Betreff
Schulwegsicherung Gerresheimer Straße
Vorlage
WP 09-14 SV 66/164
Aktenzeichen
Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Gerresheimer Straße im Nahbereich des Schulzentrums
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hilden beschließt die Umgestaltung der Gerresheimer Straße im Nahbereich des Schulzentrums gemäß Variante 2.2 mit Gesamtkosten in Höhe von 229.000 €. Über die Finanzierung muss im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2014 entschieden werden.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Unter dem Aspekt der Schulwegsicherung im Nahbereich des Schulzentrums Gerresheimer Straße wurde im November 2008 eine „Anregung nach §24 GO NW“ von einem Schüler des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums eingereicht. Mit diesem Vorschlag sollte die Sicherheit der Schüler hier auf der Gerresheimer Straße erhöht werden.

 

Nach eingehender Prüfung durch die Verwaltung hat der Stadtentwicklungsausschuss beschlossen, diesen Vorschlag für einen begrenzten Zeitraum zu erproben. Ende März 2009 wurde eine langgezogene Mittelinsel als Provisorium und auch eine Elternhaltestelle eingerichtet. Dies ist bis heute so in Betrieb.

 

Die Maßnahme wurde nach Ablauf eines Jahres von den betroffenen Schulen positiv beurteilt.

 

Mit Beschluss der Sitzungsvorlage WP 09-14 SV 66/35 vom 25.05.2010 „Erfahrungsbericht nach Probephase“ wurde die Verwaltung beauftragt weitere Planungen der Maßnahme „Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Gerresheimer Straße im Nahbereich des Schulzentrums“ zu prüfen.

 

Anschließend wurden mehrere Varianten durch das Büro Stadtverkehr aus Hilden erarbeitet. Weitere Details können dem beiliegenden Erläuterungsbericht (06.10.2011) des Büros sowie den beiliegenden Plänen entnommen werden.

 

Die Rheinbahn sah ihr Anliegen, dass an dieser Haltestelle vor der Schule Busse längeren Aufenthalt (Bereitstellung von Bussen) haben, bei den Varianten laut Erläuterungsbericht nicht erfüllt.

Auch sahen einige direkte Anwohner die o.a. provisorische Maßnahme aus 2009 weniger positiv.

Es wurde von Ihnen eine „Anregung nach §24 GO NRW“ (SV 66/105) eingereicht. Diese wurde vom Stadtentwicklungsausschuss am 7.5.2012 beraten und zurückgestellt, da die Verwaltung über die noch laufende Planung berichtete.

 

Aus diesen Rahmenbedingungen wurden weitere Lösungen gesucht. Dabei wurde auch eine Variante erstellt, deren Grundlage auf der Anregung des § 24 GO NW der direkten Anwohner beruht (Variante 3). Sie wird folgend als Bürgervariante bezeichnet. Die Verwaltung hat ebenfalls eine Vorzugsvariante entwickelt (Variante 2.2). In der Anlage Variantenvergleich wurden die beiden Varianten „Bürgervariante“ und die „Vorzugsvariante“ in den wesentlichen Punkten verglichen.

 

Im Ergebnis schlägt die Verwaltung die Variante 2.2 zur Ausführung vor. Mit Ihr wird die Sicherheitssituation deutlich verbessert und auch die Belange der Anwohner im Sinne derer Anregung nach §24GO berücksichtigt.

 

Die Baumaßnahme soll in 2014 ausgeführt werden. Die Straßenbauarbeiten können bei Schulbetrieb nicht sicher abgewickelt werden. Deshalb ist die Ausführung der Maßnahme für die Sommerferien 2014 vorgesehen. Der Teilabschnitt Gerresheimer Straße zwischen Heerstraße und Augustastraße muss dafür zeitweise voll gesperrt werden.

 

Die Gesamtkosten sind mit 229.000€ veranschlagt. Eine Übersicht liegt als Kostenschätzung bei.

 

Horst Thiele

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

120101

Verkehrsflächen + Brücken

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2014

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1201010010

Verkehrsflächen

521151

 

Straßenunter-haltung

222.500,-

1201010010

Verkehrsflächen

521180

 

Techn. Anlagen

         6.500,-

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

nein

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsplanentwurf 2014 enthalten.

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete