Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden verweist den
vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung 2014 mit ihren Anlagen, einschließlich
der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen
Teilpläne (inklusive der Einzahlungen und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit) bis 2017, zur Beratung an die zuständigen
Fachausschüsse.
Erläuterungen und Begründungen:
Der
Haushaltsplanentwurf 2014 begründet
sich auf folgenden Annahmen:
·
Ãœbernahme
der regionalisierten Daten aus der November-Steuerschätzung.
·
Berücksichtigung
der aktuell bekannten Entwicklung bei der Gewerbesteuer.
·
Einarbeitung
der bekannten Kreisumlage.
·
Aufnahme
der bisher beschlossenen Projekte.
·
Das
Integrierte Handlungskonzept (IHK) wurde komplett aufgenommen. Das Vorhaben
steht allerdings unter dem Vorbehalt der Landesbezuschussung und eines HV 6.
·
Keine Erhöhung der Grund- und
Gewerbesteuerhebesätze im Finanzplanungszeitraum.
·
Die Haushaltssatzung entspricht
inhaltlich der des Vorjahres.
·
Die „positiven“ Auswirkungen des
Einheitslastenabrechnungsgesetztes sowie die Aufwendungen für die
Abundanzumlage sind nach der Beschlussfassung im Landtag ebenfalls in den
Haushaltsplanentwurf eingearbeitet. Â
Die weiteren Details sind
der Haushaltsrede des Kämmerers zu entnehmen, die in der Ratssitzung gehalten
wird bzw. können dann dem Haushaltsplanentwurf entnommen werden, der mit
seinen Anlagen in der Sitzung verteilt
wird.
Horst Thiele
Bürgermeister