Antragstext:
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Vorwürfe gegen Herrn Mittmann als Mitarbeiter der Verwaltung werden als nicht zutreffend zurückgewiesen. Zum Zeitpunkt des im Antrag benannten Presseartikels hatte er keinen Kontakt mit der DB. Insofern konnte er sich auch nicht „von einem subalternen „Sprecher“ der Bahn mit Allgemeinplätzen abspeisen“ lassen.
Die Brücke und das zugehörige Grundstück befinden sich im Eigentum der DB. Es ist daher auch alleinige Verantwortung der DB die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Wenn die DB von der Verkehrssicherheit des Bauwerkes
auch in Bezug auf den darunter liegenden Radweg nicht mehr überzeugt wäre, so
könnte (und müsste) Sie von Ihrem Recht als Grundstückseigentümerin Gebrauch
machen und den Radweg sperren.
In 2009 hatte es im Stadtentwicklungsausschuss eine Anfrage von Herrn Albers der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zu diesem Bauwerk gegeben. Die Verwaltung hat damals Kontakt mit der DB aufgenommen und von dem zuständigen Instandhaltungsingenieur per Mail folgende Antwort erhalten:
Sehr geehrter Herr Mittmann,
danke für den Hinweis zum o.a. Bauwerk. Ich
habe unsere
Inspektionsunterlagen der letzten Jahre
durchgesehen und kann Sie beruhigen:
Es wurden keine Mängel der Standsicherheit
durch unsere Fachingenieure
festgestellt. Trotzdem werde ich das Bauwerk
im Januar 'außer der Reihe'
nochmals inspizieren.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas ter Horst
IH-Durchführung
Konstr. Ing.-Bau (I.NP-W-D-DÃœS (IF))
Hieraus wird deutlich, dass sich die DB Ihrer
Verantwortung bezüglich der Brückenprüfungen bewusst ist und dieser
augenscheinlich auch durch Einsatz von Fachingenieuren gerecht wird.
Nach der Einbringung des Antrags im
Stadtentwicklungsausschuss am 6.11. hat die Verwaltung noch einmal vorsorglich
telefonischen Kontakt mit dem Instandhaltungsingenieur der DB Netz AG aufgenommen.
Von dort aus wurde wiederum bestätigt, dass die Brücke regelmäßig von den
Fachleuten inspiziert wird.
Nur um kein Missverständnis aufkommen zu lassen, auch
die Verwaltung hält den optischen Eindruck des Bauwerkes nicht für gut. Nur den
Schlussfolgerungen des Antragstellers kann die Verwaltung nicht folgen.
Die Stadt
Hilden ist nicht Eigentümer der Brücke. Daher ist sie auch nicht befugt, durch
einen Statiker eine eingehende Inspektion der Brücke vornehmen zu lassen. Eine
Mittelbereitstellung zur Beauftragung eines Statikers kommt daher nicht in
Betracht. Eine Beschlussfassung Mittel doch bereitzustellen müsste beanstandet
werden. Eine Rechtsgrundlage für ein ordnungsbehördliches Vorgehen gegen die DB
ist ebenfalls nicht gegeben.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen  Nein
Da die Stadt keine Befugnis hat, Kontrollen an der Brücke vorzunehmen, ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen, da die Beauftragung eines Statikers ausscheidet.