Betreff
Verkehrssicherheit DB-Brücke, Antrag der Fraktion ALLIANZ für Hilden
Vorlage
WP 09-14 SV 66/162
Aktenzeichen
66.1
Art
Antragsvorlage

Antragstext:

 

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Vorwürfe gegen Herrn Mittmann als Mitarbeiter der Verwaltung werden als nicht zutreffend zurückgewiesen. Zum Zeitpunkt des im Antrag benannten Presseartikels hatte er keinen Kontakt mit der DB. Insofern konnte er sich auch nicht „von einem subalternen „Sprecher“ der Bahn mit Allgemeinplätzen abspeisen“ lassen.

 

Die Brücke und das zugehörige Grundstück befinden sich im Eigentum der DB. Es ist daher auch alleinige Verantwortung der DB die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Wenn die DB von der Verkehrssicherheit des Bauwerkes auch in Bezug auf den darunter liegenden Radweg nicht mehr überzeugt wäre, so könnte (und müsste) Sie von Ihrem Recht als Grundstückseigentümerin Gebrauch machen und den Radweg sperren.

 

In 2009 hatte es im Stadtentwicklungsausschuss eine Anfrage von Herrn Albers der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zu diesem Bauwerk gegeben. Die Verwaltung hat damals Kontakt mit der DB aufgenommen und von dem zuständigen Instandhaltungsingenieur per Mail folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrter Herr Mittmann,

danke für den Hinweis zum o.a. Bauwerk. Ich habe unsere

Inspektionsunterlagen der letzten Jahre durchgesehen und kann Sie beruhigen:

Es wurden keine Mängel der Standsicherheit durch unsere Fachingenieure

festgestellt. Trotzdem werde ich das Bauwerk im Januar 'außer der Reihe'

nochmals inspizieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Andreas ter Horst

IH-Durchführung Konstr. Ing.-Bau (I.NP-W-D-DÜS (IF))

 

Hieraus wird deutlich, dass sich die DB Ihrer Verantwortung bezüglich der Brückenprüfungen bewusst ist und dieser augenscheinlich auch durch Einsatz von Fachingenieuren gerecht wird.

 

Nach der Einbringung des Antrags im Stadtentwicklungsausschuss am 6.11. hat die Verwaltung noch einmal vorsorglich telefonischen Kontakt mit dem Instandhaltungsingenieur der DB Netz AG aufgenommen. Von dort aus wurde wiederum bestätigt, dass die Brücke regelmäßig von den Fachleuten inspiziert wird.

 

Nur um kein Missverständnis aufkommen zu lassen, auch die Verwaltung hält den optischen Eindruck des Bauwerkes nicht für gut. Nur den Schlussfolgerungen des Antragstellers kann die Verwaltung nicht folgen.

 

Die Stadt Hilden ist nicht Eigentümer der Brücke. Daher ist sie auch nicht befugt, durch einen Statiker eine eingehende Inspektion der Brücke vornehmen zu lassen. Eine Mittelbereitstellung zur Beauftragung eines Statikers kommt daher nicht in Betracht. Eine Beschlussfassung Mittel doch bereitzustellen müsste beanstandet werden. Eine Rechtsgrundlage für ein ordnungsbehördliches Vorgehen gegen die DB ist ebenfalls nicht gegeben.

 

 

Horst Thiele


Finanzielle Auswirkungen   Nein

 

Da die Stadt keine Befugnis hat, Kontrollen an der Brücke vorzunehmen, ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen, da die Beauftragung eines Statikers ausscheidet.