Betreff
9. Nachtragssatzung vom zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005
Vorlage
WP 09-14 SV 60/071
Aktenzeichen
IV/60.1 - Ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

„ Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss:

 

Die in vollem Wortlaut vorliegende 9. Nachtragssatzung zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005 (Anlage 1 ) wird hiermit unter der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit der Sitzungsvorlage WP 09 – 14 SV 68/ 051 Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2014 beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.

 

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 9. Nachtragssatzung zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005 beigefügt.

 

In § 1 der Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund der Sitzungsvorlage WP 09 – 14 SV 68/ 051 Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2014 beschließt und festsetzt.

 

 

Die Verwaltung empfiehlt, die 9. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

 

In Vertretung

Norbert Danscheidt

1. Beigeordneter