Betreff
Zuschussantrag des Tennisclub Stadtwald Hilden e.V.
Vorlage
WP 09-14 SV 51/275
Aktenzeichen
III 51 - le
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schule und Sport beschließt auf der Grundlage der Richtlinien zu Gewährung von Zuschüssen an Hildener Sportvereine, dem Tennisclub Stadtwald Hilden e.V. einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 16.643,70 € zu bewilligen.

Die Auszahlung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Abschnittes V der städtischen Zuschussrichtlinien.


 

Erläuterungen und Begründungen:

Der Tennisclub Stadtwald Hilden e.V. hat mit Schreiben vom 09.10.2013 einen Antrag auf Bezuschussung für ein umfassendes Investitionsvorhaben zur Erhaltung und Modernisierung der Vereinssportanlage Elberfelderstraße 179 in Hilden gestellt.

 

In Hinblick auf die Möglichkeit der Energieeinsparung und zukünftigen Nutzung ist geplant, die Heizungsanlage im Clubhaus "grün" zu sanieren und parallel die Heizsysteme beider Clubhäuser durch Solartechnik zu erweitern. Nach Rücksprache mit dem Amt für Gebäudewirtschaft, kann bestätigt werden, dass die Angebotspreise für die Hauptkomponenten plausibel und nachvollziehbar sind. Auch entspricht die Aussage des Ingenieurbüros den hiesigen Erfahrungen, dass über ein Ausschreibungsverfahren Ersparnisse generiert werden können.

Als weitere Maßnahme soll ein Teil der Zaunanlage erneuert werden. Auch die Tennisplätze müssen grundüberholt werden, um vor allem die Regendurchlässigkeit wieder gewährleisten zu können. Die Angebotsprüfung durch das Grünflächenamt für beide Gewerke ergibt auch hier Plausibilität und Angemessenheit.

 

Der Verein hat der Verwaltung Angebote für die Modernisierung und Sanierung der Sportanlage vorgelegt.

 

Nach Ziffer III Punkt 9 der Förderrichtlinien können städtische Zuschüsse aus Mitteln der Sportpauschale zu eigenen Sportbaumodernisierungs- und Sanierungsvorhaben gewährt werden. In den Richtlinien wurde eine Wertgrenze für ein Mindestvolumen solcher Maßnahmen in Höhe von 15.000,00 € festgesetzt. Für das Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben ergibt sich laut Auflistung des Vereins ein voraussichtliches Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 55.479 €. Der städtische Zuschuss kann bis zu 30% der nachgewiesenen Kosten betragen. Daraus ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von maximal 16.643,70 €.

 

Im Rahmen der Sportpauschale stehen ausreichend Mittel zur Verfügung. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Zuschuss zu gewähren und nach Vorlage des Verwendungsnachweises für die durchgeführte Baumaßnahme auszuzahlen.

 

 

Horst Thiele

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

080201

Sport-, Vereins- und Verbandsförderung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2013

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0802010010

Zuschussgewährung

531880

Zuschüsse aus Sportpauschale

102.228,57

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete