Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2014
Vorlage
WP 09-14 SV 68/051
Aktenzeichen
IV/68.05.06/02/2014
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2014 und beschließt die Neufestsetzung der Kanalbenutzungsgebühren ab 01.01.2014 wie folgt:

 

Schmutzwassergebühren

Gebühr 2013

Gebühr 2014

Abwasserreinigungsgebühr je cbm

0,90 Euro

0,93 Euro

Abwasserableitungsgebühr je cbm

0,74 Euro

0,72 Euro

 

 

 

Niederschlagswassergebühr

Gebühr 2013

Gebühr 2014

Niederschlagswassergebühr je qm

0,63 Euro

0,65 Euro

 

Die vorstehenden Gebühren sind in einem Nachtrag zur Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden aufzunehmen.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

1. Zur Abwasserreinigungsgebühr

 

Grundlage für diesen Teil der Gebühr sind die Abwasserabgabe und der Beitrag an den BRW. Der anzurechnende BRW-Beitrag bleibt bei 2.537.600 Euro. Der angerechnete Aufwand für die Abwasserabgabe bleibt ebenfalls bei 139.000 Euro.

 

Da der Verbrauch insgesamt um 305.000 m³ (-10,23 %) sinkt, steigt die Abwasserreinigungsgebühr letztendlich um 0,03 Euro (+3,33 %).

 

 

2. Zur Abwasserableitungsgebühr

 

Die Personalkosten im Produkt Stadtentwässerung steigen 2014 im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt +22.370 Euro (+4,83 %). Dies wirkt sich sowohl auf die Schmutzwassergebühr als auch auf die Niederschlagswassergebühr aus.

 

Die Aufwendungen für die Kanalunterhaltung steigen um 11.000 Euro.

 

Die kalkulatorischen Kosten für die Schmutzwasserkanäle sinken dagegen im Vergleich zum Vorjahr um -175.489 Euro (-12,77 %). Die bei der Gebührenbedarfsberechnung zu berücksichtigende AFA wird vom Wiederbeschaffungszeitwert der Kanäle ermittelt. Die Vermögenswerte der Kanäle und somit die Abschreibungsbeträge sind an den vom statistischen Landesamt herausgegeben Baupreisindex gekoppelt, auf den die Verwaltung keinerlei Einfluss hat.

 

Die Einrechnung der Vorjahresergebnisse wirkt sich positiv auf die Gebühr aus, da im Jahr 2012 ein positives Ergebnis (+76.852 Euro) erzielt wurde. Für 2014 wird ein Vorjahresüberschuss in Höhe von +20.357 Euro eingerechnet.

 

Der Verbrauch laut Steueramt ist um 111.000 m³ gesunken.

 

Die Abwasserableitungsgebühr sinkt im Ergebnis um 0,02 Euro (-2,70%). Damit steigt die Gesamtschmutzwassergebühr insgesamt um 0,01 Euro (+0,61 %).

 

 

3. Zur Niederschlagswassergebühr

 

Bei den Aufwendungen für die Regenwasserkanäle ergeben sich keinen nennenswerten Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Die kalkulatorischen Kosten der Regenwasserkanäle sind im Vergleich zum Vorjahr um +132.440 Euro gestiegen (+7,30 %).

 

Die einleitende versiegelte Fläche steigt auf 5.284.000 m².

 

Die Niederschlagswassergebühr steigt um 0,02 Euro (+3,17 %).

 

 

Die Entwicklung der Gebühren in den letzten sechs Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

 

 

 

2009

2010

2011

2012

2013

2014

Abwasserreinigungsgebühr

0,83 Euro

0,85 Euro

0,89 Euro

0,93 Euro

0,90 Euro

0,93 Euro

Abwasserableitungsgebühr

0,82 Euro

0,89 Euro

0,78 Euro

0,72 Euro

0,74 Euro

0,72 Euro

Gesamtschmutzwassergebühr

1,65 Euro

1,74 Euro

1,67 Euro

1,65 Euro

1,64 Euro

1,65 Euro

Niederschlagswassergebühr

0,54 Euro

0,58 Euro

0,64 Euro

0,65 Euro

0,63 Euro

0,65 Euro

Gesamtgebühr

2,19 Euro

2,32 Euro

2,31 Euro

2,30 Euro

2,27 Euro

2,30 Euro

 

 

 

 

 

Anlage:

 

Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2014

 

 

 

 

 

In Vertretung

Norbert Danscheidt

1. Beigeordneter

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2014

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete