Beschlussvorschlag:
„ Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss:
Die in vollem Wortlaut vorliegende 9.
Nachtragssatzung zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke
im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005 (Anlage 1 ) wird hiermit unter der Maßgabe
beschlossen, dass in § 1 die mit der Sitzungsvorlage WP 09 – 14 SV 68/ 051 Gebührenbedarfsberechnung
für die Stadtentwässerung für das Jahr 2014 beschlossenen und festgesetzten
Gebührensätze zu übernehmen sind.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das
Weitere zu veranlassen.“
Erläuterungen und Begründungen:
Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 9. Nachtragssatzung zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005 beigefügt.
In § 1 der Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund der Sitzungsvorlage WP 09 – 14 SV 68/ 051 Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2014 beschließt und festsetzt.
Die Verwaltung empfiehlt, die 9. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
In Vertretung
Norbert Danscheidt
1. Beigeordneter