Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Schule und Sport beschließt auf der Grundlage der Richtlinien zu Gewährung von
Zuschüssen an Hildener Sportvereine, dem Tennisclub Stadtwald Hilden e.V. einen
städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 16.643,70 € zu bewilligen.
Die Auszahlung
erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Abschnittes V der städtischen
Zuschussrichtlinien.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Tennisclub
Stadtwald Hilden e.V. hat mit Schreiben vom 09.10.2013 einen Antrag auf Bezuschussung
für ein umfassendes Investitionsvorhaben zur Erhaltung und Modernisierung der
Vereinssportanlage Elberfelderstraße 179 in Hilden gestellt.
In Hinblick auf
die Möglichkeit der Energieeinsparung und zukünftigen Nutzung ist geplant, die
Heizungsanlage im Clubhaus "grün" zu sanieren und parallel die
Heizsysteme beider Clubhäuser durch Solartechnik zu erweitern. Nach Rücksprache
mit dem Amt für Gebäudewirtschaft, kann bestätigt werden, dass die
Angebotspreise für die Hauptkomponenten plausibel und nachvollziehbar sind. Auch
entspricht die Aussage des Ingenieurbüros den hiesigen Erfahrungen, dass über
ein Ausschreibungsverfahren Ersparnisse generiert werden können.
Als weitere
Maßnahme soll ein Teil der Zaunanlage erneuert werden. Auch die Tennisplätze müssen
grundüberholt werden, um vor allem die Regendurchlässigkeit wieder
gewährleisten zu können. Die Angebotsprüfung durch das Grünflächenamt für beide
Gewerke ergibt auch hier Plausibilität und Angemessenheit.
Der Verein hat
der Verwaltung Angebote für die Modernisierung und Sanierung der Sportanlage
vorgelegt.
Nach
Ziffer III Punkt 9 der Förderrichtlinien können städtische Zuschüsse aus
Mitteln der Sportpauschale zu eigenen Sportbaumodernisierungs- und
Sanierungsvorhaben gewährt werden. In den Richtlinien wurde eine Wertgrenze für
ein Mindestvolumen solcher Maßnahmen in Höhe von 15.000,00 € festgesetzt. Für
das Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben ergibt sich laut Auflistung des
Vereins ein voraussichtliches Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 55.479 €.
Der städtische Zuschuss kann bis zu 30% der nachgewiesenen Kosten betragen.
Daraus ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von maximal 16.643,70 €.
Im
Rahmen der Sportpauschale stehen ausreichend Mittel zur Verfügung.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Zuschuss zu gewähren und nach Vorlage
des Verwendungsnachweises für die durchgeführte Baumaßnahme auszuzahlen.
Horst Thiele
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
080201 |
Sport-, Vereins- und Verbandsförderung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2013 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0802010010 |
Zuschussgewährung |
531880 |
Zuschüsse aus Sportpauschale |
102.228,57 |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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