Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden nimmt Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2014 und
beschließt die Neufestsetzung der Kanalbenutzungsgebühren ab 01.01.2014 wie
folgt:
Schmutzwassergebühren |
Gebühr
2013 |
Gebühr
2014 |
Abwasserreinigungsgebühr je cbm |
0,90 Euro |
0,93 Euro |
Abwasserableitungsgebühr je cbm |
0,74 Euro |
0,72 Euro |
|
|
|
Niederschlagswassergebühr |
Gebühr
2013 |
Gebühr
2014 |
Niederschlagswassergebühr je qm |
0,63 Euro |
0,65 Euro |
Die vorstehenden Gebühren sind in einem Nachtrag zur Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden aufzunehmen.
Erläuterungen und Begründungen:
1. Zur Abwasserreinigungsgebühr
Grundlage für diesen Teil der Gebühr sind die Abwasserabgabe und der
Beitrag an den BRW. Der anzurechnende BRW-Beitrag bleibt
bei 2.537.600 Euro. Der angerechnete Aufwand für die Abwasserabgabe bleibt
ebenfalls bei 139.000 Euro.
Da der Verbrauch insgesamt um 305.000 m³ (-10,23 %) sinkt, steigt die
Abwasserreinigungsgebühr letztendlich um 0,03 Euro (+3,33 %).
2. Zur Abwasserableitungsgebühr
Die Personalkosten im Produkt Stadtentwässerung steigen 2014 im
Vergleich zum Vorjahr um insgesamt +22.370 Euro (+4,83 %). Dies wirkt sich
sowohl auf die Schmutzwassergebühr als auch auf die Niederschlagswassergebühr
aus.
Die Aufwendungen für die Kanalunterhaltung steigen um 11.000 Euro.
Die kalkulatorischen Kosten für die Schmutzwasserkanäle sinken dagegen im Vergleich zum Vorjahr um -175.489
Euro (-12,77 %). Die bei der Gebührenbedarfsberechnung zu berücksichtigende AFA
wird vom Wiederbeschaffungszeitwert der Kanäle ermittelt. Die Vermögenswerte
der Kanäle und somit die Abschreibungsbeträge sind an den vom statistischen
Landesamt herausgegeben Baupreisindex gekoppelt, auf den die Verwaltung
keinerlei Einfluss hat.
Die Einrechnung der Vorjahresergebnisse wirkt sich positiv auf die
Gebühr aus, da im Jahr 2012 ein positives Ergebnis (+76.852 Euro) erzielt wurde.
Für 2014 wird ein Vorjahresüberschuss in Höhe von +20.357 Euro eingerechnet.
Der Verbrauch laut Steueramt ist um 111.000 m³ gesunken.
Die Abwasserableitungsgebühr sinkt im Ergebnis um 0,02 Euro (-2,70%).
Damit steigt die Gesamtschmutzwassergebühr insgesamt um 0,01 Euro (+0,61 %).
3. Zur Niederschlagswassergebühr
Bei den Aufwendungen für die Regenwasserkanäle ergeben sich keinen
nennenswerten Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Die kalkulatorischen Kosten
der Regenwasserkanäle sind im Vergleich zum Vorjahr um +132.440 Euro gestiegen
(+7,30 %).
Die einleitende versiegelte Fläche steigt auf 5.284.000 m².
Die Niederschlagswassergebühr steigt um 0,02 Euro (+3,17 %).
Die Entwicklung der
Gebühren in den letzten sechs Jahren kann wie folgt dargestellt werden:
|
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
Abwasserreinigungsgebühr |
0,83 Euro |
0,85 Euro |
0,89 Euro |
0,93 Euro |
0,90 Euro |
0,93 Euro |
Abwasserableitungsgebühr |
0,82 Euro |
0,89 Euro |
0,78 Euro |
0,72 Euro |
0,74 Euro |
0,72 Euro |
Gesamtschmutzwassergebühr |
1,65
Euro |
1,74
Euro |
1,67
Euro |
1,65
Euro |
1,64
Euro |
1,65
Euro |
Niederschlagswassergebühr |
0,54 Euro |
0,58 Euro |
0,64 Euro |
0,65 Euro |
0,63 Euro |
0,65 Euro |
Gesamtgebühr |
2,19
Euro |
2,32
Euro |
2,31
Euro |
2,30
Euro |
2,27
Euro |
2,30
Euro |
Anlage:
Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2014
In Vertretung
Norbert Danscheidt
1. Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2014 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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