Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Fortführung des Projektes
„Busschule“ solange die Cofinanzierung durch die Eugen-Otto-Butz-Stiftung (mindestens
75 %) gesichert ist.
Erläuterungen und Begründungen:
Seit dem Jahr 2002 wird die Busschule an den
Hildener Grundschulen fast flächendeckend für die vierten Klassen durchgeführt.
Durch die Busschule sind positive
Entwicklungen im Hinblick auf Unfallzahlen im Zusammenhang mit der Nutzung des
ÖPNV und dem subjektiven Sicherheitsempfinden bei den Kindern erreichbar. Um
messbare Ergebnisse nachzuweisen wurde die Uni Wuppertal durch die Eugen-Otto-Butz
Stiftung beauftragt, eine Evaluation durchzuführen. Der Endbericht des
Forschungsauftrages wurde im Juni 2009 vorgelegt und den Fraktionen seinerzeit
zur Kenntnis gegeben. Nochmals als Anlage beigefügt ist die Zusammenfassung und
Bewertung der Untersuchung.
Die Gesamtkosten dieses Projektes betrugen in
den vergangenen Jahren pauschal jeweils rd. 20.000 €/Jahr. Nach Mitteilung der
Rheinbahn soll künftig nicht mehr unabhängig von der Gesamtzahl der Veranstaltungen
pauschal sondern „spitz“ abgerechnet werden. Eine Veranstaltung werde dann mit
869,57 € zzgl MwSt = 1034,79 € in Rechnung gestellt werden.
Unter Berücksichtigung der Klassenanzahlen
in den kommenden Jahren entstünden dementsprechend folgende Gesamtkosten:
2014:Â Â 17
Klassen => 17.591,40 €
2015:Â Â 19
Klassen => 19.660,96 €
2016:Â Â 18
Klassen => 18.626,19 €
Bedingt durch die geringere Anzahl vierter
Klassen in den kommenden Jahren würden sich daher die Gesamtkosten trotz
Umstellung der Abrechnungsmodalitäten sogar verringern.
Seit 2005 wird die Busschule durch die
Eugen-Otto-Butz-Stiftung mit jährlich 15.000 € ( 75% der Gesamtkosten) finanziell
unterstützt, obwohl die Statuten der Stiftung eine maximale Förderdauer von 3
Jahren vorsehen.
Eine telefonische Vorabanfrage ergab, dass
eine erneute Bezuschussung dieses Projektes durch die Stiftung durchaus in
Betracht kommt. Ein entsprechender Antrag wird bei positiver Beschlussfassung
gestellt.
Die Verwaltung spricht sich ausdrücklich für
eine Fortsetzung der Busschule aus.
gez. Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
||||||
Produktnummer
/ -bezeichnung |
030201 |
Schulverwaltungsaufgaben |
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
|||||
Haushaltsjahr: |
2014 |
||||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
|||
|
|||||||
Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
0302010030 |
Busschule (Unterstützung von Veranstaltungen und Projekten) |
414700 |
Zuschüsse von privaten Unternehmen |
13.200 |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
0302010030 |
Busschule (Unterstützung von Veranstaltungen und Projekten) |
549610 |
Aufwend. für Projekte und Förderpreise |
17.600 |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X |
|||||
Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
Juni 2016 |
||||||
Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
|
ja siehe SV
|
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Finanzierung: 75 % Zuschussgewährung durch die
Eugen-Otto-Butz-Stiftung Jahr
Aufwand Ertrag (414700) 2014
17.600 € 13.200 €     Â
(Eigenmittel(Mehrbedarf) 4.400 €) 2015
19.700 € 14.800 €     Â
(Eigenmittel(Mehrbedarf) 4.900 €) 2016
18.700 € 14.000 €     Â
(Eigenmittel(Mehrbedarf) 4.700 €) |
|||||||
Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
|||||||