Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2005 und beschließt die Neufestsetzung der Abfallbeseitigungsgebühren ab 01.01.2005 wie folgt:
Gefäßgrösse |
Gebühren 2004 |
Gebühren 2005 |
Restmülltonnen |
||
660 l wöchentlich |
1.821,60 Euro |
1.808,40 Euro |
770 l “ |
2.125,20 Euro |
2.109,80 Euro |
1.100 l “ |
3.036,00 Euro |
3.014,00 Euro |
40 l 14-täglich |
55,20 Euro |
54,80 Euro |
60 l “ |
82,80 Euro |
82,20 Euro |
80 l “ |
110,40 Euro |
109,60 Euro |
120 l “ |
165,60 Euro |
164,40 Euro |
240 l “ |
331,20 Euro |
328,80 Euro |
660 l “ |
910,80 Euro |
904,20 Euro |
770 l “ |
1.062,60 Euro |
1.054,90 Euro |
1.100 l “ |
1.518,00 Euro |
1.507,00 Euro |
Biotonnen |
||
120 l 14-täglich |
14,40 Euro |
14,40 Euro |
240 l 14-täglich |
28,80 Euro |
28,80 Euro |
Die Gebühr für das Einsammeln und Befördern je Abfallsack wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und wird auf 4,00 Euro festgesetzt.
Die Tonnentauschgebühr pro getauschter Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 5,00 Euro festgesetzt.
Die Gebühr für den Tonnentausch vor Ort pro getauschter Tonne wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 10,00 Euro festgesetzt.
Die Gebühr für die Abgabe von gebrauchten Restmülltonnen wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 15,00 Euro pro Tonne festgesetzt.
Die Gebühr für das Rausziehen und Zurücksetzen von Müllcontainern wird unverändert aus dem Vorjahr übernommen und auf 276,10 Euro pro Container bei wöchentlicher Leerung und 138,05 Euro pro Container bei 14-täglicher Leerung festgesetzt.
Die vorstehend beschlossenen Gebühren sind in einem Nachtrag zur Gebührensatzung zur Abfallbeseitigungssatzung der Stadt Hilden aufzunehmen.”
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
1. Zur Gebühr für Biotonnen:
Für die Berechnung der Biotonnengebühr ergeben sich nur geringfügige
Veränderungen. Da sowohl die Kosten als auch der Maßstab
(Gesamt-Biotonnen-Volumen) leicht steigen, bleibt die Gebühr stabil.
Die Änderungen ergeben sich ab der dritten Stelle hinter dem Komma, so
dass dies für den Gebührenbescheid keine Auswirkungen hat. Der Literpreis bleibt
daher bei 0,12 Euro.
Die Entwicklung der Biotonnengebühr in den letzten Jahren kann wie folgt
dargestellt werden:
|
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
Gebühr pro Liter |
0,11 Euro |
0,12 Euro |
0,13 Euro |
0,12 Euro |
0,12 Euro |
2. Zur Gebühr für Restmüll:
Nach zwei Gebührensenkungen in den letzten beiden Jahren von 1,55% für
2003 und 10,22% für 2004 kann die günstige Restmüllgebühr um weitere 0,72%
gesenkt werden. Dies zeigt, dass die wirtschaftliche Leistung der
Abfallbeseitigung kein einmaliger Effekt zur kurzfristigen Gebührensenkung war,
sondern Veränderungen mit dauerhafter Auswirkung vorgenommen wurden.
Die Erhöhung der Personalkosten entspricht den aktuellen Kalkulationen
auf Basis des Stellenplanes.
Die
Erhöhung der Mischgebühr der Müllverbrennungsanlage Wuppertal hat nur indirekt
Auswirkung, da die Restmüllmenge aufgrund der hervorragenden Mülltrennung in
Hilden gleichzeitig nach unten korrigiert werden konnte.
Das
Landesabfallgesetz NW regelt, dass die Kosten für die Leerung von Straßenpapierkörben
und für die Entsorgung verbotswidriger Abfallablagerungen als
abfallwirtschaftliche Aufgabe anzusehen ist. Diese Abfallbeseitigung wird aus
organisatorischen Gründen durch Mitarbeiter der Straßenreinigung durchgeführt.
Daher kommt es zu einer erhöhten inneren Verrechnung zwischen Straßenreinigung
und Abfallbeseitigung, damit der Gebührenhaushalt Straßenreinigung um diese
Kosten entlastet wird. Die Kosten werden somit über den Gebührenhaushalt
Abfallbeseitigung finanziert, so wie es der Gesetzgeber vorgibt.
Neben
den Erhöhung der Erstattungen von der DSD GmbH für die Leistungen im
Zusammenhang mit der Abfuhr der Papiertonne, neuen Erlösen durch den Verkauf
des nicht-städtischen Papiers und der deutlichen Erhöhung des Verkaufspreises
für Altmetall (von 15,34 Euro auf 50,00 Euro je Tonne) prägt vor allem die Anrechnung
der Vorjahresergebnisse die Erlössituation.
Obwohl
die Gebühr für 2003 um 1,55% gesenkt wurde, konnte ein Überschuss von mehr als
125.000 Euro erreicht werden, der nach dem Kommunalabgabengesetz zur Hälfte für
2005 und 2006 angerechnet werden kann.
Die
Entwicklung der Restmüllgebühr in den letzten vier Jahren kann wie folgt
dargestellt werden:
|
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
Gebühr pro Liter |
1,51 Euro |
1,56 Euro |
1,54 Euro |
1,38 Euro |
1,37 Euro |
3. Zu den sonstigen Gebühren
Verwaltungsseitig besteht nicht die Notwendigkeit, eine Änderung der
Gebühren vorzunehmen, so dass alle sonstigen Gebühren in der Höhe bestehen
bleiben.
Im Einzelnen sind dies die Gebühr für - einen Abfallsack
- den Tonnentausch
- den Tonnentausch vor Ort
- die Abgabe für gebrauchte Tonnen
- das Rausziehen und Zurücksetzen von
Containern
G. Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: |
Bezeichnung: |
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Kosten Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr |
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Mittel stehen zur
Verfügung |
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Finanzierung: über die Abfallbeseitigungsgebühr |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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