Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung für das Jahr 2005
Vorlage
WP 04-09 SV 68/002
Aktenzeichen
IV/68.05.06/01-2005
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2005 und beschließt die Straßenreinigungsgebühren 2005 ab 01.01.2005 wie folgt:

 

Straßenart

Gebühr 2004

Gebühr 2005

0

Fußgängerzonen

2,66 Euro

2,94 Euro

1

Anliegerstraßen

1,77 Euro

1,96 Euro

2

Haupterschließungsstraßen

1,59 Euro

1,76 Euro

3

Haupterschließungsstraßen

überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienend

1,42 Euro

1,57 Euro

4

Haupterschließungsstraßen

überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienend

1,24 Euro

1,37 Euro

 

Bei mehrmaliger Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.“

 

 

 

 

 

Günter Scheib


 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Rat der Stadt Hilden hat am 18.02.2004 beschlossen, den Standart in der Straßenreinigung in der Form zu erhöhen, dass ein Vorschlag aus der Sitzungsvorlage „Sauberkeit im Hildener Stadtgebiet“ (SV-Nr. IV-3-034) zur Einstellung eines zweiten Beikehrers für die Kehrmaschine eingestellt wird.

Da die Gebühren für 2004 zu diesem Zeitpunkt bereits beschlossen waren (SV-Nr. IV-3-041 vom 07.11.2003) erfolgt die erstmalige Berücksichtigung zur Gebührenberechnung 2005.

In die Überlegungen des Vorschlages vom 18.02.2004 wurden Personalkosten eines neu einzustellenden Straßenreinigers der Lohngruppe 2 in Höhe von 30.000 Euro einbezogen. Die tatsächlichen Kosten des neuen Beikehrer belaufen sich auf ca. 40.000 Euro, da die neue Stelle mit einem nach langer Krankheit zurückgekommenem Mitarbeiter des Bauhofes besetzt werden musste, welcher nach einer höheren Lohngruppe als der kalkulierten Lohngruppe 2 bezahlt wird.

 

Es ist jedoch an dieser Stelle anzumerken, dass die Entscheidung zu einem zweiten Beikehrer richtig war. Die Erfahrungen seit der Besetzung der Stelle am 01.04.2004 zeigen, dass die Straßenreinigung effektiver durchgeführt werden kann. Die zwei Beikehrer kehren unabhängig von der Kehrmaschine Parktaschen und sonstige schwer zugängliche Bereiche aus und bilden Häufchen am Rand der Fahrbahn. Ist dies für ein Teilstück/ eine Straße abgeschlossen, so kann die Kehrmaschine die Straße inkl. gebildeter Kehrrichthäufchen der Beikehrer reinigen.

 

Hinzu kommen erhöhte Abschreibungen durch den Kauf einer neuen Kehrmaschine, welche in 2005 erstmalig voll im Anlagennachweis ausgewiesen werden. Durch den Abgang einer alten Kehrmaschine im nächsten Jahr werden sich die Abschreibungsbeträge ab dem Jahr 2006 wieder auf das übliche Niveau zurückfinden.

 

Ebenfalls muss erwähnt werden, dass der Umbau des Bauhofes zu einer geringen Steigerung der Beträge bei den inneren Verrechnungen geführt hat. Diese Größe kann mit maximal 1% beziffert werden.

 

Auch auf der Erlösseite sind zwei wichtige Faktoren zu erwähnen. Zum einen wurde –wie in allen Jahren zuvor- der Anteil des öffentlichen Interesses auf das Mindestmaß von 10% gesenkt. Die Absenkung wurde damit in den letzten fünf Jahren um jeweils 3% komplett vollzogen und ist somit abgeschlossen. Eine weitere Senkung ist nicht vorgesehen.

 

Legt man den ursprünglichen Anteil von 25% zu Grunde, so würde der Gebührenbedarf 71.449 Euro geringer ausfallen, dies entspricht 17,97% des Gebührenbedarfs 2004.

In den vorangegangenen Berechnungen 2001 – 2004 wurden diese Mehrkosten durch Anrechnung der Sonderrücklage ausgeglichen.

 

Ein gebührenbelastender Faktor ist somit auch der Wegfall der Sonderrücklage, welche vollständig in den Vorjahren zur Vermeidung von Gebührensprüngen infolge der Absenkung des öffentlichen Interesses und der Anrechnung der Vorjahresverluste angerechnet wurde. Daher kommt es zu einer Belastung des Gebührenhaushaltes von 79.221 Euro (19,92% des Gebührenbedarfes 2004).

 

Alle diese positiven und negativen Faktoren zusammen ergeben eine Erhöhung des Gebührenbedarfes von 38.551 Euro (9,70%), was letztendlich der Standarterhöhung/ dem zusätzlichen Beikehrer entspricht.

Hinzu kommen Veränderungen beim Umlageschlüssel, so dass sich die Gebührenerhöhung im zweistelligen Bereich befindet.

 

 

 

 

Ohne den zweiten Beikehrer hätte sich auf Basis der anderen Faktoren ein erhöhter Gebührenbedarf von 16.528 Euro ergeben, der zu einer Gebührensteigerung von 0,09 Euro je laufenden Frontmeter (von 1,77 Euro auf 1,86 Euro) geführt hätte. Dies entspricht bei einer Anliegerstraße 5,05%.

 

Bereits zur letzten Gebührenberechnung wurde darauf hingewiesen, dass der Gebührenhaushalt Straßenreinigung mit einem eher geringen Volumen sogar für kleinere Kostenveränderungen anfällig ist.

 

Mit der Gebührenerhöhung liegt die Hildener Straßenreinigungsgebühr ca. 7,5% über dem Gebührenniveau um die Jahrtausendwende.  Die zwischenzeitlichen Gebührensenkungen konnten durch Sonderrücklagen und wirtschaftliches Arbeiten des Bauhofes erreicht werden. Jedoch kann alleine durch wirtschaftliches Arbeiten kein Erlösverlust im sechsstelligen Bereich komplett neutralisiert werden.

 

Es ist zu beachten, dass die deutliche prozentuale Gebührenerhöhung keine deutliche Gebührensteigerung (in Euro) für den einzelnen Gebührenzahler bedeutet.

Der Durchschnittsbetrag je lfd. Frontmeter wird nach aktueller Berechnung um 0,19 Euro erhöht. Dies bedeutet bei einer Frontlänge eines Anliegers von 10 Metern, ein Einfamilienhaus liegt sicherlich darunter, eine Erhöhung um 1,90 Euro für das komplette Jahr. Bei Mehrfamilienhäusern muss man sogar berücksichtigen, dass eine Aufteilung auf die Bewohner erfolgt.

 

 

Die Entwicklung der Gebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

 

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

Gebühr je

umlagefähigen

Frontmeter

1,82 Euro

1,82 Euro

1,82 Euro

1,68 Euro

1,73 Euro

1,77 Euro

1,95 Euro

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

                                              

Bezeichnung:

 

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung: über Straßenreinigungsgebühren

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