Betreff
Einführung und Verpflichtung des neuen Ratsmitgliedes Ursula Greve-Tegeler als Nachfolgerin für Herrn Walter Corbat
Vorlage
WP 09-14 SV 01/113
Aktenzeichen
01-Sch
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

-entfällt-


Erläuterungen und Begründungen:

 

Das bisherige Ratsmitglied Walter Corbat ist am 23. November 2013 verstorben.

 

 

I. Ersatzbestimmung

 

Die Ersatzbestimmung für ein Ratsmitglied, das während einer Wahlperiode aus dem Rat ausscheidet, regelt sich nach § 45 KWahlG NW und § 69 KWahlO.

 

Herr Walter Corbat ist auf Grund des Kommunalwahlergebnisses vom 30. August 2009 als Bewerber der CDU in den Rat berufen worden. Da für ihn und seinen Wahlbezirk nicht ausdrücklich eine Ersatzperson benannt worden ist, bestimmt sich die Nachfolge aus der Reihenfolge der Reserveliste der Partei, für die er bei der Wahl aufgestellt war, mithin der CDU (§ 45 KWahlG).

 

Gleichzeitig bleiben von der Reserveliste diejenigen Bewerber und Bewerberinnen außer Betracht, die aus der Partei, für die sie bei der Wahl aufgestellt waren, ausgeschieden oder in der gem. § 38 KWahlG vorgeschriebenen Form auf ihre Anwartschaft verzichtet haben, oder gem. § 39 KWahlG die Voraussetzungen für die Wählbarkeit nachträglich entfallen sind.

 

Nach der Reihenfolge der Reserveliste kommt als nächster Bewerber in Betracht:

 

22.   Margarita Wendland

        Walder Str. 182

        40724 Hilden

        Geb. 1959

 

Frau Wendland hat mir als Beauftragten des Wahlleiters gegenüber schriftlich auf die Annahme ihres Mandates verzichtet.

 

Nach der Reihenfolge der Reserveliste kommt als nächster Bewerber in Betracht:

 

23.   Florian Alexander Wallot

        Gerresheimer Straße 225

        40721 Hilden

        Geb. 1979

 

Herr Wallot ist lt. Auskunft des Einwohnermelderegisters 2011 nach Meckenheim verzogen.

 

Nach der Reihenfolge der Reserveliste kommt als nächster Bewerber in Betracht:

 

24.   Susanne Schnatenberg

        Am Kronengarten 11

        40721 Hilden

        Geb. 1968

 

Frau Schnatenberg ist ausweislich der Bescheinigung des CDU-Stadtverbandes nicht mehr Mitglied der CDU.

 

Nach der Reihenfolge der Reserveliste kommt als nächster Bewerber in Betracht:

 

25.   Ursula Greve-Tegeler

        Meide 63

        40721 Hilden

        Geb. 1945

 

Die Annahme-Erklärung liegt vor.

 

 

 

II. Einführung und Verpflichtung

 

Nach § 67 Abs. 3 GO NW werden die Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die Verpflichtungsformel hat nach der Verwaltungsvorschrift zu § 32 Abs. 3 der GO (altes Recht) folgenden Wortlaut:

 

“Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.”

 

 

gez.

Horst Thiele