Betreff
Gebührenbedarfsrechnung für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2005
Vorlage
WP 04-09 SV 68/004
Aktenzeichen
IV/68.05.06/03-2005
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2005 und beschließt die Neufestsetzung der Abfallbeseitigungsgebühren ab 01.01.2005 wie folgt:

 

Gefäßgrösse

Gebühren 2004

Gebühren 2005

Restmülltonnen

   660 l   wöchentlich

1.821,60 Euro

1.808,40 Euro

   770 l          

2.125,20 Euro

2.109,80 Euro

1.100 l          

3.036,00 Euro

3.014,00 Euro

     40 l   14-täglich

55,20 Euro

54,80 Euro

     60 l          

82,80 Euro

82,20 Euro

     80 l          

110,40 Euro

109,60 Euro

   120 l          

165,60 Euro

164,40 Euro

   240 l          

331,20 Euro

328,80 Euro

   660 l          

910,80 Euro

904,20 Euro

   770 l          

1.062,60 Euro

1.054,90 Euro

1.100 l          

1.518,00 Euro

1.507,00 Euro

Biotonnen

   120 l   14-täglich

14,40 Euro

14,40 Euro

   240 l   14-täglich

28,80 Euro

28,80 Euro

 

Die Gebühr für das Einsammeln und Befördern je Abfallsack wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und wird auf 4,00 Euro festgesetzt.

 

Die Tonnentauschgebühr pro getauschter Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 5,00 Euro festgesetzt.

 

Die Gebühr für den Tonnentausch vor Ort pro getauschter Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 10,00 Euro festgesetzt.

 

Die Gebühr für die Abgabe von gebrauchten Restmülltonnen wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 15,00 Euro pro Tonne festgesetzt.

 

Die Gebühr für das Rausziehen und Zurücksetzen von Müllcontainern wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 276,10 Euro pro Container bei wöchentlicher Leerung und 138,05 Euro pro Container bei 14-täglicher Leerung festgesetzt.

 

Die vorstehend beschlossenen Gebühren sind in einem Nachtrag zur Gebührensatzung zur Abfallbeseitigungssatzung der Stadt Hilden aufzunehmen.”

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

1. Zur Gebühr für Biotonnen:

 

Für die Berechnung der Biotonnengebühr ergeben sich nur geringfügige Veränderungen. Da sowohl die Kosten als auch der Maßstab (Gesamt-Biotonnen-Volumen) leicht steigen, bleibt die Gebühr stabil.

Die Änderungen ergeben sich ab der dritten Stelle hinter dem Komma, so dass dies für den Gebührenbescheid keine Auswirkungen hat. Der Literpreis bleibt daher bei 0,12 Euro.

 

 

Die Entwicklung der Biotonnengebühr in den letzten Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

2001

2002

2003

2004

2005

Gebühr pro Liter

0,11 Euro

0,12 Euro

0,13 Euro

0,12 Euro

0,12 Euro

 

 

 

 

 

 

2. Zur Gebühr für Restmüll:

 

Nach zwei Gebührensenkungen in den letzten beiden Jahren von 1,55% für 2003 und 10,22% für 2004 kann die günstige Restmüllgebühr um weitere 0,72% gesenkt werden. Dies zeigt, dass die wirtschaftliche Leistung der Abfallbeseitigung kein einmaliger Effekt zur kurzfristigen Gebührensenkung war, sondern Veränderungen mit dauerhafter Auswirkung vorgenommen wurden.

 

Die Erhöhung der Personalkosten entspricht den aktuellen Kalkulationen auf Basis des Stellenplanes.

Die Erhöhung der Mischgebühr der Müllverbrennungsanlage Wuppertal hat nur indirekt Auswirkung, da die Restmüllmenge aufgrund der hervorragenden Mülltrennung in Hilden gleichzeitig nach unten korrigiert werden konnte.

 

Das Landesabfallgesetz NW regelt, dass die Kosten für die Leerung von Straßenpapierkörben und für die Entsorgung verbotswidriger Abfallablagerungen als abfallwirtschaftliche Aufgabe anzusehen ist. Diese Abfallbeseitigung wird aus organisatorischen Gründen durch Mitarbeiter der Straßenreinigung durchgeführt. Daher kommt es zu einer erhöhten inneren Verrechnung zwischen Straßenreinigung und Abfallbeseitigung, damit der Gebührenhaushalt Straßenreinigung um diese Kosten entlastet wird. Die Kosten werden somit über den Gebührenhaushalt Abfallbeseitigung finanziert, so wie es der Gesetzgeber vorgibt.

 

Neben den Erhöhung der Erstattungen von der DSD GmbH für die Leistungen im Zusammenhang mit der Abfuhr der Papiertonne, neuen Erlösen durch den Verkauf des nicht-städtischen Papiers und der deutlichen Erhöhung des Verkaufspreises für Altmetall (von 15,34 Euro auf 50,00 Euro je Tonne) prägt vor allem die Anrechnung der Vorjahresergebnisse die Erlössituation.

Obwohl die Gebühr für 2003 um 1,55% gesenkt wurde, konnte ein Überschuss von mehr als 125.000 Euro erreicht werden, der nach dem Kommunalabgabengesetz zur Hälfte für 2005 und 2006 angerechnet werden kann.

 

 

Die Entwicklung der Restmüllgebühr in den letzten vier Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

2001

2002

2003

2004

2005

Gebühr pro Liter

1,51 Euro

1,56 Euro

1,54 Euro

1,38 Euro

1,37 Euro

 

 

 

 

 

 

 

3. Zu den sonstigen Gebühren

 

Verwaltungsseitig besteht nicht die Notwendigkeit, eine Änderung der Gebühren vorzunehmen, so dass alle sonstigen Gebühren in der Höhe bestehen bleiben.

 

Im Einzelnen sind dies die Gebühr für          - einen Abfallsack

- den Tonnentausch

- den Tonnentausch vor Ort

- die Abgabe für gebrauchte Tonnen

- das Rausziehen und Zurücksetzen von Containern

 

 

 

 

 

 

G. Scheib

 


Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

                                              

Bezeichnung:

 

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung: über die Abfallbeseitigungsgebühr

Sichtvermerk Kämmerer