkte werden im Folgenden in
Kurzfassung dargestellt und eine Stellungnahme der Verwaltung hierzu abgegeben.
Anregungen zum Erhalt von Bäumen:
·
Es sollen nicht so viele Bäume gefällt
werden,
·
Es würden nur 2 Bäume zum Erhalt
festgesetzt, die später dann auch noch gefällt werden.
·
Es werden ökologische und gesundheitliche
Gründe für den Erhalt aufgeführt.
·
Die Versickerung auf der Grünfläche würde so
viel Platz beanspruchen, dass auch hier Bäume geschädigt würden.
·
Die Baumschutzsatzung werde nicht
hinreichend beachtet.
·
Es wird der Erhalt einzelner Bäume angeregt.
Stellungnahme:
Der Erhalt von schützenswerten und erhaltenswerten Bäume im Plangebiet
ist grundsätzlich wünschenswert, muss aber im Zuge der Bauleitplanung gegen
andere Belange abgewogen werden. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens wurden zur
Beurteilung der Möglichkeiten für den Erhalt von Bäumen verschiedene Gutachten
zugrunde gelegt (s.u.). Ein langfristig sinnvoller und nachhaltiger Städtebau
erfordert jedoch auch eine sinnvolle Anlage der Straßen, der Gebäude und der
Größe und Lage der Grünflächen, und muss nicht zuletzt auch wirtschaftlich
realisierbar sein. Diesen Ansprüchen genügt der dem Bebauungsplan zugrunde
liegende Entwurf, so dass man bei allen Wünschen zum Erhalt der Bäume diese
Perspektive nicht aus den Augen verloren sollte. Dennoch ist es möglich, wie
auch durch die Festsetzung des bedingten Baurechts für zwei Bäume in der
Planfassung vom Juni 2013 erwiesen, ohne Abstriche an der Qualität des städtebaulichen
Entwurfs diese Bäume zu erhalten. Bei anderen Bäumen ist das aus verschiedenen
Gründen nicht der Fall. Die Argumente zum Thema werden im Folgenden ausgeführt:
Der Bebauungsplan beinhaltet verschiedene Regelungen zum Erhalt und der
Anpflanzung von Bäumen. Die Abwägung zum Thema Baumerhalt basiert auf:
·
der
Bestandsaufnahme der Bäume (2007, SG Grünflächen / Forst)
·
der
Aktualisierung der Bestandsaufnahme der Bäume (12/2012, SG Grünflächen / Forst)
·
dem
Landschaftspflegerischen Fachbeitrag (LBP) (03/2013, Haacken + Hammermann)
·
dem
Baumgutachten (04/2013, Draeger)
In der aktuellen Bestandsaufnahme der Bäume (2012) wurde festgestellt,
dass einige der früher als schutzwürdig oder erhaltenswert bewerteten Bäume nun
in ihrer Vitalität geschädigt oder abgängig sind. Nach dieser Neubewertung sind
je 10 Bäume schutzwürdig bzw. erhaltenswert. Bei Umsetzung des Städtebaulichen
Entwurfs können 5 schutzwürdige Bäume und 6 erhaltenswerte Bäume erhalten
werden.
Im Bebauungsplan werden aufgrund der Empfehlungen aus dem LBP die
Pflanzung von Straßen-, Garten- und Hofbäumen sowie weitere Begrünungsmaßnahmen
festgesetzt. Die Tiefgaragen werden mit mindestens 80cm Substrat überdeckt, so
dass hier gute Bedingungen für die Begrünung vorhanden sind.
Für drei große, gebietsprägende Bäume wurde ein Baumgutachten erstellt. Es
wurde festgestellt, dass:
·
ein
Baum nicht erhaltenswert ist, da er nur eine weitere Lebenserwartung von ca. 5
Jahren hätte.
·
zwei
Bäume erhaltenswert sind. Diese werden im Bebauungsplan festgesetzt. Für die betroffenen
Baufenster im WA 2 und WA 4 wird ein bedingtes Baurecht festgesetzt, so dass die
Bäume für ihre natürliche Lebenszeit geschützt sind und erst danach das
Baurecht ausgeübt werden kann. Die Tiefgaragen sind entsprechend anzupassen.
Der Platz zwischen den Bäumen und der
Planstraße 5 reicht für die Baugrube der Versickerungsanlage (Rigole) aus, ohne
die Bäume zu gefährden. Es wird sichergestellt, dass die Bestandsbäume
berücksichtigt werden und eine Beschädigung beim Bau vermieden wird.
Bäume auf den öffentlichen Grünflächen werden nach Baumschutzsatzung
beurteilt und erhalten. Die bestehende öffentliche Grünfläche wird insgesamt
mit Baumbestand erhalten und um eine große Fläche erweitert. Die Festsetzung
einer öffentlichen Grünfläche beinhaltet den Erhalt von Bäumen und
Ersatzpflanzungen.
Bäume, die mit ihrem Stamm näher als 4,00m zu Außenwänden der
vorhandenen Gebäude stehen, sind durch die Baumschutzsatzung nicht geschützt,
da sie bei Abriss des Gebäudes und teilweise auch bei Sanierungsmaßnahmen der
Außenhaut der Gebäude nicht mit zumutbaren Maßnahmen erhalten werden können.
Dies ist im Plangebiet im Bereich der Schulgebäude bei vielen Bäumen der Fall.
Stellungnahme zum Erhalt einzelner Bäume
sowie der Bäume im
Bereich des fußläufigen Teiles der Straße Am Wiedenhof. Der Erhalt wurde
jeweils in einem Schreiben (Baum Nr. 17 in zwei Schreiben) gefordert:
1. Stieleiche
(Baum Nr. 16): Nach der
Prüfung der Vitalität durch das Sachgebiet Grünflächen im Herbst 2012 ist die
Stieleiche vital und schutzwürdig. Der Baum steht jedoch innerhalb der
Straßentrasse der Planstraße 01. Da die Straßentrasse neben dem Baumstamm noch
ca. 5m Breite aufweist, kann im Zuge der Straßenplanung die Erhaltung des
Baumes geprüft werden. Hierfür könnte die Fahrbahnführung entsprechend
angepasst werden, da ohnehin eine verkehrsberuhigte Gestaltung vorgesehen ist.
Gegebenenfalls wäre zusätzlich der Einsatz eines höheren technischen Aufwands
im Straßenbau (z.B. Wurzelbrücke) erforderlich.
2. Bäume
am fußläufigen Teil der Straße Am Wiedenhof: Die Bäume am westlichen Plangebietsrand gehören nicht zu den als
schutzwürdig oder erhaltenswert beurteilten Bäumen. Die im Baumgutachten
beurteilte Stieleiche am südlichen Rand der betroffenen Fläche wurde als stark
geschädigt beurteilt, so dass ein Erhalt hier nicht dauerhaft möglich ist. Im
Bereich des Fußwegs liegen ein Schmutz- und ein Regenwasserkanal, zudem grenzt
hier in Teilen die Tiefgarage für das angrenzende Baufeld WA 3 an. Ein Erhalt
der vorhandenen Bäume ist aus diesen Gründen nicht möglich. Die
Ersatzpflanzungen dienen der Gestaltung des Straßenraums. Sollen die Bäume
dennoch erhalten werden, müssen der Städtebauliche Entwurf (Tiefgaragenzufahrt)
sowie die Straßen- und Kanalplanung geändert werden und die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
überarbeitet werden.
3. nördlicher
Spitzahorn im WA 5 (im LBP ohne Nummer): Die Vitalität wurde im Herbst 2012 durch das Sachgebiet Grünflächen
überprüft. Der Baum weist demnach einen Pilzbefall sowie eingewachsenen Draht
auf, die Rinde ist dadurch stark geschädigt. Der dauerhafte Erhalt des
nördlichen Baumes ist aufgrund der Ergebnisse der Untersuchung nicht möglich,
diese Beurteilung ist bereits in das Planverfahren eingeflossen.
4. Südlicher
Spitzahorn im WA 5 (nach dem LBP = Baum 17): Die Vitalität wurde am 22.10.2013 durch das Sachgebiet Grünflächen
überprüft. Der Baum ist demnach gesund und daher weiterhin schutzwürdig. Der
Erhalt des südlichen Baumes ist nur durch die Schaffung eines bedingten
Baurechts und Festsetzung des Baumes zum Erhalt oder durch die Änderung des
städtebaulichen Entwurfs in diesem Bereich möglich.
Der Erhalt der folgenden Bäume ist bereits
gesichert:
5. Stieleiche
in der Planstraße 07: ist
festgesetzt unter Ausweisung eines bedingten Baurechts für 2 Patiohäuser an der
Planstraße 07.
6. zwei
Winterlinden (im LBP Bäume Nrn. 7 und 8), eine Pyramideneiche (im LBP Baum Nr.
9), ein Spitzahorn und eine Stieleiche, beide in der Grünanlage (Spielplatz)
(im LBP ohne Nummer): Bäume
stehen in der öffentlichen Grünanlage, Erhalt nach Baumschutzsatzung.
Stellungnahme zum Erhalt weiterer einzelner
Bäume, während der Offenlage nicht gefordert:
7. Säuleneiche
westlich des Vereinsheims an der Kunibertstraße: Die Vitalität wurde am 22.10.2013 durch das
Sachgebiet Grünflächen überprüft. Der Baum ist demnach gesund. Aufgrund seiner
Größe ist er schutzwürdig.
Bei Beibehaltung des Städtebaulichen Entwurfes kann der Baum nicht
erhalten werden, da er in der Einmündung der Planstraße 02 steht. Eine
Verschiebung der Planstraße hätte grundsätzlich mindestens die Folgen, dass
einige Gutachten neu erstellt werden müssten. Vermutlich müsste ein ganz neuer
städtebaulicher Entwurf erarbeitet werden, da eine Verschiebung der Planstraße
02 nach Osten nicht möglich ist, bzw. nur unter Verlust eines sehr großen
Baufensters direkt östlich der Planstraße 02. Der Hof im WA 1 wäre nicht mehr
zur Planstraße 02 hin abgeschlossen. Der gesamte Zuschnitt der dem Entwurf
zugrunde liegenden Höfe würde sich verändern. Durch eine Verschiebung der
Planstraße 02 nach Westen würde hingegen das WA 2 zu „eng“ werden und müssten daher
erhebliche Änderungen an WA 2 und WA 3 erfolgen. Auch hier würde sich der
gesamte Zuschnitt verändern.
8. Winterlinde
westlich des Vereinsheims: Die
Vitalität wurde am 22.10.2013 durch das Sachgebiet Grünflächen überprüft. Der
Baum ist demnach „kränkelnd. Der
Totholzanteil ist gering, es sind auch keine Anzeichen von Pilzen erkennbar,
trotzdem kann man am Zuwachs und Zustand des Baumes erkennen, dass er nicht
ohne Einschränkungen gesund ist. Eine Erhaltung über mehrere Jahre ist
voraussichtlich möglich. Der Baum ist wegen seines gesamten Erscheinungsbildes
und möglicherweise eingeschränkter Lebenserwartung nicht als schutzwürdig
anzusehen.“ Außerdem hätte der Erhalt erhebliche Auswirkungen auf den
Städtebaulichen Entwurf:
Der Städtebauliche Grundgedanke, die Kunibertstraße „anzubauen“, d.h. in
diesem Bereich eine Nachbarschaft an der Straße zu entwickeln, würde für den
gesamten Einmündungsbereich Kunibertstraße/ Lindenstraße aufgegeben. Dies ist
in dem Zusammenhang zu sehen, dass östlich der Linde noch das Vereinsheim
städtebaulich gesehen als „Fremdkörper“ erhalten bleibt und östlich davon
langfristig nur ein relativ kleiner Baukörper entstehen kann. Ein Baufenster an
der Planstraße 02 würde bei Ausweisung bedingten Baurechts für diesen Bereich
zumindest mittelfristig wesentlich gekürzt. Es wäre zudem genau zu prüfen, ob
die vorgesehene Tiefgaragenzufahrt zwischen Winterlinde und Vereinsheim so
beibehalten werden kann. Das Lärmgutachten müsste überarbeitet werden, da es
sich aufgrund der Nähe zur Lindenstraße um einen lärmtechnisch sensiblen
Bereich handelt.
Anregungen zur Größe der geplanten Grünfläche:
1)
In einer so dichten Stadt dürfe die
Grünfläche nicht verkleinert werden.
2)
Die Flächenbilanz, die in der Bürgeranhörung
und in der Offenlage veröffentlicht worden sei, sei falsch und solle die
Absicht, finanzielle Vorteile aus einer dichten Bebauung zu schlagen, verschleiern.
Stellungnahme:
Das Bebauungsplanverfahren beruht auf dem Beschluss, die ehemalige
Schulfläche, zu der auch die im FNP ausgewiesene Grünfläche gehört, in eine
Wohnbaufläche umzuwandeln. Der Entwurf verbindet die Vergrößerung der
öffentlichen Grünfläche mit einem in Dichte und Höhe zur Umgebung passenden
Wohnungsbau. Da zusätzlich die Absicht besteht, in dieser integrierten Lage
bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, kann auf die teilweise Bebauung der im
derzeitigen FNP als Grünfläche dargestellten Sportfläche nicht verzichtet
werden.
Diese Fläche (ca. 5.600 m²) nördlich der Straße Am Lindengarten ist
nicht öffentlich zugänglich, da sie dem Schulgelände zugeordnet ist. Etwa 1.200
m² der Fläche sind versiegelt (Ascheplatz, Kugelstoßbahn, Weitsprunganlage und
Beiflächen). Bisher ist nur der Spielplatz öffentlich nutzbar (bis vor ca. 8
Jahren wurde außerdem das Kleinspielfeld als Tennisplatz noch öffentlich genutzt,
aufgrund von Beschwerden aus der Nachbarschaft jedoch nicht durchgängig).
Auf dem bisherigen Schulgelände sind ca.
2.100 m² öffentliche Grünfläche vorgesehen (d.h. zusätzlich zum Spielplatz). Auch
wenn die als „Grünfläche“ dargestellte Fläche im Flächennutzungsplan
verkleinert wird, wird die öffentlich nutzbare Grünfläche daher vergrößert.
Die Sichtbarkeit und Erreichbarkeit der
Grünanlage und damit auch ihre Einbindung ins städtebauliche Umfeld wird zudem
durch die neuen Erschließungsstraßen deutlich gestärkt.
Die in der Bürgeranhörung dargestellte Flächenbilanz stellt alle im
Bestand und in der Planung vorhandenen bepflanzten Flächen gegenüber. Flächenmäßig
wird es durch die Realisation der Planung nur geringfügig weniger Grünflächen (im
Sinne von bepflanzten Flächen) geben, als es im Bestand heute der Fall ist.
Die Grünflächen im Entwurf bestehen aus privaten
Gärten und sonstigen Grünflächen innerhalb der Baufelder. Hierzu gehören auch
die Tiefgaragenflächen (mindestens 80cm Substrat, als Gartenflächen anzulegen),
der bestehende Spielplatz und die zusätzliche öffentliche Grünfläche.
Die durch die Ergänzung des
Landschaftspflegerischen Fachbeitrags vom 18.10.2013 aktualisierte
Flächenbilanz der Planung stellt sich im Vergleich zum Bestand folgendermaßen
dar (hierbei sind die mit mindestens 80 cm Substrat überdeckten, begrünten
Tiefgaragenflächen als private Grünflächen bilanziert):
Bestand |
in m² |
|
Planung |
in m² |
Grünfläche (Rasen, Grünflächen, Ufer) (davon öffentlicher Spielplatz 2.860m²) |
11.800 |
private Grünflächen ca. öffentliche Grünflächen (davon öffentlicher Spielplatz 2.860m²) |
6.840 5.700 |
|
teilversiegelte Flächen, Kleinspielfeld |
1.990 |
Dachflächen (inkl. Nebenanlagen) ca. |
10.260 |
|
Versiegelte Flächen |
13.290 |
Verkehrsflächen |
7.100 |
|
im
Bestand |
|
in
der Planung |
|
|
Grünfläche |
14.660 |
Grünfläche |
12.540 |
|
Versiegelte Fläche |
15.280 |
Versiegelte Fläche |
17.360 |
Anregungen zum ruhenden Verkehr:
1) In
der Planung seien zu wenige Stellplätze vorgesehen, da schon heute die St.-Konrad-Allee
und die Anliegerstraßen ausgelastet seien.
2)
Ein Stellplatzschlüssel von 1,0 sei bei
weitem zu wenig, die meisten hätten 2 Fahrzeuge.
3)
Die vorhandenen Parkplätze, insb. i.d.
Kunibertstraße, sollten nicht mit in die Rechnung für Besucherstellplätze (=
Parkplätze) einbezogen werden.
Stellungnahme:
Durch das neue Wohngebiet kann kein Ausgleich für eventuellen
Parkplatzmangel im weiteren Umfeld des Plangebietes geleistet werden. Die
Parkplätze im nahen Umfeld (z.B. Parkplatz an der Ecke Lindenstraße/
Forstbachstraße mit 29 Plätzen und Parkstreifen in der St.-Konrad-Allee) sind
zudem nicht erkennbar ausgelastet. Die Park- und Stellplätze sind
folgendermaßen berechnet:
Die 21 Parkplätze an der Lindenstraße, die der Fabricius-Turnhalle
zugeordnet waren, sowie die Parkplätze der Lehrer und Schüler der
Albert-Schweitzer-Schule können künftig entfallen.
Im Folgenden werden der Bestand der öffentlichen Parkplätze
und die Planung des künftig erforderlichen Platzbedarfs für den ruhenden
Verkehr gegenübergestellt:
Bestand
der Parkplätze und hierfür
nutzbaren Flächen im öffentlichen Raum:
·
Nordseite
der Kunibertstraße / angelegte Stellplätze               16 Parkplätze
·
Südseite
der Kunibertstraße („wild“) max.                                16 Parkplätze
·
insgesamt                                                                                  32
Parkplätze
Planung
Öffentliche Parkplätze:
Für den Bedarf an Besucherstellplätzen im öffentlichen Raum
wird üblicherweise ein Schlüssel von 1,0 Besucherstellplätzen pro 10 WE
vorgesehen, also 13 Besucherstellplätze für 131 WE[1]. Im
Bebauungsplanentwurf sind jedoch 1,0 Besucherstellplätze pro 4 WE vorgesehen,
folglich sind 33 Stellplätze für die zu realisierenden 131 WE erforderlich.[2]
In der Planung der Straßen tatsächlich vorgesehen sind 46
Besucherstellplätze, der Bestand der Stellplätze auf der Kunibertstraße ist
hierbei eingerechnet:
·
Kunibertstraße
                                                              17
Stellplätze
·
Planstraße
1-7Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â 29
Stellplätze
·
insgesamt                                                                       46
Stellplätze
Der Verkehrsprognose liegt die Annahme zugrunde, dass alle
neuen Haushalte über je einen Pkw verfügen, obwohl es in Hilden statistisch
gesehen ca. 15% Haushalte ohne Pkw gibt.
Der Platzbedarf für den ruhenden Verkehr wird folgendermaßen
nachgewiesen:
Private Stellplätze:
Der aufgrund der neuen Wohneinheiten entstehende Platzbedarf für
den ruhenden Verkehr wird durch Stellplätze
in Tiefgaragen und in den Einfamilienreihen- und Patiohäusern gedeckt. Hierfür
wird ein Stellplatzschlüssel von 1,0 pro WE angesetzt. Bei Teilen der
Einfamilienhäuser kann zudem die Garagenzufahrt als weiterer Stellplatz genutzt
werden.
Von den auf dem Schulgrundstück erstellten Parkplätzen an der
Kunibertstraße sind 8 der WGH und den Geschosswohnungsbauten an der
St.-Konrad-Allee über eine Baulast zugeordnet. Diese werden in einer TG
ersetzt.
Sollte ein höherer Stellplatzschlüssel festgesetzt werden,
als bisher in der Planung berücksichtigt,
·
könnten
die Tiefgaragen größer gebaut werden (unter Berücksichtigung der bestehenden
Festsetzungen), oder in den Tiefgaragen Doppelparker oder sonstige Parksysteme
eingerichtet werden. Dies ist ohne Überarbeitung möglich, erhöht aber die
Kosten für den einzelnen Bauherren/ Käufer.
·
könnten
die zusätzlichen Stellplätze oberirdisch auf festgelegten Flächen für Gemeinschaftsparken
realisiert werden. Hierfür wäre eine
umfangreiche Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfs nötig (da im
vorliegenden städtebaulichen Entwurf keine Flächen hierfür zur Verfügung
stehen).
Anregungen zum Erhalt und zur Umnutzung der Schulgebäude:
Die Schulgebäude sollten
saniert und erhalten werden.
1) Sie
sollten für Gemeinbedarfszwecke genutzt werden.
2) Sie
sollten zu Wohnzwecken umgenutzt werden.
Stellungnahme:
Die Sanierung der Bestandsgebäude wird von der Stadt Hilden als nicht
wirtschaftlich möglich beurteilt. Der Planung wurde daher von Beginn an der
Abriss der Schule zu Grunde gelegt.
Aufgrund des demographischen Wandels ist der
Erhalt der Schule nicht mehr erforderlich. Die Gebäude nur zu erhalten und zu
sanieren, um den Raumbedarf von Vereinen und VHS zu decken, würde sehr hohe
Kosten für die Allgemeinheit verursachen. Vereine und Verbände müssen für ihre
Zwecke selbst Räumlichkeiten anmieten.
Da die Sanierung als zu kostenintensiv und
wirtschaftlich nicht möglich angesehen wird, ist auch eine Umnutzung zu Wohnzwecken
nicht möglich.
Anregungen zur Zahl der Wohneinheiten bzw. zur Dichte der
Bebauung:
Hilden sei sehr dicht
bebaut, auch im Vergleich mit ganz NRW.
1)
Hilden solle nicht noch dichter
werden.
2)
Das neue Wohngebiet solle nicht so
dicht bebaut werden.
3)
Es sollten nur 65 WE entstehen, wie
im Strategischen Stadtentwicklungskonzept vorgesehen. / nicht so viele
Wohneinheiten entstehen.
Stellungnahme:
Die Bebauung ist zur Befriedigung des
Wohnraumbedarfes in Hilden vorgesehen. Da bezahlbarer Wohnraum ermöglicht
werden soll, ist eine gewisse Dichte der Bebauung gewollt und beabsichtigt. Es ist
städtebaulich sinnvoll und nachhaltig, innerstädtische Flächen, die bereits
baulich genutzt sind, für die Deckung des Wohnraumbedarfes zu nutzen, anstatt
baulich bisher nicht genutzte Flächen (Wald bzw. landwirtschaftlich genutzte
Flächen) anzugreifen.
Die geplante Bebauung fügt sich
städtebaulich von der Dichte her in das Umfeld mit der für Hilden typischen
Mischung aus Reihenhäusern und Mehrfamilienhäusern mit meist 2 bis 3 Geschossen
ein. Zudem werden durch die Bebauung
in einem Plangebiet von fast 30.000m² Fläche nur ca. 2100m² mehr Fläche
versiegelt, als vorher, es gibt also ca. 2100m² weniger Grünflächen (diese
beziehen die bepflanzten Tiefgaragenflächen ein).
Die Anzahl der WE, die im strategischen
Stadtentwicklungskonzept für die jeweiligen Baugebiete genannt werden, beruht nicht
auf einer Durchplanung der Gebiete, sondern auf einer typisierenden Betrachtung.
So wird darin dargestellt: „Die
Betrachtung mit LEANkom® erfolgt typisierend (u.a. Bebauungstypen,
Siedlungstypen). Anhand von (zum Teil) vorliegenden ersten städtebaulichen
Entwürfen und Bebauungskonzepten werden für jede Fläche Besonderheiten
berücksichtigt. In dieser frühen Phase der Betrachtung (strategische Ebene der
Stadtentwicklung) kann die letztendliche Bebauung der Fläche jedoch nicht mit
letzter Genauigkeit vorhergesagt werden.“ (Frehn, Schulten, Steinberg,
2010, Seite 78). Die Anzahl der WE kann daher nicht auf Grundlage des
Stadtentwicklungskonzeptes festgelegt werden.
Anregungen zum faunistischen Gutachten:
Es wird vorgebracht, dass das
faunistische Gutachten nicht sorgfältig erstellt worden sei, Hinweisen auf
Fledermaus-Vorkommen sei nicht nachgegangen worden, auch ein Vorkommen von geschützten
Vögeln sei nicht geprüft worden.
Stellungnahme:
Für das Plangebiet wurde ein Artenschutz-Potentialgutachten sowie eine
artenschutzrechtliche Prüfung durch das unabhängige Büro Hamann & Schulte
erstellt. In diesem Gutachten wurde keine Bedrohung von artenschutzrechtlich zu
schützenden Arten durch die Realisation der Planung festgestellt. In Tag- und
Nachtbegehungen wurden das Vorhandensein von Fledermäusen und anderen zu
schützenden Arten sowie mögliche Quartiere geprüft. Der Gutachter ist zu dem
Schluss gekommen, dass im Plangebiet insbesondere keine hierfür geeigneten
Baumquartiere vorhanden sind. Eine Störung vorhandener Arten kann aufgrund des
Gutachtens ausgeschlossen werden, wenn die textlich festgesetzten Bauzeitbeschränkungen
eingehalten werden.
Anregungen zu vermuteten Verfahrensfehlern:
Es
wird eingefordert, dass die Gutachten schon vor dem Wettbewerb hätten vorliegen
müssen.
Es wird
vermutet, dass zu spät bzw. überhaupt nicht formgerecht zur Bürgereinladung
eingeladen worden sei, ebenso sei die
öffentliche Bekanntmachung per Aushang zu kurz erfolgt.
Stellungnahme:
Der
Wettbewerb ist kein Bestandteil des förmlichen Bauleitplanverfahrens. Das Wettbewerbsverfahren
hat sich nach den RAW 2004 der Architektenkammer gerichtet, nach dem Gutachten
nicht vorgeschrieben sind.
Die Einladung zur Bürgeranhörung, welche am
17.01.2013 stattfand, wurde am 10.01.2013 verteilt, wie in Hilden üblich,
jedoch gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Auf der Einladung waren eine Karte mit dem Plangebiet
und Hinweise zur Veranstaltung gegeben. Die Anfangszeit der Bürgeranhörung war
auf der Internetseite kurzzeitig mit 19.00 Uhr (statt 18.00 Uhr) angegeben. Da
die Veranstaltung bis 20.30 Uhr ging, war faktisch auch für zu spät kommende
die Informationsmöglichkeit gegeben. Sollte ein Verfahrensfehler vorliegen,
wäre er nach § 214 BauGB unbeachtlich.
Die
Bekanntmachung dient als Hinweis auf die Offenlage und muss nur eine Woche
aushängen und hing lange genug aus. Die Bekanntmachung war auch im Internet
zugänglich.
Anregungen zu den Kosten für die
Realisation:
Es
wird beklagt, dass
1) die
Kosten nicht ausreichend dargestellt worden seien,
2) die
Folgekosten zu hoch seien und
3) der
Straßenbau von den heutigen Anliegern (mit-) finanziert werden müsse.
4) Es
solle bezahlbarer Wohnungsbau entwickelt werden, aber die Infrastrukturkosten
seien hierfür zu hoch. Es wäre sinnvoller, nur die vorhandenen Straßen zu
nutzen.
Stellungnahme:
Da zur Ermöglichung der Planung erhebliche
Investitionen erforderlich sind, wird kein hoher Gewinn aus dem Verkauf erzielt.
Die Kosten für den Straßenbau finanzieren nach dem § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein Westfalen (KAG NW)
und die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für
straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Hilden immer die Anwohner mit, die
von der Erschließung direkt profitieren, also über die Straße erschlossen werden.
Im Plangebiet sind von der Mitfinanzierung insbesondere Anlieger an der
Kunibertstraße und der Straße Am Lindengarten betroffen.
Die Straße am Lindengarten sowie die Kunibertstraße
werden im Zuge der Realisation der Bebauung erstmalig hergestellt. Da der
Ausbau der Kunibertstraße inklusive des Kanalbaus bereits seit langer Zeit
geplant ist, wären die Kosten hierfür in den nächsten Jahren auch unabhängig
von der vorliegenden Planung für die Stadt sowie die Anlieger angefallen. Da
nun auch Anlieger an der Südseite der Kunibertstraße den Bau mit finanzieren,
werden die Kosten voraussichtlich nicht höher, als ohne die Bebauung des
Plangebiets.
Die bisher angefallenen sowie die derzeit
absehbaren Kosten werden im Folgenden aufgeführt:
Â
Kosten der Entwurfsplanung |
jew. ca. in €, brutto |
Kosten
Städtebaulicher Wettbewerb |
67.293,13Â
|
Kosten Gutachten |
15.935,77Â
|
Bebauungsplan
(Leistungsversprechen aus Wettbewerb) |
21.730,40Â
|
Summe Planung
für Gelände Albert-Schweitzer-Schule |
104.959,30Â
|
Kosten der
Erschließung
Voraussichtliche Kosten für Abriss
und Erschließung (außer Abriss der
Fabricius-Turnhalle liegen nur Kostenvoranschläge/ -schätzungen vor): |
jew. ca. in €, brutto |
Abriss der
Fabricius-Turnhalle |
130.000,00Â |
Abriss
Schulgebäude |
790.000,00 |
Straßenbau* |
680.000,00 |
Kanalbau
/ Entwässerung* |
765.000,00 |
Begrünungsmaßnahmen |
300.000,00 |
Vermessung
(für Übernahme ins Liegenschaftskataster) |
10.000,00 |
Kosten Erschließung
des Plangebiets* |
2.675.000,00 |
*jeweils ohne
Kosten für den Ausbau der Kunibertstraße (Berechnung s. u.)
Die heute auf dem Grundstück vorhandenen städtischen
Anlagen haben laut Anlagenbuchhaltung zum 31.12.2015 einen Restbuchwert von |
jew. ca. in €, brutto |
Verkehrsanlagen
einschl. Ausstattung |
76.000,00 |
Entwässerungsanlagen |
20.000,00 |
Nettovermögensverlust
für Abriss von Gebäuden, Grünflächen und Spielgeräten, Sonderposten etc. |
639.000,00 |
Restbuchwert
städtische Anlagen |
735.000,00 |
Da diese Anlagen
abgerissen werden müssten, sind sie zu den Gesamterschließungskosten
hinzuzurechnen:
Kosten Erschließung
des Plangebiets |
2.675.000,00 |
Restbuchwert
städtische Anlagen |
735.000,00 |
insgesamt |
3.410.000,00 |
Straßenausbau
Kunibertstraße |
432.000,00 |
Kanalbau/
Entwässerung |
75.000,00 |
Summe |
507.000,00 |
Einnahmen durch
die Realisation
Die Einnahmen aus dem Verkauf der
Grundstücke stehen noch nicht fest.
Fazit:
Aus Sicht der Verwaltung soll die 46. Flächennutzungsplanänderung unverändert aus den oben dargelegten Gründen neu öffentlich ausgelegt werden. Der Bebauungsplanentwurf sollte dahingehend ergänzt werden, dass der Baum 17 wie die Bäume 5 und 19 durch ein neues bedingtes Baurecht im WA 5 für seine natürliche Lebenszeit geschützt wird. Die öffentliche Auslegung könnte kurzfristig durchgeführt werden.
gez.
Horst Thiele
[1] langfristig sind ca. 131 Wohneinheiten zu realisieren. Wenn durch Wegfall des Vereinsheims und Abgang der festgesetzten zwei Bäume das Baurecht in diesen Bereichen ausgenutzt werden kann, können maximal weitere 14 Wohneinheiten entstehen.
In Bezug auf die Besucherstellplätze würde dies bei einem Schlüssel von 1 Besucherstellplatz je 10 WE
2 weitere Stellplätze erfordern und bei einem Schlüssel von 1 Besucherstellplatz je 4 WE.
[2] und 36,25 Stellplätze bei den langfristig möglichen 145 WE.
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Siehe SV |
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Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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