Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Sport nimmt den Bericht zur aktuellen Entwicklung der Grundschulsituation zur Kenntnis.
Erläuterungen und
Begründungen:
In der letzten Sitzung des Ausschusses für
Schule und Sport am 04.07.2013 wurden im Rahmen der SV 51/255 ausführlich die
neuen Regelungen des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes und der damit verbundenen
Auswirkungen auf Grundschulen dargestellt:
-
Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes
-
Mindestgrößen für Grundschulen zum Erhalt der
Eigenständigkeit
-
Einheitliche Unterrichtsorganisation für
Grundschulverbünde
-
Einführung einer kommunalen Klassenrichtzahl.
Mit dieser veränderten gesetzlichen
Grundlage wurden die Voraussetzungen geschaffen, pädagogisch sinnvolle sowie
schulorganisatorisch machbare Schulangebote auf der einen Seite und eine
wohnungsnahe Schulversorgung mit der Sicherung der Schulstandorte auf der
anderen Seite zu verbinden und gleichzeitig zu einer gerechten Klassenbildung
auf der Basis insgesamt kleinerer Klassen zu kommen.
Bereits vor dieser neuen Regelung hatte die
Stadt Hilden mit der Einrichtung von zwei Schulverbünden – Schulverbund
Schulstraße und Walder-Wiederhold und Schulverbund Kalstert und Walderstraße –
richtungsweisende schulorganisatorische Maßnahme getroffen, deren Richtigkeit
sich für das kommende Schuljahr 2014/2015 bestätigen. Aus dem derzeitigen
Anmeldestand ergeben sich für den Teilstandort Walter-Wiederhold 17 und für den
Teilstandort Walderstraße 15 Anmeldungen. Damit wird die gesetzlich festgelegte
Mindestzahl von 15 Schülerinnen und Schülern erreicht bzw. knapp überschritten.
Eine Bildung von Klassen mit weniger als 15 SuS ist unzulässig. Ohne die
richtigerweise eingerichteten Schulverbünde müssten die Schulstandorte
Walter-Wiederhold und Walderstraße aufgegeben werden.
Die vorläufigen Anmeldezahlen gehen aus den
beigefügten Anlagen hervor. Eine Änderung der Zügigkeiten im
Eingangsklassenbereich ist derzeit bei allen Grundschulen und Grundschulstandorten
bis auf die Wilhelm-Busch-Schule nicht gegeben. Insgesamt werden zum nächsten
Schuljahr 18 Eingangsklassen gebildet werden, die es möglich machen, die
kommunale Klassenrichtzahl (18) genau einzuhalten. Kurzfristige
schulorganisatorische Maßnahmen werden dadurch nicht notwendig.
Dies gilt auch für die Situation im Hildener
Norden. Die Adolf-Reichwein-Schule als auch die Adolf-Kolping-Schule haben ihre
Anmeldezahlen erfreulicherweise steigern können, sodass die
Schulstandortsituation weiter stabilisiert wurde.
Gleichwohl wird der begonnene Prozess zur
langfristigen Sicherung des Schulstandortes an der Beethovenstraße gemeinsam
mit den beiden Schulleitungen und der Schulaufsicht und dem Schulträger
intensiv fortgesetzt. Einvernehmlich wurde vereinbart, zunächst in einer ersten
Stufe eine enge Kooperation zwischen den beiden Grundschulen Adolf-Kolping und
Adolf-Reichwein zu initiieren und zu entwickeln und in einer zweiten Stufe
mögliche Verbundlösungen auch unter Einbeziehung der Wilhelm-Hüls-Schule zu
beraten und anzustreben. Beide Schulkonferenzen wurden entsprechend informiert.
Eine gemeinsame Steuergruppe der beiden Schulen wurde eingerichtet und erfährt
auch eine schulfachliche Beratung durch die Bezirksregierung und die konkrete
schulaufsichtliche Begleitung durch die zuständige Schulrätin. Beide Schulen
haben die Zusammenarbeit bereits intensiviert und arbeiten gut zusammen. Auf
Bitte der Verwaltung wurde eine schriftliche Erklärung zur Absicht, einen
Kooperationsvertrag gemeinsam zu erarbeiten und abzuschließen, formuliert. Sie ist
als Anlage beigefügt. Der nun zu entwickelnde Kooperationsvertrag wird in einer
der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Schule und Sport vorgestellt werden.
Eine solche verbindliche Kooperation wäre eine wertvolle Grundlage für eine
spätere funktionierende Verbundlösung.
Fazit:
Der im Jahr 2011 beschlossene
Grundschulentwicklungsplan hat die Grundlagen für eine zukunftsfähige
Gestaltung der Grundschullandschaft geschaffen und einen Rahmen entwickelt, der
auch bei veränderten gesetzlichen Vorgaben eine Sicherung der
Grundschulstandorte im Sinne von „Kurze Beine – kurze Wege“ in Hilden möglich
macht. Künftige schulorganisatorische Maßnahmen sind insbesondere von der
weiteren Entwicklung der Anmeldezahlen an den vorhandenen Teilstandorten der
Verbundschulen abhängig.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen  Nein
Personelle Auswirkungen Nein