Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2014 für die Friedhöfe der Stadt Hilden und 21.Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden
Vorlage
WP 09-14 SV 68/053
Aktenzeichen
IV/68.05.06/04-2014
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung für die Friedhöfe für das Jahr 2014 und beschließt die in vollem Wortlaut vorliegende 21. Nachtrags-satzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) vom 20.06.1996.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

I. Gebührenbedarfsberechnung 2014

 

Die Gebührenbedarfsberechnung (GBB) für die Friedhöfe der Stadt Hilden ist nach dem heute bekannten Zahlenmaterial aufgestellt.

 

Die Einzelansätze sind in der GBB erläutert.

 

 

1.         Urnenhain (Baumbestattungen)

Die im Jahr 2009 eingeführte Bestattungsart „Urnenhain“ findet großen Zuspruch. Es besteht – wie bei Wahlgräbern – die Möglichkeit, eine oder mehrere Grabstelle/n bereits zu Lebzeiten zu erwerben. Die gleichbleibend große Nachfrage hat dazu geführt, dass zum Jahresanfang 2014 ein zweites Bestattungsfeld eröffnet wird. Die Arbeiten hierzu sind nahezu abgeschlossen. Es sind insgesamt 328 neue Grabstellen für diese Bestattungsart geschaffen worden.

 

 

2.         Verwaltungskostenbeiträge

Ab 2014 gibt es keine Verwaltungskostenbeiträge mehr. Eingeplant werden alle relevanten Internen Leistungsverrechnungen.   

 

 

3.         Ergebnisse aus Vorjahren

Aus dem Betriebskostenabschluss 2011 ist für 2014 eine anteilige Überdeckung in Höhe von 23.660,- € zu berücksichtigen. Hinzu kommt eine anteilige Überdeckung in Höhe von 30.385,- € aus dem Betriebskostenabschluss 2012.

 

 

 

II. Änderung der Gebührensatzung

 

1.         Gebührensätze

 

Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 21. Nachtragssatzung zur Friedhofsgebührensatzung beigefügt.

In § 1 der Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund dieser SV beschließt und festsetzt.

 

 

 

Anlagen:

Gebührenbedarfsberechnung für die Friedhöfe der Stadt Hilden für das Haushaltsjahr 2014

 

 

In Vertretung

Norbert Danscheidt
1. Beigeordneter

 

 

21. Nachtragssatzung vom               zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) vom 20.06.1996

 

Aufgrund von § 4 des Bestattungsgesetzes NRW und § 7 Abs. 2 i.V.m. § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung NRW in der zur Zeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Hilden in seiner Sitzung  am                  folgende 21. Nachtragssatzung für die Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden beschlossen:

 

§ 1

 

Die Gebührensatzung vom 20.06.1996 für die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) wird wie folgt geändert:

 

Der gemäß § 1 Abs. 2 der Friedhofsgebührensatzung zu dieser Satzung gehörende Gebührentarif erhält folgende Fassung:

 

Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden vom 20.06.1996

 

Tarif-

stelle/Nr.

Gegenstand

Gebühr

€

Erwerb des Nutzungsrechts an Grabstellen

1

Reihen- u. Wahlgräber

1.1

Reihengräber für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr - Kindergräber (15 Jahre Ruhezeit)

417,-

1.1.2

anonyme Reihengräber für Kinder bis zum vollendeten

5. Lebensjahr - Kindergräber (15 Jahre Ruhezeit)

417,-

1.2

Reihengräber für Personen über 5 Jahre (20 Jahre Ruhezeit)

544,-

1.2.2

anonyme Reihengräber für Personen über 5 Jahre

(20 Jahre Ruhezeit)

544,-

1.3

Wahlgräber - je Stelle - (30 Jahre Nutzungsrecht)

1.704,-

1.4

Wahlgräber als Tiefengräber (30 Jahre Nutzungsrecht)

2.391,-

1.5

Nachträgliche Herrichtung einer Wahlgrabstelle als Tiefengrab

für jedes Jahr der Ruhefrist (aufgerundet auf volle Jahre) 1/60 der Gebühr nach Tarif-Nr. 1.4

1.6

Pflegefreie Reihengräber ab vollendetem 5. Lebensjahr (20 Jahre Ruhezeit)

860,-

2

Urnengräber

2.1.1

Urnenreihengräber (20 Jahre Ruhezeit)

530,-

2.1.2

anonyme Urnenreihengräber (20 Jahre Ruhezeit)

530,-

2.2

Urnenwahlgräber (30 Jahre Nutzungsrecht)

1.685,-

2.3

Aschestreufeld (20 Jahre Ruhezeit)

1.280,-

2.4

Urnenhain (20 Jahre Ruhezeit)

962,-

2.5

Urnenhain (Erwerb zu Lebzeiten 30 Jahre)

1.198,-

3

Sonstige Erwerbskosten

3.1

Wiedererwerb

die jeweils volle Gebühr nach Tarifstelle 1

3.2

Verlängerung des Nutzungsrechts

Unter Beachtung der Ruhezeit (§ 10 der Friedhofssatzung) für jedes Jahr der Verlängerung (aufgerundet auf volle Jahre) 1/30 der Gebühr nach Tarif-Nr. 1.3 oder 1.4, 2.2, 2.4 oder 2.5

3.3

Hinzuerwerb einer Grabstelle gemäß § 15 Abs. 3 der Friedhofssatzung

Unter Beachtung des Nutzungsrechts an der bereits innehabenden Grabstelle für jedes Jahr der Nutzungsdauer (aufgerundet auf volle Jahre) 1/30 der Gebühr nach Tarif-Nr. 1.3 oder 1.4, 2.2, 2.4 oder 2.5

3.4

Umschreibung des Nutzungsrechts

Neuregelung in der Tarifstelle Sonstige Gebühren

4

Grabbereitung:

(Eingeschlossen sind Grabanfertigung, Grabausschmückung, Grabschließung und Kranzüberführung)

4.1

Reihengräber für Kinder bis zum vollend.5. Lebensjahr - Kindergräber

82,-

4.1.1

Anonyme Reihengräber für Kinder bis zum vollend.5. Lebensjahr - Kindergräber

82,-

4.2

Reihengräber für Personen über 5 Jahre

418,-

4.2.1

Anonyme Reihengräber für Personen über 5 Jahre

418,-

4.3

Wahlgräber für Kinder bis zum vollend.5. Lebensjahr - Kindergräber - auch bei Anfertigung eines Tiefengrabes

82,-

4.4

Wahlgräber für Personen über 5 Jahre

484,-

4.5

Wahlgräber für Personen über 5 Jahre als Tiefengrab

651,-

4.6

Urnen-Reihengräber

111,-

4.6.1

Anonyme Urnen-Reihengräber

111,-

4.7

Urnen-Wahlgräber

111,-

4.7.1

Urnenhain

111,-

4.8

Für Aschebeisetzungen in für Erdbestattungen bestimmte Wahlgräber

111,-

 

4.10

Tieferlegung von Gebeinen bei nachträglicher Herrichtung einer Wahlgrabstätte als Tiefengrab

Gebühr nach Tarif-Nr. 5.2, 4.11 jeweils in voller Höhe und Gebühr nach
Tarif-Nr.1.5

4.11

Zwei gleichzeitige Sargbeisetzungen in einem Tiefengrab

Gebühr nach Tarif-Nr. 4.5

5

Ausgrabungen / Umbettungen

5.1

Kinder bis zum vollend. 5. Lebensjahr vor Ablauf der Ruhezeit

799,-

5.2

Personen über 5 Jahre vor Ablauf der Ruhezeit

2.398,-

5.3

Kinder bis zum vollend. 5. Lebensjahr nach Ablauf der Ruhezeit

500,-

5.4

Personen über 5 Jahre nach Ablauf der Ruhezeit

513,-

5.5

Urnen

401,-

5.6

Wiederbeisetzung auf Friedhöfen der Stadt Hilden

In den Gebühren sind die Kosten für Gebeinsärge und für an Grabanlagen entstehende Schäden sowie Gestellung von Hilfskräften nicht enthalten.

Gebühr nach Tarif-St. 4

6

Gebühr für die Genehmigung von Grabmalen jeglicher Art

6.1

Reihengräber

stehende Grabmale (15 Jahre)

(incl. Standfestigkeitsprüfung)

stehende Grabmale (20 Jahre)

(incl. Standfestigkeitsprüfung)

liegende Grabmale

(ohne Standfestigkeitsprüfung)

 

39,-

 

44,-

 

24,-

6.2

Wahlgräber

stehende Grabmale

(incl. Standfestigkeitsprüfung)

liegende Grabmale

(ohne Standfestigkeitsprüfung)

 

54,-

 

24,-

6.3

Genehmigungen von Einfassungen im alten Teil des Stadtfriedhofes

15,-

7

Sonstige Gebühren

7.1

Umschreibung des Nutzungsrechts

24,-

7.2

Genehmigung zum Befahren der Friedhöfe mit Privat - PKW

24,-

7.3

Benutzung der Leichenzelle

86,-

7.4

Benutzung und Ausschmückung der Trauerhalle

245,-

7.5

Abräumen Wahlgrabstelle

 

 

- 1. Stelle

210,-

 

- jede weitere Stelle

105,-

 

- Urnengräber

70,-

7.6

Abräumen Grabhügel

132,-

 

- Urnengräber

44,-

7.7

Sonderreinigung Leichenzelle

181,-

 

 

 

8

Unterhaltung von Grabstellen

8.1

Unterhaltung anonymer Begräbnisstätten

 

8.1.1

Anonyme Reihengräber bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

(15 Jahre Ruhezeit)

250,-

8.1.2

Anonyme Reihengräber für Personen über 5 Jahre

(20 Jahre Ruhezeit)

333,-

8.1.3

Anonyme Urnenreihengräber (20 Jahre Ruhezeit)

130,-

8.2

Unterhaltung bei Rückgabe des Nutzungsrechtes bis zum Ablauf der Ruhefrist € / Jahr.

Die Jahresgebühr zu Ziffer 8.2.1, 8.2.2 und 8.2.3 kann bis zum Ablauf der Ruhefrist vom Nutzungsberechtigten abgelöst werden.

Der Betrag ist jeweils für das gesamte Jahr zu zahlen.

 

 

Wahlgrab - je Stelle

50,-

8.2.2

Reihengrab

42,-

8.2.3

Urnenreihengrab / Urnenwahlgrab

25,-

8.3

Pflegefreies Reihengrab

500,-

8.4

Aschestreufeld

333,-

8.5

Urnenhain (20 Jahre)

500,-

8.6

Urnenhain (30 Jahre)

749,-

9.

Nicht im Gebührentarif aufgeführte Bestattungsleistungen werden entsprechend dem Aufwand (Stundendurchschnittswert) berechnet.

 

10.

Eine darüber hinausgehende Gebührenerhebung nach Maßgabe der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hilden in der jeweils geltenden Fassung bleibt unberührt.

 

 

 

§2

 

Diese Nachtragssatzung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.

 

 

 

Horste Thiele

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2014

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete