Beschlussvorschlag:
"Der Rat der Stadt Hilden beschließt
nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss:
Die in vollem Wortlaut vorliegende 23.
Nachtragssatzung zur Satzung über Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke
im Stadtgebiet Hilden vom 10.12.1981 (Anlage) wird hiermit unter der Maßgabe
beschlossen, dass in § 1 die mit der Sitzungsvorlage Nr. IV-68-002 Gebührenbedarfsberechnung
für den UA 7000 - Stadtentwässerung - für das Haushaltsjahr 2005 beschlossenen
und festgesetzten Gebühren-sätze zu übernehmen sind.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das
Weitere zu veranlassen.”
Erläuterungen und Begründungen:
Dieser Sitzungsvorlage
ist der Entwurf der 23. Nachtragssatzung zur Satzung über Gebühren für die
Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 10.12.1981 beigefügt.
In § 1 der
Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund der
SV Nr. IV-68-002 - Gebührenbedarfsberechnung
für den UA 7000 Stadtentwässerung - für das Haushaltsjahr 2005 beschließt und
festsetzt.
Die Verwaltung regt
an, die 23. Nachtragssatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: 7000 |
Bezeichnung: |
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Kosten Folgekosten |
vorgesehen im |
Haushaltsjahr |
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Mittel stehen zur
Verfügung |
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Finanzierung: |
Sichtvermerk
Kämmerer |
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