Betreff
23. Nachtragssatzung zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 10.12.1981
Vorlage
WP 04-09 SV 60/002
Aktenzeichen
60.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

"Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss:

 

Die in vollem Wortlaut vorliegende 23. Nachtragssatzung zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 10.12.1981 (Anlage) wird hiermit unter der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit der Sitzungsvorlage Nr. IV-68-002 Gebührenbedarfsberechnung für den UA 7000 - Stadtentwässerung - für das Haushaltsjahr 2005 beschlossenen und festgesetzten Gebühren-sätze zu übernehmen sind.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.”

 

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 23. Nachtragssatzung zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 10.12.1981 beigefügt.

 

In § 1 der Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund der

SV Nr. IV-68-002 - Gebührenbedarfsberechnung für den UA 7000 Stadtentwässerung - für das Haushaltsjahr 2005 beschließt und festsetzt.

 

Die Verwaltung regt an, die 23. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 


Finanzielle Auswirkungen

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

                                       7000

Bezeichnung:

 

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Haushaltsjahr

 

 

Mittel stehen zur Verfügung

Finanzierung:

Sichtvermerk Kämmerer