Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2005 und beschließt die Straßenreinigungsgebühren 2005 ab 01.01.2005 wie folgt:
Straßenart |
Gebühr 2004 |
Gebühr 2005 |
|
0 |
Fußgängerzonen |
2,66 Euro |
2,94 Euro |
1 |
Anliegerstraßen |
1,77 Euro |
1,96 Euro |
2 |
Haupterschließungsstraßen |
1,59 Euro |
1,76 Euro |
3 |
Haupterschließungsstraßen überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienend |
1,42 Euro |
1,57 Euro |
4 |
Haupterschließungsstraßen überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienend |
1,24 Euro |
1,37 Euro |
Bei mehrmaliger Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Der Rat der Stadt
Hilden hat am 18.02.2004 beschlossen, den Standart in der Straßenreinigung in
der Form zu erhöhen, dass ein Vorschlag aus der Sitzungsvorlage „Sauberkeit im
Hildener Stadtgebiet“ (SV-Nr. IV-3-034) zur Einstellung eines zweiten
Beikehrers für die Kehrmaschine eingestellt wird.
Da die Gebühren für
2004 zu diesem Zeitpunkt bereits beschlossen waren (SV-Nr. IV-3-041 vom
07.11.2003) erfolgt die erstmalige Berücksichtigung zur Gebührenberechnung
2005.
In die Überlegungen
des Vorschlages vom 18.02.2004 wurden Personalkosten eines neu einzustellenden
Straßenreinigers der Lohngruppe 2 in Höhe von 30.000 Euro einbezogen. Die
tatsächlichen Kosten des neuen Beikehrer belaufen sich auf ca. 40.000 Euro, da
die neue Stelle mit einem nach langer Krankheit zurückgekommenem Mitarbeiter
des Bauhofes besetzt werden musste, welcher nach einer höheren Lohngruppe als
der kalkulierten Lohngruppe 2 bezahlt wird.
Es ist jedoch an
dieser Stelle anzumerken, dass die Entscheidung zu einem zweiten Beikehrer
richtig war. Die Erfahrungen seit der Besetzung der Stelle am 01.04.2004
zeigen, dass die Straßenreinigung effektiver durchgeführt werden kann. Die zwei
Beikehrer kehren unabhängig von der Kehrmaschine Parktaschen und sonstige
schwer zugängliche Bereiche aus und bilden Häufchen am Rand der Fahrbahn. Ist
dies für ein Teilstück/ eine Straße abgeschlossen, so kann die Kehrmaschine die
Straße inkl. gebildeter Kehrrichthäufchen der Beikehrer reinigen.
Hinzu kommen erhöhte
Abschreibungen durch den Kauf einer neuen Kehrmaschine, welche in 2005 erstmalig
voll im Anlagennachweis ausgewiesen werden. Durch den Abgang einer alten
Kehrmaschine im nächsten Jahr werden sich die Abschreibungsbeträge ab dem Jahr
2006 wieder auf das übliche Niveau zurückfinden.
Ebenfalls muss
erwähnt werden, dass der Umbau des Bauhofes zu einer geringen Steigerung der
Beträge bei den inneren Verrechnungen geführt hat. Diese Größe kann mit maximal
1% beziffert werden.
Auch auf der
Erlösseite sind zwei wichtige Faktoren zu erwähnen. Zum einen wurde –wie in
allen Jahren zuvor- der Anteil des öffentlichen Interesses auf das Mindestmaß
von 10% gesenkt. Die Absenkung wurde damit in den letzten fünf Jahren um
jeweils 3% komplett vollzogen und ist somit abgeschlossen. Eine weitere Senkung
ist nicht vorgesehen.
Legt man den
ursprünglichen Anteil von 25% zu Grunde, so würde der Gebührenbedarf 71.449
Euro geringer ausfallen, dies entspricht 17,97% des Gebührenbedarfs 2004.
In den
vorangegangenen Berechnungen 2001 – 2004 wurden diese Mehrkosten durch Anrechnung
der Sonderrücklage ausgeglichen.
Ein gebührenbelastender
Faktor ist somit auch der Wegfall der Sonderrücklage, welche vollständig in den
Vorjahren zur Vermeidung von Gebührensprüngen infolge der Absenkung des
öffentlichen Interesses und der Anrechnung der Vorjahresverluste angerechnet
wurde. Daher kommt es zu einer Belastung des Gebührenhaushaltes von 79.221 Euro
(19,92% des Gebührenbedarfes 2004).
Alle diese positiven
und negativen Faktoren zusammen ergeben eine Erhöhung des Gebührenbedarfes von
38.551 Euro (9,70%), was letztendlich der Standarterhöhung/ dem zusätzlichen
Beikehrer entspricht.
Hinzu kommen
Veränderungen beim Umlageschlüssel, so dass sich die Gebührenerhöhung im
zweistelligen Bereich befindet.
Ohne den zweiten
Beikehrer hätte sich auf Basis der anderen Faktoren ein erhöhter Gebührenbedarf
von 16.528 Euro ergeben, der zu einer Gebührensteigerung von 0,09 Euro je
laufenden Frontmeter (von 1,77 Euro auf 1,86 Euro) geführt hätte. Dies
entspricht bei einer Anliegerstraße 5,05%.
Bereits zur letzten
Gebührenberechnung wurde darauf hingewiesen, dass der Gebührenhaushalt
Straßenreinigung mit einem eher geringen Volumen sogar für kleinere
Kostenveränderungen anfällig ist.
Mit der
Gebührenerhöhung liegt die Hildener Straßenreinigungsgebühr ca. 7,5% über dem
Gebührenniveau um die Jahrtausendwende.
Die zwischenzeitlichen Gebührensenkungen konnten durch Sonderrücklagen
und wirtschaftliches Arbeiten des Bauhofes erreicht werden. Jedoch kann alleine
durch wirtschaftliches Arbeiten kein Erlösverlust im sechsstelligen Bereich
komplett neutralisiert werden.
Es ist zu beachten,
dass die deutliche prozentuale Gebührenerhöhung keine deutliche Gebührensteigerung
(in Euro) für den einzelnen Gebührenzahler bedeutet.
Der
Durchschnittsbetrag je lfd. Frontmeter wird nach aktueller Berechnung um 0,19
Euro erhöht. Dies bedeutet bei einer Frontlänge eines Anliegers von 10 Metern,
ein Einfamilienhaus liegt sicherlich darunter, eine Erhöhung um 1,90 Euro für
das komplette Jahr. Bei Mehrfamilienhäusern muss man sogar berücksichtigen,
dass eine Aufteilung auf die Bewohner erfolgt.
Die Entwicklung der Gebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:
|
1999 |
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
Gebühr je umlagefähigen Frontmeter |
1,82 Euro |
1,82 Euro |
1,82 Euro |
1,68 Euro |
1,73 Euro |
1,77 Euro |
1,95 Euro |
Finanzielle
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
|
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Haushaltstelle: |
Bezeichnung: |
||
Kosten Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr |
|
Mittel stehen zur
Verfügung |
|||
Finanzierung: über Straßenreinigungsgebühren |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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