Betreff
Entwicklung der Grundschullandschaft
Vorlage
WP 09-14 SV 51/277
Aktenzeichen
Dez. III Ga/Ne
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport nimmt den Bericht zur aktuellen Entwicklung der Grundschulsituation zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 04.07.2013 wurden im Rahmen der SV 51/255 ausführlich die neuen Regelungen des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes und der damit verbundenen Auswirkungen auf Grundschulen dargestellt:

 

-        Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes

-        Mindestgrößen für Grundschulen zum Erhalt der Eigenständigkeit

-        Einheitliche Unterrichtsorganisation für Grundschulverbünde

-        Einführung einer kommunalen Klassenrichtzahl.

 

Mit dieser veränderten gesetzlichen Grundlage wurden die Voraussetzungen geschaffen, pädagogisch sinnvolle sowie schulorganisatorisch machbare Schulangebote auf der einen Seite und eine wohnungsnahe Schulversorgung mit der Sicherung der Schulstandorte auf der anderen Seite zu verbinden und gleichzeitig zu einer gerechten Klassenbildung auf der Basis insgesamt kleinerer Klassen zu kommen.

 

Bereits vor dieser neuen Regelung hatte die Stadt Hilden mit der Einrichtung von zwei Schulverbünden – Schulverbund Schulstraße und Walder-Wiederhold und Schulverbund Kalstert und Walderstraße – richtungsweisende schulorganisatorische Maßnahme getroffen, deren Richtigkeit sich für das kommende Schuljahr 2014/2015 bestätigen. Aus dem derzeitigen Anmeldestand ergeben sich für den Teilstandort Walter-Wiederhold 17 und für den Teilstandort Walderstraße 15 Anmeldungen. Damit wird die gesetzlich festgelegte Mindestzahl von 15 Schülerinnen und Schülern erreicht bzw. knapp überschritten. Eine Bildung von Klassen mit weniger als 15 SuS ist unzulässig. Ohne die richtigerweise eingerichteten Schulverbünde müssten die Schulstandorte Walter-Wiederhold und Walderstraße aufgegeben werden.

 

Die vorläufigen Anmeldezahlen gehen aus den beigefügten Anlagen hervor. Eine Änderung der Zügigkeiten im Eingangsklassenbereich ist derzeit bei allen Grundschulen und Grundschulstandorten bis auf die Wilhelm-Busch-Schule nicht gegeben. Insgesamt werden zum nächsten Schuljahr 18 Eingangsklassen gebildet werden, die es möglich machen, die kommunale Klassenrichtzahl (18) genau einzuhalten. Kurzfristige schulorganisatorische Maßnahmen werden dadurch nicht notwendig.

 

Dies gilt auch für die Situation im Hildener Norden. Die Adolf-Reichwein-Schule als auch die Adolf-Kolping-Schule haben ihre Anmeldezahlen erfreulicherweise steigern können, sodass die Schulstandortsituation weiter stabilisiert wurde.

 

Gleichwohl wird der begonnene Prozess zur langfristigen Sicherung des Schulstandortes an der Beethovenstraße gemeinsam mit den beiden Schulleitungen und der Schulaufsicht und dem Schulträger intensiv fortgesetzt. Einvernehmlich wurde vereinbart, zunächst in einer ersten Stufe eine enge Kooperation zwischen den beiden Grundschulen Adolf-Kolping und Adolf-Reichwein zu initiieren und zu entwickeln und in einer zweiten Stufe mögliche Verbundlösungen auch unter Einbeziehung der Wilhelm-Hüls-Schule zu beraten und anzustreben. Beide Schulkonferenzen wurden entsprechend informiert. Eine gemeinsame Steuergruppe der beiden Schulen wurde eingerichtet und erfährt auch eine schulfachliche Beratung durch die Bezirksregierung und die konkrete schulaufsichtliche Begleitung durch die zuständige Schulrätin. Beide Schulen haben die Zusammenarbeit bereits intensiviert und arbeiten gut zusammen. Auf Bitte der Verwaltung wurde eine schriftliche Erklärung zur Absicht, einen Kooperationsvertrag gemeinsam zu erarbeiten und abzuschließen, formuliert. Sie ist als Anlage beigefügt. Der nun zu entwickelnde Kooperationsvertrag wird in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Schule und Sport vorgestellt werden. Eine solche verbindliche Kooperation wäre eine wertvolle Grundlage für eine spätere funktionierende Verbundlösung.

 

Fazit:

Der im Jahr 2011 beschlossene Grundschulentwicklungsplan hat die Grundlagen für eine zukunftsfähige Gestaltung der Grundschullandschaft geschaffen und einen Rahmen entwickelt, der auch bei veränderten gesetzlichen Vorgaben eine Sicherung der Grundschulstandorte im Sinne von „Kurze Beine – kurze Wege“ in Hilden möglich macht. Künftige schulorganisatorische Maßnahmen sind insbesondere von der weiteren Entwicklung der Anmeldezahlen an den vorhandenen Teilstandorten der Verbundschulen abhängig.

 

 

 

Horst Thiele


 

Finanzielle Auswirkungen   Nein

 


Personelle Auswirkungen Nein